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Wenn Schugger das Jagdfieber packt ...
Wildwest im Elsass Presse-Archiv 4 
Index Presseartikel Hercouet

Das PMD reagiert

PMD 27.08.2001 Warten auf Einsicht in die offiziellen Papiere

Medienmitteilung Nr. 161

Regierungsrat Jörg Schild, der Vorsteher des Polizei- und Militärdepartementes des Kantons Basel-Stadt, hat sich heute Montag nochmals vom Polizeikommando über die bisherigen Informationen zum Schusswaffeneinsatz mit Todesfolge von Basler Polizisten auf französischem Staatsgebiet orientieren lassen. Der Polizeidirektor hält dazu fest, dass die Darstellung des Sachverhaltes in den Medien unterschiedlich und weiterhin unklar ist. Auch für Regierungsrat Jörg Schild und das Polizeikommando sind viele Fragen bezüglich Ablauf und Rechtmässigkeit der polizeilichen Handlungen offen. Eine endgültige Beurteilung der tatsächlichen Umstände ist erst nach Akteneinsicht in die offiziellen Papiere der Ermittlungsbehörden möglich und nach Beurteilung durch die französischen Behörden.

Zuhanden der Angehörigen des ums Leben gekommenen Mannes drückt Regierungsrat Jörg Schild sein Beileid aus. In einem Schreiben an die zuständigen französischen Behörden äussert er zudem sein Bedauern über den Ausgang des Einsatzes auf französischem Hoheitsgebiet.

Bereits letzten Samstag hat Polizeikommandant ad interim Roger Fischer die drei involvierten Polizisten für eine Woche beurlaubt. Nach seiner heutigen Informierung durch das Polizeikommando hat Regierungsrat Jörg Schild entschieden, dass sie bis auf weiteres nicht im Aussendienst eingesetzt werden und hat verschiedene Abklärungen in Auftrag gegeben.

BaZ online 27.08.2001 Drei Basler Polizisten werden nach der Erschiessung eines Autodiebs beurlaubt

12:12

BASEL - Nach der Erschiessung eines flüchtigen Autodiebs auf französischem Territorium bleiben die drei in den Fall verwickelten Basler Polizisten bis Ende Woche beurlaubt. Danach dürfen sie vorerst nicht mehr auf Patrouille gehen, wie der Vorsteherdes Basler Polizeidepartements bestätigte. Der Fall wird weiter abgeklärt.
Bei der Verfolgungsjagd war am vegangenen Donnerstag im Elsass ein 27-jähriger Franzose getötet worden. Unverletzt blieben eine Frau und ein Baby, die sich ebenfalls im Fluchtauto befanden.

QUELLE: sda

Netzpress 27.08.2001 Der Fall wird weiter abgeklärt
Todesschüsse auf Autodieb: Basler Polizisten beurlaubt

13:08

Beatrice Blazek

Basel - 18 Schüsse feuerten Basler Polizisten auf einen flüchtenden Autodieb. Im Kugelhagel starb der 27-jährige Michel Hercouet (Bild). Auch drei Tage nach den Ereignissen sind die Tatumstände unklar. Die in den Fall verwickelten Basler Polizisten wurden bis Ende Woche beurlaubt. Nach dem Dieb sind jetzt die Polizisten im Kreuzfeuer...

Die Vorkommnisse rund um den Todesfall des jungen Franzosen haben wegen der verhängnisvollen Umstände grosses öffentliche Interesse ausgelöst. Die 'Wildwest'-Aspekte des Vorgehens der beiden Basler Polizisten sind zum Gegenstand weitreichender Debatten geworden. Dabei sind die Tatumstände noch immer Gegenstand sorgfältiger Abklärungen. So will sich Jörg Schild, Vorsteher des Polizeidepartements, und damit höchster Vorgesetzter der beiden Polizisten, genauestens informieren. Sein jetziger Wissensstand sei noch nicht befriedigend, liess der Politker verlauten. Er will die Untersuchungsergebnisse aus Mulhouse abwarten und einsehen. Danach will er reagieren.

