Glarner Razzien

Intro

Dokumentation


Am 3. Juli 2003 führte die Glarner Kantonspolizei in den Durchgangszentren Rain/Ennenda und in Asylbewerber-Wohnungen in Matt/Linthal und Rüti Hausdurchsuchungen durch.

augenauf machte die massiven Menschenrechtsverletzungen, welche im Verlauf dieser Aktion begangen wurden publik.

Die hier vorliegende Dokumentation beinhaltet Stellungnahmen von Behörden und Organisationen, sowie eine Sammlung von Presseartikeln


http://www.augenauf.ch

Amtlich offiziell

Gesetzliches

Als Kontrastprogramm zu den Ereignissen einige Auszüge aus Glarner Gesetzesbüchern:

===[ Strafprozessordnung III F/1 des Kantons Glarus ]===

Hausdurchsuchung.

2 Hausdurchsuchungen sind vom Verhöramt oder auf dessen
schriftlichen Befehl durch die Polizei womöglich in Gegenwart
des Hausbesitzers vorzunehmen, andernfalls hat ein zeugnisfähiges
Familienmitglied oder Hausgenosse zugegen zu sein.
Jede durch den Zweck nicht unumgänglich geforderte Belästigung
ist dabei sorgfältig zu vermeiden.
3 Sollte das Haus, ein Zimmer oder Behälter verschlossen sein,
so werden die Besitzer aufgefordert, zu öffnen. Bleibt diese
Aufforderung fruchtlos, so darf gewaltsam geöffnet werden.
4 Ueber die Hausdurchsuchung ist ein Protokoll aufzunehmen,
worin insbesondere das befolgte Verfahren, die Reihenfolge,
wie ein Ort nach dem andern durchsucht und was daselbst
bemerkt und vorgefunden wurde, zu beschreiben ist.


===[ Dienstreglement für das Polizeikorps des Kantons Glarus ]===

Vorgehen der Polizei

Art. 7
1 Die Polizei hat die Pflicht, bei der Ausübung des Dienstes
taktvoll und entschlossen zu handeln. Jede Beschimpfung,
widerrechtliche Drohung, Gewalttätigkeit oder unnötige
Gewaltanwendung ist untersagt.


Verhaftungen

Art. 22
3 Jedes unnötige Aufsehen ist zu verhüten. Verhaftete sind korrekt
zu behandeln und vor Angriffen Dritter zu schützen.
Ebenso ist darauf zu achten, dass sich Verhaftete kein Leid
antun. Die verhaftete Person ist streng zu überwachen; Misshandlungen
sind verboten.


Hausdurchsuchung.

Art. 28
1 Das Hausrecht ist gewährleistet. Eine Hausdurchsuchung darf
durch die Polizei nur vorgenommen werden, sofern der schriftliche
Befehl einer zuständigen Amtsstelle vorliegt. Die Durchsuchung
ist gründlich, nach einem bestimmten Plan und mit
aller Schonung von Bewohnern und Sachen durchzuführen.
Verschlossene Räume dürfen erst nach erfolgloser Aufforderung
an deren Inhaber mit Gewalt geöffnet werden. Zur Hausdurchsuchung
ist die Person, deren Räumlichkeiten durchsucht
werden oder wenn diese nicht anwesend ist, ein Verwandter,
Hausgenosse oder eine Amtsperson beizuziehen. Zur Nachtzeit
sowie an Sonn- und Feiertagen darf eine Hausdurchsuchung
nur vorgenommen werden, wenn dringende Gefahr besteht.


Fesselung

Art. 31
Die Fesselung von Personen ist gestattet:
a. auf besonderen Befehl des zuständigen Gerichtspräsidenten,
des Verhörrichters oder des Kommandanten;
b. bei Widersetzlichkeit;
c. bei Fluchtverdacht;
d. bei Transport von Schwerverbrechern.



Polizei

20030804 Medienmitteilung

Der Zuständige für die PR + Medien betreut die Kommunikation nach innen und aussen.
Er unterhält die Homepage der Kantonspolizei.

Hausdurchsuchungen im Durchgangszentrum Rain/Ennenda und der Asylbewerberunterkunft Matt/Linthal

3. Juli 2003

Die Kantonspolizei hat anlässlich von Hausdurchsuchungen im Durchgangszentrum und in Wohnungen für Asylbewerber Deliktsgut sichergestellt.

Am 3. Juli 2003 hat die Kantonspolizei in den Durchgangszentren Rain/Ennenda und in Asylbewerber-Wohnungen in Matt/Linthal und Rüti Hausdurchsuchungen durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde mutmassliches Deliktsgut sichergestellt. Die Polizei musste vier Personen zwecks Kontrolle in Polizei-Gewahrsam nehmen oder zwecks Strafuntersuchung verhaften. Ein Asylbewerber versuchte sich der Kontrolle zu entziehen und zog sich dabei beim Sprung vom dritten Stock des Durchgangszentrum Rain Verletzungen zu.

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http://www.gl.ch/sitemap/online/navigation4/frame4.cfm?DomainID=356&LanguageID=1&TreeID=2126


20031208 Einstellung des Verfahrens

CommuniquI der Kantonspolizei Glarus zur Razzia vom 3. Juli 2003 in den Asylantenheimen im Kanton Glarus

8. Dezember 2003

Am 3. Juli 2003 führte die Kantonspolizei Glarus auf Veranlassung des Verhöramtes Glarus in den kantonalen Asylantenheimen eine Razzia durch. Es lagen Informationen u.a. über Menschen- und Drogenhandel sowie insbesondere auch Schlepperei vor. Die Organisation "augenauf" erhob in der Folge schwere Vorwürfe gegen die Polizeiorgane. Auch wurde behauptet, die Polizei habe nur eine Übung "am lebendigen Objekt" durchgeführt und die Polizeiaktion sei rassistisch geprägt gewesen.

Angesichts der massiven Vorwürfe an die Adresse der Polizei hat diese eine Selbstanzeige beim Verhöramt eingereicht, welches auch von sich aus tätig wurde. In der Folge wurde Herr Staatsanwalt Bötschi, AR, als ao Verhörrichter mit der Untersuchung beauftragt. Zwischenzeitlich hat er alle eingeleiteten Strafverfahren eingestellt, weil kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Namentlich auch die Behauptung, es sei einfach eine Polizeiübung abgehalten worden und die Aktion sei rassistisch geprägt gewesen, wies der ao Verhörrichter zurück. Die Durchführung der ganzen Razzia wurde zwar als rigoros, aber trotzdem als angemessen bezeichnet. Immerhin wies der ao Verhörrichter auf Mängel in den einschlägigen Polizeireglementen und in einzelnen Punkten bei der Durchführung der ganzen Aktion hin. Es wurden speziell die Dauer der Fesselung der Asylbewerber bis zum Abschluss der Hausdurchsuchung und die ungenügende Überwachung eines Asylbewerbers kritisiert, welchem während kurzer Zeit der Mund zugeklebt werden musste. Wegen dieser strafrechtlich nicht relevanten Kritikpunkte hat der ao Verhörrichter einen Teil der Kosten zulasten von Verzeigten verlegt.

Das Polizeikommando wird die Kritikpunkte des ao Verhörrichters selbstverständlich aufnehmen und diese unmittelbar sowie über das Ostschweizer Polizeikonkordat in die Ausbildung einfliessen lassen. Die Schulung der Polizisten ist ein dauernder Prozess, in welchen auch Kritik von aussen einfliessen muss.


augenauf

20030715 Pressemitteilung zu den Razzien

Augenauf
Pressemitteilung
Zürich, 15.7.2003

Misshandlung von Flüchtlingen im Kanton Glarus
Schwere Misshandlung von Flüchtlingen im Kanton Glarus - 16-jähriger Flüchtling schwer verletzt

Am Montag, den 7. Juli wurde augenauf darauf aufmerksam gebacht, dass es im Kanton Glarus bei einer Razzia durch Polizeibeamte in einem Durchgangszentrum und in zwei angeschlossenen Wohnhäusern zu schweren Misshandlungen von Flüchtlingen gekommen sei.
augenauf Zürich hat in der Folge mit den meisten betroffenen Flüchtlingen und anderen Involvierten gesprochen. Es ergibt sich folgendes, dramatisches Bild:

Am Donnerstag, 3.7.2003, um ca. 5.30 Morgens stürmte eine bewaffnete, maskierte und mit Helm und Motorradbrille ausgerüstete Sondereinheit der Polizei gleichzeitig das Durchgangszentrum Rain in Ennenda sowie ein Wohnhaus von Flüchtlingen in Linthal. Die Polizisten schlugen die Haus- und Zimmertüren mit schweren Hämmern ein und stürmten in Gruppen von zwei bis drei Beamten gleichzeitig die Räume, wo die Flüchtlinge schliefen.
Alle Anwesenden wurden sofort vom Bett auf den Boden gezerrt, die Hände auf dem Rücken sowie die Füsse mit Kabelbindern gefesselt. Den so bewegungsunfähig gemachten wurde anschliessend eine schwarze Stoff-Kapuze übergezogen, so dass sie nichts mehr sehen konnten. Noch im jeweiligen Schlafzimmer wurde den Opfern Hosen und Unterhosen heruntergezogen und die Flüchtlinge jeweils unter Gelächter in sexuell demütigender Stellung fotografiert. Dies nachdem man ihnen mit Klebestreifen eine Nummer auf den Rücken geklebt hatte.
Nach dieser kurzen Prozedur, die in ihrer Art und Weise an Folteraktionen, beispielsweise in der Türkei erinnern, wurden die Flüchtlinge des DZ Rain in Ennenda, immer noch gefesselt und mit Kapuze blind gemacht, in einem Raum im Parterre versammelt. Es herrschte ein absolutes Sprechverbot. Erst zwischen etwa 10 und 11 Uhr Morgens wurde die betroffenen Personen von den Kapuzen und der Fesselung befreit. Die maskierten und behelmten Beamten waren bis dahin verschwunden.

Zu keinem Zeitpunkt gaben sich die beteiligten (Polizei-)Beamten als Polizisten zu erkennen.
Dies führte zu einem tragischen Unfall: Ein sechzehnjähriger junger Mann aus einem Bürgerkriegsland erschrak so sehr, dass er sich aus dem dritten Stock aus dem Fenster stürzte. Er erlitt äusserst gefährliche Rückenverletzungen. Trotzdem wurde auch er im Garten gefesselt und erst nach etwa vier Stunden ins Spital Glarus gebracht. Dort wurde er nur oberflächlich untersucht, sondern ins DZ zurück gebracht. Zu einer normalen Behandlung kam es erst nach Intervention seiner Beiständin. Nur mit viel Glück ist der junge Mann schlimmeren Folgen, wie beispielsweise einer Lähmung, entronnen. Er leidet allerdings noch immer sehr stark an seiner Verletzung.

In einem CommuniquI vom 3.7. erwähnt die Glarner Kantonspolizei Hausdurchsuchungen in Linthal, Ennenda und in Rüti. Dabei sei "mutmassliches Deliktsgut" sichergestellt worden es seien vier Personen "in Polizei-Gewahrsam" genommen worden. Tatsache ist: Im DZ Rain wurden die persönlichen Gegenstände der Flüchtlinge (Geld so vorhanden, Ausweise, Mobiltelefone) sowie Nahrungsmittel beschlagnahmt. Alle persönlichen Gegenstände wurden unseres Wissens nach unterdessen wieder zurückgegeben. Verhaftet wurde nur eine Person, die sich in einer Wohnung in Rüti befand - dies allerdings auch erst, nachdem das Durchgangszentrum Rain und die Wohnung von völlig Unbeteiligten gestürmt worden war. Weder in Ennenda noch in Linthal wurden irgendwelche Verhaftungen vorgenommen und unseres Wissens wurde auch kein "Deliktsgut" irgendwelcher Art gefunden.

Die massiven Übergriffe auf völlig Unbeteiligte und der absolut vermeidbare Unfall eines Jugendlichen werfen eine ganze Reihe von ernsten Fragen auf:
 Warum wurden Antiterror-Einheiten (maskiert, Helm, Motorradbrille) eingesetzt?
 Warum gaben sich diese nicht als Polizeikräfte zu erkennen?
 Warum wurden völlig unbeteiligte Flüchtlinge mit einer Kapuze sehunfähig gemacht und mehrere Stunden gefesselt in einer unwürdigen Situation (heruntergelassene Hosen und Unterhosen) in einen Raum gesperrt?
 Welchen Zweck verfolgte das demütigende Fotografieren von zwangs-maskierten, nackten Menschen von hinten?
 Wer waren die beteiligten Beamten einer Sondereinheit, wer führte das Kommando? Wurde das sexuell demütigende, an Folter grenzende, Verfahren angeordnet? Von wem?
 Warum wurde der Wohnort des einzigen unterdessen noch irgendeiner kriminellen Handlung beschuldigten Flüchtlings nicht abgeklärt, sondern gleich alle Wohnorte von Asylbewerbern gestürmt?
 Wurde der Hausdurchsuchungsbefehl für das Durchgangszentrum Rain in Ennenda und das Wohnhaus in Linthal für eine Übung von unterbeschäftigen Antiterror-Einheiten missbraucht?
 Warum wurde die Öffentlichkeit unvollständig und falsch über den Vorfall informiert?
 Warum wurde der schwerverletzte junge Mann nicht sofort und nicht adäquat behandelt, obwohl man damit seine bleibende Invalidität riskierte?
   
Viele der betroffenen Flüchtlinge fühlen sich seit der Razzia zutiefst gedemütigt und wagen sich kaum mehr auf die Strasse. augenauf fordert deshalb:

 Sämtliche Fotografien, die während der Razzia gemacht wurden, sind den Betroffenen herauszugeben, die Negative zu vernichten.
 Die Umstände, Einsatzbefehle und juristischen Voraussetzungen des Polizeieinsatzes vom 3.7.03 sind offenzulegen.
 Es muss dringend für eine adäquate Betreuung des jungen Mannes gesorgt werden, der ohne jede eigene Schuld beim Polizeieinsatz vom 3.7.03 schwer verletzt wurde.
 Alle Betroffenen, die der demütigenden Behandlung ausgesetzt wurden, sind umgehend und öffentlich zu rehabilitieren.
   
Homepage: <
http://www.augenauf.ch>

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Publikation 1:1 :

http://www.free.de/Zope/linksrhein/Features/1058279444/index_html
www.indymedia.ch/de/2003/07/12609.shtml


20030804 Leserbrief

Von: "XXX*" &l
An: &l Cc:
Betreff: Glarner Aktion
Gesendet: Mon, 4 Aug 2003 15:05:07 +0200


Guten Tag,
Offensichtlich handelt es sich bei Ihrer Organisation um eine "Lügengesellschaft". Ich glaube 1000mal eher der Glarner Polizei, als selbsternannten Weltverbesserern. Sie ha ben absolut keine Kompetenz und gehören mit Ihrer Wühlarbeit... ja Sie wissen schon wohin. Beziehen Sie evtl. noch Subventionen von dem Staat, den Sie bekämpfen:Würde mich nicht erstaunen.
Tun Sie mir einen Gefallen und helfen Sie aktiv mit 1 Mio. Ausländer wieder zurück in ihr Land zu spedieren. Die wollen in der Schweiz nur "Chlotz"abholen.
MFG und augenauf gegen Wühler...........
XXX*

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Lieber Herr XXX*,

Wir freuen uns immer, wenn sich jemand mit unserer Arbeit auseinandersetzt und möchten Ihnen daher für Ihre Zuschrift danken.

Allerdings verwehren wir uns entschieden gegen Bezeichnungen wie "Lügengesellschaft" und "selbsternannte Weltverbesserer". Die Informationen, welche wir publik machen, sind die Resultate eingehender Recherchen, Gesprächen mit direkt Betroffenen und ZeugInnen. Der Sinn unserer Arbeit ist auch nicht die "Bekämpfung des Staates", sondern das Aufzeigen von menschenrechts- und verfassungswidrigen Praktiken seitens derjenigen Behördenvertreter, welche ihre Machtposition zuungusten der Schwachen in unserer Gesellschaft missbrauchen.
Manchmal "wühlen" wir wirklich - aber nicht im Sinn des "Adolf Wühlers" aus dem Zivilverteidigungsbüchlein ... wir wühlen in den Misthaufen, welche von manchen Amtsstuben und Polizeitrupps produziert werden. Wer sich mit diesem Mist aus Rassismus, Ignoranz, Ueberheblichkeit, Machtgehabe und Repression nicht befasst, nimmt billigend in Kauf, dass mit der Zeit das ganze Land einen Mist-braunen Teint bekommt.

Ihr Bestreben, "1 Mio. Ausländer wieder zurück in ihr Land zu spedieren" befremdet etwas, da eigentlich auch Ihnen bewusst sein sollte, dass unsere Wirtschaft dies wohl kaum verkraften würde. Egal, ob es sich dabei um gute Steuerzahler wie z.B. ein Michael Schumacher oder um eine zu einem Hungerlohn im Gastgewerbe schuftende Hilfskraft handelt. Dass es viele gibt, die des "Chlotzes" wegen in die Schweiz gekommen sind (oder mittels "Chlotz" hierher gelockt wurden) ist weder erstaunlich, noch verwerflich;- in einer globalisierten Welt werden Migrationsbewegungen nun mal durch ein hohes Bruttosozialprodukt mitgesteuert (Nebenbei: vor der Industrialisierung war auch die Schweiz ein typisches AUSwanderungsland).

Falls Sie sich eingehender über unsere Arbeit informieren möchten, so nehmen wir Sie gerne in unsere Bulletin-Versandkartei auf.
Wenn Sie an detaillierten Informationen über die Ereignisse in den Glarner Asylbewerber-Zentren interessiert sind, dann wenden Sie sich bitte an "augenauf Zürich", Postfach, 8026 Zürich, E-Mail: zuerich@augenauf.ch
mfg
augenauf Basel

P.S: Zu Ihrer Beruhigung: wir beziehen KEINE Subventionen vom Staat und bezahlen sogar unsere Spesen aus der eigenen Tasche!

