Bulletin Nr. 44; Dezember 2004

Randgruppen sollen von den Flaniermeilen der Schweizer Städte verschwinden

Ein Berner Geschwür bildet Metastasen

Ein Berner Geschwür bildet Metastasen
Der nach seinem geistigen Vater 'Lex Wasserfallen' benannte Artikel ermächtigt die Polizei, «Personen‚ die die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören», mit einem Verbot zu belegen, sich in definierten Sperrzonen aufzuhalten. Der Artikel wird vor allem gegen Drogenabhängige, Punks und AlkoholikerInnen angewandt und hat in Bern eine Flut von Bussen (die niemand bezahlen kann) und Gerichtsverfahren ausgelöst, ohne dass sich im Stadtbild etwas verändert hätte. Nun wollen andere Städte ebenfalls entsprechende Gesetze einführen, um dem positiven Stadtbild abträgliche Randgruppen noch mehr den Mühlen der Justiz auszusetzen. Ganz schnell und praktisch ohne Diskussion ist dies zuerst Winterthur gelungen, das wieder einmal eine höchst paranoide Phase gegenüber jugendlichen Subkulturen durchlebt. Das Gesetz ist dort schon in Kraft, jedoch fehlen die Ausführungsbestimmungen. Eine Wegweisung ist immerhin ein Amtsentscheid, gegen den auch Rechtsmittel zur Verfügung stehen sollten, der einen Zeitrahmen und ein präzis umschriebenes Gebiet betreffen sollte. Zurzeit ist dort alles der Kreativität der PolizeibeamtInnen überlassen. In St. Gallen wurde gegen den neuen Paragrafen das Referendum ergriffen, und zwar von den Grünen und der PdA, gemeinsam mit den Stimmen der SVP. Diese möchte durch die Abstimmung den Rückhalt der Bevölkerung für das neue Gesetz beweisen. In Zürich ist der Stadtrat noch daran, die Details zu formulieren - und schon wird von den Grünen und der Alternativen Liste Kritik laut: Ein bei den Demokratischen JuristInnen in Auftrag gegebenes Gutachten lässt generell an der Rechtsstaatlichkeit eines solchen Artikels zweifeln. augenauf Zürich

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