zurück Index Presse Index DokusIndex Dokus augenauf

Wenn Schugger das Jagdfieber packt ...
Wildwest im Elsass Presse-Archiv 6 
Index Presseartikel Hercouet

Eine Woche danach

Blick 30.08.2001 Baller-Polizisten gewarnt: Frau dabei!

Laetitia Gugenberger,
Freundin des Erschossenen.

FOTO: CHRISTOPHE GRUNDLER

VON MARCEL SIEGENTHALER UND ADRIAN JÄGGI

BASEL – 18 Schüsse feuerten die zwei Basler Baller-Polizisten in Frankreich auf den gestohlenen VW Golf ab. Jetzt ist klar: Die Alarmzentrale hatte ihnen kurz zuvor mitgeteilt, dass neben dem Dieb eine Frau sass!

3 der 18 Schüsse trafen den Autodieb Michel Hercouët (28) in der Nacht auf den letzten Freitag. Der Franzose war sofort tot. Wie durch ein Wunder blieben seine Partnerin Laetitia Gugenberger (24) und Baby Samuel auf dem Beifahrersitz unverletzt.

Bis jetzt ging man davon aus, dass die Polizisten nichts von der Anwesenheit der Frau und des Säuglings wussten, als sie wild um sich schossen.
Doch Recherchen von BLICK und dem TV-Magazin «Rundschau» ergaben: Die beiden Baller-Polizisten und ihr Streifenwagen-Fahrer hatten über Funk erfahren, dass eine Frau am Autodiebstahl beteiligt war.

Donnerstag, 23.16 Uhr: Auf der Basler Alarmzentrale ruft ein Bürger an. Er meldet den Autodiebstahl. Zu den Tätern sagt er: «Sie sind zu zweit – ein kleiner Mann und eine Frau mit einem Kinderwagen.»
Sofort teilt die Alarmzentrale den Diebstahl der Dreier-Patrouille im Streifenwagen mit. Der Beamte auf der Zentrale sagt: «Bei der Täterschaft handelt es sich um eine Frau und einen Mann.»

23.23 Uhr: Die Polizisten nehmen das gestohlene Auto unter Beschuss. Im 30 Meter hinter der Grenze liegenden Schrebergarten-Gelände krachen 18 Schüsse durch die Nacht.

Laetitia Gugenberger sagt: «Einer der Polizisten hat mich auf dem Beifahrersitz gesehen. Wir hatten Blickkontakt.»
BLICK konfrontierte Klaus Mannhart mit den neuen Fakten. Der Basler Polizeisprecher: «Ich bin sicher, dass die Polizisten nicht mitbekommen haben, dass auf dem Beifahrersitz eine Frau mit Baby sass. Sonst hätten sie nicht geschossen.»

NZZ 30.08.2001 Fragen zu Basler Polizeieinsatz
Verstoss gegen Gesetz und Abkommen mit Frankreich?

fs. Basel, 29. August

Die Verfolgung und Erschiessung eines Autodiebs durch eine Basler Polizeipatrouille in der Nacht vom Donnerstag auf den Freitag letzter Woche ist in der Rheinstadt und in der elsässischen Nachbarschaft noch immer ein dominierendes Thema. Die Verfolgungsjagd hatte in Basel begonnen und rund 50 Meter hinter der Landesgrenze auf französischem Boden tödlich geendet. Der Autodieb, ein 28-jähriger französisch-schweizerischer Doppelbürger mit Wohnsitz in Blotzheim im Elsass, wurde von 3 der insgesamt 18 Schüsse getroffen, welche zwei der drei Polizisten auf ihn abgefeuert hatten, und verstarb noch am Ort. Unverletzt blieben seine Freundin und ihr gemeinsames elf Wochen altes Kind, die sich ebenfalls im entwendeten Auto befunden hatten.

Zweifel an Notwehrsituation

Über den genauen Ablauf dieses Vorkommnisses herrscht auch sechs Tage danach noch keine Klarheit. Offen ist insbesondere die Frage, was die zwei Polizisten, welche ihre Waffe benutzten - der dritte, der den Streifenwagen steuerte, war im Wagen geblieben -, veranlasst hatte, derart viele Schüsse abzugeben. Der zuständige französischen Staatsanwalt von Mülhausen hat am Dienstag vor den Medien gesagt, er glaube nicht, dass eine Notwehrsituation vorgelegen habe, wie sie die beiden Polizisten beim Verhör in Mülhausen geltend gemacht hatten. Die Abklärung des genauen Hergangs ist Sache der französischen Justiz und wird Monate dauern. Die Untersuchungsbehörden ermitteln wegen Verdachts auf «willkürliche Gewaltanwendung mit Todesfolge», ein Tatbestand, der in Frankreich mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden kann.

Der Basler Polizeidirektor Jörg Schild hat bisher von einer Beurteilung des verhängnisvollen Zwischenfalls Abstand genommen. Zwar zeigte er sich über die Zahl der Schüsse auch erstaunt und sprach von einem möglichen «Notwehrexzess». Doch hielt er fest, dass eine endgültige Beurteilung erst nach Einsicht in die Akten der Ermittlungsbehörden und nach der Beurteilung durch die französischen Behörden möglich sei. Allerdings sah er sich auch zu unverzüglichen Aktivitäten veranlasst. Insbesondere ordnete er Abklärungen an, ob das baselstädtische Polizeikorps über Schusswaffengebrauch und grenzüberschreitende Aktivitäten besser instruiert werden muss.

