Bulletin Nr. 23; Dezember 1998
Wie Behörden, Gerichte und Beamte die Polizeigewalt legitimieren
Freipass für die Polizei
Am 10. Dezember jährt sich die Unterzeichnung der
Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen zum fünfzigsten Mal. Welcher
Politiker wird dann nicht im Brustton der Überzeugung beteuern, dass die
Menschenrechte ein grundlegender Bestandteil unserer Kultur und deshalb
nicht mehr aus dem politischen Leben wegzudenken seien. Der offizielle 10.
Dezember wird keine Misshandlungen von Gefangenen, keine Polizeigewalt und
keine Behördenwillkür kennen. Wir leben schliesslich nicht in einer
Bananenrepublik. Wer das Gegenteil behauptet, darf sich getrost den
altbekannten MiesmacherInnen zurechnen, deren Kritik pathologisch bedingt
ist. Wir leben schliesslich in einem Land, das seine
Ausschaffungsgefängnisse mit Vorliebe am Tag der Menschenrechte eröffnet.
Für wen gelten sie überhaupt – diese Menschenrechte? Und wer bestimmt über
sie? Werden die Menschenrechte nicht seit Jahren von jenen abgebaut, die an
den Feiern zum fünfzigjährigen Bestehen der Uno-Menschenrechtserklärung
Politiker-Reden schwingen?
Wir wissen und können belegen: Mit der Illegalisierung und Kriminalisierung
von Geächteten wird eine ständig wachsende Anzahl von Menschen zum Freiwild
erklärt. Abgestempelt zu den Sündenböcken der Gesellschaft gehen ihre
Rechte im Schweigen der Öffentlichkeit unter. Selber schuld, wer zur
falschen Zeit am falschen Ort ist. Selber schuld, wer eine andere Hautfarbe
hat. Selber schuld, wer sich nicht dem mehrheitsfähigen Trott anschliesst.
«augenauf» berichtet regelmässig über sogenannte «Übergriffe» von
Polizeibeamten. Kann noch von «Übergriffen» die Rede sein, wenn die
verantwortlichen PolitikerInnen, die Gerichte und die direkten Vorgesetzten
der PolizistInnen das Vorgehen ihrer Untergebenen nicht nur decken, sondern
als korrekt und verhältnismässig bezeichnen? In diesem Bulletin soll zur
Sprache kommen, wie innerhalb des letzten Jahres Schranken gefallen sind.
Schranken, die der Gewaltausübung von Vertretern der staatlichen Organe
Grenzen setzten.
Der Staat und seine Repräsentanten haben immer Recht
Schlägt ein Polizeibeamter oder ein Gefängnisangestellter zu, so muss das
´Opfer´ mehr oder weniger selber daran schuld sein, denn sonst hätte der
Beamte nicht so gehandelt – dies ist in den meisten Fällen die Sichtweise
der Verantwortlichen. Eigentlich ein altbekannter Hut: Wer von der Polizei
verprügelt oder misshandelt wird und glaubt, er/sie müsse Strafanzeige
gegen die Täter einreichen, um zu ihrem/seinem Recht zu kommen, irrt sich
doppelt. Erstens erheben die PolizistInnen – falls die Anzeige nicht gegen
´unbekannt´ erhoben wurde – sofort ihrerseits Anklage gegen den/die
BetroffeneN, sei es wegen «Hinderung einer Amtshandlung» oder gar «Gewalt
und Drohung gegen Beamte». Zweitens haben Strafanzeigen gegen die Polizei
ganz selten Erfolg.
Folgendes Beispiel steht exemplarisch dafür, wie die aktuelle
Rechtssprechung heute mit körperlicher Gewalt von Polizisten umgeht. Die
Gewalt wird als Grundbedingung einer erfolgreichen Pflichterfüllung
legitimiert.
