Bulletin Nr. 16; Januar 1997
Asylbewerber in Zürich
Verbales Rayonverbot
Vier Asylbewerber, die im Durchgangszentrum in Adliswil wohnen, fahren am
11. Juli '96 zusammen nach Zürich. Etwa um 14.30 Uhr besteigen sie am
Hauptbahnhof das Tram Nummer 13. Sie wollen zusammen nach Oberengstringen
fahren, da der eine von ihnen dorthin umzieht. Bei der Haltestelle Museum
für Gestaltung steigen mehrere Billettkontrolleure sowie vier Polizisten
ein. Einer der Polizisten steuert zielsicher auf A., einen der
Asylbewerber, zu. A. ist derjenige mit der dunkelsten Haut. Obwohl er
sofort seine Fahrkarte und seinen Ausweis zeigt, muss er an der
übernächsten Haltestelle zusammen mit den Polizisten aussteigen. Ein
Kollege von ihm, B., steigt mit aus. Der Polizist fragt A. was er in Zürich
mache, er wohne doch schliesslich in Adliswil. B. will für A. sprechen, da
dieser weder gut Englisch noch Deutsch spricht. Der Polizist unterbricht
ihn. Er will, dass A. antwortet. A. versucht klar zu machen, dass er nach
Oberengstringen will. B., der fragt, wieso man nicht in Zürich sein dürfe,
wird von den Polizisten scharf zurecht gewiesen, er soll ruhig sein. Auch
B. muss seinen Ausweis zeigen und beide ihre Säcke leeren. Sie werden
abgetastet und über Funk werden ihre Ausweise überprüft.
Ein Polizist fragt nun auch noch B. was er denn in Zürich mache. Er wohne
doch in Adliswil und müsse deshalb auch dort bleiben. Man bezahle sie
nicht, damit sie nach Zürich kämen.
A. muss nun noch, vor vielen PassantInnen, die Hose runterlassen. Die
Polizisten untersuchen seine Unterhose. Sie finden nichts.
Schliesslich machen die Polizisten nochmal beiden klar, dass sie kein Recht
hätten, sich in Zürich aufzuhalten. Sie drohen ihnen, dass man sie beim
nächsten Mal ins Gefängnis werfen werde.
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