| Wenn Schugger das Jagdfieber packt ... | |
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Das PMD reagiert
| PMD 27.08.2001 | Warten auf Einsicht in die offiziellen Papiere |
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Medienmitteilung Nr. 161
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Regierungsrat Jörg Schild, der Vorsteher des Polizei- und Militärdepartementes des Kantons Basel-Stadt, hat sich heute Montag nochmals vom Polizeikommando über die bisherigen Informationen zum Schusswaffeneinsatz mit Todesfolge von Basler Polizisten auf französischem Staatsgebiet orientieren lassen. Der Polizeidirektor hält dazu fest, dass die Darstellung des Sachverhaltes in den Medien unterschiedlich und weiterhin unklar ist. Auch für Regierungsrat Jörg Schild und das Polizeikommando sind viele Fragen bezüglich Ablauf und Rechtmässigkeit der polizeilichen Handlungen offen. Eine endgültige Beurteilung der tatsächlichen Umstände ist erst nach Akteneinsicht in die offiziellen Papiere der Ermittlungsbehörden möglich und nach Beurteilung durch die französischen Behörden. Zuhanden der Angehörigen des ums Leben gekommenen Mannes drückt Regierungsrat Jörg Schild sein Beileid aus. In einem Schreiben an die zuständigen französischen Behörden äussert er zudem sein Bedauern über den Ausgang des Einsatzes auf französischem Hoheitsgebiet. Bereits letzten Samstag hat Polizeikommandant ad interim Roger Fischer die drei involvierten Polizisten für eine Woche beurlaubt. Nach seiner heutigen Informierung durch das Polizeikommando hat Regierungsrat Jörg Schild entschieden, dass sie bis auf weiteres nicht im Aussendienst eingesetzt werden und hat verschiedene Abklärungen in Auftrag gegeben. |
| BaZ online 27.08.2001 | Drei Basler Polizisten werden nach der Erschiessung eines Autodiebs beurlaubt |
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12:12
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BASEL - Nach der Erschiessung eines flüchtigen Autodiebs auf französischem Territorium bleiben die drei in den Fall verwickelten Basler Polizisten bis Ende Woche beurlaubt. Danach dürfen sie vorerst nicht mehr auf Patrouille gehen, wie der Vorsteherdes Basler Polizeidepartements bestätigte. Der Fall wird weiter abgeklärt.
QUELLE: sda |
| Netzpress 27.08.2001 | Der Fall wird weiter abgeklärt Todesschüsse auf Autodieb: Basler Polizisten beurlaubt |
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13:08
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Beatrice Blazek Basel - 18 Schüsse feuerten Basler Polizisten auf einen flüchtenden Autodieb. Im Kugelhagel starb der 27-jährige Michel Hercouet (Bild). Auch drei Tage nach den Ereignissen sind die Tatumstände unklar. Die in den Fall verwickelten Basler Polizisten wurden bis Ende Woche beurlaubt. Nach dem Dieb sind jetzt die Polizisten im Kreuzfeuer... Die Vorkommnisse rund um den Todesfall des jungen Franzosen haben wegen der verhängnisvollen Umstände grosses öffentliche Interesse ausgelöst. Die 'Wildwest'-Aspekte des Vorgehens der beiden Basler Polizisten sind zum Gegenstand weitreichender Debatten geworden. Dabei sind die Tatumstände noch immer Gegenstand sorgfältiger Abklärungen. So will sich Jörg Schild, Vorsteher des Polizeidepartements, und damit höchster Vorgesetzter der beiden Polizisten, genauestens informieren. Sein jetziger Wissensstand sei noch nicht befriedigend, liess der Politker verlauten. Er will die Untersuchungsergebnisse aus Mulhouse abwarten und einsehen. Danach will er reagieren. Den beiden Polizisten drohen, sollten sie in Frankreich verurteilt werden, bis zu zwanzig Jahre Haft. Die beiden Beamten sind mittlerweile wieder in der Schweiz auf freiem Fuss. Als interne Massnahme wurde die Beurlaubung der beiden Polizisten angeordnet. Weitere Schritte werden von den Ermittlungsergebnissen abhängen. Fest steht bis jetzt jedenfalls: Die zwei Polizisten dürfen vorerst nicht mehr auf Patrouille gehen.
