| Wenn Schugger das Jagdfieber packt ... | |
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Eine Woche danach
| Blick 30.08.2001 | Baller-Polizisten gewarnt: Frau dabei! |
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Laetitia Gugenberger, FOTO: CHRISTOPHE GRUNDLER |
VON MARCEL SIEGENTHALER UND ADRIAN JÄGGI BASEL – 18 Schüsse feuerten die zwei Basler Baller-Polizisten in Frankreich auf den gestohlenen VW Golf ab. Jetzt ist klar: Die Alarmzentrale hatte ihnen kurz zuvor mitgeteilt, dass neben dem Dieb eine Frau sass! 3 der 18 Schüsse trafen den Autodieb Michel Hercouët (28) in der Nacht auf den letzten Freitag. Der Franzose war sofort tot. Wie durch ein Wunder blieben seine Partnerin Laetitia Gugenberger (24) und Baby Samuel auf dem Beifahrersitz unverletzt. Bis jetzt ging man davon aus, dass die Polizisten nichts von der Anwesenheit der Frau und des Säuglings wussten, als sie wild um sich schossen.
Donnerstag, 23.16 Uhr: Auf der Basler Alarmzentrale ruft ein Bürger an. Er meldet den Autodiebstahl. Zu den Tätern sagt er: «Sie sind zu zweit – ein kleiner Mann und eine Frau mit einem Kinderwagen.»
23.23 Uhr: Die Polizisten nehmen das gestohlene Auto unter Beschuss. Im 30 Meter hinter der Grenze liegenden Schrebergarten-Gelände krachen 18 Schüsse durch die Nacht. Laetitia Gugenberger sagt: «Einer der Polizisten hat mich auf dem Beifahrersitz gesehen. Wir hatten Blickkontakt.»
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| NZZ 30.08.2001 | Fragen zu Basler Polizeieinsatz Verstoss gegen Gesetz und Abkommen mit Frankreich? |
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fs. Basel, 29. August Die Verfolgung und Erschiessung eines Autodiebs durch eine Basler Polizeipatrouille in der Nacht vom Donnerstag auf den Freitag letzter Woche ist in der Rheinstadt und in der elsässischen Nachbarschaft noch immer ein dominierendes Thema. Die Verfolgungsjagd hatte in Basel begonnen und rund 50 Meter hinter der Landesgrenze auf französischem Boden tödlich geendet. Der Autodieb, ein 28-jähriger französisch-schweizerischer Doppelbürger mit Wohnsitz in Blotzheim im Elsass, wurde von 3 der insgesamt 18 Schüsse getroffen, welche zwei der drei Polizisten auf ihn abgefeuert hatten, und verstarb noch am Ort. Unverletzt blieben seine Freundin und ihr gemeinsames elf Wochen altes Kind, die sich ebenfalls im entwendeten Auto befunden hatten. Zweifel an Notwehrsituation Über den genauen Ablauf dieses Vorkommnisses herrscht auch sechs Tage danach noch keine Klarheit. Offen ist insbesondere die Frage, was die zwei Polizisten, welche ihre Waffe benutzten - der dritte, der den Streifenwagen steuerte, war im Wagen geblieben -, veranlasst hatte, derart viele Schüsse abzugeben. Der zuständige französischen Staatsanwalt von Mülhausen hat am Dienstag vor den Medien gesagt, er glaube nicht, dass eine Notwehrsituation vorgelegen habe, wie sie die beiden Polizisten beim Verhör in Mülhausen geltend gemacht hatten. Die Abklärung des genauen Hergangs ist Sache der französischen Justiz und wird Monate dauern. Die Untersuchungsbehörden ermitteln wegen Verdachts auf «willkürliche Gewaltanwendung mit Todesfolge», ein Tatbestand, der in Frankreich mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden kann. Der Basler Polizeidirektor Jörg Schild hat bisher von einer Beurteilung des verhängnisvollen Zwischenfalls Abstand genommen. Zwar zeigte er sich über die Zahl der Schüsse auch erstaunt und sprach von einem möglichen «Notwehrexzess». Doch hielt er fest, dass eine endgültige Beurteilung erst nach Einsicht in die Akten der Ermittlungsbehörden und nach der Beurteilung durch die französischen Behörden möglich sei. Allerdings sah er sich