Bisher gab es für die Notwendigkeit, die Instruktion im Schusswaffengebrauch zu verbessern, keine Anhaltspunkte. Die (Notwehr-)Bestimmungen im baselstädtischen Polizeigesetz sind klar; der Schusswaffengebrauch nimmt sowohl in Theorie wie Praxis in der Ausbildung nach Angaben des Pressesprechers der Basler Polizei- und Militärdirektion breiten Raum ein, inklusive Kursen durch eine im Korps integrierte Polizeipsychologin. Bis zur Schiesserei von letzter Woche war es in jüngerer Zeit zu einem einzigen Zwischenfall gekommen: Ein Basler Polizist verletzte im vergangenen Dezember einen flüchtenden Verbrecher mit einem Pistolenschuss tödlich, nachdem dieser einen anderen Polizisten mit einer Eisenstange traktiert hatte. Nach minuziöser Untersuchung erkannte die Staatsanwaltschaft auf Notwehr und stellte das Verfahren ein. Ob auch die beiden Polizisten, in deren Kugelhagel der Autodieb umkam, in Notwehr gehandelt haben, werden erst die französischen Ermittlungen klar machen. Vorderhand bestehen erhebliche Zweifel, auch wenn der 28-Jährige bei der französischen Polizei kein unbeschriebenes Blatt war. Die beiden Polizisten werden nachzuweisen haben, dass sie von ihm in gefährlicher Weise bedroht oder angegriffen worden waren. Nur unter diesen Kriterien wäre im Falle eines (harmlosen) Autodiebstahls allenfalls der Schusswaffengebrauch zu rechtfertigen.

Unerlaubte «Nacheile»

Feststehen dürfte bereits, dass die Polizeipatrouille mit ihrer Aktion gegen das französisch-schweizerische Abkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Polizei verstossen hat. Diese am 1. Oktober letzten Jahres in Kraft getretene Übereinkunft enthält abschliessend eine Aufzählung der Straftaten, bei denen eine grenzüberschreitende «Nacheile» erlaubt ist. Autodiebstahl figuriert in dieser Liste nicht. Ob es diesbezüglich an ausreichender Instruktion gefehlt hat oder die Polizisten versehentlich oder aus Übereifer die Landesgrenze bei der Verfolgung des Autodiebes überschritten haben, ist eine weitere der vielen offenen Fragen zu diesem Vorfall. Dazu gehört auch, ob diese Übertretung ein Nachspiel haben wird.

20Min 30.08.2001 Das Image der Basler Polizei ist angeschlagen

BASEL – Drei Vorfälle haben in den letzten acht Wochen das Image der Basler Gesetzeshüter angekratzt. Die Polizei hat auf die Ereignisse reagiert.

Die Reihe negativer Schlagzeilen begann am 24. Juni: Ein Polizist in Zivil verursachte einen Unfall und gab im Protokoll einen falschen Namen an. Weiter gings am 20. August: Basler Grenzpolizisten sollen bei der Kontrolle in einem Zug ein Spanisch sprechendes Paar mit einem Kleinkind rassistisch beschimpft und sogar geschlagen haben. Beim jüngsten Vorfall letzten Donnerstag töteten zwei Polizisten den Autodieb Michel Hercouet. «Dadurch wurde das Ansehen der Polizei beeinträchtigt. Wir erhalten derzeit aber auch aussergewöhnlich viele Sympathiebezeugungen», kommentiert Polizeisprecher Klaus Mannhart die Situation. Zeitgleich vermeldet die Basler Polizei auch Erfolge: So ist durch strikte Überwachung die offene Drogenszene an der Heuwaage wieder unter Kontrolle und die Sicherheit ums Hirscheneck - nach Schlägereien zwischen Links- und Rechtsextremen - dank permanenter Personenkontrollen wieder gewährleistet. Auch in den erwähnten Fällen greift die Polizei durch: Gegen den Zivilpolizisten, der inzwischen gekündigt hat, wird ein Verfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Polizeidirektor Jörg Schild veranlasste zudem, dass die Vorwürfe des Spanisch sprechenden Paares extern untersucht werden. Zu den Todesschüssen, die derzeit von der französischen Staatsanwaltschaft geprüft werden, nimmt die Basler Polizei noch keine Stellung.

(cde)

BaZ 30.08.2001 Briefe aus der Leserschaft

«Szenen wie im Wilden Westen», BaZ Nr. 197, und «Basler Polizei unter Beschuss», BaZ Nr. 198

Die Schwarz-Weiss-Malerei der zwei Journalisten ist wohl etwas subjektiv ausgefallen. Es wird immer mit dem Begriff der Verhältnismässigkeit Autodiebstahl-Todesschuss gespielt. Der Autodieb nahm durch seine Flucht bedenkenlos in Kauf, nicht nur seine Partnerin mit Kleinkind, sondern auch unschuldige Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu bringen. (Die Korrespondenten werden nun möglicherweise dagegenhalten, dass niemand gefährdet worden wäre, beim Ausbleiben der Verfolgung durch die Polizei...) Genau an diesem Punkt beginnt jedoch die Opfer-Täter-Zuweisung in eine labile Lage zu gelangen. Es ist nun mal die Aufgabe der Polizei, auch «geringere Verfehlungen» zu ahnden. Wenn ein Autodieb das Haltezeichen der Ordnungshüter missachtet und stattdessen flieht, sind je nach Ablauf der Situation entsprechende Konsequenzen u.U. nicht zu vermeiden. Die Geschehnisse sind leider tragisch verlaufen und vermutlich unverhältnismässig ausgefallen; bevor jedoch die Ermittlungen abgeschlossen sind, sollten die Polizisten trotz des vielleicht unglücklichen Vorgehens nicht von vornherein zu Kriminellen abgestempelt werden. Ausserdem konnte ein möglicher Waffenbesitz seitens des Ausreissers von den Polizisten nicht ausgeschlossen werden. Also vorerst einmal Gerechtigkeit vor Recht.
Franz Buchle, Kienberg

«Autodieb kam bei Verfolgungsjagd ums Leben», BaZ Nr. 197

Es ist um das Selbstbewusstsein von Polizistinnen und Polizisten nicht besonders gut bestellt. Offenbar gehört es nicht zur Ausbildung von Polizeibeamtinnen und -beamten, fehlerhafte Delinquentinnen und Delinquenten laufen zu lassen. Zu dieser totalitären Verbrecherjagd gehört vielleicht gerade die vergangene Forderung nach Dumdum-Geschossen, die einigen Polizistinnen und Polizisten unbewusst eine neue Machtbefugnis vermittelte. Es existiert jedoch bei einer fliehenden Person keine Bedrohungslage für Beamtinnen und Beamte, die eine ungezielte oder überhaupt eine Schussabgabe rechtfertigen würde. Ich erachte jedoch die Hetze in den Tod, mit vorsätzlicher Schussabgabe, als grauenvolles Verbrechen, das durch einen materiellen Diebstahl nicht gerechtfertigt werden darf.
Melan Oc, Basel

