Bulletin Nr. 30; März 2001

Ausschaffungshäftlinge im Solothurner Knast

«Wie ein Tier behandelt»

augenauf Basel ist diesen Winter voll beschäftigt im Kanton Solothurn, der berühmt-berüchtigt für die lausige Behandlung von Flüchtlingen ist. Der Grund: Die Ausschaffungshäftlinge unterliegen einem Haftregime, das weit von den gesetzlich vorgeschriebenen Minimalstandards entfernt ist.

Diesen Winter deckten Recherchen von augenauf in Sachen Haftbedingungen gravierende Missstände im Untersuchungsgefängnis (UG) von Solothurn auf. Der Kanton tat sich nicht zum ersten Mal schwer mit der Einhaltungder Gesetze: Bereits 1997 - bevor im UG von Solothurn ein spezieller Trakt für Ausschaffungshäftlinge entstand - musste das Bundesgericht den Kanton zu einer Änderung der unhaltbaren Haftbedingungen zwingen. Eine gewisse Zeit lang zeigte das Urteil Wirkung, doch drei Jahre später wird im UG Solothurn wieder auf Machtmissbrauch gesetzt.
Die Haftbedingungen in Ausschaffungshaft entsprachen bis zur Intervention von augenauf denjenigen des Strafvollzugs - oder waren gar noch härter: Über 20 Stunden täglich wurden die Ausschaffungshäftlinge in ihren Zellen eingesperrt, drei von ihnen gegen ihren Willen in Einzelhaft. Der gesetzlich vorgeschriebene Hofgang wurde ihnen vorenthalten. Sie erhielten weder Arbeit noch sonst eine Beschäftigungsmöglichkeit. Neben der psychischen Belastung führten und führen die fehlenden Verdienstmöglichkeiten auch zu akutem Geldmangel. Inhaftierte ohne Kontakte müssen deshalb ohne Shampoo, Zigaretten, Telefonate, Briefmarken etc. auskommen. Nicht einmal Zucker für den Kaffee gibts gratis. Ein Häftling, der gegen das ungesetzliche Haftregime protestierte, wurde von einem Wärter handgreiflich in eine Zelle bugsiert, wo er 48 Stunden allein eingesperrt wurde. Er fühlte sich «wie ein Tier behandelt». Doch damit nicht genug: Auch BesucherInnen - im Verständnis der Behörden offenbar potenzielle SchwerverbrecherInnen - wurden genau unter die Lupe genommen, ihre Ausweise fotokopiert.
Interventionen von augenauf und von juristischer Seite bewirkten eine teilweise Besserung der unzumutbaren Zustände. Seit dem 6. Februar sind der freie Sozialkontakt unter den Gefangenen und der tägliche Hofgang gewährleistet. Trotzdem fehlen nach wie vor Beschäftigungsmöglichkeiten, die medizinische Betreuung lässt zu wünschen übrig, Kontakte nach aussen sind mangels Finanzen nach wie vor kaum oder gar nicht möglich. Aus diesen Gründen reichte der Solothurner Kantonsrat Rolf Gilomen in Zusammenarbeit mit augenauf am 20. Februar 2001 eine Interpellation zu den Haftbedingungen für Ausschaffungshäftlinge im UG Solothurn ein. Die Antwort der Regierung steht noch aus.
 
Etappensieg für augenauf
Im Februar führte der Haftüberprüfungstermin eines der mit augenauf in Kontakt stehenden Flüchtlings aus dem UG Solothurn zu seiner Freilassung. Der Richter hielt in der Begründung fest: «Die Bedingungen waren aber während Wochen und damit allzu lange nicht gesetzeskonform. (...) Ein einwandfreies Regime ist aber zwingend, wenn die Haft um weitere drei Monate verlängert werden sollte.» Daraus lässt sich schliessen: Ausländer raus! - aus der Ausschaffungshaft, denn schliesslich sind die Haftbedingungen für die noch immer im UG Solothurn Sitzenden genau die gleichen!

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