Bulletin Nr. 48; April 2006
Hungerstreikender verdurstet in St. Galler Gefängnis
In der Nacht vom 2. auf den 3. Januar 2006 starb der 20-jährige
Guineer Ousmane Sow im Gefängnis Altstätten. Ousmane Sow
befand sich im Hungerstreik, mit dem er gegen ein Gerichtsurteil
von Mitte Dezember protestieren wollte.
In der Nacht vom 2. auf den 3. Januar 2006 starb der 20-jährige
Guineer Ousmane Sow im Gefängnis Altstätten. Ousmane Sow
befand sich im Hungerstreik, mit dem er gegen ein Gerichtsurteil
von Mitte Dezember protestieren wollte. Im Gefängnis obliegt die
Verantwortung für die Gesundheit der Insassen vollständig dem
Personal. Da Hungerstreiks dieser Art öfters vorkommen, sollte
das Personal darauf vorbereitet sein und durch geeignete Überwachung
des Gesundheitszustandes des Hungernden genau das
verhindern, was nun passiert ist: Die Autopsie hat ergeben, dass
der junge Afrikaner in seiner Zelle verdurstet ist, weil er neben der
Nahrung auch das Trinken verweigert hat. Da sich nach kurzer
Zeit das Durstgefühl abschwächt, konnte das passieren, obwohl
sich in der Zelle ein Wasserhahn befand, was diesen Todesfall
absolut unfassbar macht.
Entgegen dem häufigen Unwillen, überhaupt konsequent zu
ermitteln, hat in diesem Fall die Staatsanwaltschaft St. Gallen
sofort reagiert und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um die
Verantwortlichen zu eruieren und gegebenenfalls einen Strafprozess
anzustreben. Offensichtlich machte dieser Todesfall sowohl
die Beamten wie auch viele JournalistInnen derart betroffen, dass
von mehreren Seiten eine unparteiische Klärung verlangt wird.
Ob dieses Interesse so lange anhält, wie ein juristisches Verfahren
dieser Art dauert, bleibt abzuwarten.
augenauf Zürich
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