Augenbinde und Fuss auf den Kopf
Ein 19jähriger Kameruner wollte einer Bekannten die Einladung zu seiner
Hochzeit persönlich überbringen. Als er sich in ihrem Haus befand, stürmten
Polizisten das Gebäude an der Zollstrasse beim Zürcher Hauptbahnhof. Weil
er keinen rechtsgenügenden Ausweise auf sich trug, wollten die Beamten ihn
mitnehmen. Die Polizisten hätten unvermittelt mit Stöcken auf ihn
eingeschlagen, woraufhin er die Treppe hinuntergestürzt sei. Wegen des
Vorfalls kommt es zu einer Gerichtsverhandlung – gegen den Kameruner. Die
Anklageschrift wirft dem Mann vor, er habe zu fliehen versucht und sei
deshalb die Treppe hinuntergestürzt. Ausserdem habe er einen Polizisten,
der ihn in den Würgegriff nehmen wollte, mitgerissen. Der Fluchtversuch sei
als «Hinderung einer Amtshandlung» einzustufen. Unbestritten
allerdings ist die Schilderung des Kameruners, dass ihm während der
Polizeiaktion eine Augenbinde aufgesetzt wurde und man ihm den Fuss auf den
Kopf setzte – so jedenfalls die Auskunft des Einzelrichters am Rande des
Prozesses.
Der Einzelrichter entschied im schriftlich eröffneten Urteil, dass die
Aussagen der Polizisten glaubwürdiger seien. Während der Kameruner ein
«legitimes Interesse» habe, die Ereignisse für sich selbst möglichst
günstig darzustellen, war für den Richter «kein Grund ersichtlich»,
weshalb die Polizisten «den Angeklagten zu Unrecht belasten
sollten.» (Informationen aus TA 23.4.98/ NZZ 13.7.98)
Ein weiteres Beispiel aus St. Gallen:
«Meine Männer sind glaubwürdiger als dieses Individuum»
Alfonso Alvaro wurde von zwei Polizisten aufgefordert, mit ihnen das Lokal
zu verlassen. Nach einer kompletten Durchsuchung schleppten sie ihn zu
ihrem Dienstwagen. Alfonso wollte sich dies nicht gefallen lassen und
wehrte sich. Die Polizisten antworteten auf ihre Weise: Sie fesselten ihn
und schlugen einige Male in seine Seite. Auf dem Polizeiposten angekommen,
schleiften sie ihn über den Boden und warfen ihn im Gang an die Wand. In
der Zelle zogen sie ihn nackt aus. Später kam noch ein Polizist hinzu, der
Alfonso an der Gurgel packte und würgte. Nach seiner Freilassung erhob
Alfonso Klage gegen die Polizisten. Er hatte gerade seine zweite
Herzoperation hinter sich. Die harten Schläge hätten für ihn fatale Folgen
haben können. Sein Hausarzt stellte nach dem Vorfall fest: «Eine so
starke Handgreiflichkeit, deren Folgen auch nach drei Wochen noch sichtbar
sind, könnte bei der Blutverdünnung für den Patienten lebensgefährlich
sein.» Doch die St.Galler Anklagekammer sieht keinen Grund,
ein Strafverfahren gegen die beiden beteiligten Polizisten zu eröffnen. Die
Gewalt habe sich Alfonso selbst zuzuschreiben, weil er sich gegen die
Massnahmen der Polizisten zur Wehr gesetzt habe. Zudem habe die
Gewaltanwendung «das erforderliche Mass» nicht überschritten.
Bruno Fehr, Chef der St. Galler Kriminalpolizei, nahm die Sache gelassen:
«Meine Männer sind um einiges glaubwürdiger als dieses Individuum.»
Für ihn ist der Fall klar: Einige Linke würden die Angelegenheit für
politische Zwecke benutzen. (TA 8.1.98 / Vorwärts 16.1.98)
«Nicht alles ist tatsächlich so, wie es aussieht»
Fehr steht nicht allein mit seiner Meinung. Vor der Lettenräumung im
Februar 1995 in Zürich eröffnete die Polizei eine spezielle Telefonlinie
für die Quartierbevölkerung. In ihrem Aufruf bat sie die Bevölkerung um
folgendes: «Bitte rufen Sie die Polizei nicht an, wenn Sie das Gefühl
haben, ein Fixer oder ein Dealer werde zu hart angefasst.» Gemeldet
werden sollten nur fixende Personen und auf Drogenhandel hindeutende
Beobachtungen. Der damalige Polizeichef Neukomm doppelte in der NZZ vom
28.2.95 nach: «Nicht alles ist tatsächlich so, wie es aussieht».
