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Wenn Schugger das Jagdfieber packt ...
Wildwest im Elsass Presse-Archiv 2 
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Der Versuch, zu verstehen

SonntagsBlick 26.08.2001 Nach tödlicher Verfolgungsjagd bis nach Frankreich
Basler Polizisten: 20 Jahre Knast?

VON MONICA FAHMY

BASEL/MULHOUSE (F) – Die Todesschüsse von Mulhouse: Jetzt werfen die französischen Behörden den Basler Polizisten vor, sie hätten «willkürlich» gehandelt. Den Beamten, die einen Autodieb erschossen, drohen bis zu zwanzig Jahre Knast.

Achtzehn Schüsse feuerten zwei Basler Polizisten (28 und 32) Donnerstagnacht auf einen flüchtenden Autodieb in Frankreich. Im Auto sassen auch die Freundin des Diebes und ihr gemeinsames Kind, ein zwei Monate altes Baby. Ein Kopfschuss traf den 27-jährigen Franzosen tödlich.
Der junge Mann hatte an der Hüningerstrasse in Basel, nahe der Grenze zum Elsass, ein Auto geknackt. Passanten benachrichtigten die Polizei. Ein Streifenwagen mit drei Mann Besatzung nahm die Verfolgung auf. Die Verfolgungsjagd endete im Graben einer Schrebergartensiedlung – auf französischem Boden. Die Polizisten wussten zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich nicht, dass sie über die Grenze ins Elsass gefahren waren. Dort fielen die verhängnisvollen Schüsse auf das bereits stehende Auto. Blutüberströmt bricht der Franzose über dem Autosteuer zusammen. Seine Freundin und das Baby bleiben wie durch ein Wunder unverletzt.

Weshalb die Beamten geschossen haben und weshalb sie gleich 18 Schüsse abfeuerten, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Und die liegen in französischer Hand. Den Beamten wird von der Staatsanwaltschaft in Mulhouse «willkürliche Gewalt mit Todesfolge» vorgeworfen, wie Oberstaatsanwalt Michel Senthille schriftlich mitteilte. Wenn sie verurteilt werden, drohen ihnen bis zu zwanzig Jahren Gefängnis. «Da es sich um eine andere Strafprozessordnung handelt, interpretiere ich die Aussage Senthilles, wie wenn in der Schweiz wegen fahrlässiger Tötung ermittelt würde», sagt Rolf Meyer, Stabschef der Kantonspolizei Basel-Stadt zu SonntagsBlick. «Nur der Anwalt der Polizisten hat Akteneinsicht. Unsere Leute wurden auch beim Tatort hinter die Abschrankungen gewiesen.»

Die Basler Polizisten rapportierten ihren Vorgesetzten ihre Version der wilden Verfolgungsjagd. «Dazu darf ich nichts sagen», so Meyer. Er gesteht ein, dass 18 Schüsse «viel» seien. «Aber wenn der genaue Grund klar ist, werden dann auch die 18 Schüsse erklärbar.» Dies bezweifeln Experten (siehe Box).

Die Argumente der beiden Polizisten, sie hätten aus Notwehr gehandelt, liess Staatsanwalt Senthille bei der Einvernahme jedenfalls nicht gelten. Die beiden Polizisten wurden gestern Abend aus der Untersuchungshaft in Mulhouse freigelassen. Sie befinden sich wieder in der Schweiz. Der Fahrer der Streife war schon am Abend zuvor wieder zu Hause. «Für die Polizisten war es ein sehr einschneidendes Erlebnis», sagt Stabschef Meyer. «Sie sind emotional angeschlagen. Die meisten Beamten müssen in ihrer ganzen Laufbahn nie die Schusswaffe einsetzen.» Beide Polizisten haben in Frankreich offenbar erstmals ihre Dienstwaffe eingesetzt. «Wir werden die Betreuung unserer Leute aufrechterhalten», sagt Meyer.

Wie es der Freundin und dem Baby des Autodiebes jetzt geht, darüber konnte Stabschef Rolf Meyer keine Auskunft geben.

«15 Schüsse zu viel»
ZÜRICH - Greifen Polizisten bei Verfolgungsjagden zu schnell zur Waffe?
«Normalerweise nicht», sagt Paul Kenzelmann, der zehn Jahre bei der Stadtpolizei Zürich als Kripo-Detektiv im Einsatz war. Der Fall der beiden Beamten in Basel werfe aber Fragen auf. «In einer Notwehrsituation müssen ein, maximal zwei Schüsse den Täter kampfunfähig machen», sagt Kenzelmann gegenüber SonntagsBlick. Zudem wisse man bei Schüssen auf ein Auto nie, wo der Schuss genau einschlagen werde. «Die Frau und das Kind haben Riesenglück, dass sie noch leben. Achtzehn Schüsse sind fünfzehn zu viel. Da scheint mir ein absoluter Schwachpunkt in der Ausbildung vorzuliegen.»
In der Schweiz sei die Ausbildung der Polizei im Allgemeinen gut. «Es hapert bei der psychologischen Ausbildung. Das pseudopsychologische Getue, das den Polizisten zugemutet wird, ist ein alter Hut.»