auch zu unverzüglichen Aktivitäten veranlasst. Insbesondere ordnete er Abklärungen an, ob das baselstädtische Polizeikorps über Schusswaffengebrauch und grenzüberschreitende Aktivitäten besser instruiert werden muss. Bisher gab es für die Notwendigkeit, die Instruktion im Schusswaffengebrauch zu verbessern, keine Anhaltspunkte. Die (Notwehr-)Bestimmungen im baselstädtischen Polizeigesetz sind klar; der Schusswaffengebrauch nimmt sowohl in Theorie wie Praxis in der Ausbildung nach Angaben des Pressesprechers der Basler Polizei- und Militärdirektion breiten Raum ein, inklusive Kursen durch eine im Korps integrierte Polizeipsychologin. Bis zur Schiesserei von letzter Woche war es in jüngerer Zeit zu einem einzigen Zwischenfall gekommen: Ein Basler Polizist verletzte im vergangenen Dezember einen flüchtenden Verbrecher mit einem Pistolenschuss tödlich, nachdem dieser einen anderen Polizisten mit einer Eisenstange traktiert hatte. Nach minuziöser Untersuchung erkannte die Staatsanwaltschaft auf Notwehr und stellte das Verfahren ein. Ob auch die beiden Polizisten, in deren Kugelhagel der Autodieb umkam, in Notwehr gehandelt haben, werden erst die französischen Ermittlungen klar machen. Vorderhand bestehen erhebliche Zweifel, auch wenn der 28-Jährige bei der französischen Polizei kein unbeschriebenes Blatt war. Die beiden Polizisten werden nachzuweisen haben, dass sie von ihm in gefährlicher Weise bedroht oder angegriffen worden waren. Nur unter diesen Kriterien wäre im Falle eines (harmlosen) Autodiebstahls allenfalls der Schusswaffengebrauch zu rechtfertigen. Unerlaubte «Nacheile» Feststehen dürfte bereits, dass die Polizeipatrouille mit ihrer Aktion gegen das französisch-schweizerische Abkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Polizei verstossen hat. Diese am 1. Oktober letzten Jahres in Kraft getretene Übereinkunft enthält abschliessend eine Aufzählung der Straftaten, bei denen eine grenzüberschreitende «Nacheile» erlaubt ist. Autodiebstahl figuriert in dieser Liste nicht. Ob es diesbezüglich an ausreichender Instruktion gefehlt hat oder die Polizisten versehentlich oder aus Übereifer die Landesgrenze bei der Verfolgung des Autodiebes überschritten haben, ist eine weitere der vielen offenen Fragen zu diesem Vorfall. Dazu gehört auch, ob diese Übertretung ein Nachspiel haben wird. |
| 20Min 30.08.2001 | Das Image der Basler Polizei ist angeschlagen |
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BASEL – Drei Vorfälle haben in den letzten acht Wochen das Image der Basler Gesetzeshüter angekratzt. Die Polizei hat auf die Ereignisse reagiert. Die Reihe negativer Schlagzeilen begann am 24. Juni: Ein Polizist in Zivil verursachte einen Unfall und gab im Protokoll einen falschen Namen an. Weiter gings am 20. August: Basler Grenzpolizisten sollen bei der Kontrolle in einem Zug ein Spanisch sprechendes Paar mit einem Kleinkind rassistisch beschimpft und sogar geschlagen haben. Beim jüngsten Vorfall letzten Donnerstag töteten zwei Polizisten den Autodieb Michel Hercouet. «Dadurch wurde das Ansehen der Polizei beeinträchtigt. Wir erhalten derzeit aber auch aussergewöhnlich viele Sympathiebezeugungen», kommentiert Polizeisprecher Klaus Mannhart die Situation. Zeitgleich vermeldet die Basler Polizei auch Erfolge: So ist durch strikte Überwachung die offene Drogenszene an der Heuwaage wieder unter Kontrolle und die Sicherheit ums Hirscheneck - nach Schlägereien zwischen Links- und Rechtsextremen - dank permanenter Personenkontrollen wieder gewährleistet. Auch in den erwähnten Fällen greift die Polizei durch: Gegen den Zivilpolizisten, der inzwischen gekündigt hat, wird ein Verfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Polizeidirektor Jörg Schild veranlasste zudem, dass die Vorwürfe des Spanisch sprechenden Paares extern untersucht werden. Zu den Todesschüssen, die derzeit von der französischen Staatsanwaltschaft geprüft werden, nimmt die Basler Polizei noch keine Stellung. (cde) |