Darum bemüht, im Polizeikorps Ernst genommen zu werden, hatte Neukomm sich
zuvor schon um ZeugInnen und Betroffene von Polizeigewalt foutiert. Lieber
schenkte er den Aussagen der PolizistInnen Glauben, die auffallend unisono
von vorschriftsgemässem Verhalten redeten. Stur beharrte er darauf, dass
Beamte – und PolizistInnen im speziellen – nicht lügen.
Wie glaubwürdig Polizisten sein können, macht das Beispiel eines bewährten
Duos deutlich. Innerhalb von zwei Jahren wurden gleich drei Klagen gegen
die zwei wegen des Verprügelns von Zeugen und Ausländern erhoben. Drei Mal
wurde das Verfahren eingestellt. Einer der beiden wurde jedoch in den
Innendienst versetzt, der andere blieb im Aussendienst. Drei Mal
verurteilte das Bezirksgericht die Opfer wegen ´Gewalt und Drohung gegen
Beamte´ und ´Hinderung einer Amtshandlung´. Jedes Mal handelte
es sich schliesslich nur um einen ´Einzelfall´!
Unterschlagung von Geld und Wertgegenständen bei Verhaftungen
Seit Oktober 1992 sind sowohl Stadtpräsident Estermann als auch Polizeichef
Neukomm mehrmals darauf hingewiesen worden, dass Polizeibeamte in der
Drogenszene Geld ohne Quittungen abnehmen. Ihre Standardantwort lautete
immer, dass sie ohne detaillierte Angaben keine Untersuchung einleiten
könnten, und dass es sich auch im schlimmsten Falle nur um einzelne
Vorkommnisse handeln könne. «Vage, undifferenzierte Verdächtigungen
können aber nicht auf den Wahrheitsgehalt geprüft werden und erlauben keine
Ermittlungen», so Neukomm gegenüber dem Tages-Anzeiger im Januar 1998.
Dass sich längst nicht alle Leute meldeten, denen auf der Gasse Geld ohne
Quittungen abgenommen wurde, erstaunt nicht. Wer mit hohen Geldbeträgen auf
der Gasse erwischt wird, ist froh, wenn man ihn/sie laufen lässt. Einzelne
Polizisten haben sich darauf spezialisiert, Drogenprostituierten ihr hart
verdientes Geld abzunehmen, wohl wissend, dass die schwächste Gruppe der
Gasse kaum aufbegehren wird.
Staunend musste der Gemeinderat im Januar 1998 einer Antwort des Stadtrats
entnehmen, dass seit 1994 neun Beschwerden wegen Unterschlagung von Geld
und Wertgegenständen erhoben worden waren. In sechs Fällen wurde Klage
gegen Polizisten erhoben. Ein Polizist wurde 1995 verurteilt und entlassen.
Ein Verfahren wurde provisorisch eingestellt, ein Polizist wurde
freigesprochen. Drei Verfahren sind noch hängig. Die Vermutung bleibt, dass
ein Sündenbock präsentiert wurde, damit das Korps reingewaschen werden
kann. augenauf sind innerhalb des letzten Jahres zwei weitere Fälle
bekanntgemacht worden, in denen die Verhafteten zu Protokoll gaben, dass
Geld verschwunden ist. Bis jetzt haben weder die Betroffenen noch deren
Rechtsvertreter eine Antwort über die verschwundenen Barschaften erhalten.
