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WICHTIGER HINWEIS FÜR FLUGREISENDE

SCHAUEN SIE NICHT WEG!

Sehr geehrte Flugreisende,

Sie machen eine Geschäftsreise oder fliegen in die Ferien, Sie holen ankommende Freunde oder Verwandte ab. Reisen, internationale Mobilität gehören zu unserer Vorstellung von Freiheit.
Die Welt steht offen, wenn man das nötige Geld hat.

ZWANGSPASSAGIERE AN BORD?

Auch auf Schweizer Flughäfen gibt es eine Kehrseite: Menschen, die in der Schweiz Zuflucht gesucht haben, finden diese nicht und werden abgeschoben. Wenn Sie ein Flugticket kaufen, ist es deshalb gut möglich, dass in der Maschine, mit der Sie fliegen, Passagierinnen oder Passagiere sitzen, die nicht freiwillig fliegen. Manchmal fliegen sie in eine ungewisse, oft in eine gefährliche Situation. Manche besteigen das Flugzeug gefasst, manche sind willenlos - gelegentlich stehen sie unter dem Einfluss ihnen verabreichter Beruhigungsmittel. Manche weinen - und manche wehren sich. Sie schreien, versuchen sich auf den Boden zu werfen, zerren an ihren Fesseln.
Wir bitten Sie: Wenden Sie ihre Augen nicht ab, wenn Sie solche Vorfälle sehen. Dieses Blatt enthält einige wichtige Informationen und konkrete Verhaltenstipps.

GEWALTANWENDUNG MIT SCHLIMMEN FOLGEN

Die europäischen Staaten sind nicht zimperlich, wenn es um die Durchsetzung von Abschiebungen geht - auch in Staaten, wo Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind. Handschellen, Fesseln, Klebebänder, Knebel, Helme - ein Arsenal, das zum Teil an mittelalterliche Folterwerkzeuge erinnert. Dass auch in der Schweiz rabiat vorgegangen wird bei Abschiebungen von als "renitent" geltenden Personen, erfuhr die Öffentlichkeit spätestens durch den Tod des Palästinensers Khaled Abuzarifeh auf dem Flughafen Kloten. Am 3. März 1999 erstickte dieser, als drei Berner Kantonspolizisten ihn ausschaffen wollten. Sein Mund war mit Klebeband verklebt.
Hätte augenauf nicht interveniert, Fragen gestellt, selber recherchiert und Anzeige gegen die beteiligten Polizisten und ihren Vorgesetzten sowie den begleitenden Arzt eingereicht, wäre die Öffentlichkeit mit einer Kurzmeldung abgespiesen worden, in welcher Khaled Abuzarifeh als Drogenhändler denunziert wurde.
Als Reaktion darauf gab Rita Fuhrer, die Zürcher Polizeidirektorin, ihren Spezialisten den Auftrag, einen Helm zu entwickeln, unter dem die Gefangenen nicht ersticken können. In der Zwischenzeit wurden den Flüchtlingen Röhrchen in den Mund gesteckt, die das Atmen durch das Pflaster erleichtern sollten.

Mit diesem Röhrchen hat beispielsweise J.L. Erfahrungen gesammelt. Er wurde am 9. Mai 1999 von Zürcher Kantonspolizisten nach Kinshasa deportiert. Erinnert er sich an damals, spricht er von Todesangst, die er durchlebte. Das Flugpersonal der Swissair-Maschine bezeichnet die Polizeimethoden als bestialisch. Auch die Passagiere sahen das so. Sie befreiten J.L. beim Zwischenhalt in Yaounde.

Ganz allgemein sind Misshandlungsvorwürfe gegen die Behörden bei Abschiebungen nicht selten: So wird beispielsweise am 19. April 2000 ein Kameruner morgens um 4 Uhr aus der Zelle des Ausschaffungsgefängnisses Kloten geholt - von vier maskierten Männern. Die vier Maskierten sind Polizisten und schlagen zu. Der Gefängnisdirektor selbst dämpft die Schreie des Gepeinigten mit einem Kissen. Am selben Tag wird der Mann aus Kamerun in seine Heimat geflogen. Von einem Mitgefangenen erfährt augenauf am Tag darauf von der Ausschaffung. augenauf benachrichtigt die Familie des Ausgeschafften, die zum Flughafen eilt und erwirken kann, dass der Mann ins Spital gebracht wird. Der Arzt schreibt ihn 45 Tage arbeitsunfähig - er hat gemäss dem augenauf vorliegenden Attest Wunden und Blutergüsse am Kopf, an der Brust, am Bauch und an Armen und Beinen.
Diese Geschehnisse sind keine Einzelfälle. Es kommt immer wieder zu brutalen Übergriffen.

