Bulletin Nr. 48; April 2006

Ueli Schlüer gibt Zürcher Amtsschimmel die Sporen

Fadenscheiniger Prozess gegen augenauf

Am 9. Februar 2006 ist vor dem Bezirksgericht in Zürich eine Busse verhandelt worden, die das Stadtrichteramt gegen einen Vertreter von augenauf ausgesprochen hat. Sein Vergehen: Er hatte im September 2004 den Infostand für die erste öffent- liche Registrierungsaktion von Prepaid-Handys angemeldet.

Die Aktion hat damals unterschiedlichste Reaktionen ausgelöst. Die solidarische Linke gratulierte augenauf für die mutige Tat gegen Blochers Versuch, Flüchtlingen den Zugang zu den Telekommunikationsmitteln zu entziehen. SVP-Rotschopf Ueli Schlüer hingegen ventilierte im Nationalrat die Möglichkeit, augenauf wegen des Standes vor den Kadi zu ziehen. Erfolglos: Ausser einiger Vorladungen, die die Gewährspersonen von augenauf über sich ergehen lassen mussten, verpufften die «Schlüerereien».
Wie aber kommt es, dass die Prepaid-Sache doch noch verhandelt wird? Ganz einfach: Am 17. September 2004 ist Feldweibel Werner O. von der Dienststelle «Gewerbedelikte West» der Stadtpolizei Zürich aufgeboten worden, eine «illegale Standaktion » der Gruppe augenauf auf dem Helvetiaplatz zu kontrollieren. Die illegale Standaktion erwies sich als bewilligter Akt. Trotzdem erhielt Feldweibel O. von seinen Vorgesetzen den Auftrag, den Verantwortlichen zu verzeigen – wegen «zumindest eventualvorsätzlichen Missachtens von Auflagen der polizeilichen Veranstaltungsbewilligung », weil die angemeldete «Öffentlichkeitsarbeit prioritär Asylbewerber im Visier hatte (…), um von diesen die Natelnummer aufzunehmen», obwohl in der Standbewilligung nur die Abgabe von «Informationsmaterial zur Menschenrechtsgruppe augenauf» bewilligt worden ist.
augenauf akzeptierte die Busse nicht. Deshalb musste das Bezirksgericht am 9. Februar prüfen, ob das nicht bewilligte Notieren von Telefonnummern an einem politischen Info-Stand Anlass sein kann, den Bewilligungsinhaber zu büssen – und ob das Zürcher Polizeidepartement dem Ulrich Schlüer nun doch noch zeigen kann, wie man augenauf erfolgreich vor den Kadi zieht.
Ob der Galopp des städtischen Amtsschimmels den Segen des Bezirksgerichts erhalten wird, ist noch nicht entschieden. Der Einzelrichter hatte das überfällige Urteil bei Redaktionsschluss dieses Bulletins noch nicht verkündet.

augenauf Zürich

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