Als im Sommer 1997 ein Stadtpolizist aufgrund einer internen Meldung in den
Verdacht geriet, Geld zu unterschlagen, hat ihm die Polizei eine Falle
gestellt. Er tappte in die Falle und der Fall wurde publik. Trotz einer
umfangreichen Untersuchung und einer ganzen Reihe von Indizien konnte man
dem Polizisten nur gerade die von der Polizei inszenierte Unterschlagung
rechtsgenügend nachweisen. Der Einzelrichter sprach ihn im Sommer 1998 vom
Vorwurf frei, er habe auch in anderen Fällen eine Summe von 5900 Franken
für sich behalten. Dieser Betrag war trotz anfänglichem Leugnen des
Angeklagten bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt worden. Es seien zwar
an diesem Geld Drogenspuren gefunden worden und die Noten seien in der für
die Drogenszene typischen Art gefaltet gewesen. Das komme einem dringenden
Verdacht für eine deliktische Herkunft des Geldes gleich. Für eine
Verurteilung reiche die Beweislage aber nicht aus. (NZZ/TA 17.1.98/6.10.98)
Polizisten erpressen Gratis-Sex
Eine andere Art von Polizeiwillkür ist in letzter Zeit ebenfalls mehrmals
an die Öffentlichkeit gedrungen. Nicht wenige Polizisten nutzen ihre Macht
gegenüber Prostituierten in den letzten Jahren weidlich aus. Betroffen sind
vor allem drogensüchtige und papierlose Frauen. Um einer Anzeige oder einer
Ausschaffung zu entgehen sind Frauen immer wieder zu einem ´Gratis-Service´
bereit. Inzwischen äussern sich auch Frauen mit ordentlicher
Aufenthaltsbewilligung über sexuellen Missbrauch durch Polizisten. Das ist
ein Hinweis darauf, dass sich manche Polizisten allzu sicher in ihrer Haut
zu fühlen begannen. Noch versuchen die Vorgesetzten, die Vorwürfe zu
bagatellisieren, indem sie alle Fälle als Einzelfall bezeichnen. Aber die
Häufung der sogenannten ´Einzelfälle´ spricht eigentlich für sich. Wer
nicht nur regelmässig die Zeitung liest, sondern sich auch noch an das
Gelesene erinnert, kann in der Zwischenzeit auf einen wunderbaren Strauss
solcher ´Einzelfälle´ hinweisen.
Der Sonntags-Blick vom 31.5.98 wartete aus scheinbar heiterem Himmel mit
einer fetten Schlagzeile auf: «So bedient sich die Polizei im
Sex-Milieu». Die Klage des Ehemannes einer thailändischen
Prostituierten lieferte dem Blatt den Anlass zu dieser Titelgeschichte. Der
Ehemann klagte einen Polizisten an, seiner Frau im Tausch gegen Sex
versprochen zu haben, dass sie keine Probleme mehr haben werde. Schwerpunkt
des Artikels bildeten Vorwürfe von Prostituierten, dass Polizisten
Gratis-Sex erpressen. «Sie kommen auch als Freier. Auf dem Zimmer zücken
sie ihre Ausweise und verlangen Gratis-Sex.» Als Gegenleistung
verzichteten sie auf das Ausstellen einer Busse oder auf die Verhaftung mit
anschliessender Ausschaffung. Die im Sonntagsblick-Artikel geschilderten
Situationen decken sich mit den Erkenntnissen von augenauf und anderer
Organisationen, die Kontakte zur Gasse und zum Milieu haben. Das Problem
ist wie immer, dass Betroffene kein Interesse haben, Anzeige zu erstatten,
da kein Vertrauen vorhanden ist, dass die Klägerinnen Ernst genommen
werden. Die Angst ist gross, dass auch hier der Spiess umgedreht und die
Klägerin verurteilt wird.