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* Name und Anschrift bekannt


0309 Bulletin Nr.39 (10/2003)

augenauf Bulletin Nr. 39; Oktober 2003
Die Glarner Polizei misshandelt und demütigt Asylbewerber

Das machen wir immer so

Bei einer Razzia im Kanton Glarus kam es in drei Durchgangszentren für Asylsuchende zu massiven Menschenrechtsverletzungen. Die Kantonspolizei Glarus streitet nichts ab, findet ihr Vorgehen aber normal. Ein gefährlicher Präzedenzfall.
Anfang Juli erhielt augenauf einen Anruf eines Gewerkschafters. Er wusste Unglaubliches zu erzählen. Er habe gehört, Antiterror-Einheiten hätten in Glarus ein Durchgangszentrum (DZ) überfallen, die Bewohner gefesselt und nackt fotografiert. Am nächsten Tag reisten augenauf und der GBI-Mann nach Glarus, um die Opfer zu dem Vorfall zu befragen. Die Realität war noch erschreckender als das Gerücht: Am 3. Juli, frühmorgens um ca. 5.30 Uhr, stürmten maskierte Glarner Polizisten in dunklen Overalls je ein Durchgangszentrum für Asylsuchende in Ennenda und in Linthal. Sie brachen die Eingangstüren der Zentren mit Hämmern auf und öffneten anschliessend sogleich mit Gewalt die Türen zu den Schlafzimmern - auch jene, die nicht verschlossen waren. Die Flüchtlinge wurden, teils unter vorgehaltener Waffe, mit Kabelbindern an Händen (hinter dem Rücken) und Füssen gefesselt. Bis zu diesem Zeitpunkt wusste noch keiner der Betroffenen, dass es sich bei den brutalen Eindringlingen um Glarner Polizisten handelte, so die übereinstimmenden Berichte. Die Polizisten verboten jede Lautäusserung.

Tiefe Demütigung
Sofort begann ein äusserst demütigendes Verfahren. Die Beamten zogen den gefesselten Männern eine Art Kapuze über den Kopf, so dass sie nichts mehr sehen konnten. Darauf drehten die Polizisten die Flüchtlinge auf den Bauch und zogen ihnen die Pyjama-Hosen und Unterhosen bis zu den Knien runter. Anschliessend spürten die Gefesselten, wie ihnen ein Klebeband auf den Rücken geklebt wurde. Später stellte sich heraus, dass darauf die Zimmernummer sowie eine Zahl geschrieben war - sie wurden nummeriert. Dann wurden offensichtlich irgendwelche Gegenstände in die Nähe der Opfer gelegt. Mit nacktem Arsch, den Kopf verhüllt, wurden die Opfer fotografiert, sie hörten mehrmals das typische Geräusch eines Fotoapparates mit Blitz.

Stundenlange Qual
Die Prozedur in den Zimmern scheint lange, vielleicht zwei Stunden, gedauert zu haben. Doch damit nicht genug. Anschliessend wurden die immer noch gefesselten und mit Kapuzen blind gemachten Menschen des DZ in Ennenda in einem Raum im Parterre versammelt, wo sie nochmals mehrere Stunden ausharren mussten. Weiterhin wurde ihnen strengstes Sprechverbot auferlegt. Erst nachdem ein unterdessen eingetroffener Betreuer vom Roten Kreuz energisch intervenierte, durften einzelne eine Toilette aufsuchen, und man brachte Decken. Bevor die schmerzhaften Fesseln und Kapuzen entfernt wurden, fotografierte man die Flüchtlinge nochmals. Als die Kapuzen endlich weggenommen wurden, waren die maskierten Sonderpolizisten verschwunden und an ihre Stelle normale uniformierte Kantonspolizisten getreten.

Klebeband und ein schwerer Unfall
Während des Überfalls setzten die Polizisten das Leben der Betroffenen aufs Spiel. Beamte klebten einem jungen kurdischen Flüchtling, der an einen Angriff durch Faschisten glaubte und laut rufend zu fragen und protestieren versuchte, ein Klebeband über den Mund. Dieses wurde erst Stunden später entfernt. Der junge Mann erlitt Todesängste - und befand sich in grosser Gefahr. Ein 16-jähriger westafrikanischer Junge erschrak ob dem Überfall derart, dass er vor Schreck aus dem Fenster seines Zimmers im dritten Stock sprang. Er brach sich zwei Wirbel, wie man später im Spital feststellte. Glücklicherweise ist der Bruch stabil - dem jungen Mann geht es unterdessen, zumindest gesundheitlich, wieder leidlich gut.

Die 1. Lüge
Am nächsten Tag veröffentlichte die Glarner Kantonspolizei ein CommuniquI. Im Lead der kurzen Mitteilung war von beschlagnahmtem Deliktsgut die Rede und ausserdem von vier Personen, die bei den Razzien verhaftet, respektive in Gewahrsam genommen worden waren. In Realität wurde genau eine Person verhaftet. Diese Person befand sich übrigens weder im DZ Ennenda noch in Linthal, sondern ordentlich angemeldet in Rüti. Soweit augenauf bekannt ist, wurden alle bei der Razzia mitgenommenen Gegenstände (Handys, Nahrungsmittel, Notizbücher) später kommentarlos wieder zurückgegeben.

Lüge Nr. 2: Das machen wir immer so
Knapp zwei Wochen nach der Razzia veröffentlichte augenauf ein CommuniquI, das von den lokalen Medien stark beachtet wurde. Wir beschrieben darin die Razzia, forderten die sofortige Rehabilitierung der betroffenen Flüchtlinge, die Rückgabe der Fotos und eine schonungslose Untersuchung der Übergriffe. Die Antwort des Glarner Kripochefs Daniel Anrig war erstaunlich. Er bestätigte - mit Ausnahme einiger weniger Details - sämtliche Angaben von augenauf, meinte aber lapidar, das Vorgehen sei eben nötig gewesen. Anrig zur der Südostschweiz: Der Einsatz verlief im Rahmen solcher Aktionen. Während der Kripochef materiell alle Vorwürfe bestätigte (anscheinend hat er sich erst wenig mit Gesetzen, zum Beispiel mit der Glarner Strafprozessordnung, auseinander gesetzt), griff sein Vorgesetzter, Polizeikommandant Roy Kunz, am folgenden Tag zum Zweihänder. Pauschal verunglimpfte er in einem der Presse weitergereichten Tagesbefehl die Darstellung der betroffenen Flüchtlinge und von augenauf als in weiten Teilen wahrheitswidrig.

Maulkörbe da und dort
Obwohl ihr Vorgehen angeblich normal sei (hoffen wir, dass nicht!), schien den beteiligten Polizisten nicht ganz wohl zu sein. Zumindest einem Flüchtling machten sie nämlich überdeutlich klar, dass er niemandem und schon gar nicht der Presse etwas erzählen solle. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK), das die DZs betreut, hüllte sich seinerseits vornehm in Schweigen. Die SRK-Leitung bedeutete allen Angestellten, dass bei Aussagen gegenüber Dritten und der Presse über die menschenverachtende Razzia mit Konsequenzen zu rechnen wäre. Immerhin teilte ein SRK-Sprecher mit, man verlange eine Untersuchung des Vorfalls im Kanton Glarus.

Kehrtwende: Glarner zeigen sich selber an
Die Maulkörbe nützten nichts. Drei mutige Flüchtlinge und augenauf organisierten am 4. August in Glarus eine Pressekonferenz. Die Betroffenen schilderten noch einmal die Misshandlungen, und augenauf kündigte eine Strafklage gegen die beteiligten Polizisten an. Die Berichte der Opfer haben den Lokaljournalisten grossen Eindruck gemacht. Die Südostschweiz, sonst eher kein Hort des Fortschritts, berichtete über die Pressekonferenz auf der Titelseite, und auch Lokalradios und das Fernsehen reportierten genau und ausführlich. Zu guter Letzt wurden sogar die Sonntags-Zeitung und die WOZ auf den Fall aufmerksam und begannen zu recherchieren. Der Druck auf die Glarner Regierung stieg weiter, als am gleichen Tag Amnesty International (ai) ebenfalls eine Untersuchung der Vorfälle verlangte. Bei ai in London ist man offensichtlich entsetzt darüber, dass US-Kriegsmethoden, zum Beispiel die Maskierung von Gefangenen mit Kapuzen, nun in den Schweizer Bergen zum normalen Vorgehen erklärt werden. Die ai-Zentrale forderte verschiedene Sektionen dazu auf, im Kanton Glarus zu intervenieren. Ausserdem verlangten zwei Glarner ParlamentarierInnen der Grünen eine Untersuchung der Vorfälle. Nachdem die Glarner Behörden das brutale Vorgehen wochenlang als normal hingestellt hatten, gaben sie Mitte August plötzlich bekannt, sie hätten gegen sich selbst eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs eingereicht. Begründung: Man wolle das Kesseltreiben beenden. Mit der Untersuchung wurde der Appenzeller Staatsanwalt Christian Bötschi betraut. Unterdessen hat ein von augenauf engagierter Anwalt eine äusserst detaillierte Strafklage im Namen von einigen betroffenen Flüchtlingen eingereicht, und Bötschi hat erste Befragungen durchgeführt.

Das Glarner Vorgehen darf nicht Standard werden!
Vergegenwärtigt man sich noch einmal, was die Glarner Polizei normal findet (Türen einschlagen, Fesselung, Kapuzen, Fotos von Nackten, Nummerierung von Menschen, stundenlanges Festhalten), wird klar, wie gross der Handlungsbedarf ist. Erfolgt nicht genügend Druck von der Öffentlichkeit, besteht die Gefahr, dass dieses Vorgehen tatsächlich zum gerichtlich legitimierten Standard wird. Eine genaue juristische Begleitung der Strafanzeige gegen die beteiligten Glarner Kantonspolizisten, aber auch politische Aktionen in Glarus sind notwendig. augenauf Zürich

-------[ Kasten ]-------
Recht kostet!
Haben Sie schon einmal versucht, mitten in den Gerichtsferien einen günstigen und trotzdem sehr guten Anwalt aufzutreiben? Keine leichte Sache. Trotzdem ist es augenauf gelungen, einen Anwalt zu finden, der zu guten Konditionen und sehr kompetent und engagiert die Glarner Affäre in die Hand genommen hat. Das Verfahren in Glarus ist wichtig und muss unter Umständen über mehrere Instanzen weitergezogen werden. Das kostet augenauf mehr Geld, als im normalen Budget vorhanden ist.
Deshalb: Spenden Sie auf PC 80-700 000-8, Vermerk: Glarus Danke!
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http://www.augenauf.ch/bulli/art/b039a01.php




0312 Bulletin Nr.40 (12/2003)

augenauf Bulletin Nr. 40; Dezember 2003
Entscheid über die Razzien in den Flüchtlingsunterkünften im Kanton Glarus

Illegal ja, strafbar nein

Der Entscheid des Untersuchungsrichters zu den Razzien in den Asylbewerberheimen im Kanton Glarus ist überraschend: Obwohl er die Ungesetzlichkeit des polizeilichen Vorgehens feststellt, wird das Strafverfahren eingestellt. Die Justiz bleibt weiterhin blind, wenn es um Rassismus und Taten der Polizei geht.

Eines muss man dem ausserordentlichen Untersuchungsrichter Christian Bötschi lassen: Er war schneller als alle bisherigen Untersuchungsbeamten. Der Staatsanwalt aus Appenzell Ausserrhoden hat das Vorgehen der Glarner Kantonspolizei untersucht. Nach nur vier Monaten hat er die Untersuchung abgeschlossen. Sein Entscheid spricht für Schweizer Verhältnisse eine ungewohnt deutliche Sprache. Das Vorgehen der Beamten war objektiv illegal. Die Begründungen, warum trotzdem niemand strafbar ist, dient als Lehrstück in Sachen Straffreiheit für Polizisten und Rassismus.

Objektive Tatbestände
Die Untersuchungen haben ergeben, dass die Vorwürfe der Betroffenen und von augenauf fast vollständig berechtigt waren (siehe Kasten Die Vorgeschichte). Nur in einem Punkt lagen wir völlig daneben: Mit dem Verdacht, es könnte sich bei dieser Aktion um eine Übung gehandelt haben. Die Realität ist schlimmer - für die Polizei war das Vorgehen nichts Besonderes, sondern normal. Durch diese Tatsachen kommt das vernichtende Urteil zu Stande: Die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen des Amtsmissbrauchs und der Freiheitsberaubung sind erfüllt. Weiter wird im Entscheid klar festgehalten, dass die Razzien ein Schlag ins Wasser waren: Die Hausdurchsuchungen ergaben keine nennenswerten Ergebnisse. Auch zum Zukleben des Mundes finden sich klare Worte: In Anbetracht der Tatsache, dass den Betroffenen zudem die Augen verdeckt waren und dass das Verkleben des Mundes unter Umständen zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen, im Extremfall sogar zum Tod führen kann, muss diese Massnahme in der Art und Weise, wie sie durchgeführt wurde, nicht nur als unverhältnismässig, sondern als unzulässig bezeichnet werden. Diese deutlichen Worte sind ein Erfolg. Nur mit etlichen Purzelbäumen ist es möglich, die Polizisten dennoch nicht zu bestrafen.

Subjektive Tatbestände
Der formaljuristische Hauptgrund für die Einstellung der Verfahren: Amtsmissbrauch und Freiheitsberaubung sind so genannte Vorsatzdelikte. Es muss nebst den objektiven Tatbeständen auch subjektiv ein Vorsatz oder ein Eventualvorsatz vorliegen. Dies wird den verantwortlichen Polizeioffizieren abgesprochen. Es wollte niemand etwas Böses tun, also ist auch niemand schuldig. Das Problem wird ausserhalb irgendeiner Verantwortlichkeit geortet: Mangelnde Schulung, mangelnde Routine, zu wenig klare Dienstanweisungen. Wieder einmal wird die Polizei dadurch gerettet, dass sie so schlecht arbeiten kann, wie sie will. Auch Kenntnis von Gesetzen ist offensichtlich nicht Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs: Strafprozessordnung, Strafgesetzbuch, Europäische Menschenrechtskonvention scheinen nicht zu den Pflichtfähern zu gehören.

Indirekte Schuld des Kripochefs
Mindestens an der Frage, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, ist zu erkennen, dass der verantwortliche Chef der Glarner Kriminalpolizei, Daniel Anrig, eine gewisse Verantwortung trägt: Er muss Fr. 400.- an die Verfahrenskosten und die Hälfte des Honorars für den Anwalt der Betroffenen zahlen. Dass die Opfer dennoch Fr. 2800.- für ihren Anwalt bezahlen müssten, zeigt ein weiteres Problem dieses Justizsystems. In diesem Zusammenhang wären wir natürlich wieder sehr dankbar für entsprechende Spenden.

Forderungen der Betroffenen
Was bisher in diesem Verfahren nicht zur Sprache kam, aber für die Betroffenen ein zentraler Punkt ist: Mit diesem Überfall und den Hausdurchsuchungen wurden sie generell als Kriminelle abgestempelt, was sie im Umgang mit den Einheimischen auch deutlich zu spüren bekommen. Wir fordern deshalb eine öffentliche Entschuldigung und die Rehabilitierung der Asylbewerber durch die Glarner Kantonsregierung. augenauf Zürich.

-----------------------[ Kasten 1 ]---------------------
Die Vorgeschichte
Am 3. Juli stürmte eine Sondereinheit der Glarner Polizei zwei Durchgangszentren und zwei Wohnungen von Asylsuchenden. Die Bewohner wurden an Händen und Füssen gefesselt, ihnen wurden Säcke über die Köpfe gestülpt, und teilweise wurden sie nackt fotografiert. Keinem der Betroffenen war bewusst, dass ihre Peiniger Polizeibeamte waren. Kaum bekleidet, weiterhin an Händen und Füssen gefesselt und mit dem Sack über dem Kopf wurden sie sechs Stunden festgehalten. Einigen Flüchtlingen wurde mit einem Klebeband der Mund zugeklebt, damit sie nicht sprechen konnten.
Auf die von augenauf erhobenen Vorwürfen wegen Menschenrechtsverletzungen und Folter reagierte die Glarner Polizei mit Lügen: Sie habe Deliktsgut beschlagnahmt und das rechtfertige ihr Vorgehen. Auch wenn dies keine Rechtfertigung wäre - es entsprach nicht einmal der Wahrheit. Weiter hat die Polizei behauptet, dass sie das immer so mache. Auch davon ist nicht mehr die Rede. Auf Druck der Medienkampagne hat sich die Polizei im August selbst angezeigt, vier Betroffene haben mit unserer Unterstützung ebenfalls Anzeige eingereicht. (s. Bulletin Nr. 39)

-----------------------[ Kasten 2 ]---------------------
Systematische Unwissenheit der Polizei
- 1997: Der Bericht des europäischen Komitees zur Verhinderung von Folter sagt: Weiter muss betont werden, dass das Knebeln einer Person eine sehr gefährliche Massnahme ist.
- 1998: Auszug aus einem Dienstbefehl der Kantonspolizei Zürich: Geknebelte Personen sind dauernd (Hervorhebung im Original) zu überwachen, und ihr Zustand muss regelmässig überprüft werden.
- 3. März 1999: Khaled Abuzarifa stirbt, weil ihm der Mund mit Klebeband zugeklebt wurde.
- 2000: Der Bericht von Amnesty International warnt vor allen Methoden, welche die Atemwege blockieren.
- 1. Mai 2001: Samson Chukwu stirbt in den Händen der Polizei an einer lagebedingten Erstickung. Das folgende Untersuchungsverfahren zeigt: Weder Polizeiinstruktoren noch Polizeischulen haben schon von dieser Gefahr gehört.
- April 2002: Die KKJPD (Konferenz der Kantonalen Justiz- und PolizeidirektorInnen) erlässt Richtlinien für Ausschaffungen: Die Atmung zurückzuführender Person darf nie und in keiner Weise behindert werden.
- Juli 2003: Die Glarner Kantonspolizei stellt das Verkleben des Mundes als normale polizeiliche Massnahme dar. - Dezember 2003: Verfahrenseinstellung im Glarner Fall: Die mehrfach erfolgte Gefährdung des Lebens wird nicht geahndet. Es wird ein Ausbildungsdefizit geortet.
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http://www.augenauf.ch/bulli/art/b040a03.php



Medien

1. Die Razzien

20030715 20min online - Massive Vorwürfe

20min online Publiziert am: 15. Juli 2003 20:26

Massive Vorwürfe wegen Polizeiaktion in Glarner Durchgangsheim

ZÜRICH - Bei einer Polizeiaktion in Unterkünften für Asylsuchende im Glarnerland ist es laut der Menschenrechtsgruppe "augenauf" zu schweren Übergriffen gekommen. Die Kantonspolizei dementiert. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) fordert Klarheit.

Die umstrittene Aktion erfolgte am frühen Morgen des 3. Juli in einem Durchgangsheim in Ennenda sowie in Unterkünften in Linthal, Rüti und Matt. "augenauf" kritisierte die Aktionen in Ennenda und Linthal.