Zum weinerlichen Tageskommentar gilt es festzuhalten, dass die Freundin des Autodiebes ihn vom kriminellen Vorhaben hätte abbringen sollen. Als junger Vater hat der einschlägig bekannte Vorbestrafte eine Schussabgabe beim Autoklau zu vergegenwärtigen; schon manch vermeintlicher Autodieb hat sich als regelrechter Terrorist entpuppt und Polizisten angegriffen. Somit gilt es, das Verhalten der Polizisten differenzierter anzusehen. Die «leidgeprüfte Frau» hat durch die billigende Teilnahme am nächtlichen Autoklau nun aber eindeutig das Recht verwirkt, von Polizeidirektor Schild noch eine Entschuldigung zu erwarten.
Fabio Schulthess, Burg im Leimental

Der Vorfall der Verfolgungsjagd mit tödlichem Ausgang zeigt in krasser Weise die totale Überforderung der Basler Polizei: Personalmangel, Überstunden und extreme Arbeitsüberlastung führen zu solchen Kurzschlusshandlungen. Die vom Polizeidirektor lancierten Massnahmen (Schaffung neuer Stellen, Lohnerhöhungen) sind längst überfällig. Allerdings wirken sie beim realen Bedarf doch nur wieder wie der berühmte Tropfen auf dem heissen Stein.
Anna Brugnoni, Basel

Vor ein paar Wochen ging es darum, ob unsere Polizisten künftig mit umstrittenen Deformationsgeschossen schiessen dürfen. Ich sagte schon damals, dass ich gegen diese neue Munition bin (siehe entsprechender Leserbrief von mir in Ihrer Zeitung). Die Vorfälle vergangener Woche bestätigen, dass der Umgang der Waffe noch ein wenig von den Basler Polizisten gelernt sein muss. Bereits die Soldaten in der Armee werden ausgebildet, wann sie von der Schusswaffe Gebrauch machen dürfen. Einem Autodieb nachzufahren und 18 (!) Schüsse auf ihn abzufeuern, ist nicht angebracht. Dabei noch Unschuldige, wie das zwei Monate alte Baby im Auto zu gefährden, schon gar nicht. Von einer Notwehr kann bestimmt auch nicht die Rede sein. Wir brauchen also endgültig sicher nicht diese gefährliche neue Munition!
André Müller, Nuglar (SO)

facts 30.08.2001 Die ballernden Bebbis

online-Kolumne

Basels Polizisten haben den Finger locker am Abzug. Auf dem Internet suchen sie jetzt Verstärkung.

Dass sie von Geografie keine Ahnung haben, mag ja noch angehen. Aber 18 Schüsse und gerade mal drei Treffer - das wär an jeder Chilbi hochnotpeinlich. Umso erstaunlicher ist es, wie optimistisch die Basler Polizei auch nach der verunglückten extraterritorialen Kommandoaktion im Elsass ihre eigenen Talente einschätzen: Auf ihrem virtuellen Posten (http://www.polizei-bs.ch/) rühmen sie die «professionelle Qualität» ihrer Arbeit ebenso wie ihre «Dienstleistungsbereitschaft», «Initiative und Flexibilität». Und gänzlich unbescheiden nehmen die Schugger vom Rheinknie auch noch «gepflegte Umgangsformen» für sich in Anspruch. Schade, dass der bei seiner Bekanntschaft mit zwei dieser Kavaliere ums Leben gekommene Autodieb dazu nicht mehr Auskunft geben kann. Er wurde bekanntlich von hinten, eigentlich eher ungalant, erschossen.

Vielleicht werden gerade deshalb bei unseren Freunden und Helfern aus Basel bald zwei Stellen frei, ein solch eklatanter Verstoss gegen die Höflichkeit kann kaum ungeahndet bleiben. Die Gelegenheit also für alle, die immer schon vom Traumberuf Polizist träumten - Anmeldeunterlagen gleich online bestellen! Und was ist zu erwarten? «Aufgestellte, motivierte Girls und Boys werden in der einjährigen Polizeischule auf die Anforderungen der gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit vorbereitet.» Das klingt viel versprechend, man beachte die sorgfältige Wahl der Wörter: «Girls und Boys», «gemeinschaftsorientiert» - als ob man sich für ein neuapostolisches Sommercamp einschreiben würde. Und welcher andere Beruf ausser Polizist lässt sich heute noch in einem einzigen Jahr erlernen? Diätberaterin? Fitnesstrainer? Aber das Beste kommt noch: «Die Aspirantinnen und Aspiranten tragen schon am ersten Tag die offizielle Uniform.» Oh ja, darüber wird sich auch Mutti freuen.

Indes, der Polizist als solcher schiesst sich keineswegs auf Äusserlichkeiten ein. In jedem Bulle steckt auch ein Poet, wie wir am Beispiel des Basler Polizeischulabsolventen Dominique Widmer lernen. Am 27. September 1999 wurde er in der Martinskirche vereidigt und zum Polizisten befördert. Aus diesem Anlass hat er einige Verse in original Basler Mundart geschmiedet und auf http://www.polizei-bs.ch/ einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Sie sind es wert, hier wiedergegeben zu werden. Es ist übrigens das erste Mal, dass in dieser Kolumne ein Gedicht, ja Literatur, zitiert wird, und wir sind stolz darauf.

Diebstahl, Ybruch und vyl meh,
das kasch numme bi uns do gseh.
Bi dr Bolizey leersch schiesse,
und au wie Du die Beese duesch gniesse.
D Usbildig isch dr Hit,
do mache denn au alli mit.
Drum mäld Di aa und zwar no hyt,
mir bruche nämlig no gueti Lyt.

