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20Min 27.08.2001 Autodieb stirbt im Kugelhagel der Basler Polizei

online 26.08.2001 10:24

BASEL - Nach der tödlichen Verfolgungsjagd eines Autodiebs hat die französische Justiz ein Verfahren gegen zwei Basler Polizisten eröffnet.

Der 28-jährige starb in einem eigentlichen Kugelhagel an einem Kopfschuss, wie die Staatsanwaltschaft am Samstag in Mülhausen bekannt gab.

An der Verfolgungsjagd in der Nacht zum vergangenen Freitag im schweizerisch-französischen Grenzgebiet bei Basel waren drei Beamte der Basler Kantonspolizei beteiligt. Zwei von ihnen wirft die Staatsanwaltschaft von Mülhausen vorsätzliche Gewalt mit Todesfolge vor, wie Staatsanwalt Michel Senthille am Samstag an einer Pressekonferenz bekannt gab. Die Kantonspolizisten hatten insgesamt 18 Schüsse auf das Auto abgegeben, indem sich neben dem 28-jährigen Autodieb auch eine junge Frau mit ihrem Baby befanden. Die Frau musste mit einem Schock ins Spital gebracht werden.

Die Basler Kantonspolizisten wurden durch die französischen Untersuchungsbehörden befragt. Am Samstagabend waren alle wieder auf freiem Fuss. Die beiden beschuldigten Beamten müssen sich aber der französischen Justiz zur Verfügung halten, wie Senthill sagte. Die Polizeibeamten hätten bei der Befragung geltend gemacht, sie hätten in Notwehr gehandelt, weil sie befürchtet hätten, dass der Autodieb seinen Wagen wende und gegen sie losfahre. Etwa 30 Meter hinter der französisch-schweizerischen Grenze kam das Auto in einem Graben zum Stillstand, nachdem die Polizeibeamten auf den Wagen geschossen hatten.

Beim Autodieb handelt es sich um einen 28-jährigen Mann aus Blotzheim im Elsass, der wegen verschiedener Delikte vorbestraft und erst am vergangenen 13. Juli aus der Haft gekommen war. Er hatte am vergangenen Donnerstag um etwa 23.30 Uhr in der Hüningerstrasse in Basel unweit der schweizerisch-französischen Grenze ein parkiertes Auto aufgebrochen. Nachdem ein Passant die Polizei alarmiert hatte, nahm die Polizeipatrouille die Verfolgung des flüchtenden Autos auf. Die Basler Staatsanwaltschaft hatte keine genauen Angaben über die Todesumstände des Autiebs gemacht, sondern lediglich erklärt, dass der Mann bei der Verfolgungsaktion ums Leben gekommen und dass es zu einem Waffeneinsatz gekommen sei.

QUELLE: AP

20Min 27.08.2001 Todesschützen weiter im Dienst

BASEL – Die französische Justiz hat wegen der tödlichen Verfolgungsjagd eines Autodiebs nach Frankreich ein Verfahren gegen zwei Basler Polizisten eröffnet.


Nach 18 Schüssen kam das Auto
an diesem Ort zum Stehen. (Key)
Die beiden haben am Freitag 18 Schüsse auf das Auto abgefeuert und dabei den Dieb tödlich am Kopf getroffen. Im Auto befanden sich ebenfalls eine Frau und ein Baby.

«Die Polizisten sind nicht von ihrer Arbeit suspendiert», so der Stabschef der Polizei Basel-Stadt. Ein Autodiebstahl alleine reiche aber nicht aus, um Schusswaffen zu gebrauchen. «Wir gehen deshalb davon aus, dass noch andere Sachverhalte vorliegen und die Beamten wussten, was sie machten», verteidigte sich der Stabschef weiter.

BaZ 27.08.2001 Todesschüsse: Verfahren gegen Basler Polizisten

Nach einer Verfolgungsjagd mit tödlichem Ausgang hat die französische Justiz ein Verfahren gegen zwei Basler Polizisten eröffnet.

Mülhausen/Basel. BaZ. Die Staatsanwaltschaft von Mülhausen wirft zwei Basler Polizisten vorsätzliche Gewalt mit Todesfolge vor, wie Staatsanwalt Michel Senthille am Samstag bekannt gab. Inzwischen stehe fest, dass die beiden Beamten nach der Verfolgungsjagd im schweizerisch-französischen Grenzgebiet 18 Schüsse auf ein Auto abgegeben hatten, in dem sich neben dem Autodieb auch eine junge Frau mit ihrem Baby befanden. Der 28-Jährige starb in einem eigentlichen Kugelhagel an einem Kopfschuss. Die Frau musste mit einem Schock hospitalisiert werden.
Die Basler Polizisten wurden durch die französischen Untersuchungsbehörden befragt. Der Chauffeur des Patrouillenfahrzeugs kam noch am Freitagabend auf freien Fuss, die beiden beschuldigten Kantonspolizeibeamten wurden am Samstagabend frei gelassen. Sie müssen sich aber der französischen Justiz zur Verfügung halten, wie Senthille sagte. Die Polizeibeamten hätten bei der Befragung geltend gemacht, sie hätten in Notwehr gehandelt, weil sie befürchteten, dass der Autodieb seinen Wagen wende und gegen sie losfahre. Die involvierten Polizisten sind nicht von ihrer Arbeit suspendiert und werden in Basel von zuständigen Stellen betreut, wie Rolf Meyer, Stabschef der Kantonspolizei Basel-Stadt, am Sonntag sagte. Der zuständige Regierungsrat Jörg Schild erwartet heute Montag mehr Informationen zum Fall.