WER WIRD WOHIN ABGESCHOBEN?

Infolge des verschärften Asylrechts gibt es kaum Grenzen für Abschiebungen. Abgeschoben wird in Bürgerkriegsländer und Katastrophengebiete, in Diktaturen und notorische Folterstaaten. Auch kranke und alte Menschen werden abgeschoben. Die Liste der von der Schweiz als "safe countries" eingestuften Länder ist lang. Es finden sich darauf Staaten, in denen systematisch gefoltert wird (zum Beispiel die Türkei).

FLUGABSCHIEBUNGEN UND DIE FLUGGESELLSCHAFTEN

Menschen, die per Flugzeug abgeschoben werden sollen, werden normalerweise von anderen Flugreisenden getrennt gehalten. Offenbar möchte man zahlenden Reisenden den Anblick von Zwangsreisenden ersparen, aber auch verhindern, dass Kontakte entstehen. Wird Widerstand der Abzuschiebenden erwartet, dann wird die Abschiebung durch Polizeibeamte "begleitet". Da sich Abzuschiebende auf Linienflügen immer wieder erfolgreich gewehrt haben und zum Teil von Passagierinnen und Passagieren unterstützt wurden, schieben die westeuropäischen Staaten verstärkt mit Charterflügen ab. So wurden in der ersten Hälfte der 90er Jahre viele Menschen aus Rumänien und Bulgarien mit Charterflügen osteuropäischer Gesellschaften abgeschoben, die damit trotz Dumpingpreisen ein glänzendes Geschäft gemacht haben. Auch gibt es seit längerem gemeinsam organisierte Charterflüge der Beneluxländer und Frankreichs z.B. ins französischsprachige Afrika.
Für Linienfluggesellschaften, die mit Komfort und Sicherheit werben und einen Ruf zu verlieren haben, ist die Beförderung von Abzuschiebenden problematisch geworden. Beschwerden entsetzter Passagiere, die mit ansehen müssen, wie Menschen "wie ein Paket verschnürt" zum Flugzeug gebracht werden, sind für solche Airlines unangenehm. Flugkapitäne solcher Gesellschaften haben sich des öfteren geweigert, Zwangspassagiere unter diesen Umständen mitzunehmen. Die Todesfälle bei Abschiebungen in den ersten Monaten des Jahres 1999 haben erneut Denkprozesse bei Fluggesellschaften und Gewerkschaften ausgelöst. So fällt die belgische Fluglinie Sabena zunächst für Abschiebungen aus, nachdem die Gewerkschaft, der 90 Prozent des fliegenden Personals angehören, ihre Mitglieder aufgerufen hat, an Abschiebungen bis auf Weiteres nicht teilzunehmen.
Die Swissair verweigert ebenfalls die Beförderung widersetzlicher Ausländerinnen und Ausländer.
Deshalb werden seit September 1999 Charterflüge für "renitente" Ausschaffungshäftlinge organisiert. Laurent Perriard koordiniert diese Flüge. In über zwanzig Flügen wurden von Sion, Genf und Zürich aus zwischen 50 und 100 Häftlinge ausgeschafft. In den ersten acht Monaten haben diese Flüge fast drei Millionen Franken gekostet, ohne die Löhne der - in der Regel mindestens fünf - mitfliegenden Polizisten.
Trotzdem können Sie als ReisendeR bei irgendeiner Fluggesellschaft mit einer Ausschaffung konfrontiert werden.

WER HAT AN BORD EINES FLUGZEUGES ETWAS ZU SAGEN?

Polizisten an Bord eines Flugzeuges sind Passagiere wie alle anderen auch, sobald die Türen geschlossen werden. Der Flugkapitän hat an Bord die alleinige und uneingeschränkte Kommandogewalt. Schon vor dem Start hat der Pilot einiges zu melden. Er kann zum Beispiel die Mitnahme von Passagieren verweigern. Die Einführung der verschiedenen Zwangs-Level-Ausschaffungen (1 = freiwillig, 2 = in Handschellen, von Polizisten begleitet, 3 = keine Einschränkungen, drei begleitende Polizeibeamte) ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass einige Auszuschaffende sich erst im Flugzeug gewehrt haben, worauf der Pilot die begleitenden Polizisten zum Teil rausgeschmissen hat.

WAS KÖNNEN SIE ALS FLUGGAST TUN?

 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.proasyl.de

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