Bulletin Nr. 23; Dezember 1998

Wie Behörden, Gerichte und Beamte die Polizeigewalt legitimieren

Freipass für die Polizei

Am 10. Dezember jährt sich die Unterzeichnung der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen zum fünfzigsten Mal. Welcher Politiker wird dann nicht im Brustton der Überzeugung beteuern, dass die Menschenrechte ein grundlegender Bestandteil unserer Kultur und deshalb nicht mehr aus dem politischen Leben wegzudenken seien. Der offizielle 10. Dezember wird keine Misshandlungen von Gefangenen, keine Polizeigewalt und keine Behördenwillkür kennen. Wir leben schliesslich nicht in einer Bananenrepublik. Wer das Gegenteil behauptet, darf sich getrost den altbekannten MiesmacherInnen zurechnen, deren Kritik pathologisch bedingt ist. Wir leben schliesslich in einem Land, das seine Ausschaffungsgefängnisse mit Vorliebe am Tag der Menschenrechte eröffnet.
Für wen gelten sie überhaupt – diese Menschenrechte? Und wer bestimmt über sie? Werden die Menschenrechte nicht seit Jahren von jenen abgebaut, die an den Feiern zum fünfzigjährigen Bestehen der Uno-Menschenrechtserklärung Politiker-Reden schwingen?
Wir wissen und können belegen: Mit der Illegalisierung und Kriminalisierung von Geächteten wird eine ständig wachsende Anzahl von Menschen zum Freiwild erklärt. Abgestempelt zu den Sündenböcken der Gesellschaft gehen ihre Rechte im Schweigen der Öffentlichkeit unter. Selber schuld, wer zur falschen Zeit am falschen Ort ist. Selber schuld, wer eine andere Hautfarbe hat. Selber schuld, wer sich nicht dem mehrheitsfähigen Trott anschliesst. «augenauf» berichtet regelmässig über sogenannte «Übergriffe» von Polizeibeamten. Kann noch von «Übergriffen» die Rede sein, wenn die verantwortlichen PolitikerInnen, die Gerichte und die direkten Vorgesetzten der PolizistInnen das Vorgehen ihrer Untergebenen nicht nur decken, sondern als korrekt und verhältnismässig bezeichnen? In diesem Bulletin soll zur Sprache kommen, wie innerhalb des letzten Jahres Schranken gefallen sind. Schranken, die der Gewaltausübung von Vertretern der staatlichen Organe Grenzen setzten.
 
Der Staat und seine Repräsentanten haben immer Recht
Schlägt ein Polizeibeamter oder ein Gefängnisangestellter zu, so muss das ´Opfer´ mehr oder weniger selber daran schuld sein, denn sonst hätte der Beamte nicht so gehandelt – dies ist in den meisten Fällen die Sichtweise der Verantwortlichen. Eigentlich ein altbekannter Hut: Wer von der Polizei verprügelt oder misshandelt wird und glaubt, er/sie müsse Strafanzeige gegen die Täter einreichen, um zu ihrem/seinem Recht zu kommen, irrt sich doppelt. Erstens erheben die PolizistInnen – falls die Anzeige nicht gegen ´unbekannt´ erhoben wurde – sofort ihrerseits Anklage gegen den/die BetroffeneN, sei es wegen «Hinderung einer Amtshandlung» oder gar «Gewalt und Drohung gegen Beamte». Zweitens haben Strafanzeigen gegen die Polizei ganz selten Erfolg.
Folgendes Beispiel steht exemplarisch dafür, wie die aktuelle Rechtssprechung heute mit körperlicher Gewalt von Polizisten umgeht. Die Gewalt wird als Grundbedingung einer erfolgreichen Pflichterfüllung legitimiert.
 