BaZ 27.08.2001 Den Basler Polizisten drohen bis zu zwanzig Jahre Gefängnis


Ist zum zweiten Mal innert
Jahresfrist in eine Schiesserei
mit tödlichem Ausgang verwickelt:
Die baselstädtische Kantonspolizei
(im Bild das Polizeiwappen,
wie es unter anderem
auch auf den Uniformen
angebracht ist).
Foto Peter Armbruster

Der Staatsanwalt von Mulhouse ermittelt wegen vorsätzlicher Tötung mit Todesfolge gegen die beiden Basler Polizisten, die Donnerstagnacht auf französischem Boden nach einer Verfolgungsjagd einen Autodieb erschossen haben. 18 Mal haben sie auf ihn gefeuert. Seine Freundin, die mit ihrem Baby mit im Auto war, belastet die Polizisten schwer.

Mulhouse. Eine «bavure», das ist in Frankreich heute ein harter Ausdruck. Sie wird benutzt, wenn die Öffentlichkeit, die Medien oder Betroffene davon überzeugt sind, dass die Polizei und andere Ordnungshüter einen Übergriff begangen haben, der weit über ihre Kompetenzen hinausgeht und unangemessen war.
Von «bavure» war gestern die Rede in den Medien, und verantwortlich dafür machte man die beiden Basler Polizisten, die in der Nacht vom Donnerstag auf Freitag bei einer Verfolgungsjagd einen 28-jährigen schweizerisch-französischen Doppelbürger aus Blotzheim erschossen hatten. Dieser war in Basel, in der Hüningerstrasse, dabei beobachtet worden, wie er ein Auto stahl. Die Basler Kantonspolizei hatte die Verfolgung aufgenommen, die mit dem Tod des Lenkers in den Schrebergärten von Saint-Louis Bourgfelden endete, auf französischem Gebiet (BaZ vom Samstag).
Am Freitag war die Todesursache des Mannes noch unklar, am Samstag-nachmittag aber gab der Staatsanwalt von Mulhouse, Michel Senthille, bekannt, dass der Autodieb an einem Kopfschuss gestorben sei. Mehrere andere Kugeln landeten in seinem Körper, insgesamt achtzehn Mal schossen die Basler Polizisten auf ihn. An der Verfolgungsjagd waren drei Beamte beteiligt gewesen; zwei von ihnen wurden von den französischen Behörden angeklagt, der dritte war lediglich gefahren.

«Vorsätzliche Tötung»

Diese lautet auf «vorsätzliche Gewalt mit Todesfolge», und darauf steht eine Strafe von maximal 20 Jahren Gefängnis. Die beiden Beamten kamen nach einem Ortstermin am Freitag und nach Befragungen am Samstag am Samstagabend wieder auf freien Fuss, müssen sich aber zur Verfügung der französischen Justiz halten.
Strittig ist der Hergang der letzten Minuten der Verfolgungsjagd. Die beiden Basler Polizeibeamten machten ihr Recht auf Notwehr geltend. Sie hätten befürchtet, dass der Autodieb den Wagen wende und gegen sie losfahre. So stellte es auch Thierry Moser, der Anwalt der beiden Polizisten, gegenüber den Medien dar: «Nach der wilden Verfolgungsjagd in Basel hat das Opfer die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und ist, um wieder freizukommen, auf einen der Polizisten zugefahren, der aus dem Auto gestiegen war. Der Streifenchef hat daraufhin das Feuer eröffnet, um seinen Kollegen zu schützen, der daraufhin auch geschossen hat.» Moser verwies ferner darauf, dass die Polizisten nicht gewusst hätten, dass eine Frau mit Baby im Fahrzeug war. «Es war keine Tötung, sondern ein Unfall. Sie haben nach der Schweizer Gesetzgebung gehandelt und sind zutiefst bestürzt über den Tod des jungen Mannes», so Moser weiter. Staatsanwalt Michel Senthille und auch der Anwalt betonten, dass die Polizisten davon überzeugt waren, sie hätten sich noch auf Schweizer Gebiet befunden.

Die Freundin klagt an

Das waren sie aber nicht, und von daher ist eindeutig, dass sie ihre Befugnisse überschritten haben; das schweizerisch-französische Abkommen von Bern von 1998 erlaubt lediglich die Nacheile ins Nachbarland, aber keine Festnahme und schon gar keinen Schusswaffengebrauch. Der französische Staatsanwalt steht zudem der Notwehrthese der beiden Beamten eher skeptisch gegenüber. So wollte er zwar gegenüber den elsässischen Medien den oben zitierten Ausdruck «bavure» nicht benutzen, sagte aber, dass sie sich seiner Meinung nach nicht zweifelsfrei in einer Notwehrsituation befunden hätten. Der elsässischen Tageszeitung «L'Alsace» ist es gelungen, ein ausführliches Interview mit der Freundin des toten Autodiebes zu führen, das am gestrigen Sonntag erschien. Ihre Version des Hergangs unterscheidet sich erheblich von den Aussagen der Polizisten und belastet diese schwer.
Sehr wohl hätten diese gesehen, dass sie mit dem Baby neben ihrem Freund und Vater des Kindes gesessen habe. Die Kugeln hätten um sie herum geschwirrt, als sie noch am Fahren waren. Und dann, als sie im Graben lagen und das Fahrzeug sich nicht mehr bewegte, sei immer noch geschossen worden. Dann hätten die Beamten das Auto mit ihrer Stossstange blockiert. «Ich habe ihnen zugeschrien: Hilfe, er ist tot, er ist tot. Sie waren ausser sich und haben mir gesagt: Geben Sie mir die Waffen. Ich habe ihnen erklärt, dass wir keine hätten. Ein Polizist ist zu Michel gekommen, hat den Motor ausgeschaltet, seinen Puls gefühlt und dann geschrien: Er atmet noch, er atmet noch.» 30 bis 45 Minuten soll es gedauert haben, bis der Krankenwagen kam.