Den beiden Polizisten drohen, sollten sie in Frankreich verurteilt werden, bis zu zwanzig Jahre Haft. Die beiden Beamten sind mittlerweile wieder in der Schweiz auf freiem Fuss. Als interne Massnahme wurde die Beurlaubung der beiden Polizisten angeordnet. Weitere Schritte werden von den Ermittlungsergebnissen abhängen. Fest steht bis jetzt jedenfalls: Die zwei Polizisten dürfen vorerst nicht mehr auf Patrouille gehen.

Michel Hercouet starb im Kugelhagel aus den Dienstpistolen der Polizei.Laetitia Gugenberger, die Freundin des Opfers und Rodolphe Hercouet, der Vater.

Netzpress 27.08.2001 Sachverhalt weiterhin unklar:
Jörg Schild bedauert - Polizisten vom Dienst befreit

15:38

Beatrice Blazek

Basel - Der Tod von Michel Hercouet, der letzten Donnerstag Abend an der französischen Grenze von Basler Polizisten auf der Flucht erschossen wurde, bewog Regierungsrat Jörg Schild heute zu einer Stellungnahme. Er sprach den Angehörigen des Getöteten sein Beileid aus. Die in Frankreich wegen übermässiger Gewalt angeschuldigten Polizisten werden vorderhand aus dem Verkehr gezogen.

Polizeidirektor Jörg Schild hält fest, dass die Darstellung des Sachverhaltes in den Medien unterschiedlich und weiterhin unklar ist. Auch für Regierungsrat Jörg Schild und das Polizeikommando sind viele Fragen bezüglich Ablauf und Rechtmässigkeit der polizeilichen Handlungen offen. Eine endgültige Beurteilung der tatsächlichen Umstände ist erst nach Akteneinsicht in die offiziellen Papiere der Ermittlungsbehörden möglich und nach Beurteilung durch die französischen Behörden.

Zuhanden der Angehörigen des ums Leben gekommenen Mannes drückt Regierungsrat Jörg Schild sein Beileid aus. In einem Schreiben an die zurständigen französischen Behörden äussert er zudem sein Bedauern über den Ausgang des Einsatzes auf französischem Hoheitsgebiet.

Bereits letzten Samstag hat Polizeikommandant ad interim Roger Fischer die drei involvierten Polizisten für eine Woche beurlaubt. Nach seiner heutigen Informierung durch das Polizeikommando hat Regierungsrat Jörg Schild entschieden, dass sie bis auf weiteres nicht im Aussendienst eingesetzt werden und hat verschiedene Abklärungen in Auftrag gegeben.

BaZ online 27.08.2001 Basler Polizisten vom Dienst beurlaubt

17:59

Basel. AP/BaZ. Nach den tödlichen Polizeischüssen bei einer Verfolgungsjagd in Frankreich sind die drei Basler Polizisten vom Dienst beurlaubt worden. Für den Basler Polizeidirektor Jörg Schild sind Ablauf und Rechtmässigkeit des Polizeieinsatzes noch unklar. Erstaunt zeigte er sich über die Zahl der abgegebenen Schüsse. Nachdem Schild am Montag nochmals vom Polizeikommando Basel-Stadt über den tödlichen Schusswaffeneinsatz vom vergangenen Donnerstag orientiert worden war, entschied er, die drei betroffenen Polizisten bis auf weiteres nicht mehr im Aussendienst einzusetzen.

