Der Sudanese M. hungerte seit anfangs November im Regionalgefängnis Bern
und nahm in dieser Zeit zwanzig Kilo ab. Am 17 Dezember brach er die
Essensverweigerung ab. Der Gefängnisarzt wollte ihn in die geschlossene
Abteilung des berner Inselspitals verlegen und künstlich ernähren lassen.
M. ersparte sich diese lebensgefährliche Prozedur und gab auf. M. hatte
zusammen mit fünf Mitgefangenen am 3.11. mit der Essensverweigerung
begonnen, als sie vom Hungerstreik der Ausschaffungsgefangenen in Zürich
und Genf hörten. Anders als in den speziell eingerichteten
Ausschaffungsabteilungen von Kloten und Favra (Genf) sind die
Haftbedingungen der Gefangenen im berner Regionalgefängnis, dem Amtshaus,
wesentlich schlechter. Die Häftlinge sind im wesentlichen einem normalen
Gefängnisregime unterworfen. Sie haben keinen freien Zugang zum Telefon und
auch ein viel eingeschränkteres Besuchsrecht. Zudem sind sie in 23 Stunden
am Tag in Kleingruppenisolation.
So erfuhr die Öffentlichkeit erst über die Zeitung «Der Bund» nach einem
Monat vom Streik. Vier der sechs hatten mit dem Hungerstreik-Abbruch in
Kloten, genauso wie die acht streikenden Ausschaffungsgefangenen von Genf,
auch wieder angefangen zu essen. Zwei Gefangene jedoch streikten weiter.
Ein Mann aus Mazedonien verweigerte einen Monat lang die Nahrung, M. 44
Tage. M. sagte in einem Gespräch mit dem alternativen berner Lokalradio
RaBe, er sitze während 23 Stunden in völliger Isolation. Über seine
Haftdauer sei er nie informiert worden, und das Essen sei schlecht. Sein
Asylgesuch sei abgelehnt, und er befürchte die Ausschaffung. Auch in Bern
war die authentische Berichterstattung Ausnahme: Die bürgerlichen Medien
beschränkten sich vor allem auf die Informationen, welche von offizieller
Seite zu erfahren waren. In unbeteiligt sachlichem Ton wurde über
Möglichkeit von Zwangsernährung von M. rapportiert und die berner
Fremdenpolizei mit den Worten zitiert: «Wir lassen uns nicht erpressen.»
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