Polizisten nicht suspendiert

Die junge Frau versteht das Verhalten der Polizisten nicht. Nie hätte sich ein Beamter vor oder neben dem Auto befunden. «Die Polizisten hätten auf die Reifen schiessen können und es hätte das Drama nicht gegeben. Ich habe mich nicht im Auto gebückt und ich hatte immer mein Baby im Arm. Sie haben in alle Richtungen geschossen, und es ist ein Wunder, dass das Baby und ich nicht getötet worden sind. Michel hat dieses Glück nicht gehabt.» «L'Alsace» berichtet auch, dass der Mann, der wegen Autodiebstahls der Polizei bereits bekannt war, die gestohlenen Fahrzeuge nicht verkauft hätte, sondern sie sozusagen nur «ausgeborgt» hat. So sei das auch in besagter Nacht gewesen, als Mann und Freundin der letzte Bus um 19 Uhr weggefahren war und er nicht trampen wollte.
Diese Woche werden die ballistischen Untersuchungen weitere Klarheit über die Ereignisse bringen. «L'Alsace» behauptet ferner, eine Kamera auf dem Polizeiwagen habe die Szene gefilmt. Klaus Mannhart, Polizei-Pressesprecher, weiss nichts davon. Die beiden Polizisten sind nicht suspendiert und könnten heute schon wieder arbeiten.

Von Peter Schenk

BaZ 27.08.2001 Autodiebstahl rechtfertigt nicht Schusswaffen


Titelseite der «L'Alsace»,
Sonntag. Das Foto zeigt
den Toten mit Freundin.

piz. «Das wird noch ein heikler Fall werden», meint Strafgerichtspräsident Peter Albrecht. Generell sei der Schusswaffengebrauch bei einem Autodiebstahl nicht verhältnismässig, sofern die Täter nicht bewaffnet seien. Dazu komme, dass Verfolgungsjagden mit grossen Risiken für die übrigen Verkehrsteilnehmer verbunden seien. «Aufgrund der bisher bekannten Fakten wäre der Verdacht der fahrlässigen Tötung am wahrscheinlichsten.» Dafür sieht das schweizerische Recht eine Strafe von drei Tagen bis zu drei Jahren Gefängnis oder eine Geldbusse vor. In Frankreich wird den Polizisten «absichtliche Gewalt mit Todesfolge» vorgeworfen, ein Delikt, auf das eine Gefängnisstrafe von bis zu 20 Jahren steht, nach schweizerischem Recht das Strafmass für eine «vorsätzliche Tötung». Vorerst befinden sich die Polizisten wieder in der Schweiz auf freiem Fuss. Frankreich könne keine Auslieferung verlangen, so Albrecht. Eine Untersuchungshaft sei aber vermutlich deshalb nicht angeordnet worden, da es sehr unwahrscheinlich sei, dass die Basler Kantonspolizisten sich um ein Verfahren drücken.

BaZ online 27.08.2001 Polizeidirektor Schild zu den Polizeischüssen

08:56

Basel. BaZ. Nach einer Verfolgungsjagd mit tödlichem Ausgang hat die französische Justiz ein Verfahren gegen zwei Basler Polizisten eröffnet. Die Staatsanwaltschaft von Mülhausen wirft zwei Basler Polizisten vorsätzliche Gewalt mit Todesfolge vor, wie Staatsanwalt Michel Senthille am Samstag bekannt gab.

Inzwischen steht fest, dass die beiden Beamten nach der Verfolgungsjagd im schweizerisch-französischen Grenzgebiet 18 Schüsse auf ein Auto abgegeben hatten, in dem sich neben dem Autodieb auch eine junge Frau mit ihrem Baby befanden.

Polizeidirektor Jörg Schild nimmt in der BaZ Stellung zu dem Fall: «Auch mir stellen sich natürlich einige Fragen»

BaZ 27.08.2001 «Auch mir stellen sich natürlich einige Fragen»


Jörg Schild: «Die Polizisten
werden gut betreut.»
Foto Armbruster

Was in der Nacht auf den vergangenen Freitag passierte, wisse er bis jetzt auch vorwiegend nur aus den Medien, bekräftigte der Basler Polizeidirektor Jörg Schild gestern in einem Gespräch mit der BaZ. Einen Kommentar zum tragischen Fall abzugeben, erachte er deshalb als verfrüht. Aber gewisse Gedanken habe er sich natürlich schon gemacht.

BaZ: Herr Schild, vor rund einem halben Jahr ist ein Mann nach einer Verfolgungsjagd von der Polizei in einem Tunnel erschossen worden, und vor ein paar Tagen hat eine Polizeipatrouille schon wieder einen flüchtenden Autodieb getötet...

Jörg Schild: Der frühere Fall wurde vor ein paar Monaten strafrechtlich untersucht. Dabei stellte sich klar heraus, dass aus einer Notwehrsituation heraus reagiert worden ist. Ich möchte daran erinnern, dass einem Polizisten ein Eisenfuss über den Schädel gezogen wurde.