Tödliche Verfolgungen

Schon andere Verfolgungsjagden mit der Polizei endeten tödlich. Vier Fälle aus den letzten drei Jahren.

  • Bronschhofen SG, Juli 1998:
    Ein Autolenker (53) flüchtet vor der Polizei und stirbt bei einem Selbstunfall.
  • Basel, Dezember 2000:
    Ein flüchtender Autodieb (18) wird von einem Polizisten erschossen. Zuvor hatte er einen anderen Polizisten mit einer Eisenstange verletzt.
  • Lugano, März 2001:
    Die Polizei stellt zwei Autodiebe. Als diese, zwischen zwei Polizeifahrzeugen eingeklemmt, das eine Fahrzeug rammen, greift ein Polizist zur Waffe. Ein Dieb stirbt am Schuss in die Brust. Die Einheit kam diese Woche wieder in die Schlagzeilen, weil bei einer Übung zwei Polizisten von einem Kollegen mit scharfer Munition schwer verletzt wurden.
  • Lüsslingen SO, April 2001:
    Ein 33-jähriger Berner stirbt bei einem Selbstunfall nach einer Verfolgungsjagd mit der Polizei.

SonntagsZeitung 26.08.2001 Basler Polizisten erschossen Autodieb

Während der Verfolgung bis nach Frankreich gaben die zwei Beamten 18 Schüsse ab

VON CHRISTIAN MAURER

Mülhausen F/Basel - Die französische Justiz ermittelt gegen zwei Basler Kantonspolizisten wegen «absichtlicher Gewalt mit Todesfolge». Die beiden Beamten hatten in der Nacht auf Freitag einen Autodieb über die Grenze bis nach Frankreich verfolgt. Der 28-jährige schweizerisch-französische Doppelbürger starb bei der Verfolgungsjagd - an einem Kopfschuss, wie die Ermittlungen gestern ergaben.
Die beiden Basler Polizisten wurden gestern Nachmittag von Oberstaatsanwalt Michel Senthille dem zuständigen Untersuchungsrichter in Mülhausen vorgeführt. Laut Senthille hatten sie 18 Schüsse auf das flüchtende Auto abgegeben, in dem neben dem Fahrer auch dessen 24-jährige Freundin und das gemeinsame Kind des Paars, ein zweieinhalb Monate altes Baby, waren. Während Frau und Kind wie durch ein Wunder unverletzt blieben, wurde der Mann von mehreren 9-Millimeter-Geschossen aus den Basler Dienstwaffen durchlöchert, eines traf tödlich im Kopf. Damit ist die Hypothese vom Tisch, der Flüchtende sei Verletzungen erlegen, die er sich zuzog, als sein Auto im Niemandsland zwischen der Schweiz und Frankreich im Strassengraben landete.
Trotz der schwer wiegenden Vorwürfe wurden die beiden Polizisten gestern Abend freigelassen und konnten in die Schweiz zurückreisen. Ein dritter Polizist war schon am Freitagabend nach einer Befragung in Mülhausen wieder entlassen worden. Der Unteroffizier war am Steuer des verfolgenden Streifenwagens gesessen und hatte selber nicht geschossen. «Sie müssen sich aber zur Verfügung der französischen Justiz halten», präzisierte Rolf Meyer, Stabschef der Basler Kantonspolizei. «Wir haben volles Vertrauen, dass die Untersuchung in Frankreich korrekt abläuft.»
Noch ungeklärt ist, warum die beiden Beamten nach einer fünf bis sechs Kilometer langen Verfolgungsjagd plötzlich auf einen simplen, wenn auch in Frankreich einschlägig bekannten Autodieb geschossen haben. Die von den Polizisten geltend gemachte Notwehrsituation lässt der französische Staatsanwalt Senthille nicht gelten. Weitere Einvernahmen sollen Klarheit bringen. Das den Polizisten vorgeworfene Delikt, das dem Tatbestand der vorsätzlichen Tötung im Schweizerischen Strafgesetzbuch entspricht, wird in Frankreich mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft.
In der Schweiz haben die beiden Beamten dagegen vorläufig nichts zu befürchten. Sobald sie sich selber einsatzfähig fühlen, werden sie wieder auf Patrouille gehen. «Bevor wir abklären, ob die Schussabgabe nach Basler Vorschriften gerechtfertigt war, warten wir das Resultat der Strafuntersuchung in Mülhausen ab», erklärt Kapo-Stabschef Meyer. Das Basler Polizeigesetz ist laut Meyer eindeutig. Schiessen ist nur erlaubt bei Notwehr und schweren Verbrechen. Autodiebstahl allein, räumt Meyer ein, gehört sicher nicht dazu.
Trotz strenger Regeln setzt die Polizei immer wieder Schusswaffen bei Bagatelldelikten ein. Mindestens zwei weitere Autodiebe sind in den letzten zwölf Monaten von Schweizer Polizisten erschossen worden, mindestens sechs Kleinkriminelle wurden verletzt.