Augenbinde und Fuss auf den Kopf
Ein 19jähriger Kameruner wollte einer Bekannten die Einladung zu seiner Hochzeit persönlich überbringen. Als er sich in ihrem Haus befand, stürmten Polizisten das Gebäude an der Zollstrasse beim Zürcher Hauptbahnhof. Weil er keinen rechtsgenügenden Ausweise auf sich trug, wollten die Beamten ihn mitnehmen. Die Polizisten hätten unvermittelt mit Stöcken auf ihn eingeschlagen, woraufhin er die Treppe hinuntergestürzt sei. Wegen des Vorfalls kommt es zu einer Gerichtsverhandlung – gegen den Kameruner. Die Anklageschrift wirft dem Mann vor, er habe zu fliehen versucht und sei deshalb die Treppe hinuntergestürzt. Ausserdem habe er einen Polizisten, der ihn in den Würgegriff nehmen wollte, mitgerissen. Der Fluchtversuch sei als «Hinderung einer Amtshandlung» einzustufen. Unbestritten allerdings ist die Schilderung des Kameruners, dass ihm während der Polizeiaktion eine Augenbinde aufgesetzt wurde und man ihm den Fuss auf den Kopf setzte – so jedenfalls die Auskunft des Einzelrichters am Rande des Prozesses.
Der Einzelrichter entschied im schriftlich eröffneten Urteil, dass die Aussagen der Polizisten glaubwürdiger seien. Während der Kameruner ein «legitimes Interesse» habe, die Ereignisse für sich selbst möglichst günstig darzustellen, war für den Richter «kein Grund ersichtlich», weshalb die Polizisten «den Angeklagten zu Unrecht belasten sollten.» (Informationen aus TA 23.4.98/ NZZ 13.7.98)
Ein weiteres Beispiel aus St. Gallen:
 
«Meine Männer sind glaubwürdiger als dieses Individuum»
Alfonso Alvaro wurde von zwei Polizisten aufgefordert, mit ihnen das Lokal zu verlassen. Nach einer kompletten Durchsuchung schleppten sie ihn zu ihrem Dienstwagen. Alfonso wollte sich dies nicht gefallen lassen und wehrte sich. Die Polizisten antworteten auf ihre Weise: Sie fesselten ihn und schlugen einige Male in seine Seite. Auf dem Polizeiposten angekommen, schleiften sie ihn über den Boden und warfen ihn im Gang an die Wand. In der Zelle zogen sie ihn nackt aus. Später kam noch ein Polizist hinzu, der Alfonso an der Gurgel packte und würgte. Nach seiner Freilassung erhob Alfonso Klage gegen die Polizisten. Er hatte gerade seine zweite Herzoperation hinter sich. Die harten Schläge hätten für ihn fatale Folgen haben können. Sein Hausarzt stellte nach dem Vorfall fest: «Eine so starke Handgreiflichkeit, deren Folgen auch nach drei Wochen noch sichtbar sind, könnte bei der Blutverdünnung für den Patienten lebensgefährlich sein.» Doch die St.Galler Anklagekammer sieht keinen Grund, ein Strafverfahren gegen die beiden beteiligten Polizisten zu eröffnen. Die Gewalt habe sich Alfonso selbst zuzuschreiben, weil er sich gegen die Massnahmen der Polizisten zur Wehr gesetzt habe. Zudem habe die Gewaltanwendung «das erforderliche Mass» nicht überschritten.
Bruno Fehr, Chef der St. Galler Kriminalpolizei, nahm die Sache gelassen: «Meine Männer sind um einiges glaubwürdiger als dieses Individuum.» Für ihn ist der Fall klar: Einige Linke würden die Angelegenheit für politische Zwecke benutzen. (TA 8.1.98 / Vorwärts 16.1.98)
 