Bereits am Samstag waren die Polizisten für eine Woche beurlaubt worden, was erst am Montag publik wurde. Die Beurlaubung sei nicht mit einer Suspendierung gleichzusetzen, sagte Polizeisprecher Klaus Mannhart. Deshalb sei diese Information liegen geblieben. Der Polizeikommandant habe die Beurlaubung ausgesprochen, um den Beamten eine Ruhepause zu ermöglichen. Den Angehörigen des ums Leben gekommenen 28-jährigen Mannes drückte Regierungsrat Schild sein Beileid aus. Wie weit die Polizisten aus Notwehr gehandelt haben, könne er auf Grund der vorliegenden Informationen nicht beurteilen, sagte Schild im Radio DRS. Die Notwehr-Situation sei ihm von der Basler Polizei anders geschildert worden als aus anderen Quellen.

Erstaunt über Anzahl Schüsse

In einem Schreiben an die zuständigen französischen Behörden äusserte er sein Bedauern über den Ausgang des Einsatzes auf französischem Hoheitsgebiet. Viele Fragen bezüglich Ablauf und Rechtmässigkeit der polizeilichen Handlungen seien noch offen. Erstaunt zeigte er sich über die von den Polizisten abgegebene Zahl von 18 Schüssen. Zu klären sei auch, ob die Beamten gewusst hätten, dass sie sich auf französischem Gebiet befänden. Eine endgültige Beurteilung der tatsächlichen Umstände sei erst nach Akteneinsicht in die offiziellen Papiere der Ermittlungsbehörden und mit der Beurteilung der französischen Behörden möglich.

Die drei Basler Polizisten hatten am vergangenen Donnerstag kurz vor Mitternacht einen 28-jährigen Mann verfolgt, der unweit der schweizerisch-französischen Grenze ein Auto gestohlen hatte. Dieser flüchtete auf französisches Staatsgebiet, wo zwei der Polizisten insgesamt 18 Schüsse auf das Auto abgaben. Der Mann wurde tödlich getroffen, seine Freundin und das gemeinsame Baby, die sich ebenfalls im Auto befanden, blieben unverletzt. Die Staatsanwaltschaft von Mulhouse hat ein Verfahren gegen die zwei Schützen eröffnet. Sie wirft ihnen vorsätzliche Gewalt mit Todesfolge vor. Die Kantonspolizisten waren bereits durch die französischen Untersuchungsbehörden befragt worden.

BaZ 28.08.2001 Todesschüsse: Basler Polizisten beurlaubt

Die 18 Schüsse jenseits der Grenze bleiben unbegreiflich. «Notwehr», sagt der Anwalt der beiden beschuldigten Polizisten aus Basel.

Basel/Mulhouse. yss. Die beiden Basler Polizisten, die am Donnerstag im Elsass auf ein flüchtendes Auto 18 Schüsse abgaben und den Fahrer töteten, sind beurlaubt worden. Regierungsrat Jörg Schild versetzte sie in den Innendienst. Von der französischen Justiz ist nichts Neues zu erfahren. Mittlerweile übergab der Staatsanwalt in Mulhouse den Fall dem Untersuchungsrichter. Gleichzeitig plädiert der Anwalt der Polizisten auf «Notwehr»: Das Opfer, ein Autodieb, habe den gestohlenen Wagen «wie eine Waffe gegen die Polizei eingesetzt», erklärte Thierry Moser gegenüber Radio DRS. Weil sich die Streife voll auf den Fahrer konzentrierte, hätten sie seine Freundin und ihr Baby im Wagen nicht gesehen.
Die 24-jährige Beifahrerin gibt ein ganz anderes Bild der Ereignisse. Ihr Freund hätte bereits die Herrschaft über den Wagen verloren, als der Kugelhagel losbrach. Die Polizei hätte sie im Wagen sehen müssen. Laetitia, so heisst die junge Mutter, gab an, die Sanität sei von Nachbarn alarmiert worden und viel zu spät eingetroffen. Das Polizei- und Militärdepartement von Basel-Stadt dementiert dies vehement: Zwischen den Schüssen und dem Eintreffen der Ambulanz seien zwölf Minuten vergangen.

