Bulletin Nr. 49; Juli 2006
Kriminalisierungsversuch von augenaufs Prepaid-Aktion kläglich gescheitert
Freispruch auf der ganzen Linie
Das Bezirksgericht hob die von der Zürcher Stadtpolizei ausgestellte Busse gegen die Prepaid-Aktion von augenauf auf – und
sprach uns für die Umtriebe des Anwalts 1500 Franken zu. Kein
einziges Argument, das in der Bussenverfügung vorgebracht wurde, erwies sich als stichhaltig.
Im September 2004 stellte augenauf auf dem Zürcher Helvetiaplatz
einen Stand auf, um über die Möglichkeiten der Registrierung von
Prepaid-Handys zu orientieren. Zu hunderten kamen Flüchtlinge
auf den Platz. Sie beauftragten die Gewährsleute von augenauf,
ihre Telefonnummern registrieren zu lassen. Verschiedentlich wurde
daraufhin versucht, augenauf für die völlig legale Massenregistrierung
der Prepaid-Handys zu kriminalisieren. Selbst der Bundesrat
setzte sich im Auftrag von SVP-Scharfmacher Ulrich Schlüer mit
der Frage auseinander, ob man uns vielleicht doch noch vor den
Kadi zerren könnte – mit negativem Ergebnis. Nur die Zürcher
Stadtpolizei wagte ein Busse – und kassierte eine Ohrfeige. Anfang
Mai veröffentlichte der Einzelrichter das Urteil in Sachen Stadtrichteramt
Zürich gegen augenauf-Gewährsmann Walter Angst.
Wir berichteten an dieser Stelle bereits, dass die Stadtpolizei
der Meinung war, der Menschenauflauf rund um die von augenauf
organisierte Standaktion entspreche nicht den Auflagen der vom
Büro für Veranstaltungen erteilten Bewilligung. Sie büsste den
Bewilligungsinhaber deshalb mit 200 Franken.
Keines der in der Bussenverfügung vorgebrachten Argumente
hielt jedoch vor dem Stadtrichter stand. Das Verteilen von Informationen
über die Handyregistrierung sei selbstverständlich erlaubt,
wenn augenauf eine Standbewilligung habe. Und für die Entgegennahme
von Handynummern zur späteren Registrierung habe
augenauf keine spezielle Bewilligung gebraucht, da die Stadtpolizei
im Rahmen des Bewilligungsverfahrens nur koordinierende Funktion
wahrnehme und keine Kontrolle des Inhalts der Standaktion
vornehmen dürfe. Letzteres ist eine Klarstellung, die viele StandbetreiberInnen
interessieren dürfte. Wenn nämlich der Amtsschimmel
wieder einmal zuschlagen und den Bewilligungsinhaber einer
Standaktion büssen möchte, weil er etwas gemacht haben soll, was
der Behörde nicht passt, stellen wir das schöne Urteil in Sachen
augenauf gegen Stadtrichteramt gerne für die Abwehr weiterer
Umtriebe zur Verfügung.
Darüber hinaus freuen wir uns natürlich, dass augenauf rund
500 Franken (Busse und Gebühren) gespart hat. Und dass unser
Hausanwalt auch noch ein nettes Honorar erhält – was ihn für
andere, weniger lukrative Aufträge ansatzweise entschädigt…
augenauf Zürich
Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Zurück zum Archiv
URL dieser Seite