«Nicht alles ist tatsächlich so, wie es aussieht»
Fehr steht nicht allein mit seiner Meinung. Vor der Lettenräumung im Februar 1995 in Zürich eröffnete die Polizei eine spezielle Telefonlinie für die Quartierbevölkerung. In ihrem Aufruf bat sie die Bevölkerung um folgendes: «Bitte rufen Sie die Polizei nicht an, wenn Sie das Gefühl haben, ein Fixer oder ein Dealer werde zu hart angefasst.» Gemeldet werden sollten nur fixende Personen und auf Drogenhandel hindeutende Beobachtungen. Der damalige Polizeichef Neukomm doppelte in der NZZ vom 28.2.95 nach: «Nicht alles ist tatsächlich so, wie es aussieht». Darum bemüht, im Polizeikorps Ernst genommen zu werden, hatte Neukomm sich zuvor schon um ZeugInnen und Betroffene von Polizeigewalt foutiert. Lieber schenkte er den Aussagen der PolizistInnen Glauben, die auffallend unisono von vorschriftsgemässem Verhalten redeten. Stur beharrte er darauf, dass Beamte – und PolizistInnen im speziellen – nicht lügen.
Wie glaubwürdig Polizisten sein können, macht das Beispiel eines bewährten Duos deutlich. Innerhalb von zwei Jahren wurden gleich drei Klagen gegen die zwei wegen des Verprügelns von Zeugen und Ausländern erhoben. Drei Mal wurde das Verfahren eingestellt. Einer der beiden wurde jedoch in den Innendienst versetzt, der andere blieb im Aussendienst. Drei Mal verurteilte das Bezirksgericht die Opfer wegen ´Gewalt und Drohung gegen Beamte´ und ´Hinderung einer Amtshandlung´. Jedes Mal handelte es sich schliesslich nur um einen ´Einzelfall´!
 
Unterschlagung von Geld und Wertgegenständen bei Verhaftungen
Seit Oktober 1992 sind sowohl Stadtpräsident Estermann als auch Polizeichef Neukomm mehrmals darauf hingewiesen worden, dass Polizeibeamte in der Drogenszene Geld ohne Quittungen abnehmen. Ihre Standardantwort lautete immer, dass sie ohne detaillierte Angaben keine Untersuchung einleiten könnten, und dass es sich auch im schlimmsten Falle nur um einzelne Vorkommnisse handeln könne. «Vage, undifferenzierte Verdächtigungen können aber nicht auf den Wahrheitsgehalt geprüft werden und erlauben keine Ermittlungen», so Neukomm gegenüber dem Tages-Anzeiger im Januar 1998. Dass sich längst nicht alle Leute meldeten, denen auf der Gasse Geld ohne Quittungen abgenommen wurde, erstaunt nicht. Wer mit hohen Geldbeträgen auf der Gasse erwischt wird, ist froh, wenn man ihn/sie laufen lässt. Einzelne Polizisten haben sich darauf spezialisiert, Drogenprostituierten ihr hart verdientes Geld abzunehmen, wohl wissend, dass die schwächste Gruppe der Gasse kaum aufbegehren wird.
Staunend musste der Gemeinderat im Januar 1998 einer Antwort des Stadtrats entnehmen, dass seit 1994 neun Beschwerden wegen Unterschlagung von Geld und Wertgegenständen erhoben worden waren. In sechs Fällen wurde Klage gegen Polizisten erhoben. Ein Polizist wurde 1995 verurteilt und entlassen. Ein Verfahren wurde provisorisch eingestellt, ein Polizist wurde freigesprochen. Drei Verfahren sind noch hängig. Die Vermutung bleibt, dass ein Sündenbock präsentiert wurde, damit das Korps reingewaschen werden kann. augenauf sind innerhalb des letzten Jahres zwei weitere Fälle bekanntgemacht worden, in denen die Verhafteten zu Protokoll gaben, dass Geld verschwunden ist. Bis jetzt haben weder die Betroffenen noch deren Rechtsvertreter eine Antwort über die verschwundenen Barschaften erhalten.
Als im Sommer 1997 ein Stadtpolizist aufgrund einer internen Meldung in den Verdacht geriet, Geld zu unterschlagen, hat ihm die Polizei eine Falle gestellt. Er tappte in die Falle und der Fall wurde publik. Trotz einer umfangreichen Untersuchung und einer ganzen Reihe von Indizien konnte man dem Polizisten nur gerade die von der Polizei inszenierte Unterschlagung rechtsgenügend nachweisen. Der Einzelrichter sprach ihn im Sommer 1998 vom Vorwurf frei, er habe auch in anderen Fällen eine Summe von 5900 Franken für sich behalten. Dieser Betrag war trotz anfänglichem Leugnen des Angeklagten bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt worden. Es seien zwar an diesem Geld Drogenspuren gefunden worden und die Noten seien in der für die Drogenszene typischen Art gefaltet gewesen. Das komme einem dringenden Verdacht für eine deliktische Herkunft des Geldes gleich. Für eine Verurteilung reiche die Beweislage aber nicht aus. (NZZ/TA 17.1.98/6.10.98)
 