War jetzt auch wieder Notwehr im Spiel?

Das weiss ich nicht. Die Informationen über den Tathergang entnahm ich bis jetzt weitgehend aus den Medien, teilweise vom Kommando. Ich bin beispielsweise nicht einmal darüber im Bilde, ob die von der Presse vermeldeten 15 oder 18 abgegebenen Schüsse effektiv der Wahrheit entsprechen. Schriftliche Unterlagen der französischen Untersuchungsbehörden liegen mir nämlich noch nicht vor. Auf eine Nachfrage bei den französischen Behörden habe ich verzichtet, um nicht den Eindruck zu erwecken, wir würden uns in die Untersuchung einmischen. Eine strikte Trennung halte ich für sinnvoll. Ich habe vom Kommando aber verlangt, dass mir am (heutigen/Red.) Montag auch schriftlich Bericht erstattet wird.

Was ist Ihnen eigentlich als Erstes durch den Kopf gegangen, als Sie vom neuesten Fall Kenntnis erhielten?

Ich wollte wissen, ob es meinen Leuten gut geht. Ich habe mich laufend von Roger Fischer (Polizeichef ad interim) informieren und versichern lassen, dass die beiden Polizisten juristisch und psychologisch gut betreut werden.

Haben Sie in der Zwischenzeit bereits einmal persönlich mit den beiden Polizisten den Kontakt gesucht?

Nein. Die beiden Männer waren 48 Stunden im Einsatz und sollen jetzt zuerst einmal ausschlafen. Das Strafverfahren nimmt ja seinen Lauf, und Sofortmassnahmen waren keine angezeigt.

Zum zweitenmal innerhalb kurzer Zeit ist ein Verdächtiger durch Schüsse der Basler Polizei umgekommen. Da liegt die Frage auf der Hand, ob es Rambos unter Ihren Polizisten gibt.

Meines Wissens gelten die beiden Polizisten als unbescholten und haben in der Vergangenheit noch nie von der Schusswaffe Gebrauch gemacht. Selbstverständlich frage ich mich auch, weshalb da jemand praktisch sein ganzes Magazin leerschoss. Weil wir uns aber weiterhin im Bereich der Spekulationen bewegen, möchte ich den Vorfall noch nicht kommentieren. Vielleicht wurden die beiden Polizisten ja wirklich stark bedroht und handelten aus Notwehr.

Wurde beim Opfer eine Waffe gefunden?

Davon habe ich keine Kenntnis.

Lässt sich der jüngste Fall nicht als Indiz dafür deuten, dass der Einsatz der Dienstwaffe bei der Polizei nicht genügend instruiert bzw. geübt wird?

Übungsmässig geschossen wird regelmässig. Ich möchte jetzt aber genau wissen, wie die Frage des Waffengebrauchs im Einsatz gelehrt wird, also wie sich die Polizisten bei solchen Situationen konkret zu verhalten haben. Und ich will auch wissen, wie der französische Staatsvertrag, genau genommen geht es um den Einsatz der Polizisten jenseits der (französischen) Grenze, den Leuten instruiert wird.

Interview Markus Sutter

BaZ 27.08.2001 Tageskommentar: Basler Polizei unter Beschuss


Markus Sutter

Wenn im Verhältnis 1:1 zutrifft, was in den vergangenen Tagen wegen des getöteten Autodiebes so alles zu lesen und zu hören war, dann muss die Basler Polizei dringend über die Bücher.

Monatelang sorgten die Basler Polizisten mit ihren hartnäckig vorgetragenen Lohnforderungen permanent für Schlagzeilen in eigener Sache. Das Lobbyieren lohnte sich. Am Schluss siegten die «Retter in der Not» fast auf der ganzen Linie. Seit der Nacht vom vergangenen Donnerstag auf den Freitag machen hingegen andere Schlagzeilen die Runde, solche, die den schon genug unter Imageproblemen leidenden Polizisten nochmals einen Tiefschlag versetzen dürften.
Vor einigen Monaten ereignete sich im Schwarzwaldtunnel zwar schon einmal ein polizeilicher Zwischenfall mit Todesfolge: Doch damals war der Schuss aus Notwehr - so wie der Begriff im Gesetz verstanden wird - zu rechtfertigen, weil ein Gesetzeshüter um Leib und Leben bangte. Einem Polizisten muss die Möglichkeit eingeräumt werden, sich im Extremfall - also bei massiver eigener oder Fremdgefährdung - auch mit der Waffe zur Wehr setzen zu können. Sonst droht der Dienst zur Farce zu werden.
Viel deutet allerdings darauf hin, dass diese Grundvoraussetzung zum Waffengebrauch im jüngsten Fall fehlte. Gewiss: Jemanden vorzuverurteilen ist eine heikle und vielfach auch unfaire Angelegenheit. Die nächtliche Polizeiaktion wirft zudem noch eine Reihe von Fragen über Gefahrenpotenziale, Vorschriften und Verhaltensweisen auf, die vorerst einmal seriös geprüft sein wollen.
Doch zu denken geben muss schon, was sich da eine Polizei-Patrouille aus der Stadt in unmittelbarer Grenznähe leistete. Selbst mit einer blühenden Phantasie ist äusserst schwer auszumalen, welche Gefährdung von einem Fluchtauto ausgehen könnte, um 18 Schüsse auf ein Fahrzeug mit drei Insassen - worunter ein Baby - zu rechtfertigen.
Dass sich Regierungsrat Schild mit einem Kommentar vorderhand nicht auf die Äste hinauslassen will, bevor er über schriftliche Unterlagen verfügt, mag noch angehen. Dass den Polizeidirektor aber bloss das Wohl seiner beiden Mitarbeiter zu interessieren scheint, er jedoch kein Wort des Bedauerns gegenüber der leidgeprüften Frau verliert, stimmt irgendwie bedenklich.
Hellhörig macht auch, was über das weitere Schicksal der Polizisten berichtet wird. Kann es wirklich sein, dass diese umgehend an ihren Arbeitsplatz zurückkehren? Wer nur eine Spur Gefühl, von Reue ganz zu schweigen, zeigt, ist doch gar nicht in der Lage, so zu tun, als ob (fast) nichts geschehen wäre. Arbeit sei die beste Therapie, heisst eine Lebensweisheit. Im vorliegenden Fall bekommt das Motto aber einen schalen Beigeschmack.