Gemäss Schilderung der Gruppe stürmte eine "bewaffnete, maskierte, mit Helm und Motorradbrille ausgerüstete Sondereinheit" der Polizei die Räumlichkeiten.

Anschliessend seien die Leute an Händen und Füssen gefesselt worden, man habe ihnen Kapuzen über die Köpfe gezogen. Sie seien ausgezogen und nackt und mit Nummern versehen fotografiert worden.

Dann hätten sie stundenlang - immer noch gefesselt und mit Kapuze - in einem Raum warten müssen. Ein 16-Jähriger sei vor Schreck aus dem Fenster gesprungen. Gleichzeitig habe man aber niemanden verhaftet und keinerlei Deliktgut gefunden.

Das Departement Migration des SRK, das die Unterkünfte betreibt, forderte die Glarner Regierung auf, die Vorfälle abzuklären. Die zuständigen Regierungsräte weilen jedoch zur Zeit in den Ferien.

Gemäss dem Glarner Kripochef Daniel Anrig, der am 3. Juli als Einsatzleiter fungierte, ist die gut 20 Mann starke Einheit korrekt vorgegangen. Bei derartigen Aktionen seien Leibesvisitationen üblich, bei denen die zu Kontrollierenden gefesselt würden. Um Absprachen zu verhindern, ziehe man den Leuten auch eine Kapuze über den Kopf.

Man habe die Kontrollierten nicht nackt fotografiert, sondern in der Situation, wie man sie vorgefunden habe. Mit der Nummerierung würden zudem Verwechslungen vermieden.

Den tragischen Unfall des 16-Jährigen bedaure man seitens der Polizei.

Zu den Hausdurchsuchungen sei es wegen Verdachts auf Vermögens- und Drogendelikte gekommen. Man habe im übrigen einschlägige Ware gefunden. Ein Verhafteter, ein Drogendealer, sei noch immer in Untersuchungshaft.


20030715 eBund - Kritik an Polizeiaktion

eBund Erfasst: 15. Juli 2003, 17:34 Uhr

Inland

augenauf kritisiert Polizeiaktion in Durchgangsheim

Glarus / Bei einer Polizeiaktion in Unterkünften für Asylsuchende im Glarnerland ist es laut der Menschenrechtsgruppe augenauf zu schweren Übergriffen gekommen. Die Kantonspolizei dementiert. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) fordert Klarheit.


sda. Die umstrittene Aktion erfolgte am frühen Morgen des 3. Juli in einem Durchgangsheim in Ennenda sowie in Unterkünften in Linthal, Rüti und Matt. augenauf kritisierte heute Dienstag die Aktionen in Ennenda und Linthal.

Gemäss Schilderung der Gruppe stürmte eine bewaffnete, maskierte, mit Helm und Motorradbrille ausgerüstete Sondereinheit der Polizei die Räumlichkeiten, zertrümmerte mit schweren Hämmern die Türen und zerrte die schlafenden Bewohner aus den Betten.

Nackt und mit Nummern versehen

Anschliessend seien die Leute an Händen und Füssen gefesselt worden, man habe ihnen Kapuzen über die Köpfe gezogen. Sie seien ausgezogen und nackt und mit Nummern versehen fotografiert worden. Dann hätten sie stundenlang - immer noch gefesselt und mit Kapuze - in einem Raum warten müssen.

Ein 16-Jähriger sei vor Schreck aus dem Fenster gesprungen. Trotz schweren Verletzungen sei er erst viel später ins Spital gebracht, dort aber völlig ungenügend behandelt worden. Trotz alledem habe man niemanden verhaftet und keinerlei Deliktgut gefunden.

Das Departement Migration des SRK, das die Unterkünfte betreibt, hat die Glarner Regierung in einem Schreiben aufgefordert, die Vorfälle abzuklären und Bericht zu erstatten. Laut AndrI Pfannen, Stellvertretender Departementsleiter, will man wissen, wie sich die Hausdurchsuchung abgespielt hat. Es gehe nicht darum, die Arbeit der Polizei von vorneherein zu kritisieren.

Kripochef: Korrekter Ablauf

Gemäss dem Glarner Kripochef Daniel Anrig, der am 3. Juli als Einsatzleiter fungierte, ist die Schilderung von augenauf verzerrt und einseitig. Die gut 20 Mann starke Einheit sei nach Vorschrift und korrekt vorgegangen.

Bei derartigen Aktionen seien Leibesvisitationen üblich, bei denen die zu Kontrollierenden gefesselt würden. Um Absprachen via Augen- und Sprechkontakte zu verhindern, ziehe man den Leuten eine Kapuze über den Kopf.

Man habe die Kontrollierten nicht nackt fotografiert, sondern in der Situation, wie man sie vorgefunden habe. Diese Aufnahmen seien eine beweisrechtliche Massnahmen und letztlich genauso zu Gunsten der Kontrollierten wie deren Nummerierung. Damit würden Verwechslungen vermieden.

Anrig räumte ein, dass es für die Kontrollierten ein Nachteil gewesen sei, dass sie stundenlang hätten wärten müssen. Dies sei nicht anders gegangen - zuerst habe man die Hausdurchsuchung durchführen müssen, was vier bis fünf Stunden gedauert habe.

Dreimal gewarnt

Den tragischen Unfall des 16-Jährigen bedaure man seitens der Polizei. Der Jugendliche sei dreimal ausdrücklich vor dem Springen gewarnt worden. Er habe sich dann aber dennoch aus dem dritten Stock gestürzt. Weshalb, sei nach wie vor unklar. Der junge Mann habe wissen müssen, dass es sich um Polizei handelte: Die Einheit habe sich deutlich als solche zu erkennen gegeben. Dass sie mit Kopfüberzügen maskiert war, sei für solche Spezialeinheiten auch andernorts üblich. Weshalb der Verletzte vom Spital wieder zurück geschickt worden sei, könne er auch nicht sagen, erklärte Anrig.

Zu den Hausdurchsuchungen sei es wegen Verdachts auf Vermögens- und Drogendelikte gekommen. Man habe im übrigen einschlägige Ware gefunden. Ein Verhafteter, ein Drogendealer, sei noch immer in Untersuchungshaft.

Regierung in den Ferien

Die zuständigen Regierungsräte Franz Schiesser (Polizei) und Robert Marti (Sanität) weilen zur Zeit in den Ferien. Markus Hauser, Sekretär des Sanitäts- und Fürsorgedepartements, bestätigte die Aufforderung des SRK. Die Sache werde gewiss besprochen, sagte er auf Anfrage, aber nicht, bevor die Regierungsräte aus den Ferien zurück seien. Also kaum vor August.

Redaktion: Markus Schütz


20030715 news.ch - Massive Vorwürfe

news.ch Dienstag, 15. Juli 2003 / 21:54:21

Massive Vorwürfe wegen Polizeiaktion in Glarner Durchgangsheim

Zürich - Bei einer Polizeiaktion in Unterkünften für Asylsuchende im Glarnerland ist es laut der Menschenrechtsgruppe augenauf zu schweren Übergriffen gekommen. Die Kantonspolizei dementiert. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) fordert Klarheit.
Die umstrittene Aktion erfolgte am frühen Morgen des 3. Juli in einem Durchgangsheim in Ennenda sowie in Unterkünften in Linthal, Rüti und Matt. augenauf kritisierte die Aktionen in Ennenda und Linthal.

Gemäss Schilderung der Gruppe stürmte eine bewaffnete, maskierte, mit Helm und Motorradbrille ausgerüstete Sondereinheit der Polizei die Räumlichkeiten.

Anschliessend seien die Leute an Händen und Füssen gefesselt worden, man habe ihnen Kapuzen über die Köpfe gezogen. Sie seien ausgezogen und nackt und mit Nummern versehen fotografiert worden.

Dann hätten sie stundenlang - immer noch gefesselt und mit Kapuze - in einem Raum warten müssen. Ein 16-Jähriger sei vor Schreck aus dem Fenster gesprungen. Gleichzeitig habe man aber niemanden verhaftet und keinerlei Deliktgut gefunden.

Das Departement Migration des SRK, das die Unterkünfte betreibt, forderte die Glarner Regierung auf, die Vorfälle abzuklären. Die zuständigen Regierungsräte weilen jedoch zur Zeit in den Ferien.

Gemäss dem Glarner Kripochef Daniel Anrig, der am 3. Juli als Einsatzleiter fungierte, ist die gut 20 Mann starke Einheit korrekt vorgegangen. Bei derartigen Aktionen seien Leibesvisitationen üblich, bei denen die zu Kontrollierenden gefesselt würden. Um Absprachen zu verhindern, ziehe man den Leuten auch eine Kapuze über den Kopf.

Man habe die Kontrollierten nicht nackt fotografiert, sondern in der Situation, wie man sie vorgefunden habe. Mit der Nummerierung würden zudem Verwechslungen vermieden.

Den tragischen Unfall des 16-Jährigen bedaure man seitens der Polizei.

Zu den Hausdurchsuchungen sei es wegen Verdachts auf Vermögens- und Drogendelikte gekommen. Man habe im übrigen einschlägige Ware gefunden. Ein Verhafteter, ein Drogendealer, sei noch immer in Untersuchungshaft.

bert (Quelle: sda)


20030716 SHN - Schwere Vorwürfe

Schaffhauser Nachrichten Mittwoch 16. Juli 2003, Inland

Schwere Vorwürfe
razzia: Asyl Suchender sprang aus Fenster

Bei einer Polizeiaktion in Asylunterkünften im Kanton Glarus ist es laut einer Menschenrechtsgruppe zu Übergriffen gekommen.

Zürich. Die umstrittene Aktion erfolgte am frühen Morgen des 3. Juli in einem Durchgangsheim in Ennenda sowie in Unterkünften in Linthal, Rüti und Matt. Die Menschenrechtsgruppe augenauf kritisierte am Dienstag die Aktionen in Ennenda und Linthal. Gemäss Schilderung der Gruppe stürmte eine bewaffnete, maskierte, mit Helm und Motorradbrille ausgerüstete Sondereinheit der Polizei die Räumlichkeiten, zertrümmerte mit schweren Hämmern die Türen und zerrte die schlafenden Bewohner aus den Betten. Anschliessend seien die Leute an Händen und Füssen gefesselt worden, man habe ihnen Kapuzen über die Köpfe gezogen. Sie seien ausgezogen und nackt und mit Nummern versehen fotografiert worden. Dann hätten sie stundenlang - immer noch gefesselt und mit Kapuze - in einem Raum warten müssen. Ein 16-Jähriger sei vor Schreck aus dem Fenster gesprungen. Trotz schweren Verletzungen sei er erst viel später ins Spital gebracht, dort aber völlig ungenügend behandelt worden. Bei der Aktion habe man niemanden verhaftet und keinerlei Deliktgut gefunden.

Rotes Kreuz will Aufklärung

Das Departement Migration des Schweizerischen Roten Kreuzes, das die Unterkünfte betreibt, hat die Glarner Regierung in einem Schreiben aufgefordert, die Vorfälle abzuklären und Bericht zu erstatten. Laut AndrI Pfannen, Stellvertretender Departementsleiter, will man wissen, wie sich die Hausdurchsuchung abgespielt hat. Es gehe nicht darum, die Arbeit der Polizei von vornherein zu kritisieren.
Gemäss dem Glarner Kripochef Daniel Anrig, der am 3. Juli als Einsatzleiter fungierte, ist die Schilderung von augenauf verzerrt und einseitig. Die gut 20 Mann starke Einheit sei nach Vorschrift und korrekt vorgegangen. Bei derartigen Aktionen seien Leibesvisitationen üblich, bei denen die zu Kontrollierenden gefesselt würden. Um Absprachen via Augen- und Sprechkontakte zu verhindern, ziehe man den Leuten eine Kapuze über den Kopf. Man habe die Kontrollierten nicht nackt fotografiert, sondern in der Situation, wie man sie vorgefunden habe. Diese Aufnahmen seien eine beweisrechtliche Massnahme und letztlich zugunsten der Kontrollierten.

Polizei bedauert Unfall

Anrig räumte ein, dass es für die Kontrollierten ein Nachteil gewesen sei, dass sie stundenlang hätten warten müssen. Dies sei nicht anders gegangen - zuerst habe man die Hausdurchsuchung durchführen müssen, was vier bis fünf Stunden gedauert habe. Den tragischen Unfall des 16-Jährigen bedaure man seitens der Polizei. Der Jugendliche sei dreimal ausdrücklich vor dem Springen gewarnt worden. Weshalb er trotzdem sprang, sei unklar. Der junge Mann habe wissen müssen, dass es sich um Polizei handelte: Die Einheit habe sich deutlich als solche zu erkennen gegeben. Dass sie mit Kopfüberzügen maskiert war, sei für solche Spezialeinheiten üblich.
Zu den Hausdurchsuchungen sei es wegen Verdachts auf Vermögens- und Drogendelikte gekommen. Man habe im Übrigen einschlägige Ware gefunden. Ein Verhafteter, ein Drogendealer, sei noch immer in Untersuchungshaft. Die zuständigen Regierungsräte Franz Schiesser (Polizei) und Robert Marti (Sanität) weilen zurzeit in den Ferien. Markus Hauser, Sekretär des Sanitäts- und Fürsorgedepartements, erklärte, die Sache werde gewiss besprochen, aber nicht, bevor die Regierungsräte aus den Ferien zurück seien.
(sda)


20030716 Suedostschweiz - Grobes Geschütz

südostschweiz Aktuelle Ausgabe: Mittwoch, 16. Juli 2003

Grobes Geschütz gegen Glarner Polizeivorgehen

Hat die Glarner Kripo mit Kanonen auf Spatzen geschossen? Ja meint Augenauf. Die Organisation erhebt massive Vorwürfe gegen die Polizei bei der Asylanten-Razzia vom 3. Juli. Die Kantonspolizei spricht von verzerrter Darstellung.

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südostschweiz
Datum: Mittwoch, 16. Juli 2003
Ressort: Front


Überraschungseffekt oder zu schweres Geschütz? Das Einschlagen der Türe seitens der Kantonspolizei während des Einsatzes im Durchgangszentrum Rain in Ennenda wird kritisiert (Bild nachgestellt). Bild Darko Cetojevic


Grobes Geschütz gegen Glarner Polizeivorgehen


Hat die Glarner Kripo mit Kanonen auf Spatzen geschossen? Ja meint Augenauf. Die Organisation erhebt massive Vorwürfe gegen die Polizei bei der Asylanten-Razzia vom 3. Juli. Die Kantonspolizei spricht von verzerrter Darstellung.


so.- Alle Betroffenen sind umgehend öffentlich zu rehabilitieren. Dies fordert die Menschenrechtsorganisation Augenauf in einer Mitteilung an die Presse. Die Betroffenen sind die nach Meinung von Augenauf schwer misshandelten Flüchtlinge im Durchgangszentrum Rain in Ennenda sowie in zwei angeschlossenen Wohnungen in Rüti und Linthal. Diese waren vorletzte Woche Ziel einer Razzia der Glarner Polizei gewesen.


Sexuell demütigend

Die Vorwürfe von Augenauf sind zahlreich: ein sexuell demütigendes, an Folter grenzendes Vorgehen, falsches Informieren der Öffentlichkeit, demütigendes Fotografieren von nackten Personen, stundenlanges Gefesselt-Halten von völlig unbeteiligten Flüchtlingen, falsche Behandlung eines Verletzten. Zudem sollen sich die maskierten Beamten nicht zu erkennen gegeben haben.
Augenauf fordert, dass die Verantwortlichen bekannt gemacht, der Verletzte gut betreut und die Unschuldigen öffentlich rehabilitiert werden.
Gemäss dem Glarner Kripochef Daniel Anrig, der am 3. Juli als Einsatzleiter fungierte, ist die Schilderung von Augenauf verzerrt und einseitig. Die gut 20 Mann starke Einheit sei nach Vorschrift und korrekt vorgegangen. Anrig sprach gestern Abend von weiteren Fällen Asyl Suchender, die in den vergangen Tagen wegen Drogen- und Vermögensdelikten in Polizeigewahrsam genommen und verzeigt wurden.

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südostschweiz
Datum: Mittwoch, 16. Juli 2003
Ressort: Glarus Region

Flüchtlinge schwer misshandelt?

Die Razzia der Glarner Polizei in den Asylbewerber-Unterkünften hat ein Nachspiel: Die Menschenrechtsorganisation Augenauf erhebt schwere Vorwürfe gegen das sexuell demütigende Vorgehen der Beamten, das an Folter grenze. Die Polizei dementiert dies und spricht von einem üblichem Vorgehen. [weiter (nur für Abonnenten)]



2. Dementis

20030717 Tagblatt - Polizei in der Kritik

tagblatt 17.07.03

Glarner Polizei in der Kritik
Menschenrechtsgruppe prangert schwere Übergriffe bei Hausdurchsuchung an

Glarus. Bei einer Polizei- aktion in Unterkünften für Asylsuchende im Glarnerland ist es laut der Menschenrechtsgruppe augenauf zu schweren Übergriffen gekommen. Die Polizei dementiert. Das Rote Kreuz (SRK) fordert Klarheit.

Die umstrittene Aktion erfolgte am frühen Morgen des 3. Juli in einem Durchgangsheim in Ennenda sowie in Unterkünften in Linthal, Rüti und Matt. augenauf kritisierte am Dienstag die Aktionen in Ennenda und Linthal.

Gemäss Schilderung der Gruppe stürmte eine bewaffnete, maskierte, mit Helm und Motorradbrille ausgerüstete Sondereinheit der Polizei die Räumlichkeiten, zertrümmerte mit schweren Hämmern die Türen und zerrte die schlafenden Bewohner aus den Betten.

Gefesselt und fotografiert

Anschliessend seien die Leute an Händen und Füssen gefesselt worden, man habe ihnen Kapuzen über die Köpfe gezogen. Sie seien ausgezogen und nackt und mit Nummern versehen fotografiert worden. Dann hätten sie stundenlang - immer noch gefesselt und mit Kapuze - in einem Raum warten müssen. Ein 16-Jähriger sei aus dem Fenster gesprungen. Trotz schweren Verletzungen sei er erst später ins Spital gebracht, dort aber ungenügend behandelt worden.

SRK verlangt Abklärung

Das Departement Migration des SRK, das die Unterkünfte betreibt, hat die Glarner Regierung in einem Schreiben aufgefordert, die Vorfälle abzuklären und Bericht zu erstatten. Laut AndrI Pfannen, Stellvertretender Departementsleiter, will man wissen, wie sich die Hausdurchsuchung abgespielt hat.