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| Netzpress 27.08.2001 | Sachverhalt weiterhin unklar: Jörg Schild bedauert - Polizisten vom Dienst befreit |
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15:38
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Beatrice Blazek Basel - Der Tod von Michel Hercouet, der letzten Donnerstag Abend an der französischen Grenze von Basler Polizisten auf der Flucht erschossen wurde, bewog Regierungsrat Jörg Schild heute zu einer Stellungnahme. Er sprach den Angehörigen des Getöteten sein Beileid aus. Die in Frankreich wegen übermässiger Gewalt angeschuldigten Polizisten werden vorderhand aus dem Verkehr gezogen. Polizeidirektor Jörg Schild hält fest, dass die Darstellung des Sachverhaltes in den Medien unterschiedlich und weiterhin unklar ist.
Zuhanden der Angehörigen des ums Leben gekommenen Mannes drückt Regierungsrat Jörg Schild sein Beileid aus. In einem Schreiben an die zurständigen französischen Behörden äussert er zudem sein Bedauern über den Ausgang des Einsatzes auf französischem Hoheitsgebiet. Bereits letzten Samstag hat Polizeikommandant ad interim Roger Fischer die drei involvierten Polizisten für eine Woche beurlaubt. Nach seiner heutigen Informierung durch das Polizeikommando hat Regierungsrat Jörg Schild entschieden, dass sie bis auf weiteres nicht im Aussendienst eingesetzt werden und hat verschiedene Abklärungen in Auftrag gegeben. |
| BaZ online 27.08.2001 | Basler Polizisten vom Dienst beurlaubt |
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17:59
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Basel. AP/BaZ. Nach den tödlichen Polizeischüssen bei einer Verfolgungsjagd in Frankreich sind die drei Basler Polizisten vom Dienst beurlaubt worden. Für den Basler Polizeidirektor Jörg Schild sind Ablauf und Rechtmässigkeit des Polizeieinsatzes noch unklar. Erstaunt zeigte er sich über die Zahl der abgegebenen Schüsse. Nachdem Schild am Montag nochmals vom Polizeikommando Basel-Stadt über den tödlichen Schusswaffeneinsatz vom vergangenen Donnerstag orientiert worden war, entschied er, die drei betroffenen Polizisten bis auf weiteres nicht mehr im Aussendienst einzusetzen. Bereits am Samstag waren die Polizisten für eine Woche beurlaubt worden, was erst am Montag publik wurde. Die Beurlaubung sei nicht mit einer Suspendierung gleichzusetzen, sagte Polizeisprecher Klaus Mannhart. Deshalb sei diese Information liegen geblieben. Der Polizeikommandant habe die Beurlaubung ausgesprochen, um den Beamten eine Ruhepause zu ermöglichen. Den Angehörigen des ums Leben gekommenen 28-jährigen Mannes drückte Regierungsrat Schild sein Beileid aus. Wie weit die Polizisten aus Notwehr gehandelt haben, könne er auf Grund der vorliegenden Informationen nicht beurteilen, sagte Schild im Radio DRS. Die Notwehr-Situation sei ihm von der Basler Polizei anders geschildert worden als aus anderen Quellen. Erstaunt über Anzahl Schüsse In einem Schreiben an die zuständigen französischen Behörden äusserte er sein Bedauern über den Ausgang des Einsatzes auf französischem Hoheitsgebiet. Viele Fragen bezüglich Ablauf und Rechtmässigkeit der polizeilichen Handlungen seien noch offen. Erstaunt zeigte er sich über die von den Polizisten abgegebene Zahl von 18 Schüssen. Zu klären sei auch, ob die Beamten gewusst hätten, dass sie sich auf französischem Gebiet befänden. Eine endgültige Beurteilung der tatsächlichen Umstände sei erst nach Akteneinsicht in die offiziellen Papiere der Ermittlungsbehörden und mit der Beurteilung der französischen Behörden möglich. Die drei Basler Polizisten hatten am vergangenen Donnerstag kurz vor Mitternacht einen 28-jährigen Mann verfolgt, der unweit der schweizerisch-französischen Grenze ein Auto gestohlen hatte. Dieser flüchtete auf französisches Staatsgebiet, wo zwei der Polizisten insgesamt 18 Schüsse auf das Auto abgaben. Der Mann wurde tödlich getroffen, seine Freundin und das gemeinsame Baby, die sich ebenfalls im Auto befanden, blieben unverletzt. Die Staatsanwaltschaft von Mulhouse hat ein Verfahren gegen die zwei Schützen eröffnet. Sie wirft ihnen vorsätzliche Gewalt mit Todesfolge vor. Die Kantonspolizisten waren bereits durch die französischen Untersuchungsbehörden befragt worden. |
| BaZ 28.08.2001 | Todesschüsse: Basler Polizisten beurlaubt |
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Die 18 Schüsse jenseits der Grenze bleiben unbegreiflich. «Notwehr», sagt der Anwalt der beiden beschuldigten Polizisten aus Basel. Basel/Mulhouse. yss. Die beiden Basler Polizisten, die am Donnerstag im Elsass auf ein flüchtendes Auto 18 Schüsse abgaben und den Fahrer töteten, sind beurlaubt worden. Regierungsrat Jörg Schild versetzte sie in den Innendienst. Von der französischen Justiz ist nichts Neues zu erfahren. Mittlerweile übergab der Staatsanwalt in Mulhouse den Fall dem Untersuchungsrichter. Gleichzeitig plädiert der Anwalt der Polizisten auf «Notwehr»: Das Opfer, ein Autodieb, habe den gestohlenen Wagen «wie eine Waffe gegen die Polizei eingesetzt», erklärte Thierry Moser gegenüber Radio DRS. Weil sich die Streife voll auf den Fahrer konzentrierte, hätten sie seine Freundin und ihr Baby im Wagen nicht gesehen.