Baslerstab 27.08.2001 Verfolgungsjagd endete tödlich - 18 Schüsse abgefeuert

Französische Justiz ermittelt gegen Basler Polizisten.

Die beiden Basler Polizisten, die einen nach Frankreich geflüchteten Autodieb erschossen haben, sind wieder frei. Das von der französischen Justiz gegen sie eingeleitete Verfahren wegen «willkürlicher Gewalt mit Todesfolge» läuft aber weiter. Bei der grenzüberschreitenden Verfolgungsjagd in der Nacht auf Freitag hatten die Polizeibeamten aus Basel laut der französischen Staatsanwaltschaft in Mülhausen 18 Schüsse auf den gestohlenen Wagen abgefeuert.

Weshalb geschossen wurde, ist Gegenstand der laufenden Untersuchung. Der 28-jährige Dieb, bei dem es sich um einen der Polizei bekannten schweizerisch-französischen Doppelbürger aus Blotzheim im Elsass handeln soll, kam durch einen Kopfschuss ums Leben. Baby blieb unverletzt Unverletzt blieben seine Freundin und das gemeinsame Kind, ein zwei Monate altes Baby, die sich ebenfalls im Auto befanden. Der Fahrer des Polizeifahrzeugs, der nicht gefeuert hatte, durfte noch am Freitag nach Hause. Seine Kollegen wurden dagegen am Samstag von der französischen Justiz vernommen und erst am Samstagabend frei gelassen. Sie müssen jedoch den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stehen. Vorgeworfen wird den Polizisten laut Oberstaatsanwalt Michel Senthille «willkürliche Gewalt mit Todesfolge». Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen bis zu 20 Jahre Haft. Die Aussagen der Polizisten, sie hätten aus Notwehr gehandelt, liess Senthille nicht gelten. Das den beiden Beamten in Frankreich zur Last gelegte Delikt entspreche in der Schweiz in etwa der «fahrlässigen Tötung», sagte Rolf Meyer, Stabschef der Kantonspolizei Basel-Stadt. Während der Einvernahme in Frankreich seien die Polizisten vom Kommando betreut worden, das ihnen auch einen französischen Anwalt vermittelte. Kam es zur Eskalation? Das Vorgehen der französischen Untersuchungsbehörden, die neben den Dienstwaffen auch den Basler Streifenwagen beschlagnahmten, bezeichnete Meyer als korrekt und professionell. «Wir haben riesiges Vertrauen in die französische Justiz gewonnen», betonte Meyer. In Basel selbst hat der tödliche Vorfall für die beiden Beamten vorerst keine Folgen. Sobald sie sich dazu in der Lage fühlen, können sie ihren Dienst wieder aufnehmen. Allfällige Massnahmen werden laut Meyer erst ergriffen, wenn Ermittlungsergebnisse aus Frankreich vorliegen. Bei der Basler Polizei ist man überzeugt, dass es bei der Verfolgung des Autodiebs in einer Schrebergartenanlage im Grenzgebiet zu einer Eskalation gekommen sein muss. Denn auf einen Autodieb hätte aufgrund der Vorschriften nicht geschossen werden dürfen.

sda

Blick 27.08.2001 Tödliche Verfolgungsjagd
«Uns flogen die Kugeln um die Ohren»
Laetitia und ihr Baby Samuel sassen im Auto


Traurig zeigt Laetitia ein
Foto von sich und ihrem
Freund Michel, den die
Basler Polizisten erschossen
haben.
FOTO: CHRISTOPH GRUNLER

BASEL/MULHOUSE (F) – Laetitia (24) verlor ihren Freund – und der elf Wochen alte Samuel seinen Vater. Die beiden sassen auf dem Beifahrersitz des VW Golf, den Michel Hercouët (24) gestohlen hatte. Hercouët starb, als eine Polizeikugel ihn in den Kopf traf.

«Es ist ein Wunder, dass mein Baby und ich nicht getötet wurden», sagt Laetitia in Interviews mit den französischen Zeitungen «Journal du Dimanche» und «Journal d’Alsace».
Die junge Familie fuhr am Mittwochnachmittag nach Basel. «Michel suchte Arbeit», berichtet Laetitia. Abends um sieben Uhr wollte das Paar nach Frankreich zurückkehren. «Doch der Bus war weg», sagt Laetitia. «Ich wollte Autostopp machen. Doch Michel hörte nicht auf mich.»

Stattdessen knackte ihr Freund einen VW Golf. Weil er Mühe mit der Wegfahrsperre hatte, entschloss er sich, einen Opel Kadett aufzubrechen. Aber ein Passant alarmierte die Polizei. Da hetzten Hercouët und seine Freundin wieder zurück in den Golf und brausten los. «Ich sass auf dem Beifahrersitz und hielt mein Baby im Arm», sagt Laetitia.