Kripochef: Korrekter Ablauf

Gemäss dem Glarner Kripochef Daniel Anrig, der am 3. Juli als Einsatzleiter fungierte, ist die Schilderung von augenauf verzerrt und einseitig. Die 20 Mann starke Einheit sei nach Vorschrift korrekt vorgegangen. Bei derartigen Aktionen seien Leibesvisitationen üblich, bei denen die zu Kontrollierenden gefesselt würden. Den tragischen Unfall des 16-Jährigen bedaure man seitens der Polizei. Der Jugendliche sei dreimal ausdrücklich vor dem Springen gewarnt worden. Er habe sich dann aber dennoch aus dem dritten Stock gestürzt. Weshalb, sei nach wie vor unklar.


20030718 Tagblatt - Polizei wehrt sich

tagblatt Freitag, 18. Juli 2003
Schlagzeilen

Glarner Polizei wehrt sich

glarus. Der Chef der Glarner Kriminalpolizei wehrt sich gegen Vorwürfe der Menschenrechtsgruppe augenauf. Die Hausdurchsuchung im Durchgangszentrum in Ennenda sei gesetz- und verhältnismässig, das Vorgehen notwendig und zweckmässig gewesen. Die Gruppe augenauf hatte die Glarner Polizei beschuldigt, bei ihrem Einsatz im Zentrum Flüchtlinge schwer misshandelt zu haben. Das Schweizerische Rote Kreuz, Betreiberin des Zentrums, war über den Einsatz nicht informiert gewesen. (rw) ostschweiz/9

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tagblatt Freitag, 18. Juli 2003


Einsatz war verhältnismässig
Glarner Polizei wehrt sich gegen Vorwürfe der Menschenrechtsgruppe augenauf

Glarus. Der Chef der Glarner Kriminalpolizei wehrt sich gegen Vorwürfe der Menschenrechtsgruppe augenauf. Der Einsatz im Durchgangszentrum in Ennenda sei gesetz- und verhältnismässig gewesen.

Regula WEik

Die Zürcher Menschenrechtsgruppe augenauf beschuldigt die Glarner Polizei schwer. Bei einem Einsatz im Durchgangszentrum Rain in Ennenda seien Flüchtlinge schwer misshandelt worden (Ausgabe vom 17. Juli). Eine bewaffnete und maskierte Sondereinheit der Polizei habe Anfang Monat in den frühen Morgenstunden das Haus gestürmt, die noch schlafenden Bewohner gezwungen, sich nackt und gefesselt auf den Boden zu legen, und sie dann fotografiert.

Eine demütigende Situation, sagt Rolf Zopfi, Sprecher von augenauf. Und ein Polizeieinsatz, der für die Menschenrechtsgruppe in der Heftigkeit qualitativ neu und durch nichts zu rechtfertigen ist.

Als Polizei ausgewiesen

Daniel Anrig, Chef der Glarner Kriminalpolizei, wehrt sich gegen die verzerrte Darstellung des Polizeieinsatzes durch die Menschenrechtsgruppe. Anrig - er war an dem Tag Einsatzleiter - bestreitet die Hausdurchsuchungen im Durchgangszentrum in Ennenda und den Asylbewerberwohnungen in Linthal und Rüti nicht. Auch nicht, dass die Bewohner während der Durchsuchung in einem separaten Raum hätten warten müssen - um Absprachen zu verhindern. Die Sondereinheit der Glarner Polizei sei allerdings nicht, wie von augenauf behauptet, maskiert gewesen. Sie habe die schweizweit übliche Polizeikleidung getragen - mit der international verständlichen Aufschrift Polizei‘. Die Einsatzgruppe sei somit als Polizei erkennbar gewesen und habe sich zudem auch verbal als solche ausgewiesen. Wir haben mit mehreren Bewohnern des Durchgangszentrums Gespräche geführt, hält dagegen Rolf Zopfi fest, die Aussagen der Flüchtlinge sind mehrfach abgesichert. Dass sich der Polizeieinsatz im Detail leicht anders abgespielt haben kann, schliesst er nicht aus. Es sind subjektive Schilderungen. Die Bewohner seien aufgeschreckt, verängstigt, irritiert gewesen. Viele glaubten, ihre letzte Stunde habe geschlagen. Die Leibesvisitationen fanden im üblichen Rahmen statt, sagt dagegen der Glarner Kripo-Chef.

Waffen in Unterwäsche?

Weshalb mussten sich die Zentrumsbewohner ausziehen? Wir mussten aufgrund früherer polizeilicher Erkenntnisse davon ausgehen, dass gewisse Asylbewerber ihre Waffen in der Unterwäsche versteckt halten. Auf den Vorwurf der Demütigung entgegnet Anrig: Es wurden keine Fotos in sexuell demütigender Stellung gemacht. Die Aufnahmen seien eine beweisrechtliche Massnahme - und letztlich zu Gunsten der Kontrollierten genauso wie deren Nummerierung. Der strenge Ablauf der Hausdurchsuchungen mit der Nummerierung von Personen und Gegenständen diente vor allem den Asylbewerbern selbst, um allfällige Falschzuordnungen und Falschanschuldigungen zu vermeiden.

Eine Person noch in Haft

Grund für die Hausdurchsuchungen war der Verdacht auf Vermögens- und Drogendelikte. Drei Personen wurden vorübergehend festgenommen. Eine vierte Person ist noch immer in Untersuchungshaft; ihr wird umfassender Drogenhandel vorgeworfen. Einiges Deliktsgut, so der Kripo-Chef, konnte sichergestellt werden.

Nichts gewusst

Das Durchgangszentrum Rain in Ennenda wird vom Schweizerischen Roten Kreuz betrieben. Es hat die Glarner Regierung aufgefordert, die Vorfälle abzuklären und Bericht zu erstatten. Wir wollen Auskunft über den Hintergrund der Hausdurchsuchungen, sagt AndrI Pfanner, Medienverantwortlicher Departement Migration Schweizerisches Rotes Kreuz. Allerdings wird es sich bis August gedulden müssen: Die zuständigen Glarner Regierungsräte Franz Schiesser (Polizei) und Robert Marti (Sanität) weilen derzeit nämlich in den Ferien.

War das Schweizerische Rote Kreuz über den Polizeieinsatz im Durchgangszentrum informiert? Nein, sagt Pfanner, in diesem konkreten Fall nicht. Auch der Zentrumsleiter - er weilte an dem Tag an einer Tagung in Bern - wusste nichts von der geplanten Polizeiaktion. Ein derart grosser Polizeieinsatz habe es im Durchgangszentrum Rain bislang nicht gegeben. Hat der Zentrumsleiter in den Tagen vor dem Einsatz etwas Auffälliges unter den Bewohnern beobachtet? Er verneint. In Ennenda leben derzeit knapp 90 Asylsuchende aus aller Welt - verteilt auf ein grösseres und mehrere kleinere Gebäude oder Wohnungen. Das Schweizerische Rote Kreuz ist seit 15 Jahren in der Betreuung von Asylsuchenden im Glarnerland tätig. (rw)


20030724 WoZ - Messer im Slip

WoZ-Online 24.7.2003

Polizeioperation Outstation
Messer im Slip

Heinz Roland

Stoffsäcke über den Kopf, Hosen runter: Die Polizei macht Razzia. Das sei heute so üblich, sagt der Glarner Kripochef Daniel Anrig.

Schwer bewaffnet und maskiert stürmte am 3. Juli, morgens um halb sechs, eine Sondereinheit der Glarner Kantonspolizei das Durchgangszentrum Rain in Ennenda, wo zurzeit knapp neunzig Asylsuchende aus aller Welt untergebracht sind. Mit schweren Hämmern zerschlugen die Beamten die Eingangstüre des Gebäudes und verschafften sich Zutritt zu den Schlafräumen, berichtet die Menschenrechtsgruppe augenauf. Sie stützt sich dabei auf Aussagen der Betroffenen. Die Polizisten hätten die Flüchtlinge brutal aus den Betten gezerrt und am Boden mit Kabelbindern gefesselt. Schliesslich hätten sie allen noch schwarze Stoffsäcke über den Kopf gezogen.
Ein sechzehn Jahre alter Heimbewohner, der vor dem Bürgerkrieg in seiner Heimat in die Schweiz geflüchtet war, geriet ob der herumbrüllenden Polizisten der Glarner Polizei derart in Panik, dass er durch das Fenster floh, wobei er sich beim Sturz aus dem dritten Stock zwei Rückenwirbel brach und knapp einer Querschnittlähmung entging.
Immer noch gefesselt und mit verhüllten Köpfen wurden die Flüchtlinge einer erniedrigenden Prozedur ausgesetzt: Zuerst, so schreibt augenauf, seien ihnen Hosen und Unterhosen heruntergezogen worden; danach hätten die Polizisten jedem ihrer Opfer mit Klebestreifen eine Nummer auf den Rücken geklebt und sie darauf unter Gelächter in sexuell demütigender Stellung fotografiert. Darauf seien die Heimbewohner in einen Raum im Parterre des Hauses geführt und bei absolutem Sprechverbot mehrere Stunden lang festgehalten worden.

Die Ausbeute der Operation Outstation, wie die Glarner Polizei ihren Sturmlauf auf das Flüchtlingsheim nannte, blieb bescheiden. In Rüti, wo eine kleinere Gruppe AsylbewohnerInnen in einem Wohnhaus einquartiert wurde, konnte die Polizei zwar einen ausgeschriebenen, mutmasslichen Drogenhändler verhaften. Drogen wurden aber weder in der Aussenstation in Rüti noch in Ennenda gefunden; und auch das beschlagnahmte mutmassliche Deliktsgut (Geld, soweit vorhanden, Ausweise, Mobiltelefone) war, wie sich herausstellte, legal erworben worden und musste den EigentümerInnen inzwischen wieder zurückerstattet werden.

Der Chef der Glarner Kriminalpolizei, Daniel Anrig, der den Einsatz am 3. Juli leitete, hält die Massnahmen dennoch für berechtigt. Das verwendete taktische Vorgehen sei verhältnismässig, notwendig, geeignet und zweckmässig gewesen, liess er sich jüngst in der Glarner Regionalausgabe der Südostschweiz vernehmen. Die Darstellung von augenauf hält Anrig zwar für verzerrt, ohne sie allerdings zu widerlegen: Man sei in der Tat interventionistisch und zügig vorgegangen, sagte er. Die Zimmertüren seien mit Gewalt eingeschlagen worden, um das Überraschungsmoment zu wahren. Dass die Beamten dabei maskiert aufträten, sei heute so üblich genauso wie das Fesseln und Entkleiden von Verdächtigen bei Leibesvisitationen; denn schliesslich könne es vorkommen, so sagt Anrig, dass einer plötzlich ein Messer aus seiner Unterhose ziehe. Die Säcke seien den Flüchtlingen deshalb über den Kopf gestülpt worden, um jeden Sprech- und Augenkontakt zu verunmöglichen; und die aufgeklebten Rückennummern brauche es, damit man die beschlagnahmten Gegenstände den einzelnen BewohnerInnen später wieder zuordnen könne. In einem ist sich Kripochef Anrig allerdings sicher: Ausgelacht wurde niemand.
Nachdem augenauf den Einsatz der Glarner Antiterrortruppe gegen die Asylsuchenden an die Öffentlichkeit gebracht hat, verlangt nun auch das Schweizerische Rote Kreuz (beziehungsweise seine Glarner Sektion, die im Glarnerland für die Flüchtlingsbetreuung zuständig ist) vom Regierungsrat eine Untersuchung. Nachdem sich allerdings der Glarner Polizeikommandant Roy Kunz, bereits bedingungslos hinter seine Mannschaft gestellt hat und deren Einsatz im Asylheim in den schönsten Farben lobt, ist nicht zu erwarten, dass die Regierung zu einem gegenteiligen Befund kommen wird. Und im Kanton Glarus das wird schon in der Berichterstattung in der regionalen Presse deutlich findet das entschlossene Vorgehen der Polizei gegen die vermeintlich kriminellen Asylsuchenden breite Zustimmung.

Die unangenehme Angelegenheit einfach unter den Tisch zu wischen, dürfte aber diesmal nicht so einfach werden. Amnesty International hat ebenfalls eine Untersuchung der Vorfälle von Ennenda angekündigt; und auch augenauf will demnächst mit weiteren Informationen zum Polizeieinsatz an die Öffentlichkeit treten, wie Rolf Zopfi ankündigt. Nach seiner Vermutung sind die BewohnerInnen des Glarner Durchgangsheims Opfer eines polizeilichen Sandkastenspiels geworden: Die Glarner Polizei wollte offenbar Antiterrorkrieg spielen, und dabei hat man die Flüchtlinge als unfreiwillige Statisten missbraucht.


Wer schaut hin?

An Händen und Füssen gefesselt, eine Kapuze über den Kopf gestülpt die Art, wie die Flüchtlinge in Ennenda von der Sondereinheit der Glarner Polizei behandelt wurden, lasse sich mit dem Prinzip der Verhältnismässigkeit sicherlich nicht mehr rechtfertigen, meint der Zürcher Rechtsanwalt und Anti-Folter-Aktivist Marco Mona. Mona ist Präsident der Association pour la prIvention de la torture (APT), eines internationalen Expertengremiums, das massgeblich an der Ausarbeitung der europäischen Konvention gegen die Folter mitbeteiligt war und seither die Arbeit des Europäischen Komitees gegen die Folter, wie Mona sagt, begleitet.
Eine unabhängige Institution, welche die Verhältnismässigkeit von Polizeieinsätzen wie dem von Ennenda überprüft und nötigenfalls auch Sanktionen bei unverhältnismässigen Aktionen verhängen kann, gibt es hingegen bis heute weder in der Schweiz noch in einem andern Land. Die APT hat deshalb zuhanden der Uno ein Programm ausgearbeitet, das die Schaffung einer weltweit operierenden Ombudsstelle für Folteropfer vorsieht. Das würde aber bedingen, dass jedes Land eine unabhängige Institution schafft, die diese Aufgabe übernimmt, erklärt APT-Präsident Marco Mona. Die offizielle Schweiz habe die Idee bisher unterstützt, sagt Mona: Angesichts des hiesigen Föderalismus wird die Umsetzung aber sicher nicht einfach werden.


3. Die Anzeige

20030804 20min online: Umstrittene Polizeiaktion in Glarner Durchgangsheim

20min online Publiziert am: 4. Aug. 2003 16:53

Umstrittene Polizeiaktion in Glarner Durchgangsheim

GLARUS - Der umstrittene Einsatz gegen Asylsuchende von Anfang Juli hat der Glarner Kantonspolizei eine Strafanzeige der Menschenrechtsgruppe "augenauf" eingebracht. Die Polizei hält die Aktion weiterhin für "rechtmässig und verhältnismässig".

Die Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs richtet sich gegen den Einsatzleiter der Kantonspolizei, Kripochef Daniel Anrig sowie gegen Unbekannt. Das Vorgehen der Polizei sei menschenrechts- und gesetzeswidrig gewesen, erklärte Christoph Hugenschmidt von der Gruppe "augenauf" an einer Medienkonferenz in Glarus.

"augenauf" bekräftigte die bisherige Kritik an der Aktion der Glarner Polizei, indem sie drei Betroffenen den nächtlichen Vorfall erneut schildern liess. Demnach sollen die Asylsuchenden in einem Durchgangsheim in Ennenda sowie in den Unterkünften in Linthal, Rüti und Matt in einem "Antiterror-Stil" gedemüdigt worden sein.

Die drei Männer erzählten, wie sie in den frühen Morgenstunden des 3. Juli im Schlaf von maskierten Männern überwältigt worden waren. Sie seien an Händen und Füssen gefesselt worden, und man habe ihnen Kapuzen über die Köpfe gezogen. Danach seien sie ausgezogen und - mit Nummern versehen - fotografiert worden.

Die Glarner Kantonspolizei hatte die Hausdurchsuchungen mit dem Verdacht auf Vermögens- und Drogendelikte begründet. "Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Aktion rechtmässig und verhältnismässig war", erklärte Eigenmann.

"augenauf" bekräftigte auch die Forderung nach einer lückenlosen Aufklärung des Polizeieinsatzes. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) hatte die Glarner Regierung Mitte Juli in seinem Schreiben aufgefordert, die Vorfälle abzuklären und einen Bericht zu erstatten. Dies verlangt inzwischen auch Amnesty International.

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20min online Erfasst: 04. August 2003, 13:45 Uhr

Inland

Strafanzeige wegen Polizeiaktion in Glarner Durchgangsheim

Augenauf / Der umstrittene Einsatz in einem Durchgangsheim für Asylsuchende von Anfang Juli hat der Glarner Kantonspolizei nun eine Strafanzeige der Menschenrechtsgruppe Augenauf eingebracht. Aufklärung verlangen weiterhin auch das Rote Kreuz und Amnesty.


sda. Die Strafanzeige richte sich gegen den Einsatzleiter der Kantonspolizei und bezichtige ihn des Amtsmissbrauchs, wie Augenauf heuteMontag in Glarus vor den Medien sagte.

Die Menschenrechtsgruppe bezichtigte zudem den Kripo-Chef sowie den Kommandanten der Kantonspolizei der Lüge.

Bewohner aus den Betten gezerrt

Augenauf bekräftigte ihre bisherige Kritik am Vorgehen der Polizei und liess drei der Betroffenen den nächtlichen Vorfall erneut schildern. Diese wiederholten das in der Öffentlichkeit bereits bekannte Vorgehen in einem Durchgangsheim in Ennenda sowie in Unterkünften in Linthal, Rüti und Matt.

Demnach stürmte eine bewaffnete, maskierte, mit Helm und Motorradbrille ausgerüstete Sondereinheit der Polizei die Räumlichkeiten, zertrümmerte mit schweren Hämmern die Türen und zerrte die schlafenden Bewohner aus den Betten.

Gefesselt und ausgezogen

Anschliessend seien sie an Händen und Füssen gefesselt worden und man habe ihnen Kapuzen über die Köpfe gezogen. Sie seien ausgezogen und nackt und mit Nummern versehen fotografiert worden.

Dann hätten sie stundenlang - immer noch gefesselt und mit Kapuze - in einem Raum warten müssen. Ein 16-Jähriger sprang vor Schreck aus dem Fenster, überlebte aber den Sturz.

Diverse Forderungen

Augenauf stellte heute diverse Forderungen auf: So solle die Polizei sämtliche Fotos den Betroffenen herausgegeben und die Negative vernichten. Zudem solle sie die Umstände der Einsatzbefehle und deren juristischen Voraussetzungen offenlegen sowie die Betroffenen sofort und öffentlich rehabilitieren.