BaZ 28.08.2001 Warten auf die Justiz, um das Unbegreifliche zu verstehen

Neue Fakten gibt es kaum, Spekulationen viele. Im Fall um den «Schusswaffengebrauch mit Todesfolge» zweier Basler Polizisten im Elsass schweigt die französische Justiz bis auf weiteres. In Basel kondoliert Regierungsrat Jörg Schild endlich. Die beiden Polizisten wurden beurlaubt. Ein Experte sprach mit der BaZ über psychologische Tatmechanismen.

Basel. Am Donnerstag starb Michel Hercou‘t, 24, im Kugelhagel zweier Basler Polizisten. Vier Tage später gibt der grauenvolle Zwischenfall im elsässischen Grenzland noch immer Anlass zu Fragen über Fragen. Harte Fakten sind spärlich. Darüber, was sich in jener Nacht wirklich zugetragen hatte, äusserten sich fast nur die Freundin und der Vater des Opfers, sowie der Anwalt der Polizisten, Thierry Moser. Auch heute erscheinen der Sachverhalt und die Gründe dafür, was als ziemlich harmloser Autodiebstahl begann, sich als halsbrecherische Verfolgungsjagd fortsetzte und tödlich endete, in keiner Weise nachvollziehbar. Mindestens 18 Schuss wurden aus 9-Millimeter-Pistolen abgefeuert. Einer traf den Kopf des Opfers.
Mittlerweile sind die beiden Polizisten «beurlaubt» worden. Die Meldung, die beiden Täter könnten umgehend zur Arbeit zurückkehren, wurde von der Öffentlichkeit mit Kopfschütteln quittiert. Der Urlaub dauere eine Woche, liess der Polizeikommandant ad interim, Roger Fischer, verlauten. Sein Vorgesetzter, Regierungsrat Jörg Schild, hat verfügt, dass die Beamten bis auf weiteres nicht im Aussendienst eingesetzt werden.

«Schrittweise Eskalation»

Schild gab - nachdem er sich anfänglich vor allem um seine beiden Polizisten gesorgt hatte (siehe BaZ von gestern) - nun auch seinem Bedauern über das Geschehene Ausdruck. Den Angehörigen drückte er sein Beileid aus. In einem Interview mit dem Lokalsender «Telebasel» hatte Rodolphe Hercou‘t, der Vater des Getöteten, fassungslos berichtet, wie er auf dem Weg ins Gerichtsgebäude an den beiden Polizisten vorbei musste - und diese guter Dinge gewesen seien.
Überhaupt dürfte mit seiner Psychologie am Ende sein, wer verstehen will, was in den Köpfen der Polizeistreife vorging. Von dieser Seite ist nach wie vor keine Stellungnahme zu bekommen. Den Schweizer Behörden wurde noch keine Einsicht in die Papiere der Ermittlungsbehörden gewährt. «Ein Schusswaffengebrauch ist immer eine Stresssituation», sagt Professor Jürgen Margraf, Vorsteher des Instituts für Psychologie der Universität Basel. Stressphänomene gehören zu Margrafs engerem Fachgebiet. Er spricht von zwei Phänomenen, die in den unheilvollen Augenblicken gewirkt haben könnten: eine «schrittweise Eskalation» und eine «Verantwortungsdiffusion».

Keine Reue?