Trivial, aber empfunden. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Michael Marti

BaZ 31.08.2001 Briefe

Wen wunderts
«Warten auf die Justiz, um das Unbegreifliche zu verstehen», BaZ Nr. 199
Hat die Polizei eine Lobby? Ist die Bevölkerung zufrieden und unkritisch gegenüber häufig einseitiger Berichterstattung der Medien? Ohne den jüngsten Zwischenfall zu werten, möchte ich meine wachsende Unzufriedenheit über die emotionsgesteuerte Informationspolitik der Presse zum Ausdruck geben. Wie selbstverständlich nehmen wir an, dass jede(r) Polizist(in) unser Leibwächter ist, dem wir täglich durch negative Motivation ein Höchstmass an Schutz abverlangen? Rund um die Uhr muss die Polizei bei jeder Veranstaltung mit vermehrtem Aufwand für unsere Sicherheit sorgen. Nimmt sie diese Pflicht nicht wahr und kommt es zu Ausschreitungen, werden uns Schlagzeilen suggerieren: «Wo war die Polizei?» Dazu eine Metapher. Was nützt es, die Karten zu «mischeln», wenn sowieso schon feststeht, wer den «schwarzen Peter» ziehen muss? Wen wunderts, dass sich das Polizeikorps trotz Lohnerhöhung über personelle Engpässe beklagen muss?
B. König, Basel

Stolz auf meinen Beruf
Der Polizeiberuf ist von seiner Aufgabe her schon mit sehr hohen Risiken und Gefahren verbunden. Damit eingeschlossen sind gute Leistungen und auch Fehlleistungen, da in jeder Uniform auch ein Mensch steckt. Neben viel Undankbarkeit und Ärger gibt es aber auch positive Seiten. Trotz allem bin ich stolz auf meinen Beruf. Erst recht erfüllt es mich mit Befriedigung, dass ich nicht als Medienschaffender mit solcher Polemik mein Brot verdienen muss.
J. Kuhn, Riehen

Einmal mehr
«Den Basler Polizisten drohen bis zu zwanzig Jahre Gefängnis» und «Auch mir stellen sich natürlich einige Fragen», BaZ Nr. 198
Einmal mehr wird von den Medien verbal auf die Polizei eingeschlagen, bevor der genaue Sachverhalt gesichert und abgeklärt ist. Tatsache ist: Ein Autodieb aus dem nahen Elsass wird in Kleinhüningen bei der Tat ertappt und flieht mit dem gestohlenen Auto Richtung französische Grenze. Die Verfolger, eine Basler Polizeipatrouille, erschiessen den Täter auf der Flucht mit mehreren Schüssen und auf französischem Gebiet. Der Autodieb war mit seiner Freundin und dem gemeinsamen Baby auf der Diebestour unterwegs. Ob die Patrouille Kenntnis davon hatte, dass die zweite Person eine Frau mit Baby war, wird nur von den Journalisten angenommen und so wiedergegeben. Diese Tatsachen werden nun in Richtung Tränendrüsen gedrückt und entsprechend ausgeschmückt. Der Täter wird plötzlich zum Unschuldslamm und die Mutter mit Baby zur geschockten, aber fürsorglichen und liebevollen Mutter. Warum provozierte der liebenswerte Freund das Risiko einer Verfolgungsjagd mit ungewissem Ausgang, anstatt einfach anzuhalten, um zu dieser fiesen Tat zu stehen? Damit hätte er die Sicherheit und das Leben seiner Freundin und seines Kindes nicht durch seine Untat gefährdet.
Kann mir einer erklären, was die Polizei überhaupt noch tun soll und kann? Jeder schreit nach der Polizei, wenn ihm selber das kleinste Unrecht geschieht, aber diese darf nur zugunsten des Rufenden reagieren und ja nicht versuchen, dem Gesetz Nachachtung zu verschaffen. Was die Polizei auch immer unternimmt, eine Seite wird jammern. Es ist unerträglich, wie das Unrecht von den Journalisten und Juristen geschützt wird und jedes Recht auf die Seite der Täter verschoben wird. Für die Juristen und Richter ist es sowieso nur noch ein einträgliches und lustvolles Spiel, das Recht zu biegen, bis einer gewinnt. Natürlich ist es tragisch, dass ein Mensch wegen so einer Scheisstat getötet wird. Natürlich ist es für das Baby schrecklich. Aber haben sich Vater und Mutter darüber je Gedanken gemacht? Macht sich überhaupt jemand Gedanken darüber, was in diesen Polizisten vorgeht, die nun plötzlich von den Medien und den Mitmenschen zu Rambos und Mördern gestempelt werden? Auch diese Polizisten haben Frau und Kinder, Gefühle und Ängste, mit Reaktion und Aggressionen, die täglich strapaziert werden. Fragen die Medien sich auch einmal, wie sie mit dem Auftrag umgehen würden, die Gesellschaft vor Unrecht und dem asozialen Verhalten der Klein- und Grosskriminellen zu schützen. Wie sie reagierten, wenn sie sich einer Bedrohung stellen müssten und nicht einfach wegsehen könnten? Wie ihnen zumute wäre, wenn ihnen wirkliches oder vermeintliches Unrecht geschehen würde?
Hansruedi Steiner, Basel

L'Alsace 31.08.2001 Bavure : la passagère partie civile

Lætitia Gugenberger, la compagne de Michel Hercouët, qui se trouvait à son côté avec leur bébé de 11 semaines dans les bras, lorsqu'il a été abattu par la police bâloise la semaine dernière à Saint-Louis au volant d'une voiture volée en Suisse, s'est constituée hier partie civile dans le dossier judiciaire. Rappelons que les deux policiers qui ont tiré 18 balles ont été mis en examen samedi à Mulhouse, pour coups mortels, puis remis en liberté sans mesure coercitive. Leur avocat, Me Thierry Moser, rencontrera samedi à Bâle l'état-major de la police cantonale pour faire le point de la situation. La constitution de partie civile dans l'information judiciaire de Mlle Gugenberger a été déposée hier par son avocat mulhousien, Me Bernard Burner, auprès du doyen des juges d'instruction Jacques Bourguignon, chargé de l'enquête. Il s'agit pour elle d'avoir accès au dossier et d'y défendre sa position et ses intérêts, ainsi que ceux de l'enfant, et pour demander ultérieurement réparation des préjudices subis, nous a expliqué hier soir Me Burner. Le juge Bourguignon pourrait organiser une reconstitution du drame dans les semaines à venir.

Michel Hercouët porté en terre

Hier aussi, le compagnon de Laetitia a été porté en terre au cimetière de Blotzheim. Une bonne centaine de personnes assistaient à la cérémonie qui s'est déroulée dans l'après-midi selon le rite musulman, Michel Hercouët s'étant converti à l'islam. Après les prières de l'imam, traduites en français pour l'assistance, Laetitia, la compagne de Michel, a lu, d'une voix émue et à peine audible, un message sur la tombe du père de son enfant.