Inzwischen verlangt laut Augenauf nach dem Roten Kreuz (SRK) nun auch Amnestiy International Schweiz eine lückenlose Aufklärung des Polizei-Einsatzes.

Das Departement Migration des SRK, das die Unterkünfte betreibt, hat die Glarner Regierung Mitte Juli in einem Schreiben aufgefordert, die Vorfälle abzuklären und Bericht zu erstatten.

Polizei spricht von korrektem Vorgehen

Der Glarner Kripochef Daniel Anrig, der am 3. Juli als Einsatzleiter fungierte, hatte die Schilderung von Augenauf als verzerrt und einseitig taxiert. Die gut 20 Mann starke Einheit sei nach Vorschrift und korrekt vorgegangen, sagte er Mitte Juli.

Bei derartigen Aktionen seien Leibesvisitationen üblich, bei denen die zu Kontrollierenden gefesselt würden. Um Absprachen via Augen- und Sprechkontakte zu verhindern, ziehe man den Leuten eine Kapuze über den Kopf.

Man habe die Kontrollierten nicht nackt fotografiert, sondern in der Situation, in der man sie vorgefunden habe. Diese Aufnahmen seien eine beweisrechtliche Massnahmen und letztlich genauso zu Gunsten der Kontrollierten wie deren Nummerierung.

Redaktion: Manuel Gnos




20030804 BaZ online: Umstrittene Polizeiaktion in Glarner Durchgangsheim

BAZ ONLINE / NEWS INLAND 04.08.03 13:25

Umstrittene Polizeiaktion in Glarner Durchgangsheim

Glarus. SDA/BaZ. Der umstrittene Einsatz in einem Durchgangsheim für Asylsuchende von Anfang Juli hat der Glarner Kantonspolizei nun eine Strafanzeige der Menschenrechtsgruppe augenauf eingebracht. Aufklärung verlangen weiterhin auch das Rote Kreuz und Amnesty.

Die Strafanzeige richte sich gegen den Einsatzleiter der Kantonspolizei und bezichtige ihn des Amtsmissbrauchs, wie augenauf am Montag in Glarus vor den Medien sagte. Die Menschenrechtsgruppe bezichtigte zudem den Kripo-Chef sowie den Kommandanten der Kantonspolizei der Lüge.

augenauf bekräftigte ihre bisherige Kritik am Vorgehen der Polizei und liess drei der Betroffenen den nächtlichen Vorfall erneut schildern. Diese wiederholten das in der Öffentlichkeit bereits bekannte Vorgehen in einem Durchgangsheim in Ennenda sowie in Unterkünften in Linthal, Rüti und Matt.

Gefesselt und ausgezogen

Demnach stürmte eine bewaffnete, maskierte, mit Helm und Motorradbrille ausgerüstete Sondereinheit der Polizei die Räumlichkeiten, zertrümmerte mit schweren Hämmern die Türen und zerrte die schlafenden Bewohner aus den Betten.

Anschliessend seien sie an Händen und Füssen gefesselt worden und man habe ihnen Kapuzen über die Köpfe gezogen. Sie seien nackt und mit Nummern versehen fotografiert worden.

Dann hätten sie stundenlang - immer noch gefesselt und mit Kapuze - in einem Raum warten müssen. Ein 16-Jähriger sprang vor Schreck aus dem Fenster, überlebte aber den Sturz.

Diverse Forderungen

augenauf stellte am Montag diverse Forderungen auf: So solle die Polizei sämtliche Fotos den Betroffenen herausgegeben und die Negative vernichten. Zudem solle sie die Umstände der Einsatzbefehle und deren juristischen Voraussetzungen offenlegen sowie die Betroffenen sofort und öffentlich rehabilitieren.

Inzwischen verlangt laut augenauf nach dem Roten Kreuz (SRK) nun auch Amnestiy International Schweiz eine lückenlose Aufklärung des Polizei-Einsatzes. Das Departement Migration des SRK, das die Unterkünfte betreibt, hat die Glarner Regierung Mitte Juli in einem Schreiben aufgefordert, die Vorfälle abzuklären und Bericht zu erstatten.

Polizei spricht von korrektem Vorgehen

Der Glarner Kripochef Daniel Anrig, der am 3. Juli als Einsatzleiter fungierte, hatte die Schilderung von augenauf als verzerrt und einseitig taxiert. Die gut 20 Mann starke Einheit sei nach Vorschrift und korrekt vorgegangen, sagte er Mitte Juli.

Bei derartigen Aktionen seien Leibesvisitationen üblich, bei denen die zu Kontrollierenden gefesselt würden. Um Absprachen via Augen- und Sprechkontakte zu verhindern, ziehe man den Leuten eine Kapuze über den Kopf.

Man habe die Kontrollierten nicht nackt fotografiert, sondern in der Situation, in der man sie vorgefunden habe. Diese Aufnahmen seien eine beweisrechtliche Massnahmen und letztlich genauso zu Gunsten der Kontrollierten wie deren Nummerierung.


20030804 Blick online: Machte Glarner Polizei Nackfotos?

Artikel vom 4. August 2003, 14:50 Uhr / Quelle: Blick Online

Machte Glarner Polizei Nackfotos?

GLARUS Menschenrechtsorganisationen laufen Sturm gegen die Glarner Polizei. Beamte sollen Bewohner eines Durchgangsheims gefesselt und nackt fotografiert haben.

Die Menschenrechtsgruppe augenauf hat Strafanzeige eingereicht. Sie wirft dem Kripo-Chef sowie dem Kommandanten der Kantonspolizei Lügen vor.
Stein des Anstosses ist die umstrittene Polizeiaktion in einem Glarner Durchgangsheim in Ennenda, aber auch in Unterkünften in Linthal, Rüti und Matt.

Laut Augenzeugen stürmte eine bewaffnete, maskierte, mit Helm und Motorradbrille ausgerüstete Sondereinheit der Polizei die Räumlichkeiten, zertrümmerte mit schweren Hämmern die Türen und zerrte die schlafenden Bewohner aus den Betten.

Dann seien die Insassen an Händen und Füssen gefesselt worden und man habe ihnen Kapuzen über die Köpfe gezogen. Beamte hätten sie nackt ausgezogen und mit Nummern versehen fotografiert, erzählten die Betroffenen. Dann seien sie stundenlang immer noch gefesselt und mit Kapuze in einem Raum eingeschlossen worden. Offenbar sprang ein 16-Jähriger vor Schreck aus dem Fenster, überlebte aber den Sturz.

Die Schilderungen von augenauf seien verzerrt und einseitig, wehrte sich der Glarner Kripochef Daniel Anrig auf die Vorwürfe angesprochen: Die gut 20 Mann starke Einheit ist nach Vorschrift und korrekt vorgegangen. Laut Anrig sind Leibesvisitationen üblich, bei denen die zu Kontrollierenden gefesselt werden. Die Kapuze wird den Leuten über den Kopf gezogen, um Absprachen via Augen und Sprechkontakte zu verhindern.

Zudem habe man die Kontrollierten nicht nackt fotografiert, sondern in der Situation, in der man sie vorgefunden habe. Diese Aufnahmen sind eine beweisrechtliche Massnahme und letztlich genauso zu Gunsten der Betroffenen, sagte Anrig.


20030804 eBund: Strafanzeige wegen Polizeiaktion in Glarner Durchgangsheim

eBund Erfasst: 04. August 2003, 13:45 Uhr
Inland

Strafanzeige wegen Polizeiaktion in Glarner Durchgangsheim

Augenauf / Der umstrittene Einsatz in einem Durchgangsheim für Asylsuchende von Anfang Juli hat der Glarner Kantonspolizei nun eine Strafanzeige der Menschenrechtsgruppe Augenauf eingebracht. Aufklärung verlangen weiterhin auch das Rote Kreuz und Amnesty.


sda. Die Strafanzeige richte sich gegen den Einsatzleiter der Kantonspolizei und bezichtige ihn des Amtsmissbrauchs, wie Augenauf heuteMontag in Glarus vor den Medien sagte.

Die Menschenrechtsgruppe bezichtigte zudem den Kripo-Chef sowie den Kommandanten der Kantonspolizei der Lüge.

Bewohner aus den Betten gezerrt

Augenauf bekräftigte ihre bisherige Kritik am Vorgehen der Polizei und liess drei der Betroffenen den nächtlichen Vorfall erneut schildern. Diese wiederholten das in der Öffentlichkeit bereits bekannte Vorgehen in einem Durchgangsheim in Ennenda sowie in Unterkünften in Linthal, Rüti und Matt.

Demnach stürmte eine bewaffnete, maskierte, mit Helm und Motorradbrille ausgerüstete Sondereinheit der Polizei die Räumlichkeiten, zertrümmerte mit schweren Hämmern die Türen und zerrte die schlafenden Bewohner aus den Betten.

Gefesselt und ausgezogen

Anschliessend seien sie an Händen und Füssen gefesselt worden und man habe ihnen Kapuzen über die Köpfe gezogen. Sie seien ausgezogen und nackt und mit Nummern versehen fotografiert worden.

Dann hätten sie stundenlang immer noch gefesselt und mit Kapuze in einem Raum warten müssen. Ein 16-Jähriger sprang vor Schreck aus dem Fenster, überlebte aber den Sturz.

Diverse Forderungen

Augenauf stellte heute diverse Forderungen auf: So solle die Polizei sämtliche Fotos den Betroffenen herausgegeben und die Negative vernichten. Zudem solle sie die Umstände der Einsatzbefehle und deren juristischen Voraussetzungen offenlegen sowie die Betroffenen sofort und öffentlich rehabilitieren.

Inzwischen verlangt laut Augenauf nach dem Roten Kreuz (SRK) nun auch Amnestiy International Schweiz eine lückenlose Aufklärung des Polizei-Einsatzes.

Das Departement Migration des SRK, das die Unterkünfte betreibt, hat die Glarner Regierung Mitte Juli in einem Schreiben aufgefordert, die Vorfälle abzuklären und Bericht zu erstatten.

Polizei spricht von korrektem Vorgehen

Der Glarner Kripochef Daniel Anrig, der am 3. Juli als Einsatzleiter fungierte, hatte die Schilderung von Augenauf als verzerrt und einseitig taxiert. Die gut 20 Mann starke Einheit sei nach Vorschrift und korrekt vorgegangen, sagte er Mitte Juli.

Bei derartigen Aktionen seien Leibesvisitationen üblich, bei denen die zu Kontrollierenden gefesselt würden. Um Absprachen via Augen- und Sprechkontakte zu verhindern, ziehe man den Leuten eine Kapuze über den Kopf.

Man habe die Kontrollierten nicht nackt fotografiert, sondern in der Situation, in der man sie vorgefunden habe. Diese Aufnahmen seien eine beweisrechtliche Massnahmen und letztlich genauso zu Gunsten der Kontrollierten wie deren Nummerierung.

Redaktion: Manuel Gnos


20030804 news.ch: Umstrittene Polizeiaktion in Glarner Durchgangsheim

news.ch Montag, 4. August 2003 / 17:04:19

Umstrittene Polizeiaktion in Glarner Durchgangsheim

Glarus - Der umstrittene Einsatz gegen Asylsuchende von Anfang Juli hat der Glarner Kantonspolizei eine Strafanzeige der Menschenrechtsgruppe augenauf eingebracht. Die Polizei hält die Aktion weiterhin für rechtmässig und verhältnismässig.
Die Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs richtet sich gegen den Einsatzleiter der Kantonspolizei, Kripochef Daniel Anrig sowie gegen Unbekannt. Das Vorgehen der Polizei sei menschenrechts- und gesetzeswidrig gewesen, erklärte Christoph Hugenschmidt von der Gruppe augenauf an einer Medienkonferenz in Glarus.

augenauf bekräftigte die bisherige Kritik an der Aktion der Glarner Polizei, indem sie drei Betroffenen den nächtlichen Vorfall erneut schildern liess. Demnach sollen die Asylsuchenden in einem Durchgangsheim in Ennenda sowie in den Unterkünften in Linthal, Rüti und Matt in einem Antiterror-Stil gedemüdigt worden sein.

Die drei Männer erzählten, wie sie in den frühen Morgenstunden des 3. Juli im Schlaf von maskierten Männern überwältigt worden waren. Sie seien an Händen und Füssen gefesselt worden, und man habe ihnen Kapuzen über die Köpfe gezogen. Danach seien sie ausgezogen und - mit Nummern versehen - fotografiert worden.

Die Glarner Kantonspolizei hatte die Hausdurchsuchungen mit dem Verdacht auf Vermögens- und Drogendelikte begründet. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Aktion rechtmässig und verhältnismässig war, erklärte Eigenmann.

augenauf bekräftigte auch die Forderung nach einer lückenlosen Aufklärung des Polizeieinsatzes. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) hatte die Glarner Regierung Mitte Juli in seinem Schreiben aufgefordert, die Vorfälle abzuklären und einen Bericht zu erstatten. Dies verlangt inzwischen auch Amnesty International.

fest (Quelle: sda)


20030804 TA: Vorwürfe gegen Glarner Polizei

Montag, 04. August 2003 13:19, ergänzt 16:18 -- Tages-Anzeiger Online

Vorwürfe gegen Glarner Polizei

Der harte Einsatz in einem Durchgangsheim für Asyl Suchende hat der Glarner Kantonspolizei eine Strafanzeige eingebracht. Die Polizei hält die Aktion weiterhin für rechtmässig und verhältnismässig.

Die Strafanzeige der Menschenrechtsgruppe Augenauf wegen Amtsmissbrauchs richtet sich gegen den Einsatzleiter der Kantonspolizei, Kripochef Daniel Anrig und gegen Unbekannt. Das Vorgehen der Polizei sei menschenrechts- und gesetzeswidrig gewesen, erklärte Christoph Hugenschmidt von der Gruppe Augenauf.
Augenauf bekräftigte die bisherige Kritik an der Aktion der Glarner Polizei, indem sie drei Betroffenen den nächtlichen Vorfall erneut schildern liess. Demnach sollen die Asylsuchenden in einem Durchgangsheim in Ennenda sowie in den Unterkünften in Linthal, Rüti und Matt in einem Antiterror-Stil gedemüdigt worden sein.


Die drei Männer erzählten, wie sie in den frühen Morgenstunden des 3. Juli im Schlaf von maskierten Männern überwältigt worden waren. Sie seien an Händen und Füssen gefesselt worden, und man habe ihnen Kapuzen über die Köpfe gezogen. Danach seien sie ausgezogen und - mit Nummern versehen - fotografiert worden.

Immer noch geknebelt hätten sie stundenlang in einem Raum warten müssen, ihre Dokumente seien beschlagnahmt worden. Erst jetzt stellte ich fest, dass es Polizisten waren, sagte einer der Betroffenen. Abschliessend erklärte er, dass er immer noch nicht wisse, weshalb die Polizei diese Kontrollen gemacht habe.

Die Glarner Kantonspolizei hatte die Hausdurchsuchungen mit dem Verdacht auf Vermögens- und Drogendelikte begründet. Dass dabei ein Mann festgenommen worden sei und weiterhin in Untersuchungshaft sitze, zeige doch, dass die Aktion nicht grundlos erfolgt sei, sagte Willy Eigenmann, Sprecher der Kantonspolizei.

Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Aktion rechtmässig und verhältnismässig war, erklärte Eigenmann. Der von Augenauf angekündigten Strafanzeige schaue man gelassen entgegen.

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) hatte die Glarner Regierung Mitte Juli in seinem Schreiben aufgefordert, die Vorfälle abzuklären und einen Bericht zu erstatten. Dies verlangt inzwischen auch Amnesty International.

Wann sich die Regierung zum Polizeieinsatz äussert, ist unklar. Eine Grundlage dafür ist die Stellungnahme des Einsatzleiters, die aber noch nicht vorliegt. Der Einsatzleiter, Kripochef Daniel Anrig, weilt laut Polizeisprecher Eigenmann noch in den Ferien. Zudem sind noch nicht alle Regierungsräte vom Urlaub zurückgekehrt. (sda)


20030805 20min: Anzeige gegen Glarner Polizei

20min Publiziert am: 05. August 2003 04:36

Anzeige gegen Glarner Polizei

Die Menschenrechtsgruppe Augenauf hat gegen die Glarner Kantonspolizei wegen den Hausdurchsuchungen in Asylbewerberunterkünften vom Juli Strafanzeige erstattet.

Laut drei Betroffenen sollen die Polizisten die Asylbewerber gefesselt und ihnen Kapuzen über den Kopf gezogen haben. Dann seien sie nackt ausgezogen und mit Nummern versehen fotografiert worden.

Die Polizei hält die Aktion für recht- und verhältnismässig.


LINKS ZUM THEMA
www.augenauf.ch


20030805 nachrichten.ch: Umstrittene Polizeiaktion in Glarner Durchgangsheim

nachrichten.ch 5.08.03
fest / Quelle: sda / Montag, 4. August 2003 / 17:04 h

Umstrittene Polizeiaktion in Glarner Durchgangsheim

Glarus - Der umstrittene Einsatz gegen Asylsuchende von Anfang Juli hat der Glarner Kantonspolizei eine Strafanzeige der Menschenrechtsgruppe augenauf eingebracht. Die Polizei hält die Aktion weiterhin für rechtmässig und verhältnismässig.


Die Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs richtet sich gegen den Einsatzleiter der Kantonspolizei, Kripochef Daniel Anrig sowie gegen Unbekannt. Das Vorgehen der Polizei sei menschenrechts- und gesetzeswidrig gewesen, erklärte Christoph Hugenschmidt von der Gruppe augenauf an einer Medienkonferenz in Glarus. augenauf bekräftigte die bisherige Kritik an der Aktion der Glarner Polizei, indem sie drei Betroffenen den nächtlichen Vorfall erneut schildern liess. Demnach sollen die Asylsuchenden in einem Durchgangsheim in Ennenda sowie in den Unterkünften in Linthal, Rüti und Matt in einem Antiterror-Stil gedemüdigt worden sein. Die drei Männer erzählten, wie sie in den frühen Morgenstunden des 3. Juli im Schlaf von maskierten Männern überwältigt worden waren.

Sie seien an Händen und Füssen gefesselt worden, und man habe ihnen Kapuzen über die Köpfe gezogen. Danach seien sie ausgezogen und - mit Nummern versehen - fotografiert worden. Die Glarner Kantonspolizei hatte die Hausdurchsuchungen mit dem Verdacht auf Vermögens- und Drogendelikte begründet. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Aktion rechtmässig und verhältnismässig war, erklärte Eigenmann. augenauf bekräftigte auch die Forderung nach einer lückenlosen Aufklärung des Polizeieinsatzes. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) hatte die Glarner Regierung Mitte Juli in seinem Schreiben aufgefordert, die Vorfälle abzuklären und einen Bericht zu erstatten. Dies verlangt inzwischen auch Amnesty International.