Für Margraf ist wahrscheinlich, dass die Situation schrittweise eskalierte: «Die Beamten wussten nicht, ob der andere bewaffnet war. In einer Jagdsituation werden die Hemmschwellen herabgesetzt. Mit jedem Schritt geht man mehr über die Grenze, und die Situation wird immer unhaltbarer.» Die Gesten des anderen würden leicht falsch interpretiert. «Der andere muss ja nicht wirklich aggressiv oder gefährlich sein», erklärt der Psychologe. «Es reicht, dass die Polizisten das so empfinden.» Überdies könnte eine Gruppendynamik mitgespielt haben.
«Keiner will der Schwächling sein», meint Margraf. «Von der empirischen Forschung aus gesehen fördern Gruppen eine Eskalation eher, als das sie sie dämpfen. Weil der Einzelne sich weniger verantwortlich fühlt.» Dass die Polizisten schon am Tag nach der Tat in der Öffentlichkeit keine Reue gezeigt, sondern gescherzt haben sollen, wie der Vater des Opfers erzählte, hält Margraf für «absolut denkbar. Die Männer wussten, dass sie einen Menschen umgebracht haben und dass das Konsequenzen haben würde. In solchen Situationen reagieren die einen, indem sie sich deprimiert in eine Ecke setzen. Aber Polizisten sind selten so. Andere versuchen, sich emotional zu distanzieren.» Zum Beispiel durch Scherze. Eine Psychologin der Polizei kümmert sich übrigens um die beiden Beamten.

Ein heikles Dossier

Mittlerweile hat sich endgültig ein Schweigen über die Angelegenheit gelegt. Die französischen Behörden haben die délicatesse des Falles erkannt. Der zuständige Staatsanwalt sei sogar verfrüht aus den Ferien zurückgekehrt. Er hat das Dossier mittlerweile an den Untersuchungsrichter Jacques Bourguinion weitergegeben, der zu dem laufenden Verfahren nichts sagen will. Auch die Präfektur des Departements Haut-Rhin schweigt. «Der Fall liegt nun ganz in den Händen der Justiz», sagt deren Sprecher, Eric Einsitel. Für die Schweizer Behörden gilt allein: Abwarten und Tee trinken.

Matthias Wyssmann

Blick 28.08.2001 Tödliche Verfolgungsjagd: Bürojob für die Baller-Polizisten

online: 27.08.01

VON ADRIAN JÄGGI

BASEL – Nach der tödlichen Verfolgungsjagd auf französischem Boden sprach der Basler Polizeidirektor Jörg Schild (FDP) ein Machtwort: Die beiden Baller-Polizisten und ihr Kollege, der den Streifenwagen lenkte, müssen nach einwöchigem Urlaub Innendienst schieben.

18 Mal feuerten die Basler Polizisten Beat M. (37) und Roger V. (24) auf den 26-jährigen Autodieb Michel Hercouët. Einer der Schüsse traf den Franzosen im Kopf – Hercouët war sofort tot.
Entgegen den Angaben von Kapo-Stabschef Rolf Meyer wurden die beiden Polizisten und der Fahrer ihres Streifenwagens bereits am Samstag für eine Woche in den Urlaub geschickt.

Gestern hat Schild entschieden: Das Trio darf bis auf weiteres nicht im Aussendienst eingesetzt werden. Der Polizeidirektor sprach gegenüber Radio DRS von einem «gravierenden Fall». Schild weiter: «Ich will wissen, weshalb jemand fast das ganze Magazin leer schiesst. Vielleicht müssen wir dann bei der Führung und Ausbildung der Polizisten über die Bücher.»

Der Polizeidirektor sprach der Familie des erschossenen Autodiebes sein Beileid aus. Den französischen Behörden schrieb er, dass er den Ausgang des Polizeieinsatzes auf französischem Hoheitsgebiet bedauere.

Laut Schild ist eine endgültige Beurteilung der tödlichen Verfolgungsjagd aber erst nach der Akteneinsicht möglich. Gegen die beiden Baller-Polizisten hat die französische Justiz ein Verfahren wegen «willkürlicher Gewalt mit Todesfolge» eingeleitet. Heute will der Oberstaatsanwalt von Mulhouse weitere Details bekannt geben.

Wann dürfen Polizisten schiessen?

VON BEAT MICHEL

BERN – Wann darf ein Polizist schiessen und wann nicht?

