Bulletin Nr. 49; Juli 2006

Kriminalisierungsversuch von augenaufs Prepaid-Aktion kläglich gescheitert

Freispruch auf der ganzen Linie

Das Bezirksgericht hob die von der Zürcher Stadtpolizei ausgestellte Busse gegen die Prepaid-Aktion von augenauf auf – und sprach uns für die Umtriebe des Anwalts 1500 Franken zu. Kein einziges Argument, das in der Bussenverfügung vorgebracht wurde, erwies sich als stichhaltig.

Im September 2004 stellte augenauf auf dem Zürcher Helvetiaplatz einen Stand auf, um über die Möglichkeiten der Registrierung von Prepaid-Handys zu orientieren. Zu hunderten kamen Flüchtlinge auf den Platz. Sie beauftragten die Gewährsleute von augenauf, ihre Telefonnummern registrieren zu lassen. Verschiedentlich wurde daraufhin versucht, augenauf für die völlig legale Massenregistrierung der Prepaid-Handys zu kriminalisieren. Selbst der Bundesrat setzte sich im Auftrag von SVP-Scharfmacher Ulrich Schlüer mit der Frage auseinander, ob man uns vielleicht doch noch vor den Kadi zerren könnte – mit negativem Ergebnis. Nur die Zürcher Stadtpolizei wagte ein Busse – und kassierte eine Ohrfeige. Anfang Mai veröffentlichte der Einzelrichter das Urteil in Sachen Stadtrichteramt Zürich gegen augenauf-Gewährsmann Walter Angst.
Wir berichteten an dieser Stelle bereits, dass die Stadtpolizei der Meinung war, der Menschenauflauf rund um die von augenauf organisierte Standaktion entspreche nicht den Auflagen der vom Büro für Veranstaltungen erteilten Bewilligung. Sie büsste den Bewilligungsinhaber deshalb mit 200 Franken.
Keines der in der Bussenverfügung vorgebrachten Argumente hielt jedoch vor dem Stadtrichter stand. Das Verteilen von Informationen über die Handyregistrierung sei selbstverständlich erlaubt, wenn augenauf eine Standbewilligung habe. Und für die Entgegennahme von Handynummern zur späteren Registrierung habe augenauf keine spezielle Bewilligung gebraucht, da die Stadtpolizei im Rahmen des Bewilligungsverfahrens nur koordinierende Funktion wahrnehme und keine Kontrolle des Inhalts der Standaktion vornehmen dürfe. Letzteres ist eine Klarstellung, die viele StandbetreiberInnen interessieren dürfte. Wenn nämlich der Amtsschimmel wieder einmal zuschlagen und den Bewilligungsinhaber einer Standaktion büssen möchte, weil er etwas gemacht haben soll, was der Behörde nicht passt, stellen wir das schöne Urteil in Sachen augenauf gegen Stadtrichteramt gerne für die Abwehr weiterer Umtriebe zur Verfügung.
Darüber hinaus freuen wir uns natürlich, dass augenauf rund 500 Franken (Busse und Gebühren) gespart hat. Und dass unser Hausanwalt auch noch ein nettes Honorar erhält – was ihn für andere, weniger lukrative Aufträge ansatzweise entschädigt…

augenauf Zürich

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