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| BaZ 28.08.2001 | Warten auf die Justiz, um das Unbegreifliche zu verstehen |
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Neue Fakten gibt es kaum, Spekulationen viele. Im Fall um den «Schusswaffengebrauch mit Todesfolge» zweier Basler Polizisten im Elsass schweigt die französische Justiz bis auf weiteres. In Basel kondoliert Regierungsrat Jörg Schild endlich. Die beiden Polizisten wurden beurlaubt. Ein Experte sprach mit der BaZ über psychologische Tatmechanismen. Basel. Am Donnerstag starb Michel Hercou‘t, 24, im Kugelhagel zweier Basler Polizisten. Vier Tage später gibt der grauenvolle Zwischenfall im elsässischen Grenzland noch immer Anlass zu Fragen über Fragen. Harte Fakten sind spärlich. Darüber, was sich in jener Nacht wirklich zugetragen hatte, äusserten sich fast nur die Freundin und der Vater des Opfers, sowie der Anwalt der Polizisten, Thierry Moser. Auch heute erscheinen der Sachverhalt und die Gründe dafür, was als ziemlich harmloser Autodiebstahl begann, sich als halsbrecherische Verfolgungsjagd fortsetzte und tödlich endete, in keiner Weise nachvollziehbar. Mindestens 18 Schuss wurden aus 9-Millimeter-Pistolen abgefeuert. Einer traf den Kopf des Opfers.
«Schrittweise Eskalation» Schild gab - nachdem er sich anfänglich vor allem um seine beiden Polizisten gesorgt hatte (siehe BaZ von gestern) - nun auch seinem Bedauern über das Geschehene Ausdruck. Den Angehörigen drückte er sein Beileid aus. In einem Interview mit dem Lokalsender «Telebasel» hatte Rodolphe Hercou‘t, der Vater des Getöteten, fassungslos berichtet, wie er auf dem Weg ins Gerichtsgebäude an den beiden Polizisten vorbei musste - und diese guter Dinge gewesen seien.
Keine Reue? Für Margraf ist wahrscheinlich, dass die Situation schrittweise eskalierte: «Die Beamten wussten nicht, ob der andere bewaffnet war. In einer Jagdsituation werden die Hemmschwellen herabgesetzt. Mit jedem Schritt geht man mehr über die Grenze, und die Situation wird immer unhaltbarer.» Die Gesten des anderen würden leicht falsch interpretiert. «Der andere muss ja nicht wirklich aggressiv oder gefährlich sein», erklärt der Psychologe. «Es reicht, dass die Polizisten das so empfinden.» Überdies könnte eine Gruppendynamik mitgespielt haben.