Beantwortet wird diese Frage im Kantonspolizei-Gesetz. Erarbeitet wurden die Regeln 1974 durch eine Kommission aus Vertretern des Eidg. Justiz- und Polizei-Departements (EJPD), der Konferenz Kantonaler Polizeikommandanten und Richtern. Einige Auszüge:

  • Gewalt darf nur angewendet werden, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt.
  • Der Gebrauch der Schusswaffe darf nur als letztes Mittel eingesetzt werden.
  • Lebensgefährliche Verletzungen sind unter allen Umständen zu verhindern.
  • Der Polizist, der von seiner Schusswaffe Gebrauch macht, muss möglichst schnell seinen Vorgesetzten benachrichtigen. Der Rapport muss an den kantonalen Polizeikommandanten weitergeleitet werden.
  • Pierre Aepli, Präsident der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten, erklärt, wann die Schusswaffe eingesetzt werden darf:
  • «In Notwehr, wenn Polizisten oder Drittpersonen in ihrem Leben gefährdet sind.»
  • «Wenn ein dringend verdächtiger Täter nach einem schweren Verbrechen auf der Flucht gestoppt werden muss.»
  • «Wenn dadurch eine Geisel befreit werden kann.»
  • Aepli: «Die Schusswaffe darf nur eingesetzt werden, wenn sonst alle Mittel versagen.»

Leserbrief:
Schiessen auf einen einfachen Autodieb geht eindeutig zu weit

Selbstverständlich lehne ich den Diebstahl von Autos und anderem fremden Eigentum ab. Ich habe auch nichts dagegen, wenn die Polizei ausserhalb ihres Einsatzbereiches, z.B. in einem anderen Kanton oder auch in einem anderen Staat verdächtige Personen weiterverfolgt, da bei einer Uebermittlung an die «richtige» Dienststelle zu viel Zeit verloren geht. Aber das Schiessen auf einen einfachen Autodieb geht eindeutig zu weit, unabhängig davon, ob dieses im eigenen Hoheitsgebiet geschieht oder nicht. Was wäre geschehen, wenn der angeschossene Autodieb einen unbeteiligten Radfahrer oder Fussgänger angefahren hätte? Für mich war der Waffengebrauch der Polizei keine Heldentat, sondern vorsätzliche Tötung. Ich hoffe, dass die Beamten für ihre feige Tat nicht nur mit einem Bürojob «bestraft» werden, sondern mit Gefängnis. Wollen etwa die Schweizer Polizisten mit den Kollegen in Israel wetteifern, wer am meisten Gegner tötet? Ist nun etwa auch der Karriereweg eines Schweizer Polizisten mit Leichen gepflastert? Für mich trifft die Redensart «die Polizei, dein Freund und Helfer» schon lange nicht mehr zu.
M.O., Zofingen

20Min 28.08.2001 Basler Polizisten beurlaubt

online 27.08.2001 12:55


Das Opfer einer blindwütigen
Verfolgungsjagd:
Der Autodieb Michel Hercouet.
(Key)

BASEL - Schiesswütige Polizisten: Die betroffenen Basler Gesetzeshüter werden nicht mehr im Aussendienst eingesetzt.

Nach dem tödlichen Schusswaffeneinsatz auf französischem Gebiet vom letzten Donnerstag werden die drei Basler Polizisten vorläufig nicht mehr im Aussendienst eingesetzt. Ablauf und Rechtmässigkeit des Polizeieinsatzes seien noch unklar, teilte der Basler Polizeidirektor Jörg Schild am Montag mit.

Nachdem Schild am Montag nochmals vom Polizeikommando über die bisherigen Informationen zum tödlichen Schusswaffeneinsatz orientiert worden war, entschied er, die drei betroffenen Polizisten bis auf weiteres nicht mehr im Aussendienst einzusetzen. Bereits am Samstag seien sie für eine Woche beurlaubt worden.