[foto] Böse Überraschung für drei Asylbewerber in den frühen Morgenstunden. (Archiv) / Foto: stadt-zuerich.ch


20030805 Südostschweiz: Die Rain-Razzia hat Folgen

"Die Südostschweiz" - Ausgabe Glarus
Dienstag, 5. August 2003

Die Rain-Razzia hat Folgen

Augenauf reicht gegen den Glarner Kripochef Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs ein

Der umstrittene Einsatz gegen Asylsuchende vom 3. Juli hat der Kantonspolizei eine Strafanzeige der Menschenrechtsgruppe Augenauf eingebracht. Die Polizei hält die Aktion jedoch weiter für rechtmässig.

so/sda.- Die Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs richtet sich gegen den Einsatzleiter der Kantonspolizei, Kripochef Daniel Anrig, sowie gegen Unbekannt. Das Vorgehen der Polizei sei menschenrechts- und gesetzeswidrig gewesen, erklärte Christoph Hugenschmidt von der Gruppe Augenauf gestern in Glarus.

Gefesselt und geknebelt

Augenauf liess drei Betroffenen den nächtlichen Vorfall schildern. Diese erzählten, wie sie in den Morgenstunden des 3. Juli im Schlaf von maskierten Männern überwältigt worden waren. Sie seien gefesselt worden, und man habe ihnen Kapuzen über die Köpfe gezogen. Danach seien sie ausgezogen und fotografiert worden. Seither kann ich ohne Schlafmittel nicht mehr einschlafen, sagte einer der Betroffenen.

Einsatz rechtmässig

Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Aktion rechtmässig und verhältnismässig war, erklärte Kantonspolizeisprecher Willy Eigenmann. Der Strafanzeige schaue man gelassen entgegen.
Auch Amnesty International verlangt eine Untersuchung der angeblichen Fälle von grausamer und unmenschlicher Behandlung. Polizeibeamte, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben, sollen gerichtlich belangt und die Opfer entschädigt werde

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Die Südostschweiz - Ausgabe Graubünden
Dienstag, 5. August 2003

AI kritisiert Glarner Polizei

ap.- Amnesty International (AI) fordert eine Untersuchung zweier Aktionen der Glarner Polizei gegen Asylbewerber und Einwanderer. Es soll geprüft werden, ob die Polizisten bei den Hausdurchsuchungen die Bewohner brutal und unmenschlich behandelt hätten, teilte AI gestern mit. Verlangt wird, dass unabhängige Beobachter den Polizeieinsatz untersuchen und prüfen, ob er den gültigen Menschenrechtsstandards entsprach.

20030805 tagblatt: Strafanzeige gegen Glarner Polizei

tagblatt 5.08.03

Strafanzeige gegen Glarner Polizei

glarus. Nach dem Einsatz in einem Durchgangsheim für Asylsuchende Anfang Juli hat die Menschenrechtsgruppe augenauf gegen die Glarner Kantonspolizei Strafanzeige erstattet. Aufklärung verlangen weiterhin auch das Rote Kreuz und Amnesty.

Die Strafanzeige richte sich gegen den Einsatzleiter der Kantonspolizei und bezichtige ihn des Amtsmissbrauchs, wie augenauf am Montag in Glarus vor den Medien sagte. Die Menschenrechtsgruppe bezichtigte zudem den Kripo-Chef sowie den Kommandanten der Kantonspolizei der Lüge. augenauf liess drei der Betroffenen den nächtlichen Vorfall erneut schildern.

Gefesselt und ausgezogen

Demnach stürmte eine Sondereinheit der Polizei das Heim, zertrümmerte die Türen und zerrte die schlafenden Bewohner aus den Betten. Anschliessend seien sie gefesselt worden und man habe ihnen Kapuzen über die Köpfe gezogen. Sie seien nackt und mit Nummern versehen fotografiert worden. Dann hätten sie stundenlang - immer noch gefesselt und mit Kapuze - in einem Raum warten müssen.

Polizei: Korrektes Vorgehen

augenauf verlangt die Herausgabe sämtlicher Fotos. Zudem sollen die Einsatzbefehle offengelegt werden. Inzwischen verlangt nach dem Roten Kreuz (SRK) auch Amnestiy International Schweiz die Aufklärung des Polizei-Einsatzes. Das SRK, das die Unterkünfte betreibt, hat die Glarner Regierung Mitte Juli aufgefordert, die Vorfälle abzuklären. Wann sich die Regierung äussert ist unklar, da einzelne Regierungsräte in den Ferien weilen. Kripochef Daniel Anrig, der am 3. Juli Einsatzleiter war, hatte die Schilderung von augenauf als verzerrt und einseitig taxiert. Die Polizei sei korrekt vorgegangen, sagte er Mitte Juli. Bei derartigen Aktionen seien Leibesvisitationen üblich, bei denen die zu Kontrollierenden gefesselt würden. Um Absprachen zu verhindern, ziehe man ihnen eine Kapuze über. Man habe die Leute nicht nackt fotografiert, sondern in der Situation, in der man sie vorgefunden habe. Der Strafanzeige schaut die Polizei gemäss ihrem Sprecher Willy Eigenmann gelassen entgegen. (sda)


20030807 WoZ: Die Gegenwehr

WoZ-Online 7.8.2003

Razzia in Ennenda
Die Gegenwehr

Heinz Roland

Der Überfall auf ein Durchgangszentrum hat Folgen: Die betroffenen Asylsuchenden reichen Klage ein.

Die Justiz muss sich mit den Razzien der Glarner Polizei im Asyldurchgangszentrum Rain in Ennenda und zwei weiteren Flüchtlingsunterkünften in Linthal und Rüti beschäftigen. Die Flüchtlinge, die am frühen Morgen des 3. Juli von Spezialeinheiten der Glarner Kantonspolizei aus ihren Betten gezerrt und einer demütigenden erkennungsdienstlichen Prozedur unterzogen wurden, wollen gemeinsam gegen ihre Peiniger Strafklage erheben.
Wie am Montag an einer Pressekonferenz der Menschenrechtsgruppe Augenauf erklärt wurde, richtet sich die Klage dabei namentlich gegen den Glarner Kripochef Daniel Anrig, der den Einsatz der zwanzigköpfigen Sturmabteilung geleitet hatte. Schwer bewaffnet und vermummt hatten sich die Beamten gewaltsam Zutritt zu den Schlafräumen der Zentrumsbewohner verschafft und dabei, wie Augenauf argumentiert, gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die Strafprozessordnung und das eigene Dienstreglement verstossen. Demnach dürfen bei Hausdurchsuchungen verschlossene Türen erst dann gewaltsam geöffnet werden, wenn der Aufforderung, die Tür freiwillig zu öffnen, nicht nachgekommen wird. In Ennenda wurden selbst unverschlossene Türen eingetreten um das Überraschungsmoment zu wahren, wie es hiess.
Des Weiteren verlangt das Dienstreglement für das Polizeikorps des Kantons Glarus, Hausdurchsuchungen seien mit aller Schonung von Bewohnern und Sachen durchzuführen. In Ennenda mussten sich die Zentrumsbewohner anlässlich der Razzia nackt ausziehen und wurden daraufhin mit einer auf den Rücken aufgeklebten Nummer fotografiert.

Gefesselt, eine Kapuze über dem Kopf und bäuchlings auf dem Boden liegend, habe er noch versucht, eine Decke über sich zu ziehen, berichtete ein 21-jähriger Kurde an der Pressekonferenz vom Montag. Die Decke sei aber sofort wieder weggerissen worden. Als er darauf versucht habe, sich zu drehen und eine sitzende Position einzunehmen, sei er wieder in die Bauchlage gezwungen worden bis er, in seiner Verzweiflung, geschrien habe, worauf ihm mit Klebeband der Mund zugeklebt worden sei.
Inzwischen hat auch Amnesty International gegen die grausame, unmenschliche und degradierende Behandlung von AsylbewerberInnen bei polizeilichen Hausdurchsuchungen protestiert und zusammen mit Augenauf und dem Schweizerischen Roten Kreuz eine gründliche und unabhängige Untersuchung der Vorfälle gefordert.
Die zuständige Glarner Regierung befindet sich allerdings zurzeit in den Betriebsferien, und auch der angeschossene Kripochef Anrig liess aus der Sommerfrische lediglich ausrichten, er sehe der Strafklage gelassen entgegen. Die Aktion sei obwohl sich die vermuteten Drogen- und Eigentumsdelikte in keinem Fall erhärten liessen rechtmässig und verhältnismässig gewesen, findet Anrig.


20030810 SoZ: Untersuchungsrichter im Ausstand

SoZ 10.08.03

Rabiate Razzia in Asylheimen: Untersuchungsrichter im Ausstand
Die Kritik an der Glarner Polizei wächst - Menschenrechtler fordern Richtlinien für Polizeieinsätze in Asylunterkünften

GLARUS Die Razzien der Glarner Polizei in drei Asylunterkünften werden von einer unabhängigen Instanz untersucht -dies, nachdem die Menschenrechtsorga-nisation Augenauf eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen die Ermittlungsbehörden angekündigt hat. Ich werde in den Ausstand treten, sagte Untersuchungsrichter Markus Denzler gegenüber der SONNTAGS ZEITUNG.
Kurz zuvor hatte er noch erklärt, er führe die Untersuchung selbst - ein Verfahren in eigener Sache, denn er hatte die Durchsuchungsaktionen vor einem Monat in den Asylunterkünften in Ennenda, Rüti und Linthal selber angeordnet. Die Verwaltungskommission der Glarner Gerichte wird nun entscheiden müssen, wer unabhängig genug ist, um die Untersuchung zu führen - in der Regel wird ein ausserkantonaler Untersuchungsrichter bestimmt

In der Nacht auf den 3. Juli sind laut Augenauf 20 schwer bewaffnete und maskierte Polizisten überfallartig in die Asylunterkünfte eingedrungen. Sie fesselten die Flüchtlinge - unter ihnen auch Frauen und Kinder - an Händen und Füssen und zogen ihnen Stoffkapuzen über den Kopf. Danach seien diese nackt fotografiert und stundenlang festgehalten worden, berichten Betroffene. Ein 16-Jähriger verletzte sich schwer, als er in Panik aus dem Fenster im dritten Stock sprang. Einem 21-Jährigen sei der Mund zugeklebt worden - eine Massnahme, die bei Zwangsausschaffungen nach tödlichen Zwischenfällen verboten worden ist.

Wenn das stimmt, war das Vorgehen der Polizei extrem unverhältnismässig, sagt Strafrechtsprofessor Franz Riklin von der Universität Freiburg. Auch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK), das die Asylunterkünfte führt, kritisiert die Polizei: Wir stellen uns nicht grundsätzlich gegen Razzien. Aber so was haben wir noch nie erlebt, sagt Andre Pfanner vom SRK. Und Jürg Schertenleib von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) meint: Die Methoden erinnern mich fatal an diejenigen diktatorischer Regi-
mes. Schertenleib sieht im Vorgehen eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die Kantone müssen Richtlinien erlassen, wie solche Razzien durchgeführt werden, um Übergriffe zu verhindern -auch im Interesse der Polizeibeamten, sagt SP-Nationalrätin und Menschenrechtsexpertin Ruth-Gaby Vermot.

Bei den Razzien sind vier Personen vorübergehend in Polizeigewahrsam genommen worden. Eine Person befindet sich in Untersuchungshaft. Was dem Asylbewerber vorgeworfen wird und ob bei der Durchsuchung Deliktsgut sichergestellt worden ist, wollte Polizeikommandant Roy Kunz nicht sagen.

LUKAS EGLI


20030811 Tagblatt: Untersuchungsrichter tritt in Ausstand

tagblatt 11.08.03

Untersuchungsrichter tritt in Ausstand

GLARUS. Nach der Strafanzeige der Menschenrechtsgruppe Augenauf gegen die Glarner Kantonspolizei werden die Einsätze im Zusammenhang mit Razzien in Asylunterkünften von einer unabhängigen Instanz untersucht.

Gegenüber der SonntagsZeitung sagte Untersuchungsrichter Markus Denzler, dass er in den Ausstand treten werde. Zuvor hatte er noch erklärt, die Untersuchung selber führen zu wollen - ein Verfahren in eigener Sache, da er die Razzien in den Asylunterkünften in Ennenda, Rüti und Linthal selber angeordnet hatte. In der Nacht auf den 3. Juli sollen laut Augenauf bewaffnete und maskierte Polizeibeamte in die Unterkünfte eingedrungen sein. Die Flüchtlinge seien an Händen und Füssen gefesselt worden und man habe ihnen Kapuzen über die Köpfe gezogen. Sie seien nackt fotografiert und stundenlang festgehalten worden. Laut SonntagsZeitung wird die Verwaltungskommission der Glarner Gerichte entscheiden müssen, wer unabhängig genug ist, um die Untersuchung zu führen - in der Regel werde ein ausserkantonaler Untersuchungsrichter bestimmt. (red.)


20030817 SoZ: Glarner Polizei: Selbstanzeige

SoZ 17.08.03

Glarner Polizei: Selbstanzeige
Verfahren soll Kesseltreiben wegen Razzien beenden

GLARUS Die Glarner Polizei hat sich selber angezeigt, damit ihr Vorgehen bei Razzien in Asylbewerberunterkünften untersucht wird. Der Glarner Untersuchungsrichter Markus Denzler hat bereits eine Strafuntersuchung angeordnet. Das Verfahren richtet sich gegen den Kripochef Daniel Anrig sowie gegen unbekannt wegen Amtsmissbrauchs und wegen allfälliger anderer Straftaten. Nach Aussagen eines Polizeisprechers habe man Selbstanzeige eingereicht, um dem Kesseltreiben ein Ende zu setzen.

Die Verwaltungskommission der Gerichte hat inzwischen einen ausserkantonalen Untersuchungsrichter bestimmt. Laut Kommissionspräsidentin Johanna Schneiter wird der Appenzeller Staatsanwalt Christian Bötschi die Untersuchung leiten. Wann er seine Arbeit aufnehmen wird, ist noch offen. Untersuchungsrichter Denzler, der die Razzien angeordnet hatte, ist in den Ausstand getreten.

Der Menschenrechtsverein Augenauf hatte der Polizei vorgeworfen, bei den Razzien die Europäische Menschenrechtskonvention missachtet zu haben, und kündigte eine Strafanzeige an. Nach den Razzien hatte der Glarner Polizeikommandant Roy Kunz erklärt, die Aktionen seien in jeder Art und Weise gesetzeskonform und ordnungsgemäss befohlen, vorbereitet und durchgeführt worden.

LUKAS EGLI


20030904 20min: Gespräche nach Polizei-Einsatz in Glarner Asylunterkünften

20min online Publiziert am: 4. Sept. 2003 18:17

Gespräche nach Polizei-Einsatz in Glarner Asylunterkünften

GLARUS - Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) verlangt von der Glarner Fürsorgebehörde, Polizei-Einsätze in ihren Asylzentren künftig mit der Zentrumsleitung abzusprechen. Das Anliegen wurde an einem Gespräch des SRK mit der Fürsorgedirektion vorgebracht.

Anlass des Treffens waren die umstrittenen Polizeiaktionen vom 3. Juli in einem Durchgangszentrum in Ennenda sowie Unterkünften in Linthal, Rüti und Matt. Am Gespräch nahmen gemäss Mitteilung der Glarner Fürsorgedirektor Robert Marti und der SRK-Direktor Daniel Biedermann teil. Die Polizeidirektion war wegen einer laufenden Untersuchung gegen die Polizei nicht anwesend.

Man habe ein Interesse an geordneten Verhältnissen in seinen Durchgangzentren und verschliesse sich nicht gegen Hausdurchsuchungen, hiess es von Seiten des SRK. Aber künftig soll vorher die Zentrumsleitung informiert werden, damit die Asylsuchenden während des Einsatzes besser betreut werden können.

Die Bewohner der Zentren seien zum Teil kriegstraumatisiert. Bei den Polizeiaktionen vom 3. Juli stürmten gemäss Schilderungen der Menschenrechtsgruppe "augenauf" bewaffnete und maskierte Polizisten die Unterkünfte und zerrten die Asylsuchenden aus den Betten. Sie seien gefesselt und ausgezogen fotografiert worden.


20031022 tagblatt: Untersuchung gegen Glarner Polizei läuft

tagblatt 22.10.03

Untersuchung gegen Glarner Polizei läuft

Herisau/Glarus. Die Untersuchung gegen den Glarner Polizeieinsatz im Durchgangszentrum Ennenda läuft. Beauftragt damit ist der Ausserrhoder Staatsanwalt Christian Bötschi.

Die Glarner Polizei war im Sommer heftig in die Kritik geraten. Die Zürcher Menschenrechtsgruppe augenauf hatte sie beschuldigt, bei einem Einsatz im Durchgangszentrum Ennenda Flüchtlinge schwer misshandelt zu haben. Bei der Hausdurchsuchung sei es zu schweren Übergriffen gekommen. Daniel Anrig, Chef der Glarner Kriminalpolizei, wehrte sich gegen die verzerrte Darstellung. Der Polizeieinsatz im Durchgangszentrum sei gesetz- und verhältnismässig gewesen. Kurze Zeit später wurde vom Glarner Untersuchungsrichter wie von der Polizei selbst eine Untersuchung verlangt. Geleitet wird diese von einem ausserkantonalen Untersuchungsrichter, dem Ausserrhoder Staatsanwalt Christian Bötschi.

Ich stecke mittendrin in der Arbeit, sagt Bötschi auf Anfrage. Ende Monat werde er etwas weiter sehen. Danach hätten die Parteien das Wort; wie viel Zeit sie für ihre Stellungnahme beanspruchten, sei offen und schwierig abzuschätzen. Ein erster Bericht sei kaum vor Ende Jahr zu erwarten, schätzt Bötschi. (rw)


4. Verfahrens-Einstellung

20031208 TA online: Verfahren gegen Polizisten eingestellt

Montag, 08. Dezember 2003 11:38 -- Tages-Anzeiger Online

Verfahren gegen Polizisten eingestellt

Das Strafverfahren gegen Glarner Kantonspolizisten wegen angeblich rassistisch geprägter Razzien in Asylunterkünften ist eingestellt worden. Laut Strafuntersuchung waren die rigorosen Kontrollen angemessen. Kritik gibt's trotzdem.