Ein heikles Dossier Mittlerweile hat sich endgültig ein Schweigen über die Angelegenheit gelegt. Die französischen Behörden haben die délicatesse des Falles erkannt. Der zuständige Staatsanwalt sei sogar verfrüht aus den Ferien zurückgekehrt. Er hat das Dossier mittlerweile an den Untersuchungsrichter Jacques Bourguinion weitergegeben, der zu dem laufenden Verfahren nichts sagen will. Auch die Präfektur des Departements Haut-Rhin schweigt. «Der Fall liegt nun ganz in den Händen der Justiz», sagt deren Sprecher, Eric Einsitel. Für die Schweizer Behörden gilt allein: Abwarten und Tee trinken. Matthias Wyssmann |
| 20Min 28.08.2001 | Basler Polizisten beurlaubt |
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online 27.08.2001 12:55
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BASEL - Schiesswütige Polizisten: Die betroffenen Basler Gesetzeshüter werden nicht mehr im Aussendienst eingesetzt. Nach dem tödlichen Schusswaffeneinsatz auf französischem Gebiet vom letzten Donnerstag werden die drei Basler Polizisten vorläufig nicht mehr im Aussendienst eingesetzt. Ablauf und Rechtmässigkeit des Polizeieinsatzes seien noch unklar, teilte der Basler Polizeidirektor Jörg Schild am Montag mit. Nachdem Schild am Montag nochmals vom Polizeikommando über die bisherigen Informationen zum tödlichen Schusswaffeneinsatz orientiert worden war, entschied er, die drei betroffenen Polizisten bis auf weiteres nicht mehr im Aussendienst einzusetzen. Bereits am Samstag seien sie für eine Woche beurlaubt worden. Den Angehörigen des ums Leben gekommenen Mannes drückte Regierungsrat Schild laut Mitteilung sein Beileid aus. In einem Schreiben an die zuständigen französischen Behörden äusserte er zudem sein Bedauern über den Ausgang des Einsatzes auf französischem Hoheitsgebiet. Viele Fragen bezüglich Ablauf und Rechtmässigkeit der polizeilichen Handlungen seien noch offen. Eine endgültige Beurteilung der tatsächlichen Umstände sei erst nach Akteneinsicht in die offiziellen Papiere der Ermittlungsbehörden und mit der Beurteilung der französischen Behörden möglich. Insgesamt drei Basler Polizisten hatten am vergangenen Donnerstag kurz vor Mitternacht einen Mann verfolgt, der unweit der schweizerisch-französischen Grenze ein Auto gestohlen hatte. Dieser flüchtete auf französisches Staatsgebiet, wo zwei der Polizisten insgesamt 18 Schüsse auf das Auto abgaben. Der 28-jährige Mann wurde tödlich getroffen, seine Freundin und das gemeinsame Baby, die sich ebenfalls im Auto befanden, blieben unverletzt. Die Staatsanwaltschaft von Mülhausen hat ein Verfahren gegen die zwei Schützen eröffnet. Sie wirft ihnen vorsätzliche Gewalt mit Todesfolge vor. QUELLE: AP |
| NZZ 28.08.2001 | Basler Polizisten nach der Verfolgungsjagd beurlaubt |
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Basel, 27. Aug. (ap) Nach den tödlichen Schüssen bei der Verfolgung eines Autodiebs nach Frankreich sind die drei an dem Vorfall beteiligten Basler Polizisten vom Dienst beurlaubt worden. Für den Basler Polizeidirektor Jörg Schild sind Ablauf und Rechtmässigkeit des Polizeieinsatzes noch unklar. Erstaunt zeigte er sich über die Zahl der abgegebenen Schüsse; die Beamten hatten 18 Kugeln auf den Lenker des gestohlenen Autos gefeuert. Nachdem Schild am Montag nochmals vom Polizeikommando Basel-Stadt über den tödlichen Schusswaffeneinsatz vom vergangenen Donnerstag orientiert worden war, entschied er, die drei betroffenen Polizisten bis auf weiteres nicht mehr im Aussendienst einzusetzen. Bereits am Samstag waren die Polizisten für eine Woche beurlaubt worden, was erst am Montag publik wurde. Die Beurlaubung sei nicht mit einer Suspendierung gleichzusetzen, sagte ein Polizeisprecher. Deshalb sei diese Information liegen geblieben. Der Polizeikommandant habe die Beurlaubung ausgesprochen, um den Beamten eine Ruhepause zu ermöglichen. Den Angehörigen des ums Leben gekommenen 28-jährigen Mannes drückte Regierungsrat Schild sein Beileid aus. |
| Tages-Anzeiger 28.08.2001 | Polizisten beurlaubt |