Den Angehörigen des ums Leben gekommenen Mannes drückte Regierungsrat Schild laut Mitteilung sein Beileid aus. In einem Schreiben an die zuständigen französischen Behörden äusserte er zudem sein Bedauern über den Ausgang des Einsatzes auf französischem Hoheitsgebiet. Viele Fragen bezüglich Ablauf und Rechtmässigkeit der polizeilichen Handlungen seien noch offen.

Eine endgültige Beurteilung der tatsächlichen Umstände sei erst nach Akteneinsicht in die offiziellen Papiere der Ermittlungsbehörden und mit der Beurteilung der französischen Behörden möglich.

Insgesamt drei Basler Polizisten hatten am vergangenen Donnerstag kurz vor Mitternacht einen Mann verfolgt, der unweit der schweizerisch-französischen Grenze ein Auto gestohlen hatte. Dieser flüchtete auf französisches Staatsgebiet, wo zwei der Polizisten insgesamt 18 Schüsse auf das Auto abgaben.

Der 28-jährige Mann wurde tödlich getroffen, seine Freundin und das gemeinsame Baby, die sich ebenfalls im Auto befanden, blieben unverletzt. Die Staatsanwaltschaft von Mülhausen hat ein Verfahren gegen die zwei Schützen eröffnet. Sie wirft ihnen vorsätzliche Gewalt mit Todesfolge vor.

QUELLE: AP

NZZ 28.08.2001 Basler Polizisten nach der Verfolgungsjagd beurlaubt

Basel, 27. Aug. (ap) Nach den tödlichen Schüssen bei der Verfolgung eines Autodiebs nach Frankreich sind die drei an dem Vorfall beteiligten Basler Polizisten vom Dienst beurlaubt worden. Für den Basler Polizeidirektor Jörg Schild sind Ablauf und Rechtmässigkeit des Polizeieinsatzes noch unklar. Erstaunt zeigte er sich über die Zahl der abgegebenen Schüsse; die Beamten hatten 18 Kugeln auf den Lenker des gestohlenen Autos gefeuert. Nachdem Schild am Montag nochmals vom Polizeikommando Basel-Stadt über den tödlichen Schusswaffeneinsatz vom vergangenen Donnerstag orientiert worden war, entschied er, die drei betroffenen Polizisten bis auf weiteres nicht mehr im Aussendienst einzusetzen. Bereits am Samstag waren die Polizisten für eine Woche beurlaubt worden, was erst am Montag publik wurde. Die Beurlaubung sei nicht mit einer Suspendierung gleichzusetzen, sagte ein Polizeisprecher. Deshalb sei diese Information liegen geblieben. Der Polizeikommandant habe die Beurlaubung ausgesprochen, um den Beamten eine Ruhepause zu ermöglichen. Den Angehörigen des ums Leben gekommenen 28-jährigen Mannes drückte Regierungsrat Schild sein Beileid aus.

Tages-Anzeiger 28.08.2001 Polizisten beurlaubt

Die drei Basler Polizisten sind nach der Erschiessung eines Autodiebs vorläufig suspendiert. Das Verfahren gegen sie dürfte heikel werden.

Von Felix Maise, Basel

In Basel wartete man nach dem tödlich ausgegangenen Grenzzwischenfall am Montag weiter auf Einsicht in die offiziellen Papiere der französischen Staatsanwaltschaft, welche die drei Basler Polizisten am Wochenende vernommen hatte. Solange der genaue Ablauf der Ereignisse nicht klar sei, wolle er dazu nicht Stellung nehmen, meinte Basels Polizeidirektor Jörg Schild am Montag.

In einem Schreiben an die zuständigen Behörden und zuhanden der Angehörigen des ums Leben gekommenen jungen Mannes drückte Schild sein Bedauern über den Ausgang der unglücklichen Polizeiaktion aus. Gleichzeitig entschied er, die drei Beamten, die vorerst für eine Woche vom Dienst ganz beurlaubt sind, bis auf weiteres nicht mehr im Aussendienst einzusetzen. Auch für ihn und das Polizeikommando seien bezüglich Ablauf und Rechtmässigkeit des Polizeieinsatzes derzeit noch viele Fragen offen.