«Den wartenden Frauen muss die Prostitution nachgewiesen
werden»
Silvia Steiner – Chefin des Kriminalkommisariats II der Stapo – ist von den
vielen Vorwürfen gegen die «Sitte» nicht verunsichert. Im Gegenteil, sie
lacht: «Wer die Polizeistrukturen nur ein bisschen kennt, weiss, dass
solche Schutzgeldgeschichten gar nicht möglich sind.» Im Milieu seien
nämlich nicht nur die Sittenpolizisten, sondern in stetig wechselnder
Besetzung auch Uniformpolizisten, Turicum-Beamte (Sondereinsatzgruppe der
Zürcher Polizei) oder Detektive tätig. «Ein einzelner Sittenpolizist
kann gar keinen Schutz garantieren, da müsste man ja Hunderte von
Polizisten bestechen.»
Für Sittenpolizeichef Probst sind die Anwürfe Reaktionen auf die
verstärkten Kontrollen: «Wir haben in den letzten Jahren den Druck im
Milieu erhöht.» Es gehe dabei nicht darum, die Prostitution
auszumerzen, sondern die Auswüchse zu begrenzen. Eines der Mittel zur
Erreichung dieses Ziels ist der Strichplan, der den Strassenstrich im
ganzen Kreis 4 verbietet. Das zu kontrollieren ist ebenfalls eine Aufgabe
Sittenpolizei. Bei den regelmässigen Patrouillen werden den Prostituierten
Bussen verteilt. Allerdings muss den wartenden Frauen die Prostitution
nachgewiesen werden können, was nicht ganz einfach ist. (TA 30.7.98)
Frau Steiner verkennt bei ihrer Darstellung, dass jene, die von wirklichem
Schutz profitieren, keine Anzeige erstatten. Wenn etwas ans Tageslicht
kommt, dann sind es Geschichten von Frauen, die feststellen müssen, dass
ihre Notlage ausgenutzt wurde. Anstatt die Augen vor den Tatsachen zu
verschliessen, täten sowohl Frau Steiner als auch Herr Probst gut daran,
einmal zu überlegen, was denn die Aussage von Probst bedeutet, dass es
schwierig sei, die Prostitution nachzuweisen. Wie kommen denn die Beamten
zu ihren Beweisen? Und wo befinden sie sich in diesem Moment? Wer behauptet
denn, dass alle sexuellen Übergriffe während der Dienstzeit geschehen? Und
wer sagt den betroffenen Frauen, ob der Polizist im Dienst oder auf dem
Nachhauseweg bei ihr vorbeischaut? Im ´Rotlichtmilieu´ treten die für die
Frauen gefährlichen Männer in Zivilkleidung auf. Die Geschichte einer
jungen Service-Angestellten spricht Bände. Sie hatte die zwei 29jährige
Polizisten am 5. Februar privat in einer Bar kennengelernt.
Zu dritt fuhr man danach in die Wohnung eines der beiden Beamten. Als die
Frau später mit einer Unterleibsverletzung das Spital aufsuchte,
verständigte die Ärztin die Polizei. Bei der Befragung sagte die
Service-Angestellte zunächst aus, von zwei unbekannten Ausländern
vergewaltigt worden zu sein. Später beschuldigte sie die beiden Polizisten
der Vergewaltigung, schliesslich verweigerte sie jede Aussage. Die
Strafuntersuchung gegen die Polizisten wurde eingestellt, da wegen
fehlender Aussagen der Frau keine Beweise mehr vorliegen würden. Umwerfend
ist, wie Bezirksanwalt Pellegrini den Verdacht widerlegte, dass die
Polizisten die Frau zu ihrer Falschaussage genötigt hatten: «Auch der
Vorwurf, eine Amtsgeheimnisverletzung, scheiterte an der fehlenden Aussage
der 23jährigen. Die Polizisten sagten nämlich, sie hätten der Frau
lediglich die ohnehin von ihr stammenden und erfundenen Tätersignalemente
gezeigt.» Was dem untersuchenden Bezirksanwalt zu wenig war, reichte
dem Stadtrat,
die beiden Männer mit sofortiger Wirkung aus dem Polizeidienst zu
entlassen. Das Strafverfahren gegen die Frau wegen Falschaussage wird nach
wie vor weitergeführt. (TA/NZZ 21.10.98)
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