| BaZ 30.08.2001 | Briefe aus der Leserschaft |
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«Szenen wie im Wilden Westen», BaZ Nr. 197, und «Basler Polizei unter Beschuss», BaZ Nr. 198 Die Schwarz-Weiss-Malerei der zwei Journalisten ist wohl etwas subjektiv ausgefallen. Es wird immer mit dem Begriff der Verhältnismässigkeit Autodiebstahl-Todesschuss gespielt. Der Autodieb nahm durch seine Flucht bedenkenlos in Kauf, nicht nur seine Partnerin mit Kleinkind, sondern auch unschuldige Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu bringen. (Die Korrespondenten werden nun möglicherweise dagegenhalten, dass niemand gefährdet worden wäre, beim Ausbleiben der Verfolgung durch die Polizei...) Genau an diesem Punkt beginnt jedoch die Opfer-Täter-Zuweisung in eine labile Lage zu gelangen. Es ist nun mal die Aufgabe der Polizei, auch «geringere Verfehlungen» zu ahnden. Wenn ein Autodieb das Haltezeichen der Ordnungshüter missachtet und stattdessen flieht, sind je nach Ablauf der Situation entsprechende Konsequenzen u.U. nicht zu vermeiden. Die Geschehnisse sind leider tragisch verlaufen und vermutlich unverhältnismässig ausgefallen; bevor jedoch die Ermittlungen abgeschlossen sind, sollten die Polizisten trotz des vielleicht unglücklichen Vorgehens nicht von vornherein zu Kriminellen abgestempelt werden. Ausserdem konnte ein möglicher Waffenbesitz seitens des Ausreissers von den Polizisten nicht ausgeschlossen werden. Also vorerst einmal Gerechtigkeit vor Recht.
«Autodieb kam bei Verfolgungsjagd ums Leben», BaZ Nr. 197 Es ist um das Selbstbewusstsein von Polizistinnen und Polizisten nicht besonders gut bestellt. Offenbar gehört es nicht zur Ausbildung von Polizeibeamtinnen und -beamten, fehlerhafte Delinquentinnen und Delinquenten laufen zu lassen. Zu dieser totalitären Verbrecherjagd gehört vielleicht gerade die vergangene Forderung nach Dumdum-Geschossen, die einigen Polizistinnen und Polizisten unbewusst eine neue Machtbefugnis vermittelte. Es existiert jedoch bei einer fliehenden Person keine Bedrohungslage für Beamtinnen und Beamte, die eine ungezielte oder überhaupt eine Schussabgabe rechtfertigen würde. Ich erachte jedoch die Hetze in den Tod, mit vorsätzlicher Schussabgabe, als grauenvolles Verbrechen, das durch einen materiellen Diebstahl nicht gerechtfertigt werden darf.
Zum weinerlichen Tageskommentar gilt es festzuhalten, dass die Freundin des Autodiebes ihn vom kriminellen Vorhaben hätte abbringen sollen. Als junger Vater hat der einschlägig bekannte Vorbestrafte eine Schussabgabe beim Autoklau zu vergegenwärtigen; schon manch vermeintlicher Autodieb hat sich als regelrechter Terrorist entpuppt und Polizisten angegriffen. Somit gilt es, das Verhalten der Polizisten differenzierter anzusehen. Die «leidgeprüfte Frau» hat durch die billigende Teilnahme am nächtlichen Autoklau nun aber eindeutig das Recht verwirkt, von Polizeidirektor Schild noch eine Entschuldigung zu erwarten.
Der Vorfall der Verfolgungsjagd mit tödlichem Ausgang zeigt in krasser Weise die totale Überforderung der Basler Polizei: Personalmangel, Überstunden und extreme Arbeitsüberlastung führen zu solchen Kurzschlusshandlungen. Die vom Polizeidirektor lancierten Massnahmen (Schaffung neuer Stellen, Lohnerhöhungen) sind längst überfällig. Allerdings wirken sie beim realen Bedarf doch nur wieder wie der berühmte Tropfen auf dem heissen Stein.
