Bulletin Nr. 44; Dezember 2004

Nicht alle dürfen ihr Prepaid-Handy registrieren lassen

Anschluss für Asylsuchende

Mit einer erfolgreichen Massenregistrierung von Handys der MigrantInnen kämpft augenauf gegen eine weitere Form der Diskriminierung.

 
Was ist das Ziel der Registrierungspflicht von Prepaid-Handys?
Zuerst waren Handys mit Prepaid-Karten ein Thema, weil sie anonymes Telefonieren ermöglichten, was angeblich den Kampf gegen den Drogenhandel erschwere. Nach den Anschlägen in New York kamen die Schweizer Handys erneut in die Schlagzeilen, weil einige der Al-Kaida Terroristen sie benutzt hatten. Bald kam per Verordnung eine rückwirkende Registrierungspflicht für diese Handys. Der Zweck der Verordnung hatte sich jedoch inzwischen verschoben: Wer nur einen F-, N- oder S-Ausweis hat, darf kein Handy registrieren. Dies schliesst alle AsylbewerberInnen, vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge und alle Schutzbedürftigen, welche keinen Pass vorweisen können, vom Zugang zum Mobiltelefon aus. Das Departement Leuenberger argumentiert formaljuristisch, nur Personen mit gesicherter Identität dürften registriert werden, beim EJPD hingegen wird Klartext gesprochen: Der Druck, gültige Reisepapiere vorzulegen, wird erhöht. Dass dies für viele gar nicht möglich ist, wird schlicht übersehen.
 
Öffentliche Registrierungsaktionen als Antwort
Da die Verordnung erlaubt, dass die Betroffenen ihre Handys durch Vertrauenspersonen registrieren lassen können, hat sich augenauf entschlossen, mit gutem Beispiel voranzugehen und allen Flüchtlingen die Registrierung ihrer Telefone anzubieten. Seit September haben in Basel, Bern und Zürich verschiedene Aktionen stattgefunden, an denen wir die Nummern der Handys gesammelt haben, um sie nachher auf die Namen von Vertrauenspersonen zu registrieren. Der Ansturm war enorm. Bis heute wurden rund 3000 Nummern registriert. Unzählige blieben dadurch für Familie und Freunde, aber auch für RechtsvertreterInnen und Asylbehörden weiterhin erreichbar. augenauf fordert die Aufhebung oder Änderung dieser diskriminierenden Verordnung. Falls sie so weiter bestehen bleibt, sind die Asylinstitutionen gefragt, die die Registrierung der Handys übernehmen sollten. Nur so kann verhindert werden, dass für die Telefone ein Schwarzmarkt entsteht, der nur die Kosten für die neu ankommenden Flüchtlinge erhöht.
 
SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer ärgert sich
Offensichtlich verärgert über den Erfolg unserer Aktion und erschreckend schlecht informiert, reichte im Oktober SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer eine Anfrage an den Bundesrat ein. Auf folgende Fragen wünschte er vom Bundesrat Antworten: 1. Was für Tatbestände vorsätzlicher Beihilfe zum Asylmissbrauch von Seiten der Organisation «augenauf» sind ihm bekannt? 2. Welche Gegenmassnahmen wurden von Seiten des Bundes gegen «augenauf» getroffen? 3. Wenn abgewiesene Asylbewerber oder illegal anwesende Ausländer durch Vermittlung von «augenauf» unrechtmässig in den Besitz von Mobiltelefonen kommen und diese zur Begehung oder Vorbereitung krimineller Handlungen nutzen, haftet die Organisation «augenauf» dann als Mittäterin von unter Zuhilfenahme dieser Mobiltelefone begangenen kriminellen Handlungen? 4. Leistet die Organisation «augenauf» im Dienste des Bundes oder einzelner Kantone Betreuungsarbeit im Asylbereich? 5. Wenn ja: Welche Entschädigungen sind von Seiten des Bundes oder einzelner Kantone in den letzten fünf Jahren an «augenauf» geflossen? Wir freuen uns auf die Antworten, und sind einmal mehr froh, dass wir uns unabhängig vom Bund durch Spenden finanzieren können. Wir hoffen, dass das auch weiterhin so bleibt. Weitere Infos: www.augenauf.ch/bs/archiv/prepay/index.htm

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