TagesAnzeiger 1.09.2001 Amtliche Todesschüsse

Kommentar

Von Lukas Häuptli

Letzte Woche haben zwei Basler Polizisten nach einer Verfolgungsjagd an der französisch-schweizerischen Grenze 18- mal auf einen Verdächtigen geschossen. Drei Kugeln trafen den 28-Jährigen; er war sofort tot. Drei Jahre ist es her, dass drei Zürcher Fahnder in Bonstetten 14 Kugeln auf einen 23-jährigen Flüchtenden abfeuerten. Eine traf ihn tödlich. Das sind zwei Fälle, die dieser Tage (wieder) an die Öffentlichkeit gelangten. Doch die Polizei macht viel öfter von der Schusswaffe Gebrauch, im Durchschnitt fast 130-mal im Jahr. Gemäss einer Umfrage der Schweizerischen Polizeitechnischen Kommission haben Beamte in der Schweiz zwischen 1990 und 1998 1146 Schüsse abgegeben. Die meisten fielen, als Polizisten Täter, die ein schweres Verbrechen begingen, auf der Flucht verfolgten. Diese "fluchtunfähig zu machen" war ihr Ziel; mit gezielten Schüssen in Beine und Arme versuchten sie es zu erreichen. Ausserdem schoss die Polizei in Notwehr, bei Gefährdung Dritter, bei Geiselnahmen oder zur Warnung. All das erlauben die Dienstreglemente und Polizeigesetze der Kantone.

Gibt es Zweifel an der Verhältnismässigkeit der Schüsse, so beurteilen Untersuchungsbehörden die Einsätze. Hier beginnen die Probleme. Bezirksanwälte müssen über Polizisten befinden, über Polizisten, mit denen sie zusammenarbeiten und die ihnen mit Ermittlungen die Grundlagen für ihre tägliche Arbeit schaffen. Da könnten Untersuchungsbehörden zumindest in Versuchung kommen, eine gute Zusammenarbeit nicht aufs Spiel zu setzen - und ein Strafverfahren ohne umfangreiche Abklärungen nach kurzer Zeit einzustellen. Dieser Verdacht der Befangenheit wird noch verstärkt, wenn Bezirksanwaltschaften angewiesen werden, Fälle polizeilicher Schussabgaben ohne formelles Verfahren "ins Archiv abzulegen", falls kein "Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung" bestehe. Eine solche Anweisung hat die Zürcher Staatsanwaltschaft 1997 erlassen, und sie besteht noch heute, obwohl sie vor zwei Jahren von einem Bezirksrichter mit guten Argumenten kritisiert worden ist.

Gegen den Verdacht der Befangenheit, ja der Geheimjustiz hilft Öffentlichkeit. Fälle polizeilicher Schussabgaben müssen, bestehen kleinste Zweifel an der Verhältnismässigkeit, von einem Gericht beurteilt werden. Nur so kann Transparenz und damit Vertrauen geschaffen werden, dass Polizisten wirklich nur dann schiessen, wenn es anders nicht geht.

Doch das Problem liegt tiefer: Ist es gerechtfertigt, dass Polizisten überhaupt so oft schiessen? Ja und nein. Ja, weil es ausser Frage steht, dass sie Schusswaffen einsetzen müssen, wenn sie selbst oder Dritte bedroht werden. Nein, weil die Schüsse, die der Fluchtverhinderung und nichts als der Fluchtverhinderung gelten, ihre Wirkung fast immer verfehlen. Zwischen 1990 und 1998 gaben die Beamten aus diesem Grund 312 Schüsse ab: Bloss 27-mal aber trafen sie Beine und Arme der Flüchtenden. 264-mal schlugen die Schüsse daneben ein - und gefährdeten womöglich unbeteiligte Dritte. 21 Schüsse trafen Flüchtende gar im Rumpf - an solchen Verletzungen stirbt man in der Regel. Die Forderung, Polizisten müssten einfach besser schiessen lernen, zielt daneben. Gerade bei Verfolgungen herrschen Bedingungen, unter denen die besten Schützen versagen: Man ist in Bewegung, ausser Atem, erregt. Die Sicht ist schlecht, die Distanz gross. Deshalb lässt sich die fehlende Effizienz von Schüssen auf Flüchtende nicht vermeiden. Anders gesagt: Ein Verbot dieser amtlichen Schüsse würde die Polizeiarbeit kaum beeinträchtigen.

Wenn Schüsse von Polizisten auf Flüchtende derart zur Lotterie werden, nimmt man den Tod der Flüchtenden in Kauf. Die Verhaftung eines - möglicherweise schweren - Verbrechers wird wichtiger als das Leben dieses Menschen. Bleibt da die vom Gesetz vorgeschriebene Verhältnismässigkeit noch gewahrt? Diese Frage müssen sich nicht nur Polizei und Untersuchungsbehörden stellen, sondern alle, die Schüsse auf Flüchtende für eine angemessene Massnahme halten.

Blick 1.09.2001 «Es war nicht Absicht zu töten»

Zwei Basler Polizisten feuerten auf einen gestohlenen VW-Golf 18 Schüsse ab. Der Autodieb starb, seine Freundin und das Baby überlebten. Jetzt ist bekannt, dass die Baller-Polizisten von der Alarmzentrale gewarnt wurden, dass auch eine Frau und ein Kind im Auto sassen.