Ein Polizeiauto verfolgte das Paar, das nur noch eines wollte: «So schnell wie möglich zurück nach Frankreich. Wir rasten durch einen unbewachten Grenzübergang. Aber die Polizei verfolgte uns weiter. Michel sagte zu mir: ‹Sorge dich nicht, wir sind in Frankreich.› Das waren seine letzten Worte.»

Bei einer engen Stelle verlor Hercouët die Herrschaft über den Wagen. «Plötzlich hörte ich, wie uns Kugeln um die Ohren flogen», sagt Laetitia. «Die Polizisten fuhren zu uns auf und ich konnte klar den Fahrer erkennen. Er schrie mir etwas zu. Michel legte den Rückwärtsgang ein.»

Die Polizisten schossen erneut. Laetitia: «Der Motor des Golf heulte auf und Michel bewegte sich nicht mehr. Ich fuhr ihm durchs Haar und sah, dass es voller Blut war. Michel hatte ein Loch im Kopf.»

Schlechte Schützen

VON URS MOSER

BERN – Wenn Schweizer Polizisten zur Waffe greifen, wirds gefährlich – nicht nur für Verbrecher. Unsere Polizei trifft selten, worauf sie zielt. Ein Bericht zu den miesen Schiesskünsten warnt ausdrücklich vor dem Schusswaffengebrauch auf flüchtende Fahrzeuge.

Bei 18 Schüssen auf einen flüchtenden Autodieb war die Katastrophe programmiert. Dass die Freundin des Täters und ihr Baby unversehrt blieben, grenzt an ein Wunder. Denn: Schweizer Polizisten treffen selten, worauf sie zielen.
Das belegt eine Studie im Hinblick auf die Beschaffung umstrittener, durch die Haager Kriegskonvention geächteter Deformationsgeschosse für die Polizeikorps. 1146 Schussabgaben wurden ausgewertet – ganze 86 trafen ihr Ziel. Abzüglich 211 Warnschüsse resultiert eine blamable Trefferquote von 9 Prozent.
«Der Schusswaffeneinsatz ist erst recht problematisch und in der Regel nicht sinnvoll, wenn damit Fahrzeuge gestoppt werden sollen», heisst es im Bericht der polizeitechnischen Kommission.
Die dum-dum-artige Munition richtet grösseren Schaden an als die herkömmlichen Vollmantelgeschosse. Das makabre Argument für ihren Einsatz: Wenn die Polizisten ausnahmsweise treffen, sinkt das Risiko, dass sie ein zweites Mal abdrücken müssen und dabei Unbeteiligte verletzen.
Als der Munitionsentscheid im Juli präsentiert wurde, sagte Roman Pfister vom wissenschaftlich-technischen Dienst der Stadtpolizei Zürich zu BLICK: «Bei Schussabgaben in Notwehr wurde der Gegner mit dem ersten Schuss mehrheitlich nicht ausser Gefecht gesetzt. Die Folge: Mit der herkömmlichen Munition wird mehr geschossen.» Pfister zur Schiesskunst der Polizisten: «Die Zahlen sollten zu denken geben. Vielleicht nützen sie etwas, damit die Polizei die Ausbildungsmittel bekommt, die sie braucht.»

Blick 27.08.2001 Basler Polizisten erschossen Autodieb – seine Freundin:
«Plötzlich hatte er ein Loch im Kopf»

VON GABRIELA BRAUN UND ADRIAN JÄGGI

BASEL/MULHOUSE (F) – Der Autodieb Michel Hercouët (26) stirbt im Kugelhagel der Polizei. 18 Schüsse feuern die Beamten Beat M. (37) und Roger V. (24) ab (BLICK berichtete). Wie durch ein Wunder überleben Freundin Laetitia (24) und das gemeinsame Baby Samuel (elf Wochen). Jetzt erhebt Laetitia schwere Vorwürfe gegen die zwei Basler Polizisten.

Immer wieder hört Laetitia die Schüsse: «Sie feuerten wie die Irren», sagt sie. «Plötzlich hatte Michel ein Loch im Kopf.»
Hercouët stahl in der Nacht auf Freitag in Basel einen VW Golf. Er wollte mit seiner Familie heim nach Blotzheim im Elsass fahren. Basler Polizisten nahmen die Verfolgung auf – über die Schweizer Grenze hinaus! In Frankreich eröffneten zwei der Beamten das Feuer. Hercouët starb an einem Kopfschuss. Die Polizisten sagen, sie hätten in Notwehr geschossen. Laetitia gibt dagegen an, Hercouët habe keine Waffe gehabt – die Staatsanwaltschaft in Mulhouse bestätigt dies. Die Beamten sind wieder in der Schweiz – auf freiem Fuss. Sie dürfen sogar wieder arbeiten. «Das erstaunt mich sehr», sagt der ehemalige Strafrechts-Professor Jörg Rehberg. «Auf ihnen lasten doch recht schwere Vorwürfe.»

Das Basler Polizeikorps hält auch nach den Schüssen im Elsass an seinen beiden Beamten fest – trotz der laufenden Untersuchung, trotz den Vorwürfen und trotz dem unklaren Tathergang.

«Die beiden nehmen ihren Dienst auf, sobald sie sich dazu bereit fühlen», erklärt der Basler Kapo-Sprecher Klaus Mannhart.