Vor ein paar Wochen ging es darum, ob unsere Polizisten künftig mit umstrittenen Deformationsgeschossen schiessen dürfen. Ich sagte schon damals, dass ich gegen diese neue Munition bin (siehe entsprechender Leserbrief von mir in Ihrer Zeitung). Die Vorfälle vergangener Woche bestätigen, dass der Umgang der Waffe noch ein wenig von den Basler Polizisten gelernt sein muss. Bereits die Soldaten in der Armee werden ausgebildet, wann sie von der Schusswaffe Gebrauch machen dürfen. Einem Autodieb nachzufahren und 18 (!) Schüsse auf ihn abzufeuern, ist nicht angebracht. Dabei noch Unschuldige, wie das zwei Monate alte Baby im Auto zu gefährden, schon gar nicht. Von einer Notwehr kann bestimmt auch nicht die Rede sein. Wir brauchen also endgültig sicher nicht diese gefährliche neue Munition!
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| facts 30.08.2001 | Die ballernden Bebbis |
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online-Kolumne
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Basels Polizisten haben den Finger locker am Abzug. Auf dem Internet suchen sie jetzt Verstärkung. Dass sie von Geografie keine Ahnung haben, mag ja noch angehen. Aber 18 Schüsse und gerade mal drei Treffer - das wär an jeder Chilbi hochnotpeinlich. Umso erstaunlicher ist es, wie optimistisch die Basler Polizei auch nach der verunglückten extraterritorialen Kommandoaktion im Elsass ihre eigenen Talente einschätzen: Auf ihrem virtuellen Posten (http://www.polizei-bs.ch/) rühmen sie die «professionelle Qualität» ihrer Arbeit ebenso wie ihre «Dienstleistungsbereitschaft», «Initiative und Flexibilität». Und gänzlich unbescheiden nehmen die Schugger vom Rheinknie auch noch «gepflegte Umgangsformen» für sich in Anspruch. Schade, dass der bei seiner Bekanntschaft mit zwei dieser Kavaliere ums Leben gekommene Autodieb dazu nicht mehr Auskunft geben kann. Er wurde bekanntlich von hinten, eigentlich eher ungalant, erschossen. Vielleicht werden gerade deshalb bei unseren Freunden und Helfern aus Basel bald zwei Stellen frei, ein solch eklatanter Verstoss gegen die Höflichkeit kann kaum ungeahndet bleiben. Die Gelegenheit also für alle, die immer schon vom Traumberuf Polizist träumten - Anmeldeunterlagen gleich online bestellen! Und was ist zu erwarten? «Aufgestellte, motivierte Girls und Boys werden in der einjährigen Polizeischule auf die Anforderungen der gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit vorbereitet.» Das klingt viel versprechend, man beachte die sorgfältige Wahl der Wörter: «Girls und Boys», «gemeinschaftsorientiert» - als ob man sich für ein neuapostolisches Sommercamp einschreiben würde. Und welcher andere Beruf ausser Polizist lässt sich heute noch in einem einzigen Jahr erlernen? Diätberaterin? Fitnesstrainer? Aber das Beste kommt noch: «Die Aspirantinnen und Aspiranten tragen schon am ersten Tag die offizielle Uniform.» Oh ja, darüber wird sich auch Mutti freuen. Indes, der Polizist als solcher schiesst sich keineswegs auf Äusserlichkeiten ein. In jedem Bulle steckt auch ein Poet, wie wir am Beispiel des Basler Polizeischulabsolventen Dominique Widmer lernen. Am 27. September 1999 wurde er in der Martinskirche vereidigt und zum Polizisten befördert. Aus diesem Anlass hat er einige Verse in original Basler Mundart geschmiedet und auf http://www.polizei-bs.ch/ einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Sie sind es wert, hier wiedergegeben zu werden. Es ist übrigens das erste Mal, dass in dieser Kolumne ein Gedicht, ja Literatur, zitiert wird, und wir sind stolz darauf. Diebstahl, Ybruch und vyl meh, Trivial, aber empfunden. Dem ist nichts hinzuzufügen. Michael Marti |
| BaZ 31.08.2001 | Briefe |
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Wen wunderts