Polizisten erpressen Gratis-Sex
Eine andere Art von Polizeiwillkür ist in letzter Zeit ebenfalls mehrmals an die Öffentlichkeit gedrungen. Nicht wenige Polizisten nutzen ihre Macht gegenüber Prostituierten in den letzten Jahren weidlich aus. Betroffen sind vor allem drogensüchtige und papierlose Frauen. Um einer Anzeige oder einer Ausschaffung zu entgehen sind Frauen immer wieder zu einem ´Gratis-Service´ bereit. Inzwischen äussern sich auch Frauen mit ordentlicher Aufenthaltsbewilligung über sexuellen Missbrauch durch Polizisten. Das ist ein Hinweis darauf, dass sich manche Polizisten allzu sicher in ihrer Haut zu fühlen begannen. Noch versuchen die Vorgesetzten, die Vorwürfe zu bagatellisieren, indem sie alle Fälle als Einzelfall bezeichnen. Aber die Häufung der sogenannten ´Einzelfälle´ spricht eigentlich für sich. Wer nicht nur regelmässig die Zeitung liest, sondern sich auch noch an das Gelesene erinnert, kann in der Zwischenzeit auf einen wunderbaren Strauss solcher ´Einzelfälle´ hinweisen.
Der Sonntags-Blick vom 31.5.98 wartete aus scheinbar heiterem Himmel mit einer fetten Schlagzeile auf: «So bedient sich die Polizei im Sex-Milieu». Die Klage des Ehemannes einer thailändischen Prostituierten lieferte dem Blatt den Anlass zu dieser Titelgeschichte. Der Ehemann klagte einen Polizisten an, seiner Frau im Tausch gegen Sex versprochen zu haben, dass sie keine Probleme mehr haben werde. Schwerpunkt des Artikels bildeten Vorwürfe von Prostituierten, dass Polizisten Gratis-Sex erpressen. «Sie kommen auch als Freier. Auf dem Zimmer zücken sie ihre Ausweise und verlangen Gratis-Sex.» Als Gegenleistung verzichteten sie auf das Ausstellen einer Busse oder auf die Verhaftung mit anschliessender Ausschaffung. Die im Sonntagsblick-Artikel geschilderten Situationen decken sich mit den Erkenntnissen von augenauf und anderer Organisationen, die Kontakte zur Gasse und zum Milieu haben. Das Problem ist wie immer, dass Betroffene kein Interesse haben, Anzeige zu erstatten, da kein Vertrauen vorhanden ist, dass die Klägerinnen Ernst genommen werden. Die Angst ist gross, dass auch hier der Spiess umgedreht und die Klägerin verurteilt wird.
 