Sollen vor Gericht
«Seit wann muss ein Autodiebstahl mit dem Leben bezahlt werden? Es gab ja keine Geiseln und niemand wurde bedroht. Zum Glück waren die Basler Polizisten schlechte Schützen, sonst hätten die junge Mutter und ihr Kind vielleicht auch noch sterben müssen. Ich hoffe, dass die beiden Polizisten in Mulhouse in Frankreich vor Gericht kommen. Denn in Basel würden sie ziemlich sicher einfach freigesprochen.»
Albert Dambach, Pully VD

Freier Entscheid
«Ich habe im BLICK die Artikel über die tödliche Verfolgungsjagd von Basel gelesen und ich habe mich geärgert. Laetitia und ihr Freund waren nicht auf einem Familienausflug! Sie haben ein Auto geklaut und konnten nicht wissen, wie die Straftat endet. Wenn Laetitia als Mutter ihr Kind in so eine Situation bringt, kann sie doch nicht den Polizisten den Vorwurf machen, sie hätten auf ein Auto geschossen, in dem ein Baby sass. Sie und ihr Freund haben die Entscheidung getroffen, ein Auto zu stehlen, obwohl das Kleinkind dabei war. Und mit den Konsequenzen dieser Entscheidung muss sie nun selbst fertig werden.»
Gerhard Mettler, Niederwil SG

Richtig gehandelt
«Ich kann die ganze Aufregung um diesen Polizeieinsatz nicht verstehen. Die Polizisten haben richtig gehandelt. Oder ist es nicht mehr legitim sich zu verteidigen? Hätten sich die Polizisten besser überfahren lassen sollen? Was mich mehr wundert ist, dass die Frau, die auch im Auto gesessen hat, noch frei rumläuft. Sie war doch beim Diebstahl dabei und somit auch Mittäterin. Gegen sie muss ermittelt werden, nicht gegen die Polizisten.»
Andy Zehnder, andreas.zehnder@nauta.ch

Unwissen nützt nichts
«Der Spruch: «Wir wussten nicht, dass wir in Frankreich sind» ist doch keine Entschuldigung. Sagt mir die Polizei nicht selber, wenn ich etwas nicht weiss: «Unwissen schützt vor Strafe nicht»?».
Wolfgang Bommer, Rorschacherberg SG

Tat verharmlost
«Autos stehlen ist ein Verbrechen. Sicher haben die zwei Polizisten den Dieb aufgefordert anzuhalten. Wenn einer dies nicht tut, muss er die Konsequenzen tragen, denn möglicherweise hat er noch mehr zu verbergen. Dass die Schüsse tödlich endeten, lag sicher nicht in der Absicht der Polizisten. Aber immer wenn so etwas passiert, wird das Verhalten der Polizei angegriffen. Das Verbrechen, das zuvor begangen wurde, wird verharmlost. Kein Wunder, wenn bald niemand mehr den Beruf des Polizisten ergreifen will.»
Edith Kammer, Thun BE

Polizei tut, was sie kann
«Überall wird gestohlen, geraubt, überfallen, eingebrochen, gemordet. Wenn wir dergleichen sehen oder selber erleben, rufen wir selbstverständlich die Polizei. Die ist täglich 24 Stunden für uns unterwegs, um ihren Job zu erfüllen. Mal besser, mal schlechter, wie bei allen Menschen. Die Polizisten stehen aber in der Öffentlichkeit. Wenn sie einen Fehler machen, werden sie «aufgehängt». Wie in Basel. Sie verfolgen einen flüchtenden Autodieb mit zugegebenermassen dummem Ausgang. Hätten sie den Autodieb nicht verfolgt, wären sie ebenso an den Pranger gestellt worden. Man hätte gefragt, wofür wir eigentlich Steuern zahlen. Wer ein Verbrechen begeht, muss damit rechnen, dass ihm die Polizei im Nacken sitzt. Und das ist auch gut so. Es war sicher nicht die Absicht der Polizisten, den Flüchtenden zu töten.»
Irma Huber, irmahuber@swissonline.ch

Pflichtbewusst verfolgt
«Ich muss für die diensteifrigen Basler Polizisten eine Lanze brechen. Der vorbestrafte französische Autodieb kannte die Schleichwege, um den offiziellen Landesübertritt umgehen zu können. Also wussten die ihn pflichtbewusst verfolgenden Schweizer Polizisten vermutlich gar nicht, dass hier französisches Hoheitsgebiet war. Sonst hätten sie den Dieb wohl laufen lassen. Als er dann den Rückwärtsgang einlegte, mussten sie sich verteidigen.»
Werner Ernst, Blonay VD

Diebstahl Nebensache
«Die Menschheit hat viele Vorurteile. Die Polizeibeamten sind die Bösen und haben falsch gehandelt. Warum sind Zeitungen, TV und Radio vollgespickt mit Mutmassungen und Vorurteilen? Der Autodiebstahl, als Auslöser für die weiteren Ereignisse, verkommt zur Nebensache».
Dieter Lüthi, Bern

SonntagsBlick 2.09.2001 Der Tod des Autodiebes
Die Basler Amok-Polizisten - Vater des Opfers will klagen

Chronik eines Irrsinns

23:16 Uhr:
Michel Hercouët will einen Opel knacken. Ein Passant ruft die Polizei. Mit seiner Freundin und dem Baby flieht der Dieb im zuvor geklauten Golf.

23:19 Uhr:
Verfolgt von einem Streifenwagen, rast der mehrfach vorbestrafte Autodieb über den unbewachten Grenzübergang beim «Kieszoll» nach Frankreich.

23:23 Uhr:
Hercouët verliert die Kontrolle, kommt in einer Böschung zu stehen. Dahinter das Polizeiauto. Die Beamten Roger V. (r.) und Beat M. (l.) fühlen sich bedroht. Der dienstältere Beat M. eröffnet das Feuer. Achtzehn Schüsse feuern beide Polizisten von hinten und seitlich auf den Golf. Einer davon trifft den Autodieb tödlich.

VON MONICA FAHMY

BLOTZHEIM (F) - Die tödliche Verfolgungsjagd bei der Elsässer Grenze. Jetzt will der Vater des erschossenen Autodiebes die Basler Polizisten verklagen. Ein Protokoll der Widersprüche.

«Michel, hier ist dein Engel, wie du mich immer genannt hast.» Laetitia Gugenbergers Worte sind kaum zu hören. Verloren steht die 24-Jährige am Donnerstagnachmittag vor einem frisch aufgeschütteten Erdhügel auf dem Friedhof in Blotzheim. Darunter liegt, in einem schlichten Holzsarg, der Vater ihres zwei Monate alten Babys Samuel, ihr Freund Michel Hercouët (28). Er wurde vor zehn Tagen auf der Flucht von zwei Basler Polizisten erschossen.

