Bulletin Nr. 16; Januar 1997

Asylbewerber in Zürich

Verbales Rayonverbot
Vier Asylbewerber, die im Durchgangszentrum in Adliswil wohnen, fahren am 11. Juli '96 zusammen nach Zürich. Etwa um 14.30 Uhr besteigen sie am Hauptbahnhof das Tram Nummer 13. Sie wollen zusammen nach Oberengstringen fahren, da der eine von ihnen dorthin umzieht. Bei der Haltestelle Museum für Gestaltung steigen mehrere Billettkontrolleure sowie vier Polizisten ein. Einer der Polizisten steuert zielsicher auf A., einen der Asylbewerber, zu. A. ist derjenige mit der dunkelsten Haut. Obwohl er sofort seine Fahrkarte und seinen Ausweis zeigt, muss er an der übernächsten Haltestelle zusammen mit den Polizisten aussteigen. Ein Kollege von ihm, B., steigt mit aus. Der Polizist fragt A. was er in Zürich mache, er wohne doch schliesslich in Adliswil. B. will für A. sprechen, da dieser weder gut Englisch noch Deutsch spricht. Der Polizist unterbricht ihn. Er will, dass A. antwortet. A. versucht klar zu machen, dass er nach Oberengstringen will. B., der fragt, wieso man nicht in Zürich sein dürfe, wird von den Polizisten scharf zurecht gewiesen, er soll ruhig sein. Auch B. muss seinen Ausweis zeigen und beide ihre Säcke leeren. Sie werden abgetastet und über Funk werden ihre Ausweise überprüft.
Ein Polizist fragt nun auch noch B. was er denn in Zürich mache. Er wohne doch in Adliswil und müsse deshalb auch dort bleiben. Man bezahle sie nicht, damit sie nach Zürich kämen.
A. muss nun noch, vor vielen PassantInnen, die Hose runterlassen. Die Polizisten untersuchen seine Unterhose. Sie finden nichts.
Schliesslich machen die Polizisten nochmal beiden klar, dass sie kein Recht hätten, sich in Zürich aufzuhalten. Sie drohen ihnen, dass man sie beim nächsten Mal ins Gefängnis werfen werde.

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