Bulletin Nr. 49; Juli 2006

Unterschreibt das Referendum gegen das «Hooligan-Gesetz»!

Gegen den Abbau der Grundrechte!

Eine neue Gefahr wurde medial aufgebaut, um den Abbau derGrundrechte zu rechtfertigen: die Hooligans.

Der Bundesjustizminister Christoph Blocher schlägt Änderungenam Bundesgesetz zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) vorund räumt selbst ein, dass sie wahrscheinlich nicht in allen Punktenverfassungskonform seien. Trotzdem übersteht das BWIS dieparlamentarische Beratung unbeschadet. Innert weniger Jahrewird eine neue Gefahr der inneren Sicherheit – die Hooligans –medial aufgebaut und effektiv eingesetzt.
Die Problematik der Fussballkrawalle, die sich am 13. Mai2006 in Basel deutlich gezeigt hat, soll nicht negiert werden. Obzu ihrer Bewältigung allerdingsGesetze notwendig sind, die ineinigen Bereichen dem rechtsstaatlichenGefüge widersprechen,ist jedoch sehr fraglich.Denn die Änderungen werdennicht nur ein paar alkoholisierteHitzköpfe betreffen, sondern sehr bald alle möglichen Gruppen, dieins Visier der polizeilichen Präventionsarbeit geraten.

Neue Zwangsmittel für alle: NachNach der Einführung der Zwangsmassnahmenim Ausländerrecht 1995 wurden ähnliche Mittelauch für andere Bevölkerungsgruppen bewilligt oder sind vorgesehen:Wegweisungsartikel gegen Gassenleute, Rayonverbotegegen Fussballfans, neu auch Meldeauflagen bei Polizeipostenwährend Sportveranstaltungen, Reiseverbote und Präventivhaft.

Die Altersschwelle sinkt:Die neuen Massnahmen sollen schongegen 12-Jährige angewendet werden, die Präventivhaft gegen15-Jährige. Der Altstetter Kessel vom Dezember 2004 war alsonur ein Vorgeschmack auf die Art des polizeilichen Vorgehens.

Umkehr der Beweislast:Zusätzlich wird mit der Änderung desBundesgesetzes auch das bisher gültige Prinzip einer notwendigen,rechtskräftigen Verurteilung umgangen, um Zwangsmassnahmenanzuwenden: Auf polizeilichen Verdacht hin wie auch aufMeldung von Privatpersonen wird somit schon ein Eintrag insRegister von GewalttäterInnen möglich. Diese Einträge wieder zulöschen wird in vielen Fällen nicht möglich sein. Die Unschuldsvermutung,die jedem Menschen bei Verdacht einer Straftatzunächst zusteht, wird umgekehrt. Nun ist es an den Betroffenen,ihre Unschuld zu beweisen. Dabei ist es kaum möglich, als Privatpersoneine juristisch erfolgreiche Gegenaussage gegen die Aussagevon fast immer zu mehreren auftretenden Polizeibeamten zumachen – dies weiss augenauf aus eigener Erfahrung nur zu gut.Zudem braucht man hierzu erst noch ein dickes Portemonnaie.Den nötigen Anwalt will der Staat auf keinen Fall bezahlen, sogarwenn einem Recht zugesprochen wird (siehe dazu den Entscheidüber die Wegweisungen in Winterthur in diesem Bulletin).

Zusammenarbeit mit Privaten:Auch der Persönlichkeitsschutzwird nicht mehr gewährt sein. Gerade die Datenbank mit den Einträgenbekannter und potenzieller GewalttäterInnen, die aufhöchst fragwürdige Weise zustande kommt, wird auch privatenSicherheitsfirmen und Stadionbetreibern zur Verfügung gestellt.Faktisch bedeutet dies auch, dass eine Korrektur in der Originaldatenbanknicht davor schützt, in den Registern der Sicherheitsfirmen,an die die persönlichen Daten weitergegeben wurden,eingetragen zu bleiben. Damit werden dem Datenmissbrauch Torund Tür geöffnet.

Unterstützt deshalb das Referendum gegen das so genannteHooligan-Gesetz!

Mehr Infos und Unterschriftenbogen:www.referendum-bwis.ch

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