Über hundert Freunde und Angehörige kamen, um vom Freund, Vater, Bruder und Sohn Michel Abschied zu nehmen. Nach islamischer Sitte, weil Michel konvertiert war. Die Beamten Roger V. (24) und Beat M. (37) schweigen weiterhin. Michels Vater Rodolphe Hercouët nimmt sich jetzt einen Anwalt. Er will die Polizisten verklagen, wie er gegenüber SonntasgBlick sagte. «Von Notwehr kann keine Rede sein», klagt er. «Sie haben den Kopf verloren. Sie haben meinen Sohn erschossen.»

Rückblende: Donnerstag 23. August, 23.16 Uhr. Ein Passant alarmiert in Basel die Polizei. Er hat beobachtet, wie Michel Hercouët einen Opel knacken wollte. In seiner Begleitung: Freundin Laetitia und Baby Samuel. Das Pärchen rennt zurück zum Golf, den Hercouët etwas früher geklaut hat, rast los. Ein Streifenwagen der Basler Polizei verfolgt sie über die Grenze Richtung St-Louis. Zwischen Langhagweg und Lachenweg verliert der Autodieb die Herrschaft über sein Fahrzeug, landet in einer Böschung. Dann setzt er zurück, touchiert das Polizeifahrzeug auf der Fahrerseite.

Nach Angaben des Anwalts der Polizisten läuft der Beamte Roger V. auf der Beifahrerseite des Golfs nach vorne, sein Kollege Beat M. bezieht hinten links Stellung. Hercouët gibt wieder Gas, Beat M. eröffnet das Feuer aus seiner 9-mm-SIG-Sauer. Roger V. hechtet an seine Seite und schiesst ebenfalls. 18 Schüsse, einer davon trifft den Autodieb in den Kopf - tödlich. Später sagt ihr Anwalt, die Beamten hätten in Notwehr geschossen, weil der Autodieb auf Roger V. zurasen wollte. Zudem hätten sie nicht gesehen, dass eine Frau und ein Kind im Auto sassen - und nicht gewusst, dass sie bereits in Frankreich waren.

Die Version der Beamten weist Widersprüche auf:

  • Laut Michel Senthille, Oberstaatsanwalt von Mulhouse, raste das Auto nicht auf einen Polizisten zu. Die Beamten hätten geschossen, als die Autos Stossstange an Stossstange standen.
  • Falls Roger V. tatsächlich zuerst vorne rechts beim Fluchtauto stand, hätte er Laetitia sehen müssen. Auch im Dunkeln, auch wenn die Scheinwerfer des Fluchtautos eingeschaltet gewesen wären. Laetitia: «Es war nie ein Polizist vor dem Auto, die Zeit reichte gar nicht dazu.»
  • SonntagsBlick fuhr die Fluchtstrecke ab: Dabei sind auch bei Nacht Tafeln unübersehbar, die auf französisches Gebiet hinweisen.

Polizeidirektor Jörg Schild will die Ausbildung der Beamten hinterfragen lassen, sagt aber schon heute: «Es sind flotte Jungs, keine Rambos, die gedankenlos drauflosballern. Sie haben auch noch nie zuvor eine Waffe gegen jemanden eingesetzt. Die Sache geht ihnen nahe.»

Was geschah in jener Nacht?

«Die haben nicht daneben getroffen. Das können Sie mir glauben», sagt ein Mann, der den zerschossenen Golf gesehen hat.

Michel Hercouët war der Polizei wegen Drogendelikten und Autodiebstahl bekannt. Erst im März musste er ins Gefängnis, wegen Autodiebstahls und «Waffengewalt gegen eine Amtsperson». Die Waffe - ein Auto. Damit hatte er bei einer vorhergehenden Verfolgungsjagd einen französischen Polizisten beinahe überfahren. Auf dem Beifahrersitz seine hochschwangere Freundin Laetitia. Bei der Basler Polizei war dieser Vorfall wegen der engen Kontakte mit den französischen Kollegen bekannt.

Wie viel wussten die Beamten Beat M. und Roger V. über die Insassen des Autos, das sie verfolgten? «Michel war kein Heiliger», sagt sein Vater Rodolphe Hercouët. «Dass er unbewaffnet einfach erschossen wird, das hat er aber nicht verdient.»

Polizei schiesst 130 Mal pro Jahr

ZÜRICH - Wenn ein Verbrecher flieht, versucht ihn die Polizei mit Schüssen auf Arme und Beine «fluchtunfähig» zu machen. Durchschnittlich 130 Schüsse werden jährlich aus Polizeiwaffen abgefeuert. Zwischen 1990 und 1998 waren es laut «Tages-Anzeigers» 1146 Schüsse - bei Verfolgungsjagden, Gefährdung Dritter, Geiselnahmen, zur Warnung oder in Notwehr. Das Dienstreglement erlaubt in solchen Fällen den Schusswaffengebrauch. Ob die Schüsse verhältnismässig waren, entscheiden im Zweifelsfall die Untersuchungsbehörden.

Der Drill im Schiesskeller

BASEL - Nach den Todesschüssen auf Michel Hercouët stellen sich Fragen zur Ausbildung der Basler Polizisten. SonntagsBlick nahm einen Augenschein im Schiesskeller.

Diese Woche im Ausbildungsgebäude der Basler Kantonspolizei. Die verhängnisvolle Verfolgungsjagd zweier Kollegen drückt auf die Stimmung im Korps. Man kennt sich, ist besorgt. Dass Polizisten im Einsatz schiessen, gehört nicht zum Alltag, sie sollten Eskalationen vermeiden. Dafür werden sie ausgebildet.

Die Schule dauert ein Jahr, gefolgt von einem Jahr Bereitschaftsdienst unter Aufsicht von erfahrenem Kader. «Aspiranten müssen von Anfang an eine gewisse Stabilität der Psyche und der Persönlichkeit mitbringen», sagt Ausbildungschef Urs Wicki. Im Durchschnitt sind es jährlich 40 angehende Beamte. Zur Ausbildung gehört auch die Instruktion des Staatsvertrags mit Frankreich. «Jeder bei uns im Korps ist über diesen Staatsvertrag informiert», sagt Martin Roth, Abteilungsleiter Zentrale Dienste. Bei der Verfolgung des Autodiebes Michel Hercouët bis ins angrenzende Elsass haben sich die betroffenen Polizisten allerdings nicht an die Vorgaben gehalten.