Nach massiven Vorwürfen durch die Gruppe augenauf gegen die Glarner Kantonspolizei wurde der unabhängige Ausserrhoder Staatsanwalt Christian Bötschi von der Glarner Justiz als ausserordentlicher Verhörrichter mit der Strafuntersuchung betraut. Dieser habe jetzt die Strafuntersuchung eingestellt, teilte die Glarner Kantonspolizei am Montag mit.
Ein strafrelevantes Verhalten habe bei den beiden Razzien in den Durchgangszentren Ennenda und Linthal nicht vorgelegen, heisst es in der Mitteilung weiter. Bötschi sei zum Schluss gekommen, dass die Razzien zwar rigoros, jedoch angemessen gewesen seien. Er weist aber auf Mängel in den Glarner Polizeireglementen und bei der Durchführung der ganzen Aktion hin.


Bötschi kritisiert in seinem Bericht die Dauer der Fesselung der Asylbewerber bis zum Abschluss der Hausdurchsuchung und die ungenügende Überwachung eines Asylbewerbers, dem während kurzer Zeit der Mund zugeklebt wurde. Wegen dieser Kritikpunkte hat der ausserordentliche Verhörrichter einen Teil der Verfahrenskosten der Polizei auferlegt.

Das Polizeikommando werde die Kritikpunkte aufnehmen und diese unmittelbar sowie über das Ostschweizer Polizeikonkordat in die Ausbildung einfliessen lassen. Die Schulung der Polizisten ist ein dauernder Prozess, in welchen auch Kritik von aussen einfliessen müsse.

Augenauf erhob im letzten Sommer schwere Vorwürfe gegen die Polizei. Unter anderem sagte die Organisation, die Polizei habe nur eine Übung am lebendigen Objekt durchgeführt und die Aktion sei rassistisch geprägt gewesen. Darauf reichte die Polizei beim Verhörrichteramt Selbstanzeige ein, die Justiz wurde aber auch davon unabhängig tätig. (mu/sda)



20031212 vorwärts: Guantanamo im Glarnerland

vorwärts 12.12.03

Guantanamo im Glarnerland

augenauf. Sie gingen vor, als ob sie Taleban-Kämpfer in Schach halten müssten. Die Glarner Polizisten, die am 3. Juli mehrere Razzien in den Glar-ner Flüchtlingsunterkünften organisiert haben, gehen trotzdem straflos aus. Ein Urschweizer Lehrstück für die Unfähigkeit des Gerichtsapparats, polizeiliche Übergriffe zu sanktionieren.

Eines muss man dem ausserordentlichen Untersuchungsrichter, den der Kommandant der Glarner Kantonspolizei aus dem Appenzellischen herbeigerufen hat, lassen: Christian Bötschi kam rasch zum Ziel. In nur vier Monaten hat er die richterliche Untersuchung der Vorgänge rund um die Glarner Asyl-Razzia abgeschlossen. Er will zwar keine Anklage gegen die verantwortlichen Polizisten erheben. In seiner Einstel-lungsverfügung spricht Bötschi jedoch eine für schweizerische Verhältnisse ungewohnt deutliche Sprache. Die objektiven Tatbstandsvoraussetzungen des Amtsmissbrauchs und der Freiheitsberaubung seien erfüllt, heisst es in der uns vorliegenden Einstellungsverfügung. Eingestellt werde das Verfahren nur, weil die für eine Anklage nötigen subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt gewesen seien.

Objektiv und subjektiv

Die Untersuchungen haben ergeben, dass die Darstellung der Flüchtlinge bis in die Details hinein der Realität entsprochen haben (siehe VORWÄRTS, 25. Juli 2003). Mit einer Antiterror-Einheit hat die Glarner Kantonspolizei am 3. Juli zuerst das Durchgangszentrum Rain in Ennenda, danach noch eines in Linthal gestürmt. Während sechs Stunden wurden alle Bewohner an Händen und Füssen gefesselt, mit einem Schweizer Militär-Schuhsack über dem Kopf und teilweise mit einem Klebeband über dem Mund in einem Raum festgehalten. Vorher hat man die aus dem Schlaf gerissenen Männer fotografiert. Einige sind nackt abgelichtet worden. Nur in einem Punkt lag augenauf völ-lig daneben. Der Verdacht, es könnte sich bei dieser Aktion um eine Übung gehandelt haben, ist unbegründet. Die Realität ist schlimmer: Die Vorgänge werden von der Polizei als nichts Besonderes, als ganz normal bezeichnet.
Das Urteil des Appenzeller Richters ist klar: Die Art des Fotografierens, die mehrere Stunden dauernde durch Fesselung und Maskierung erschwerte Festhaltung der Betroffenen und die Knebelung erweisen sich als unverhältnismässig, schreibt er in seiner Einstel-lungsverfügung. Auch zum Zukleben des Mundes finden sich klare Worte: In Anbetracht der Tatsache, dass den Betroffenen zudem die Augen verdeckt waren und dass das Verkleben des Mundes unter Umständen zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen, im Extremfall sogar zum Tod führen kann, muss diese Massnahme in der Art und Weise, wie sie durchgeführt wurde, nicht nur als unverhältnismässig, sondern als unzulässig bezeichnet werden. Solches liest man selten, wenn Schweizer Justizbeamte polizeiliches Handeln beurteilen müssen.
Auf eine Anklage verzichtet der Verhörrichter nur, weil Amtsmissbrauch und Freiheitsberaubung sogenannte Vorsatzdelikte sind. Um den Leiter der Kriminalpolizei des Kantons Glarus und den Einsatzleiter der Grenadiere vor den Richter zu zerren, hätte neben den objektiven Tatbeständen auch subjektiv ein Vorsatz oder ein Eventualvorsatz (für Laien: ein In-KaufNehmen) vorliegen müssen. Diesen subjektiven Tatvorsatz hält Christian Bötschi nicht für gegeben. Niemand wollte niemandem etwas Böses tun, also ist auch niemand schuldig. Niemand wusste, dass Menschen ersticken können, wenn man die Mundatmung unterbindet. Das Problem wird ausserhalb irgendeiner Verantwortlichkeit geortet: Mangelnde Schulung, mangelnde Routine, unklare Dienstanweisungen. Die in den Befragungen mit Penetranz zur Schau gestellte Unbedarftheit der Beamten (wir machen das immer so) verhinderte, dass den Polizeioffizieren der Prozess gemacht werden kann. Die Strafprozessordnung, das Strafgesetzbuch und die Europäische Menschenrechtskonvention scheinen in ihrer Ausbildung kein Thema gewesen zu sein.
Das ist starker Tobak. Das war sich Christian Böt-schi bewusst. Deshalb setzte er wenigstens bei der Verteilung der Kosten ein Zeichen. Der für die Asyl-Razzien verantwortliche Chef der Glarner Kriminalpolizei, Daniel Anrig, muss 400 Franken an die Verfahrenskosten und die Hälfte des Honorares für den Anwalt der Flüchtlinge bezahlen. Das ist so viel wie ein Schuldein-geständnis. Bei der Einstellung von Verfahren gegen PolizeibeamtInnen kommt es sonst fast immer zu Zahlungen an die reingewaschenen TäterInnen. So werden diese jeweils für die psychische Last entschädigt, die sie wegen angeblich unberechtigter Anschuldigungen ertragen mussten.

Rohmaterial für einen Actionfilm

Soweit die Anmerkungen zur Einstellungsverfügung des Verhörrichters. Nicht hinterfragt hat Christian Bötschi in seiner Untersuchung den Ausgangspunkt der Aktion der Glarner Polizei. Dieser Ausgangspunkt ist ein Paradebeispiel für den Umgang der Polizei mit Menschen ausländischer Herkunft.
Zum massiven Einsatz der Glarner Kantonspolizei kam es wegen einer die Realitäten entstellenden Lagebeurteilung. Diese Lagebeurteilung bedient alle Klischees eines richtig grossen Kriminalfalls. Ihre Basis ist die Feststellung des Glarner Kripo-Chefs, dass seit dem Frühjahr (...) konkrete Anhaltspunkte (bestehen), dass der Drogenhandel in Glarus in die Hände von Schwarzafrikanern übergeht. Weitere Puzzleteile - die isoliert betrachtet völlige Lappalien wären - bringen die Hirne der Polizisten zum Rauchen. Gegen einen dem Kanton Glarus zugeteilten Flüchtling besteht ein konkreter Verdacht wegen Drogenhandel und Hehlerei. Dieser Flüchtling wohnte anfangs Juli aber nicht mehr in einem Durchgangszentrum, was den Beamten bei der Vorbereitung der Razzia leider entgangen ist. Der Chef der Fremdenpolizei Glarus hat der Kantonspolizei hingegen mitgeteilt, dass er von deliktischen Tätigkeiten in den Durchgangszentren weiss. Quelle dieser Erkenntnisse ist ein Informant, das heisst ein Asylbewerber, der sich zum Ausspionieren seiner MitbewohnerInnen anstellen liess. Sogar die Leitung der Zentren wird verdächtigt, mit den Kriminellen unter einer Decke zu stecken: Ein Mitarbeiter der DZ-Leitung hat eine von uns verdächtigte Person als vertrauens-würdig deklariert, heisst es in den Akten.
Diese Puzzleteile ergänzen ein in Polizeikreisen weit verbreitetes Bedrohungsbild. Es wird angenommen, dass Drogenhändler vor einer Durchsuchung das Deliktgut schlucken, im Klo runterspülen, oder an un-möglichen Orten verstecken. Als bekannt gilt ausserdem, dass die Asylsuchenden bei einer Hausdurchsuchung fliehen wollen und gegebenenfalls sogar gewalt-tätig sind. Letzteres wird in den Akten mit dem Hinweis untermauert, dass kurz zuvor ein Ausschaffungshäft-ling einen Beamten mit einem Messer verletzt habe.
Dies ist das Rohmaterial für eine paranoid-rassistische Einschätzung, die für die Wahl der einzusetzen-den Mittel entscheidend war. Die die Hausdurchsuchungen planenden Polizeioffiziere gingen davon aus, dass in den Durchgangszentren vier Verdächtige aufgegriffen werden sollen (von denen sich tatsächlich nur zwei in den Häusern aufgehalten haben). Sie gingen weiter von einer unbekannten Anzahl weiterer Krimineller aus, die sich in den zu durchsuchenden Räumen aufhalten könnten. In den Augen der Polizei bestand zudem die Gefahr, dass diese Personen bewaffnet, ge-walttätig und jederzeit zur Flucht bereit seien. Es versteht sich von selbst, dass man unter diesen Bedingungen die Antiterror-Grenadiere mobilisiert hat und zum schockartigen Vorgehen gegen die schlafenden BewohnerInnen der Unterkünfte gegriffen wurde. Christian Bötschi verzichtet wie gesagt darauf, diesen Vorgang zu problematisieren. Lageeinschätzungen sind eine Sache, die kaum gerichtsverwertbar gemacht werden können. Der Untersuchungsrichter hält in seiner Ein-stellungsverfügung nur lakonisch fest, dass die Hausdurchsuchungen keine nennenswerten Ergebnisse ergeben habe.

Übliche Specials

Anzumerken bleiben folgende Besonderheiten, die typisch sind für Verfahren gegen PolizistInnen: Die Einstellungsverfügung des Herrn Bötschi stützt sich fast ausschliesslich auf die Aussagen der Polizei. Abweichende Sachverhaltsdarstellungen der Betroffenen werden ignoriert. Beispiel 1: Alle Betroffenen sagen aus, sie hätten erst nach stundenlanger Fesselung realisiert, dass sie von der Polizei überfallen wurden. Die Polizeichefs behaupten das Gegenteil: Die Beamten hätten sich immer ordnungsgemäss in einer international verständlichen Sprache als Polizisten vorgestellt. Beispiel 2: Ein Betroffener sagte aus, dass ihm der Schuhsack bis zum Hals hinuntergezogen worden sei. Weil der Grenadierchef umgekehrt erklärt, er hätte seine Leute klar instruiert, den Sack nur bis zur Nase zu ziehen, geht der Untersuchungsrichter dieser Frage nicht weiter nach. So wie der Chef seine Leute instruiert hat, wird es wohl gewesen sein.
In einem weiteren Punkt entspricht die Glarner Polizeiuntersuchung dem üblichen Vorgehen, jedoch nicht unseren Gesetzen: Viele Akten, auf denen der Einstellungs-Entscheid des Untersuchungsrichters basiert, sind geheim. Polizeiinterne Unterlagen wie Dienstbefehle und Ausbildungsunterlagen werden nicht herausgegeben. Der Anwalt der Opfer hat kleine Möglichkeit, selbst festzustellen, ob die angewendeten Massnahmen den internen Reglementen und Ausbil-dungsgrundsätzen entsprochen haben.

...

Die Folgen für die Betroffenen
Mit dem Überfall auf ihre Wohnungen und den Hausdurchsuchungen wurden die Flüchtlinge von der Polizei als Kriminelle abgestempelt. Die Opfer der Polizeiaktion, die BewohnerInnen der Durchgangszentren in Linthal und Ennenda, standen als Täter, als mögliche Diebe und Drogenhändler im Licht der Öffentlichkeit. Sie getrauten sich während Wochen kaum mehr aus dem Haus. Schliesslich ist die in die Defensive gedrängte Glarner Polizei nicht müde geworden, gegenüber der Presse von beschlagnahmten Delikts-gut zu faseln und zu behaupten, die Razzia sei verhältnismässig und nor-mal gewesen. Die betroffenen Flüchtlinge sind gedemütigt und misshandelt worden. Sie wurden in der Glarner Öffentlichkeit pauschal als gefährli-che Verbrecher (warum sonst hätten sich die Polizisten selbst maskieren müssen, warum sonst hätten sie die Türen einschlagen sollen?) hingestellt. Sie fordern von der Glarner Regierung eine klare und öffentliche Entschuldigung.

...

Das Klebband immer dabei
Wenn neue Waffen auf den Markt kommen, sind die Schweizer Polizeikorps immer auf dem Laufenden. Wenn die Opfer polizeilicher Handlungen geschützt werden müssten, ist man bedeutend lascher. Zum Beispiel das Klebeband. 1997 hält das Komitee zur Verhinderung der Folter (APT) fest, dass das Knebeln einer Person eine sehr gefährliche Massnahme ist. 1998 erlässt die Kantonspolizei Zürich einen Dienstbefehl mit folgendem Inhalt: Geknebelte Personen sind dauernd zu überwachen, und ihr Zustand muss regelmässig überprüft werden. Am 3. März 1999 stirbt Khaled Abuzarifa, weil ihm der Mund mit Klebeband zugeklebt wurde. Im Jahr 2000 warnt Amnesty International vor jedweder Handlung, die die Atemwege blockiert. Solche Massnahmen seien lebensgefährlich. Am 1. Mai 2001 stirbt Samson Chukwu in den Händen der Polizei an einer lagebedingten Erstickung. Die Untersuchung zeigt, dass weder Polizeiinstruktoren noch Polizeischulen Kenntnis haben vom in der Literatur bestens bekannten lagebedingten Erstickungstod. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und PolizeidirektorInnen erlässt im April 2002 Richtlinien für Ausschaffungen: Die Atmung zurückzuführender Personen darf nie und in keiner Weise behindert werden. Im Juli 2003 kleben Glarner Kantonspolizisten Flüchtlingen den Mund zu und bezeichnen das Knebeln später als normale polizeiliche Mass-nahme. Weshalb sollten sie bei der Razzia Klebeband dabei haben, wenn nicht zum Knebeln?

...

[Bildlegende] Gefesselt, mit Armeeschuhsack maskiert, mit Wolldecken vor der Käl-te geschützt und teilweise mit Klebeband geknebelt: Zeichnung von einem Augenzeugen und nachgestelltes Foto der Glarner Razzia.


20040211 Tagblatt: Razzien waren «nicht illegal»

Tagblatt 11.02.04

Razzien waren nicht illegal

glarus. Die Hausdurchsuchung in Glarner Asylunterkünften vom vergangenem Sommer war nicht illegal. Zu diesem Schluss kommt die Glarner Regierung in ihrer Antwort auf eine Interpellation. Sie stützt sich dabei auf den Bericht des Ausserrhoder Staatsanwalts Christian Bötschi, der für diesen Fall als ausserordentlicher Verhörrichter eingesetzt worden war. Er hatte vor zwei Monaten verfügt, dass das Verfahren gegen die Glarner Polizei eingestellt wird. Ihre Kontrollen in den Asylunterkünften seien zwar rigoros, aber nicht rassistisch motiviert gewesen. Diesen Vorwurf hatte die Menschenrechtsgruppe augenauf erhoben.

Zu lange gefesselt

Ganz ungeschoren kommt die Glarner Polizei in Bötschis Bericht dennoch nicht weg. Der Ausserrhoder Staatsanwalt weist auf Mängel bei der Durchführung der Aktion hin. Mit einzelnen Massnahmen seien der Grundsatz der Verhältnismässigkeit sowie die Bestimmungen der Menschenwürde verletzt worden. So kritisiert Bötschi, dass die Asylbewerber während der ganzen Dauer der Hausdurchsuchung - sie dauerte knapp sechs Stunden - gefesselt geblieben seien. Dies obwohl sich nach ersten polizeilichen Abklärungen die Verdachtslage sehr rasch zugunsten der Betroffenen geändert hatte.

Unschuldige getroffen

Der Glarner Regierungsrat bedauert in seiner Interpellationsantwort, dass die Razzia mehrheitlich unschuldige Asylbewerber getroffen habe. Kritik übt er an der Informationspolitik: Primär sei es seine Aufgabe, zum Bericht des ausserordentlichen Verhörrichters Stellung zu nehmen. Bei dessen Veröffentlichung im Dezember hatte die Kantonspolizei in einem MediencommuniquI Position bezogen - als angeschuldigte Partei. (rw)


Politik

20030810 Grüne: Interpellation

von
http://www.gruene-gl.ch/htm/motion.htm
10. August 2003

Interpellation betreffend Polizeieinsatz in drei Asylunterkünften

Die Razzia der Glarner Polizei vom 3. Juli 2003 in drei Asylbewerber-Unterkünften hat ein breites Medien-Echo ausgelöst. Gegen das polizeiliche Vorgehen im Durchgangszentrum Rain in Ennenda werden schwere Vorwürfe von der Menschenrechtsorganisation „augenauf" erhoben, die aber von der Polizei bestritten werden. Eine Strafanzeige wurde wegen Amtsmissbrauch gegen den Einsatzleiter der Kantonspolizei eingereicht. Das Schweizerische Rote Kreuz SRK sowie Amnesty International AI fordern eine Untersuchung. Ein Vertreter der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH sieht im Vorgehen der Polizei eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die polizeilichen Interventionen scheinen Prinzipien der Rechtmässigkeit, Rechtsgleichheit, Verhältnismässigkeit und Zumutbarkeit zu berühren. Auf dem Spiel stehen die Grundrechte von Menschen, aber auch der Ruf der Polizei. Da bisher die Vorfälle von politischer Seite unkommentiert blieben, stellen wir folgende Fragen an den Regierungsrat:

 Welche Hintergründe, Motive und Verdachtsmomente liessen einen Polizeieinsatz in den Asylbewerber-Unterkünften notwendig erscheinen?