Stolz auf meinen Beruf
Einmal mehr
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| L'Alsace 31.08.2001 | Bavure : la passagère partie civile |
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Lætitia Gugenberger, la compagne de Michel Hercouët, qui se trouvait à son côté avec leur bébé de 11 semaines dans les bras, lorsqu'il a été abattu par la police bâloise la semaine dernière à Saint-Louis au volant d'une voiture volée en Suisse, s'est constituée hier partie civile dans le dossier judiciaire. Rappelons que les deux policiers qui ont tiré 18 balles ont été mis en examen samedi à Mulhouse, pour coups mortels, puis remis en liberté sans mesure coercitive. Leur avocat, Me Thierry Moser, rencontrera samedi à Bâle l'état-major de la police cantonale pour faire le point de la situation. La constitution de partie civile dans l'information judiciaire de Mlle Gugenberger a été déposée hier par son avocat mulhousien, Me Bernard Burner, auprès du doyen des juges d'instruction Jacques Bourguignon, chargé de l'enquête. Il s'agit pour elle d'avoir accès au dossier et d'y défendre sa position et ses intérêts, ainsi que ceux de l'enfant, et pour demander ultérieurement réparation des préjudices subis, nous a expliqué hier soir Me Burner. Le juge Bourguignon pourrait organiser une reconstitution du drame dans les semaines à venir. Michel Hercouët porté en terre Hier aussi, le compagnon de Laetitia a été porté en terre au cimetière de Blotzheim. Une bonne centaine de personnes assistaient à la cérémonie qui s'est déroulée dans l'après-midi selon le rite musulman, Michel Hercouët s'étant converti à l'islam. Après les prières de l'imam, traduites en français pour l'assistance, Laetitia, la compagne de Michel, a lu, d'une voix émue et à peine audible, un message sur la tombe du père de son enfant. |
| TagesAnzeiger 1.09.2001 | Amtliche Todesschüsse |
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Kommentar
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Von Lukas Häuptli Letzte Woche haben zwei Basler Polizisten nach einer Verfolgungsjagd an der französisch-schweizerischen Grenze 18- mal auf einen Verdächtigen geschossen. Drei Kugeln trafen den 28-Jährigen; er war sofort tot. Drei Jahre ist es her, dass drei Zürcher Fahnder in Bonstetten 14 Kugeln auf einen 23-jährigen Flüchtenden abfeuerten. Eine traf ihn tödlich. Das sind zwei Fälle, die dieser Tage (wieder) an die Öffentlichkeit gelangten. Doch die Polizei macht viel öfter von der Schusswaffe Gebrauch, im Durchschnitt fast 130-mal im Jahr. Gemäss einer Umfrage der Schweizerischen Polizeitechnischen Kommission haben Beamte in der Schweiz zwischen 1990 und 1998 1146 Schüsse abgegeben. Die meisten fielen, als Polizisten Täter, die ein schweres Verbrechen begingen, auf der Flucht verfolgten. Diese "fluchtunfähig zu machen" war ihr Ziel; mit gezielten Schüssen in Beine und Arme versuchten sie es zu erreichen. Ausserdem schoss die Polizei in Notwehr, bei Gefährdung Dritter, bei Geiselnahmen oder zur Warnung. All das erlauben die Dienstreglemente und Polizeigesetze der Kantone. Gibt es Zweifel an der Verhältnismässigkeit der Schüsse, so beurteilen Untersuchungsbehörden die Einsätze. Hier beginnen die Probleme. Bezirksanwälte müssen über Polizisten befinden, über Polizisten, mit denen sie zusammenarbeiten und die ihnen mit Ermittlungen die Grundlagen für ihre tägliche Arbeit schaffen. Da könnten Untersuchungsbehörden zumindest in Versuchung kommen, eine gute Zusammenarbeit nicht aufs Spiel zu setzen - und ein Strafverfahren ohne umfangreiche Abklärungen nach kurzer Zeit einzustellen. Dieser Verdacht der Befangenheit wird noch verstärkt, wenn Bezirksanwaltschaften angewiesen werden, Fälle polizeilicher Schussabgaben ohne formelles Verfahren "ins Archiv