Bei der Schiessausbildung werden die Aspiranten gedrillt, bis sie ihre Dienstwaffen automatisch beherrschen. Wichtig ist das richtige Einschätzen einer Gefahrensituation. «Wir üben das zum Beispiel mit zwei identischen Scheiben im Schiesskeller», sagt Schiessinstruktor Paul Zimmermann. Der einzige Unterschied: Eine Figur ist «bewaffnet», die andere nicht. Die Aspiranten dürfen nur dann schiessen, wenn die Waffe auf sie oder einen Dritten gerichtet ist.

«Bei einem flüchtenden Fahrzeug muss der Polizist juristisch abwägen, ob ein Schusswaffeneinsatz gerechtfertigt ist», so Martin Roth. «Aus Erfahrung wissen wir, dass Schiessen auf flüchtende Fahrzeuge in der Regel ineffizient ist. Will ein Angreifer einen Polizisten überfahren, entsteht aber eine Notwehrsituation für den Polizisten.»

Bei Experten geniesst die Ausbildung der Basler Polizei einen guten Ruf, ebenso die Weiterbildung und die psychologische Begleitung und Betreuung in der Praxis. Umstritten ist aber die Transaktionsanalyse, die eines der Instrumente der psychologischen Ausbildung ist. Das tiefenpsychologische Modell, welches menschliches Erleben und Verhalten verständlich machen soll, bezeichnen einige Experten als veraltet und für die Bewältigung von alltäglichen Situationen nur bedingt geeignet.

Monica Fahmy

SonntagsZeitung 2.09.2001 «18 Schüsse sind zu viel»


Sind schockiert: Michels Freundin
Laetitia mit Baby und der Vater
des Erschossenen

Nach Erschiessung des Autodiebs durch Basler Polizei: Schild lässt Ausbildung überprüfen

Basel - Die Basler Kantonspolizei muss ihre Ausbildung überprüfen. «Wir gehen über die Bücher», sagt Polizeidirektor Jörg Schild nach den tödlichen Schüssen von zwei Kantonspolizisten auf den flüchtenden Autodieb Michel Hercouet auf französischem Staatsgebiet.
«Die beiden Polizisten sind keine Rambos», daran hält Schild zehn Tage nach der tödlichen Verfolgungsjagd fest. Und folgert: «Ergo muss es an der Ausbildung liegen.» Für den Polizeidirektor ist klar: Einen simplen Autodieb dürfen Basler Polizisten nicht bis nach Frankreich verfolgen, die so genannte Nacheile über die Grenzen hinweg kommt nur bei schweren Delikten in Frage. Ebenso klar ist für Schild: «18 Schüsse sind zu viel.» Bei so viel Klarheit will Schild, der ehemalige Staatsanwalt und oberste Drogenfahnder des Bundes, nicht abwarten, was das Strafverfahren gegen seine beiden Beamten in Mülhausen ergibt.
Am letzten Montag früh um 07.30 Uhr war Befehlsausgabe ans Polizeikader: Es muss bis Ende Jahr Vorschläge machen, wie die Instruktionen über den erst letztes Jahr in Kraft getretenen schweizerisch-französischen Staatsvertrag zur grenzüberschreitenden Polizeiarbeit verbessert werden können. «Ich verlangte, dass jeder Polizist weiss, wo auf 37 Quadratkilometern die Grenze ist», erklärt der oberste Polizeichef des Stadtkantons. Offenbar ist dies heute nicht der Fall. Laut ihrem französischen Anwalt Thierry Moser hatten die Polizisten nicht bemerkt, dass sie die Grenze zu Frankreich bereits überschritten hatten. Michel Hercouet, der als schweizerisch-französischer Doppelbürger seine Jugend teils in Basel, teils im Elsass verbracht hatte, dagegen kannte den Grenzverlauf genau. «Keine Sorge, wir sind in Frankreich», seien seine letzten Worte gewesen, erinnert sich seine Freundin Laetitia. Sie und das gemeinsame Baby hatten die Schiesserei unverletzt überstanden.

Die Angehörigen von Hercouet vertrauen nicht auf die Basler Justiz

Beim künftigen Einsatz der Schusswaffen setzt Schild auf die psychologische Seite. «Die Praxisausbildung im Schiesskeller ist gut, aber wir müssen jedem Polizisten immer wieder eintrichtern, in welchen Situationen der Waffengebrauch zulässig ist.» Schild will einen Verbesserungsvorschlag zum erst zweijährigen Ausbildungskonzept im Nordwestschweizer Polizeikonkordat einbringen.
Im Elsass ist die Wut auf die Basler Polizei gross. Das rücksichtslose Vorgehen ausländischer Polizisten im eigenen Land schürt das latente Gefühl vieler französischer Grenzgänger, von der Schweizer Seite systematisch schikaniert zu werden. Gross publizierte eine Lokalzeitung einen Aufruf an alle Grenzgänger, am Donnerstag, dem Tag der Beerdigung Michels, nicht zur Arbeit in die Schweiz zu fahren. An den Stammtischen jenseits der Grenze werden Michel und seine Freundin Laetitia mit Bonnie und Clyde verglichen.
«Zu beschönigen gibt es nichts», hält Michels Vater Rodolphe entgegen. «Michel war immer ein schwieriger Junge, er hat viel Mist gebaut.» Erst Mitte Juli war er in Frankreich aus der Haft entlassen worden, auch wegen Autodiebstählen. «Aber das konnten die Polizisten ja nicht wissen, als sie uns verfolgten», sagt Laetitia. «Wir erwarten, dass diese Polizisten bestraft werden, sie haben einen Menschen getötet», sagt sie.
Die Angehörigen zählen auf die französische Justiz, in die Basler Behörden haben sie kein Vertrauen. Diesen werfen sie Arroganz und fehlende Sensibilität vor. «Erst am Mittwoch kam ein Beileidsschreiben von der Polizei mit einer Entschuldigung», sagt Michels Vater Rodolphe. Überbracht wurde es persönlich von zwei Polizisten, abgefasst ist es auf Deutsch, was den Franzosen leicht irritierte. Für Schild ist das allerdings kein Problem: «Hier verstehen alle Deutsch», stellt er klar.
Christian Maurer

Index Presseartikel Hercouet

  Home » Themen » Polizei-Presse » Hercouet » Jagdfieber 6