Strafrechts-Experte Jörg Rehberg dagegen zu BLICK: «Die Polizisten dürfen wieder arbeiten, als ob nichts geschehen wäre. Dabei müsste die Basler Seite jetzt doch erst eine disziplinarische Untersuchung einleiten.»

Die Staatsanwaltschaft von Mulhouse wirft den zwei Polizisten «willkürliche Gewalt mit Todesfolge» vor. Darauf stehen zwanzig Jahre Gefängnis.

Die Basler Polizisten wussten wahrscheinlich gar nicht, dass sie über die Grenze hinaus ins Elsass gefahren waren. «Das ist keine Entschuldigung», urteilt Rehberg. «Und es kann in der strafrechtlichen Verfolgung auch keine entscheidende Rolle spielen.»

Klaus Mannhart zu BLICK: «Wir haben noch keine Akteneinsicht bekommen. Wir gehen aber davon aus, dass unsere Beamten rechtmässig handelten.» Auch Kapo-Stabschef Rolf Meyer nimmt seine Kollegen in Schutz: «Ein Autodiebstahl ist kein Rechtfertigungsgrund für einen Schusswaffengebrauch. Wir glauben, dass noch andere Sachverhalte vorlagen, und dass unsere Beamten wussten, was sie taten.»

Blick 27.08.2001 Polizisten: «Es war ein Unfall»

VON ADRIAN JÄGGI

BASEL – Die Polizisten Beat M. (37) und Roger V. (24) schossen aus Notwehr – sagt ihr Anwalt Thierry Moser. «Zudem hatten sie geglaubt, sich noch immer in der Schweiz aufzuhalten.»

Moser erzählt den Vorgang aus Sicht der Polizisten: «Das Opfer fuhr rückwärts – direkt auf einen Polizisten zu, der ausgestiegen war. Um seinen Kollegen zu schützen, eröffnete der Patrouillenchef das Feuer.»
Moser erklärt auch, dass die beiden Polizisten die Frau und das Baby im Fluchtauto nicht gesehen hätten. «Es war ein Unfall. Die Beamten sind über den Tod des jungen Mannes tief betroffen.»

NZZ 27.08.2001 Verfahren gegen die Basler Polizisten in Frankreich

Mülhausen, 26. Aug. (ap) Die französische Justiz hat wegen der tödlichen Verfolgungsjagd auf einen Autodieb nach Frankreich ein Verfahren gegen zwei Basler Polizisten eröffnet. Der 28-jährige Mann erlag in einem eigentlichen Kugelhagel einem Kopfschuss, wie die Staatsanwaltschaft in Mülhausen bekannt gab. An der Verfolgungsjagd in der Nacht zum Freitag im schweizerisch-französischen Grenzgebiet bei Basel waren drei Beamte der Basler Kantonspolizei beteiligt. Zwei von ihnen wirft die Staatsanwaltschaft von Mülhausen vorsätzliche Gewalt mit Todesfolge vor.

Tages-Anzeiger 27.08.2001 Der Flüchtende war unbewaffnet

Die französische Justiz ermittelt nun gegen die Basler Polizisten, die auf einen flüchtigen Autodieb 18 Schüsse abgefeuert haben.

Von Felix Maise, Basel

Am Wochenende wurde etwas klarer, wie sich das Drama um den getöteten Autodieb in der Nacht auf Freitag einige Meter jenseits der Schweizer Grenze abgespielt hat (vgl. TA vom Samstag). Nach der Befragung der drei Basler Polizisten, die auf das Auto des Getöteten geschossen haben, wirft der französische Oberstaatsanwalt Michel Senthille den Beamten "Gewalt mit Todesfolge" vor.

Dies gab die Staatsanwaltschaft am Samstag in Mülhausen bekannt. Für Senthille handelten die Beamten nicht in eigentlicher Notwehr. Der getötete 27-jährige Mann, ein den französischen Behörden als Autodieb bereits bekannter schweizerisch-französischer Doppelbürger namens Michel Hercouét aus dem grenznahen Blotzheim, war nicht bewaffnet gewesen.

Die Situation eskalierte

Insgesamt 18 Schüsse hatten zwei der drei Beamten auf den in Basel gestohlenen VW Golf des jungen Mannes abgegeben, in dem sich auch seine Freundin Laetitia Guggenberger und ihr 11 Wochen altes Baby befanden. Wie durch ein Wunder blieben die beiden unverletzt. Wie die junge Frau der Tageszeitung "L'Alsace" mitteilte, begannen die Beamten zu schiessen, nachdem sie das Fluchtauto in den Schrebergärten unmittelbar jenseits der Grenze eingeholt hatten.

Nach den ersten Schüssen verlor der junge Mann vorübergehend die Kontrolle über sein Fahrzeug, das an einem Gartenzaun zum Stillstand kam. Der Polizeistreifenwagen habe hinter ihrem Auto angehalten und einer der Beamten sei ausgestiegen, erzählte die Frau. Ihrem Freund sei es dann aber gelungen, das Auto wieder zu starten. Im Rückwärtsgang sei er auf den sich nähernden Polizisten zugefahren. Darauf seien die weiteren Schüsse gefallen, von denen einer den jungen Mann tödlich getroffen habe. Die beiden Fahrzeuge seien schliesslich Stossstange an Stossstange zum Stillstand gekommen. Sie habe sofort gesehen, dass ihr Freund am Kopf getroffen worden sei. Erst als sie ausgestiegen sei und um Hilfe gerufen habe, hätten die Polizisten offenbar gemerkt, dass sie und ihr Baby auch im Auto gesessen seien.