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Die drei Basler Polizisten sind nach der Erschiessung eines Autodiebs vorläufig suspendiert. Das Verfahren gegen sie dürfte heikel werden. Von Felix Maise, Basel In Basel wartete man nach dem tödlich ausgegangenen Grenzzwischenfall am Montag weiter auf Einsicht in die offiziellen Papiere der französischen Staatsanwaltschaft, welche die drei Basler Polizisten am Wochenende vernommen hatte. Solange der genaue Ablauf der Ereignisse nicht klar sei, wolle er dazu nicht Stellung nehmen, meinte Basels Polizeidirektor Jörg Schild am Montag. In einem Schreiben an die zuständigen Behörden und zuhanden der Angehörigen des ums Leben gekommenen jungen Mannes drückte Schild sein Bedauern über den Ausgang der unglücklichen Polizeiaktion aus. Gleichzeitig entschied er, die drei Beamten, die vorerst für eine Woche vom Dienst ganz beurlaubt sind, bis auf weiteres nicht mehr im Aussendienst einzusetzen. Auch für ihn und das Polizeikommando seien bezüglich Ablauf und Rechtmässigkeit des Polizeieinsatzes derzeit noch viele Fragen offen. Auf Grund der ersten Stellungnahme des Mülhauser Staatsanwalts dürfte die juristische Bewältigung der Affäre heikel werden. Im Zentrum steht dabei ganz klar die Frage nach der Notwehrsituation beim tödlichen Schusswaffeneinsatz der Basler Polizisten. Der französische Staatsanwalt sieht diese Notwehr auf Grund der ersten Einvernahmen kaum gegeben. Im 1998 geschlossenen bilateralen Berner Staatsvertrag mit Frankreich, der die so genannte polizeiliche Nacheile über die Grenze grundsätzlich erlaubt, ist der Waffeneinsatz im Ausland nur in Notwehr erlaubt. Schüsse aus dem Polizeiauto auf ein Fluchtfahrzeug wären damit nicht gedeckt. Im Falle einer Nacheile sollten sich die einreisenden Beamten so schnell wie möglich mit der Polizei des Nachbarlandes in Verbindung setzen. Und erwischen sie den Verfolgten, dürfen sie ihn bloss so lange festhalten, bis ihn die Beamten des Landes verhaften. Auch die Einvernahme ist Sache der Behörden des Partnerlandes. Plötzlich in Frankreich Das Problem dabei: Die Basler Polizisten hatten anscheinend gar nicht gemerkt, dass sie sich schon auf französischem Boden befanden. An der offenen Grenze im Schrebergartengebiet am Tatort ist das auch nicht ohne weiteres ersichtlich. Die Tatsache, dass die Beamten nach ihrer Einvernahme auf freien Fuss gesetzt wurden, deutet immerhin darauf hin, dass ihre Aussagen in Mülhausen als glaubwürdig erachtet wurden und man annimmt, sie würden sich einem Verfahren gegen sie nicht entziehen. |
| L'Alsace 28.08.2001 | Bavure : les regrets des autorités bâloises |
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Dans un courrier adressé hier aux autorités françaises, le Conseiller d'Etat Jörg Schild, directeur du département de la police et de l'armée du canton de Bâle-Ville, a exprimé ses « regrets » après l'issue tragique de l'intervention de la police bâloise sur le territoire français. Le Conseiller d'Etat a, par ailleurs, exprimé ses condoléances à la famille et à la compagne de Michel Hercouët, signalent les autorités bâloises dans un communiqué de presse. Jörg Schild a indiqué vouloir attendre d'avoir eu accès au dossier de la justice française avant de se prononcer sur cette affaire. Le directeur de la police cantonale estime que les faits relatés par les médias présentent des « aspects différents » et restent « pas clairs ». De nombreuses questions, notamment sur le déroulement précis des faits et la légalité de l'intervention policière sur le territoire français, restent ouvertes, indique le communiqué. Policiers « mis en congé » Les trois policiers mis en cause dans la mort du voleur de voiture ont été mis en congé « dès samedi » pour une semaine par le commandant de la police bâloise. Au vu des informations transmises par la direction de la police bâloise, Jörg Schild a décidé que les trois fonctionnaires ne réintégreront pas, à l'issue de leur congé, le service des patrouilles jusqu'à nouvel ordre. Interrogé par L'Alsace, Klaus Mannhart, le porte-parole de la police bâloise, a précisé que la réglementation helvétique ne prévoit pas l'usage des armes de service dans le cadre d'un vol de voiture. « L'usage des armes n'est autorisé qu'en cas de légitime défense », a-t-il souligné. Il a démenti la présence d'une caméra embarquée dans le véhicule de la patrouille et qui aurait filmé la course-poursuite. « Les policiers en patrouille disposent uniquement d'un appareil polaroïd », a-t-il précisé. |
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