 Waren das Aufgebot einer Sondereinheit der Kantonspolizei, die Hausdurchsuchungen, das dabei verwendete taktische Vorgehen und die schwere Bewaffnung der Polizeikräfte verhältnismässig und üblich für einen solchen Einsatz?

 Kam es tatsächlich zu einem überfallartigen Polizeieinsatz im Durchgangsheim Rain in Ennenda, wo die Flüchtlinge noch schliefen?

 War während der Intervention die Erkennbarkeit oder Identifizierbarkeit der Polizeikräfte durch die Betroffenen gewährleistet?

 Lassen sich die stundenlange Fesselung, die Nummerierung der Flüchtlinge, das Überstülpen einer Kapuze über den Kopf und das Ausharren in diesem Zustand rechtfertigen und waren auch Frauen und Kinder von diesem Vorgang betroffen?

 Wäre dieses oder ein ähnliches Vorgehen für die möglicherweise bereits in ihrem Ursprungsland traumatisierten Flüchtlinge nicht eine unzumutbare zusätzliche psychische Belastung?

 Sind die Untersuchten in sexuell demütigender Stellung fotografiert worden?

 Wie steht es um die momentane psychische Befindlichkeit der Betroffenen und wie steht um den Gesundheitszustand des 16-Jährigen, der in Panik aus dem Fenster im dritten Stock sprang?

 Wie viele Personen wurden vorübergehend in Polizeigewahrsam genommen und wie viele befinden sich noch in Untersuchungshaft?

 Was ist vom Vorwurf zu halten, die Razzia sei missbräuchlich zu Übungs- und Ausbildungszwecken von Glarner und Ostschweizer Spezialpolizeitruppen durchgeführt worden?

 Welches Deliktgut wurde bei den Hausdurchsuchungen sichergestellt?

 Wurde der von verschiedenen Seiten erhobenen Forderung nach einer Untersuchung entsprochen? Wenn ja:

- Von wem werden die Abklärungen durchgeführt?

- Wie weit sind die Untersuchungen gediehen?

- Wie und wann werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

- Werden für die Abklärungen auch die betroffenen Flüchtlinge beigezogen?

 Ist es angebracht, wenn der Polizeikommandant die Vorwürfe im voraus als wahrheitswidrig und verzerrt geisselt, bevor die Ergebnisse der Abklärungen vorliegen?

 Soll ein Polizeikommandant die „uneingeschränkte Verantwortung für die Operation" auf sich nehmen und damit implizit den einzelnen Polizisten, der selber Verantwortung trägt, von dieser entbinden oder entmündigen?

Landrat Dr. Stefan Paradowski, Landrätin Edith Marti


20040210 Regierungsratsbulletin: Interpellationsbeantwortung

Bulletin des Regierungsrates GL vom 10. Februar 2004
Vorlagen an den Landrat

Beantwortung Interpellation betr. Polizeieinsatz in Asylbewerberunterkünften

Der Regierungsrat beantwortet die 14 Fragen umfassende Interpellation betreffend Polizeieinsatz in drei Asylbewerberunterkünften. Am 3. Juli 2003 führte die Kantonspolizei auf Anordnung des Verhörrichters eine Hausdurchsuchung in Asylbewerberunterkünften des Kantons durch, welche durch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) im Auftrag der Fürsorgedirektion betrieben werden. Für die Hausdurchsuchung waren rund 20 Polizisten und zwei Polizeihunde im Einsatz. Die Razzia führte zu einem grossen Medienecho und zu Strafanzeigen gegenüber der Einsatzleitung der Kantonspolizei, welche ihrerseits eine Selbstanzeige zur Abklärung der Vorwürfe beim Verhöramt einreichte. Zur Untersuchung wurde lic. iur. Christian Bötschi, Staatsanwalt, Trogen AR, als ausserordentlicher Verhörrichter eingesetzt. Die Beantwortung der Interpellation stützt sich im Wesentlichen auf die Untersuchung des ausserordentlichen Verhörrichters; dessen Einstellungsverfügung blieb unangefochten. Der ausserordentliche Verhörrichter kommt zu folgenden Schlüssen:

"Zusammenfassend konnte festgestellt werden, dass die Hausdurchsuchung korrekt angeordnet worden und das gewählte Vorgehen im Wesentlichen gerechtfertigt oder vertretbar war, dass aber mit einzelnen Massnahmen der Grundsatz der Verhältnismässigkeit sowie Bestimmungen zur Menschenwürde und zum Schutz der persönlichen Freiheit verletzt worden waren. Dieses Verhalten ist nach den gewonnenen Erkenntnissen nicht auf ein gezieltes und vorsätzliches Handeln zurückzuführen, zeigt aber die Notwendigkeit auf, die polizeiliche Ausbildung bezüglich Lagebeurteilung und Führung bei derart komplexen Aktionen anzupassen. Nach den Schlussfolgerungen des ausserordentlichen Verhörrichters bestand daher in strafrechtlicher Hinsicht trotz der festgestellten Unzulänglichkeiten aus subjektiven Gründen kein Handlungsbedarf, weshalb er das Strafverfahren gegen die verantwortlichen Polizeibeamten unter Hinweis auf den erwähnten und notwendigen Nachhol- und Anpassungsbedarf in der Ausbildung einstellte."

Der Regierungsrat stellt ergänzend Folgendes fest:

Die vorgenommene Hausdurchsuchung war nicht illegal, sondern sie wurde aufgrund von konkreten Verdachtsmomenten rechtmässig angeordnet und im Wesentlichen korrekt durchgeführt. Der ausserordentliche Verhörrichter erachtete das konsequente Vorgehen der Polizei im Grundsatz als gerechtfertigt, im Wesentlichen auch notwendig oder zumindest vertretbar. Einige der Massnahmen wurden jedoch als unverhältnissmässig beanstandet. Der Regierungsrat schliesst sich dieser Beurteilung an. Disziplinarische Massnahmen sind aber weder notwendig noch angebracht; den zu Recht beanstandeten Punkten ist in der internen Polizeiausbildung vermehrt Rechnung zu tragen.

Die Razzia führte zur Verhaftung eines Asylbewerbers. Während der Razzia wurden in den Räumlichkeiten keine verbotenen Betäubungsmittel gefunden. Hingegen förderten die weiterführenden Ermittlungen nach der Razzia eine nicht unbedeutenden Menge illegaler Betäubungsmittel (1,2 kg Kokain, 90 g Heroin) ausserhalb des Durchgangszentrums zu Tage, was zeigt, dass die Razzia gerechtfertigt war.

Nicht glücklich ist der Regierungsrat mit der Informationstätigkeit nach der Veröffentlichung des Berichtes des ausserordentlichen Verhörrichters. Eine Stellungnahme wäre primär Sache der vorgesetzten Stelle oder gar des Regierungsrates gewesen, welcher aber erst im Zusammenhang mit der Beantwortung der Interpellation die notwendigen Informationen erhielt.

Eine Schwarz-Weiss-Sicht ist fehl am Platz. Dass eine gewisse Kriminalität in Asylbewerber-heimen vorkommt, auch bei uns im Kanton, ist eine Tatsache. Dass aber ein Grossteil der Asylbewerber kriminell sein soll, ist falsch. Der Regierungsrat bedauert, dass die Razzia mehrheitlich unschuldige Asylbewerber traf. Das SRK führt seit Anfang der 90er-Jahre das Kantonale Durchgangszentrum im Auftrag der Fürsorgedirektion erfolgreich und kompetent. Zwischen den mit dem Vollzug des Asylrechts betrauten kantonalen Instanzen und dem SRK herrscht ein gutes Einvernehmen; das SRK geniesst nach wie vor das Vertrauen der kantonalen Behörden beim Vollzug seiner nicht einfachen Aufgabe. Der Regierungsrat hofft, dass das gute Einvernehmen mit diesem Schlussstrich unter die Angelegenheit wieder hergestellt ist und sich alle Beteiligten ihrer diesbezüglichen Verantwortung auch in Zukunft bewusst sind.


SRK / AI

20030804 Medienmitteilung AI CH

von
http://www.amnesty.ch/d/id/idpd/03II/20020804_gld.html.
AI online : Schweizer Sektion : Informationen : Medienmitteilung

Amnesty International fordert Untersuchung der Behandlung von AsylbewerberInnen durch die Glarner Polizei

London/ Bern, 4. August 2003. Amnesty International fordert die Glarner Behörden auf, eine gründliche und unabhängige Untersuchung der angeblichen Fälle von grausamer, unmenschlicher und degradierender Behandlung von AsylbewerberInnen im Zuge von polizeilichen Hausdurchsuchungen in Ennenda und Linthal einzuleiten. BeamtInnen, die Menschenrechtsverletzungen für schuldig befunden werden, sollen gerichtlich belangt und die Opfer von solchen Übergriffen angemessen entschädigt werden.
Ungefähr um 5 Uhr 30 am 2. Juli 2003 führte eine Spezialeinheit der Glarner Polizei simultan Hausdurchsuchungen im Durchgangszentrum Rain in Ennenda und in einem Wohnhaus von Einwanderern in Linthal durch.

Im Zusammenhang mit diesen Hausdurchsuchungen sind gegen die Polizei des Kantons Glarus schwerwiegende Vorwürfe wegen angeblichen Misshandlungen erhoben worden. Unter anderem wurde Folgendes berichtet:

Die PolizistInnen sollen Helme und Brillen getragen haben, die sie unkenntlich machten.

Die PolizistInnen sollen, nachdem sie Haus- und Zimmertüren mit Hämmern eingeschlagen hatten, die BewohnerInnen aus ihren Betten auf den Boden gezerrt und sie an Händen und Füssen gefesselt haben.

Die PolizistInnen sollen den Gefesselten schwarze Kapuzen übergezogen haben, so dass diese nichts mehr sehen konnten.

Die PolizistInnen sollen einigen männlichen Festgenommenen die Hosen und Unterhosen ausgezogen, ihnen Nummern an den Rücken geklebt und sie anschliessend unter Gelächter in sexuell demütigender Stellung von hinten fotografiert haben.

Die im Durchgangszentrum Rain Festgenommenen sollen gemeinsam für mehrere Stunden in einen Raum gesperrt worden sein immer noch gefesselt, mit Kapuzen über den Köpfen und dem Verbot, miteinander zu sprechen.

Ein 16-jähriger Junge, ein Asylbewerber aus einem Bürgerkriegsland, sei über die Hausdurchsuchung so erschrocken, dass er aus einem Fenster im dritten Stock sprang und sich schwere Rückenverletzungen zuzog. Es wird berichtet, er habe keine ausreichende medizinische Versorgung erhalten.

Amnesty International fordert, dass rasch eine gründliche und unabhängige Untersuchung eingeleitet wird, die klärt, ob die internationalen Menschenrechtsstandards eingehalten worden sind. Eine solche Untersuchung, deren Vorgehensweise und Resultate so bald wie möglich veröffentlicht werden müssen, dient dazu, die Grundrechte von Opfern von Übergriffen und den Ruf von PolizistInnen zu schützen, denen fälschlicherweise Misshandlungen vorgeworfen werden.

Die Glarner Polizei behauptet, die Hausdurchsuchungen seien gesetzmässig und verhältnismässig durchgeführt worden. Nach Kenntnis von Amnesty International hat die Glarner Polizei bestätigt, dass die BewohnerInnen gefesselt wurden, dass sie sich für Sicherheitskontrollen entkleiden mussten, dass ihnen Nummern an den Rücken geklebt wurden, dass ihnen verboten wurde, miteinander zu sprechen und dass ihnen Kapuzen über den Kopf gezogen worden seien, um Augenkontakt zwischen ihnen zu verhindern. Die Polizei bestreitet, dass Festgenommene in sexuell demütigender Stellung fotografiert worden seien. Die Polizei wies auch darauf hin, dass die beteiligten BeamtInnen als PolizistInnen erkennbar gewesen seien.


20030804 Medienmitteilung AI D

ai-Newsletter
herausgegeben von der Gruppe Köln-Ehrenfeld
Ausgabe 43 vom 14. August 2003

Datum: 04.08.03 19:08:26

AI klagt Schweizer Polizei wegen Einsatz gegen Asylbewerber an

London/Genf/Glarus (dpa) - Menschenrechtsgruppen haben schwere Vorwürfe im Zusammenhang mit Einsätzen der Schweizer Polizei gegen Asylbewerber erhoben. Die internationale Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) verlangte am Montag in London vom Schweizer Kanton Glarus eine unabhängige Untersuchung über Durchsuchungsaktionen Anfang Juli in Asylbewerberheimen. Dabei sollen die vermummten Ermittler Bewohner der Heime "grausam und erniedrigend" behandelt haben.

In der Schweiz erstattete die Menschenrechtsgruppe "augenauf" Strafanzeige gegen die Kantonspolizei. Ihren Angaben zufolge wurden drei Asylbewerber in einem Durchgangsheim in Ennenda sowie in den Unterkünften in Linthal, Rüti und Matt gedemütigt.

Die Anzeige richte sich gegen den Einsatzleiter sowie gegen Unbekannt, teilte "augenauf" am Montag auf einer Pressekonferenz in Glarus mit. Das Vorgehen der Polizei sei menschenrechts- und gesetzeswidrig gewesen. Die Polizei hält die Aktion weiterhin für rechtmäßig.

Nach den Informationen von AI und "augenauf" zogen die Beamten Asylbewerber am frühen Morgen aus ihren Betten, fesselten sie an Händen und Füßen und zwangen sie, sich auf den Boden zu legen. Den Betroffenen seien schwarze Kapuzen über den Kopf gezogen worden. Danach seien sie ausgezogen und - mit Nummern versehen - fotografiert worden.

Die Beamten hätten die Gefesselten in "sexuell erniedrigenden Positionen" von hinten fotografiert und dabei gelacht, berichtete AI. Ein 16-Jähriger aus einem Bürgerkriegsland sei vor Angst aus einem Fenster im dritten Stock gesprungen und habe sich dabei schwer verletzt. Er sei nicht angemessen ärztlich versorgt worden, hieß es weiter.

Die betroffenen Asylbewerber sagten am Montag in Glarus aus, sie hätten geknebelt stundenlang in einem Raum warten müssen, ihre Dokumente seien beschlagnahmt worden. "Erst jetzt stellte ich fest, dass es Polizisten waren", sagte einer der Betroffenen. Er wisse immer noch nicht, weshalb die Polizei diese Kontrollen gemacht habe.

Die Glarner Kantonspolizei hatte die Hausdurchsuchungen mit dem Verdacht auf Vermögens- und Drogendelikte begründet. Dass dabei ein Mann festgenommen worden sei und weiterhin in Untersuchungshaft sitze, zeige, dass die Aktion nicht grundlos erfolgt sei, sagte ein Sprecher.

AI forderte eine Untersuchung, ob die Standards internationaler Menschenrechte eingehalten worden seien. Sie wies unter anderem darauf hin, dass das Verbinden der Augen von Gefangenen nach internationalen Regeln ebenso zu verbieten ist wie die Verweigerung sofortiger medizinischer Hilfe und dass Polizeibeamte im Rahmen von Einsätzen wie der in den Asylbewerberheimen individuell zu identifizieren sein sollten.

dpa

20030904 Medienmitteilung SRK

SRK
Bern, 4. September 2003
MediencommuniquI

(srk) Gespräch über Polizei-Einsatz in Glarus

Nach dem umstrittenen Polizei-Einsatz gegen Asyl Suchende von Anfang Juli im
Kanton Glarus hat am Donnerstag ein Gespräch zwischen dem Schweizerischen
Roten Kreuz SRK und der Glarner Fürsorgedirektion stattgefunden. Das SRK hat
dabei sein Anliegen vorgebracht, dass solche Einsätze künftig besser
abgesprochen werden sollen.

Die Glarner Kantonspolizei hatte in den frühen Morgenstunden des 3. Juli unangekündigt
Hausdurchsuchungen im SRK-Durchgangszentrum Rain in Ennenda sowie in den
Unterkünften in Rüti und Matt durchgeführt. Das SRK hat die Glarner Behörden nochmals
um eine Abklärung der Vorfälle gebeten. Eine juristische Untersuchung ist derzeit in
Gang; Ergebnisse liegen noch keine vor.

Am Gespräch teil nahmen der Glarner Fürsorgedirektor Robert Marti sowie SRK-Direktor
Daniel Biedermann und der Leiter des Departements Migration SRK, Hans-Beat Moser.
Die Polizeidirektion war mit Rücksicht auf das laufende Verfahren an der Aussprache
nicht anwesend.

Das SRK hat ein Interesse an geordneten Verhältnissen in seinen Durchgangzentren und
verschliesst sich nicht gegen Hausdurchsuchungen. Es plädierte anlässlich des
Gespräches jedoch dafür, dass solche Einsätze künftig abgesprochen werden. So wie
andernorts bisher üblich, soll die Zentrenleitung vorgängig über anstehende
Hausdurchsuchungen informiert werden. Dies im Sinne einer besseren Betreuung der
Asyl Suchenden durch die Zentrenleitung während des Einsatzes.

Das SRK unterstreicht, dass es sich bei den Asyl Suchenden teilweise um Menschen
handelt, die aus Kriegsgebieten in die Schweiz geflüchtet sind. Gemäss der Genfer
Flüchtlingskonvention stehen den Asyl Suchenden grundsätzlich dieselben bürgerlichen
Rechte zu wie Flüchtlingen und übrigen Einwohnerinnen und Einwohnern. Mit dem
Ambulatorium für Folter- und Kriegsopfer verfügt das SRK über jahrelange Erfahrungen
auf dem Gebiet der Behandlung und Therapie von traumatisierten Flüchtlingen. Diese
Erfahrungen zeigen deutlich, dass solche Menschen vor Belastungen geschützt werden
müssen, die Traumatisierungen erneuern oder verstärken können.

Informationen:
AndrI Pfanner-Meyer, stv. Departementsleiter, Natel 079 347 82 34