«Den wartenden Frauen muss die Prostitution nachgewiesen werden»
Silvia Steiner – Chefin des Kriminalkommisariats II der Stapo – ist von den vielen Vorwürfen gegen die «Sitte» nicht verunsichert. Im Gegenteil, sie lacht: «Wer die Polizeistrukturen nur ein bisschen kennt, weiss, dass solche Schutzgeldgeschichten gar nicht möglich sind.» Im Milieu seien nämlich nicht nur die Sittenpolizisten, sondern in stetig wechselnder Besetzung auch Uniformpolizisten, Turicum-Beamte (Sondereinsatzgruppe der Zürcher Polizei) oder Detektive tätig. «Ein einzelner Sittenpolizist kann gar keinen Schutz garantieren, da müsste man ja Hunderte von Polizisten bestechen.»
Für Sittenpolizeichef Probst sind die Anwürfe Reaktionen auf die verstärkten Kontrollen: «Wir haben in den letzten Jahren den Druck im Milieu erhöht.» Es gehe dabei nicht darum, die Prostitution auszumerzen, sondern die Auswüchse zu begrenzen. Eines der Mittel zur Erreichung dieses Ziels ist der Strichplan, der den Strassenstrich im ganzen Kreis 4 verbietet. Das zu kontrollieren ist ebenfalls eine Aufgabe Sittenpolizei. Bei den regelmässigen Patrouillen werden den Prostituierten Bussen verteilt. Allerdings muss den wartenden Frauen die Prostitution nachgewiesen werden können, was nicht ganz einfach ist. (TA 30.7.98)
Frau Steiner verkennt bei ihrer Darstellung, dass jene, die von wirklichem Schutz profitieren, keine Anzeige erstatten. Wenn etwas ans Tageslicht kommt, dann sind es Geschichten von Frauen, die feststellen müssen, dass ihre Notlage ausgenutzt wurde. Anstatt die Augen vor den Tatsachen zu verschliessen, täten sowohl Frau Steiner als auch Herr Probst gut daran, einmal zu überlegen, was denn die Aussage von Probst bedeutet, dass es schwierig sei, die Prostitution nachzuweisen. Wie kommen denn die Beamten zu ihren Beweisen? Und wo befinden sie sich in diesem Moment? Wer behauptet denn, dass alle sexuellen Übergriffe während der Dienstzeit geschehen? Und wer sagt den betroffenen Frauen, ob der Polizist im Dienst oder auf dem Nachhauseweg bei ihr vorbeischaut? Im ´Rotlichtmilieu´ treten die für die Frauen gefährlichen Männer in Zivilkleidung auf. Die Geschichte einer jungen Service-Angestellten spricht Bände. Sie hatte die zwei 29jährige Polizisten am 5. Februar privat in einer Bar kennengelernt. Zu dritt fuhr man danach in die Wohnung eines der beiden Beamten. Als die Frau später mit einer Unterleibsverletzung das Spital aufsuchte, verständigte die Ärztin die Polizei. Bei der Befragung sagte die Service-Angestellte zunächst aus, von zwei unbekannten Ausländern vergewaltigt worden zu sein. Später beschuldigte sie die beiden Polizisten der Vergewaltigung, schliesslich verweigerte sie jede Aussage. Die Strafuntersuchung gegen die Polizisten wurde eingestellt, da wegen fehlender Aussagen der Frau keine Beweise mehr vorliegen würden. Umwerfend ist, wie Bezirksanwalt Pellegrini den Verdacht widerlegte, dass die Polizisten die Frau zu ihrer Falschaussage genötigt hatten: «Auch der Vorwurf, eine Amtsgeheimnisverletzung, scheiterte an der fehlenden Aussage der 23jährigen. Die Polizisten sagten nämlich, sie hätten der Frau lediglich die ohnehin von ihr stammenden und erfundenen Tätersignalemente gezeigt.» Was dem untersuchenden Bezirksanwalt zu wenig war, reichte dem Stadtrat, die beiden Männer mit sofortiger Wirkung aus dem Polizeidienst zu entlassen. Das Strafverfahren gegen die Frau wegen Falschaussage wird nach wie vor weitergeführt. (TA/NZZ 21.10.98)

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