Bulletin Nr. 41; März 2004

Die Basler Polizei kennt keine Grenzen

Der Basler Polizist, der 2001 in Frankreich einen Autodieb erschoss, ist wegen fehlender Geografiekenntnisse freigesprochen worden. Die Generalstaatsanwaltschaft in Colmar (F) hat gegen das Urteil Rekurs eingereicht.
Im August 2001 verfolgt eine Basler Polizeipatrouille einen Autodieb bis nach Frankreich. Dort zücken zwei Beamte ihre Waffe und pumpen das Fahrzeug mit Blei voll. Von den 19 Schüssen treffen drei den Fahrer - einer davon tödlich im Kopf. Wie durch ein Wunder bleiben dessen Freundin und ihr Baby, die sich ebenfalls im Auto befinden, unverletzt. Am 12. Februar 2004 endet die Verhandlung gegen den Todesschützen vor einem Geschworenengericht im französischen Colmar mit einem Freispruch. Dabei hätten die Basler Beamten in Frankreich weder den Täter festnehmen, noch ihre Waffe einsetzen dürfen. Die Ermittlungen haben zudem ergeben, dass der Todesschütze, der zwölf Mal abdrückte, nicht in Notwehr handelte. Und die Staatsanwältin betont, dass der Polizist die letzten fünf Schüsse abgegeben hat, als keine Gefahr mehr bestand. Sein Verhalten sei völlig unverhältnismässig gewesen. Wie ist bei solchen Sachverhalten ein Freispruch möglich? Wenn sogar die neun Geschworenen und die drei Berufsrichter der Meinung sind, dass der Polizist tatsächlich «vorsätzliche Körperverletzung mit unabsichtlicher Todesfolge in Amtsausübung» begangen hat? Die lapidare Begründung des Gerichts: Weil er glaubte, noch in der Schweiz zu sein, sei er nicht strafrechtlich zu verurteilen. Für die Staatsanwältin rechtfertigen die fehlenden Geografiekenntnisse des Basler Beamten keinen Freispruch. Sie hat gegen das Urteil Rekurs eingereicht. augenauf Basel
 
 
Rauchende Colts bei der Basler Polizei
Der Elsässer Rambo ist kein Einzelfall bei der Basler Polizei. Ende 2001 erschoss ein uniformierter Staatsdiener einen 18-jährigen Moldawier, der sich ebenfalls als Autodieb versucht hatte. Im August 2002 liquidierte ein Basler Polizeikorporal (45) im Vollsuff seine 27-jährige Freundin mit der Dienstwaffe. Sie hatte zuvor aus Angst vor ihrem «Freund» bei der Mutter übernachtet.


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