abzulegen", falls kein "Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung" bestehe. Eine solche Anweisung hat die Zürcher Staatsanwaltschaft 1997 erlassen, und sie besteht noch heute, obwohl sie vor zwei Jahren von einem Bezirksrichter mit guten Argumenten kritisiert worden ist. Gegen den Verdacht der Befangenheit, ja der Geheimjustiz hilft Öffentlichkeit. Fälle polizeilicher Schussabgaben müssen, bestehen kleinste Zweifel an der Verhältnismässigkeit, von einem Gericht beurteilt werden. Nur so kann Transparenz und damit Vertrauen geschaffen werden, dass Polizisten wirklich nur dann schiessen, wenn es anders nicht geht. Doch das Problem liegt tiefer: Ist es gerechtfertigt, dass Polizisten überhaupt so oft schiessen? Ja und nein. Ja, weil es ausser Frage steht, dass sie Schusswaffen einsetzen müssen, wenn sie selbst oder Dritte bedroht werden. Nein, weil die Schüsse, die der Fluchtverhinderung und nichts als der Fluchtverhinderung gelten, ihre Wirkung fast immer verfehlen. Zwischen 1990 und 1998 gaben die Beamten aus diesem Grund 312 Schüsse ab: Bloss 27-mal aber trafen sie Beine und Arme der Flüchtenden. 264-mal schlugen die Schüsse daneben ein - und gefährdeten womöglich unbeteiligte Dritte. 21 Schüsse trafen Flüchtende gar im Rumpf - an solchen Verletzungen stirbt man in der Regel. Die Forderung, Polizisten müssten einfach besser schiessen lernen, zielt daneben. Gerade bei Verfolgungen herrschen Bedingungen, unter denen die besten Schützen versagen: Man ist in Bewegung, ausser Atem, erregt. Die Sicht ist schlecht, die Distanz gross. Deshalb lässt sich die fehlende Effizienz von Schüssen auf Flüchtende nicht vermeiden. Anders gesagt: Ein Verbot dieser amtlichen Schüsse würde die Polizeiarbeit kaum beeinträchtigen. Wenn Schüsse von Polizisten auf Flüchtende derart zur Lotterie werden, nimmt man den Tod der Flüchtenden in Kauf. Die Verhaftung eines - möglicherweise schweren - Verbrechers wird wichtiger als das Leben dieses Menschen. Bleibt da die vom Gesetz vorgeschriebene Verhältnismässigkeit noch gewahrt? Diese Frage müssen sich nicht nur Polizei und Untersuchungsbehörden stellen, sondern alle, die Schüsse auf Flüchtende für eine angemessene Massnahme halten. |
| Blick 1.09.2001 | «Es war nicht Absicht zu töten» |
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Zwei Basler Polizisten feuerten auf einen gestohlenen VW-Golf 18 Schüsse ab. Der Autodieb starb, seine Freundin und das Baby überlebten. Jetzt ist bekannt, dass die Baller-Polizisten von der Alarmzentrale gewarnt wurden, dass auch eine Frau und ein Kind im Auto sassen. Sollen vor Gericht
Freier Entscheid
Richtig gehandelt
Unwissen nützt nichts
Tat verharmlost
Polizei tut, was sie kann
Pflichtbewusst verfolgt
Diebstahl Nebensache
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| SonntagsZeitung 2.09.2001 | «18 Schüsse sind zu viel» |
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Nach Erschiessung des Autodiebs durch Basler Polizei: Schild lässt Ausbildung überprüfen Basel - Die Basler Kantonspolizei muss ihre Ausbildung überprüfen. «Wir gehen über die Bücher», sagt Polizeidirektor Jörg Schild nach den tödlichen Schüssen von zwei Kantonspolizisten auf den flüchtenden Autodieb Michel Hercouet auf französischem Staatsgebiet.
Die Angehörigen von Hercouet vertrauen nicht auf die Basler Justiz Beim künftigen Einsatz der Schusswaffen setzt Schild auf die psychologische Seite. «Die Praxisausbildung im Schiesskeller ist gut, aber wir müssen jedem Polizisten immer wieder eintrichtern, in welchen Situationen der Waffengebrauch zulässig ist.» Schild will einen Verbesserungsvorschlag zum erst zweijährigen Ausbildungskonzept im Nordwestschweizer Polizeikonkordat einbringen.
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