Auf Grund der ersten Stellungnahme des Mülhauser Staatsanwalts dürfte die juristische Bewältigung der Affäre heikel werden. Im Zentrum steht dabei ganz klar die Frage nach der Notwehrsituation beim tödlichen Schusswaffeneinsatz der Basler Polizisten. Der französische Staatsanwalt sieht diese Notwehr auf Grund der ersten Einvernahmen kaum gegeben. Im 1998 geschlossenen bilateralen Berner Staatsvertrag mit Frankreich, der die so genannte polizeiliche Nacheile über die Grenze grundsätzlich erlaubt, ist der Waffeneinsatz im Ausland nur in Notwehr erlaubt. Schüsse aus dem Polizeiauto auf ein Fluchtfahrzeug wären damit nicht gedeckt. Im Falle einer Nacheile sollten sich die einreisenden Beamten so schnell wie möglich mit der Polizei des Nachbarlandes in Verbindung setzen. Und erwischen sie den Verfolgten, dürfen sie ihn bloss so lange festhalten, bis ihn die Beamten des Landes verhaften. Auch die Einvernahme ist Sache der Behörden des Partnerlandes.

Plötzlich in Frankreich

Das Problem dabei: Die Basler Polizisten hatten anscheinend gar nicht gemerkt, dass sie sich schon auf französischem Boden befanden. An der offenen Grenze im Schrebergartengebiet am Tatort ist das auch nicht ohne weiteres ersichtlich. Die Tatsache, dass die Beamten nach ihrer Einvernahme auf freien Fuss gesetzt wurden, deutet immerhin darauf hin, dass ihre Aussagen in Mülhausen als glaubwürdig erachtet wurden und man annimmt, sie würden sich einem Verfahren gegen sie nicht entziehen.

L'Alsace 28.08.2001 Bavure : les regrets des autorités bâloises

Dans un courrier adressé hier aux autorités françaises, le Conseiller d'Etat Jörg Schild, directeur du département de la police et de l'armée du canton de Bâle-Ville, a exprimé ses « regrets » après l'issue tragique de l'intervention de la police bâloise sur le territoire français. Le Conseiller d'Etat a, par ailleurs, exprimé ses condoléances à la famille et à la compagne de Michel Hercouët, signalent les autorités bâloises dans un communiqué de presse. Jörg Schild a indiqué vouloir attendre d'avoir eu accès au dossier de la justice française avant de se prononcer sur cette affaire. Le directeur de la police cantonale estime que les faits relatés par les médias présentent des « aspects différents » et restent « pas clairs ». De nombreuses questions, notamment sur le déroulement précis des faits et la légalité de l'intervention policière sur le territoire français, restent ouvertes, indique le communiqué.

Policiers « mis en congé »

Les trois policiers mis en cause dans la mort du voleur de voiture ont été mis en congé « dès samedi » pour une semaine par le commandant de la police bâloise. Au vu des informations transmises par la direction de la police bâloise, Jörg Schild a décidé que les trois fonctionnaires ne réintégreront pas, à l'issue de leur congé, le service des patrouilles jusqu'à nouvel ordre. Interrogé par L'Alsace, Klaus Mannhart, le porte-parole de la police bâloise, a précisé que la réglementation helvétique ne prévoit pas l'usage des armes de service dans le cadre d'un vol de voiture. « L'usage des armes n'est autorisé qu'en cas de légitime défense », a-t-il souligné. Il a démenti la présence d'une caméra embarquée dans le véhicule de la patrouille et qui aurait filmé la course-poursuite. « Les policiers en patrouille disposent uniquement d'un appareil polaroïd », a-t-il précisé.
A.D.

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