Erhärtet hat sich inzwischen die Vermutung, dass sich die Basler Polizisten noch auf Schweizer Boden wähnten. Das sagte der Mülhauser Anwalt der Basler Beamten. Er bestätigt auch weit gehend die Eskalation am Ende der Flucht: Der junge Mann habe in der letzten Phase des wilden Manövrierens seines Autos den ausgestiegenen Polizisten zu überrollen versucht. Darauf habe der zweite ebenfalls ausgestiegene Beamte auf den Autodieb zu schiessen begonnen, und auch der direkt Bedrohte habe geschossen. Für den Anwalt der Polizisten handelt es sich beim Vorgefallenen um einen tragischen Unfall.

Der Lenker des Streifenwagens, der nicht geschossen hatte, war bereits am Freitagabend aus der Haft entlassen worden, seine zwei Kollegen am Samstagnachmittag. Gegen sie wird jetzt wegen "Gewalt mit Todesfolge" in Frankreich ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Das Delikt entspricht in der Schweiz in etwa der "fahrlässigen Tötung". Im schlimmsten Fall drohen den Polizisten aus Basel 20 Jahre Haft.

Eine Kamera als Hauptzeugin?

In Mülhausen geblieben sind vorläufig die Dienstwaffen und das Basler Polizeiauto: Wie "L'Alsace" weiter berichtete, soll eine auf dem Dach des Streifenwagens montierte Kamera die ganze verhängnisvolle Verfolgungsjagd gefilmt haben.

L'Alsace 27.08.2001 La mort d'un voleur de voiture

Alors que les policiers mis en examen sont autorisés à reprendre leur service à Bâle, le père de la victime dénonce « une bavure à 100 % ».

LES POLICIERS SUISSES qui ont abattu jeudi soir Michel Hercouët, un jeune Français de 28 ans qui venait de voler une voiture à Bâle (nos précédentes éditions), pourront reprendre leur service dès qu'ils se sentiront prêts, a indiqué hier Rolf Meyer, chef d'état-major de la police de Bâle. Selon Rolf Meyer, interrogé par l'Agence suisse ATS, cette affaire n'aura pour le moment pas de conséquences pour ces deux hommes au sein de la police bâloise. Les deux policiers suisses ont été mis en examen samedi à Mulhouse pour « violences volontaires ayant entraîné la mort, commises par des fonctionnaires de l'autorité publique dans l'exercice de leurs fonctions ». Béar Meyer, 37 ans, caporal et chef de la patrouille qui avait pris en chasse à Bâle le voleur de voiture, et Roger Vonburg, 24 ans, ne sont soumis à aucune mesure de contrôle judiciaire et ont été laissés en liberté., Le chef d'état-major de la police de Bâle a précisé toutefois que d'éventuelles sanctions contre ces deux policiers ne seront prises qu'une fois connues les conclusions de la justice française.

« Homicide par négligence »

La charge retenue contre les deux fonctionnaires s'apparente à celle d'« homicide par négligence » en Suisse, a expliqué Rolf Meyer. La procédure instaurée à Mulhouse menée contre les deux Suisses a été « absolument correcte et professionnelle », a souligné le chef d'état-major de la police, qui dit avoir une « immense confiance » en la justice française. Les deux policiers, qui ont tiré un total de 18 coups de feu, encourent ? on le sait ? une peine maximum de 20 ans de réclusion car leur condition de fonctionnaires de police constitue une circonstance aggravante. Le jeune voleur, qui ne portait aucune arme, a été frappé d'une seule balle mortelle à la tête. Il a également reçu « plusieurs » balles tirées « à quelques mètres de distance » par les armes de service des deux policiers, des pistolets automatiques de calibre 9 mm, a indiqué samedi le procureur de la république de Mulhouse, Michel Senthille. Selon leur avocat, les deux Suisses ont assuré qu'ils étaient persuadés d'être toujours en territoire helvète alors qu'ils étaient en réalité à Saint-Louis, à une centaine de mètres de la frontière, lorsqu'ils ont tenté d'interpeller Michel Hercouët. Ils affirment également qu'ils ignoraient la présence à bord de la voiture de la jeune femme et de son bébé et qu'ils ont ouvert le feu après qu'ils se sont sentis menacés par une manoeuvre de la victime pour dégager le véhicule immobilisé.

« C'était son point faible »

Pour le père du jeune homme, Rodolphe Hercouët, un préretraité de l'usine Sandoz (Novartis) de Bâle, Michel n'était pas un garçon violent. Il reconnaît que son fils volait souvent des véhicules et avait déjà été condamné pour ce délit : « C'était son point faible. Il empruntait des voitures. Mais il ne les revendait pas. Il les empruntait pour ses seuls besoins de déplacements avec et il les abandonnait ensuite. Pour lui, cela n'était pas grave? » Michel Hercouët était sans travail : « Il en cherchait. La semaine dernière, il avait travaillé un ou deux jours. Cela n'avait pas duré. Mais ce jeudi, il était vraiment allé à Bâle pour trouver du travail? » « C'est une bavure à 100 % ! », estime le père de Michel à propos de la fusillade ? comme l'a fait samedi la compagne de la victime. Rodolphe Hercouët a indiqué hier qu'il allait examiner les possibilités de porter plainte contre les deux policiers suisses mis en examen : « La voiture avait calé. Ils ont tiré 18 coups de feu alors que la compagne de mon fils était sur le siège avant avec son bébé dans les bras? »

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