BaZ online 26.08.2001 Die Schweizer Polizisten werden in Frankreich vorübergehend festgenommen

26.08.2001 - 06:16 Uhr

MÜLHAUSEN - Nach dem Tod eines französischen Autodiebs bei einer grenzüberschreitenden Verfolgungsjagd sind zwei Schweizer Polizisten vorübergehend festgenommen worden.
Die beiden Beamten seien nach ihrer Festnahme am Samstag im französischen Mülhausen ohne weitere Bedingungen wieder freigelassen worden, teilte ihr Anwalt mit. Nach bisherigen Ermittlungen war der Franzose in der Nacht zum Freitag bei der Verfolgungsjagd von den Polizisten auf französischem Staatsgebiet erschossen worden. Gegen die Polizisten wurden Ermittlungen wegen willkürlicher Gewalt mit Todesfolge eingeleitet.

QUELLE: sda

BaZ online 26.08.2001 Strafverfahren gegen zwei Basler Polizisten


In diesem Gebüsch nahe der
Burgfelder Grenze endete die
Verfolgungsjagd. Die Polizei
markierte gefundene Patronenhülsen.
Fotos Keystone

Mulhouse/Basel. AP/BaZ Die französische Justiz hat wegen der tödlichen Verfolgungsjagd eines Autodiebs nach Frankreich ein Verfahren gegen zwei Basler Polizisten eröffnet. Der 28-jährige starb in einem eigentlichen Kugelhagel an einem Kopfschuss, wie die Staatsanwaltschaft am Samstag in Mulhouse bekannt gab.

An der Verfolgungsjagd in der Nacht zum vergangenen Freitag im schweizerisch-französischen Grenzgebiet bei Basel waren drei Beamte der Basler Kantonspolizei beteiligt. Zwei von ihnen wirft die Staatsanwaltschaft von Mulhouse vorsätzliche Gewalt mit Todesfolge vor, wie Staatsanwalt Michel Senthille bekannt gab.

18 Schüsse abgefeuert

Inzwischen stehe fest, dass die beiden Beamten insgesamt 18 Schüsse auf das Auto abgegeben hatten, indem sich neben dem 28-jährigen Autodieb auch eine junge Frau mit ihrem Baby befanden. Die Frau musste mit einem Schock ins Spital gebracht werden.

Die Basler Kantonspolizisten wurden durch die französischen Untersuchungsbehörden befragt. Der Chauffeur des Patrouillenfahrzeugs kam am Freitagabend und die beiden beschuldigten Kantonspolizeibeamten am Samstagabend auf freien Fuss. Sie müssen sich aber der französischen Justiz zur Verfügung halten, wie Senthill sagte. Die Polizeibeamten hätten bei der Befragung geltend gemacht, sie hätten in Notwehr gehandelt, weil sie befürchtet hätten, dass der Autodieb seinen Wagen wende und gegen sie losfahre. Etwa 30 Meter hinter der französisch-schweizerischen Grenze kam das Auto in einem Graben zum Stillstand, nachdem auf den Wagen geschossen wurde.

Autodiebstahl allein rechtfertigt Waffengebrauch nicht

Die involvierten Polizisten sind nicht von ihrer Arbeit suspendiert und werden in Basel von zuständigen Stellen betreut, wie Rolf Meyer, Stabschef der Kantonspolizei Basel-Stadt, am Sonntag sagte. Mit Hinweis auf das laufende Verfahren in Frankreich wollte er sich zum konkreten Schusswaffengebrauch nicht äussern. Er wies auf Anfrage aber darauf hin, dass ein Autodiebstahl alleine kein ausreichender Rechtfertigungsgrund für einen Schusswaffengebrauch sei. `Wir gehen deshalb davon aus, dass noch andere Sachverhalte vorliegen und dass unsere Beamten wussten, was sie machten", sagte er. Meyer drückte im weiteren sein volles Vertrauen in die Arbeit der französischen Justiz aus; "wir haben hoch professionelle Arbeit erlebt", fügte er hinzu.

28-jähriger Elsässer

Beim Autodieb handelt es sich um einen 28-jährigen Mann aus Blotzheim im Elsass, der wegen verschiedener Delikte vorbestraft und erst am vergangenen 13. Juli aus der Haft gekommen war. Er hatte am vergangenen Donnerstag um 23.30 Uhr in der Hüningerstrasse in Basel unweit der schweizerisch-französischen Grenze ein parkiertes Auto aufgebrochen und war damit geflohen.

Bereits am vergangenen 27. Dezember war ein flüchtender Autodieb in Basel von der Polizei erschossen worden. Es handelte sich um einen 18-jährigen Moldawier, der die Polizei mit einer Eisenstange angriff, nachdem er gestellt worden war.

20Min 27.08.2001 Haft bis zu 20 Jahren

online 25.08.2001 21:00

INFOBOX

Hintergrund:
Der Tote wohnte im elsässischen Blotzheim nahe der Schweizer Grenze. Er wurde von zwei Schweizer Polizisten nach einer Verfolgunsgjagd erschossen. Zentrale Frage: War es Notwehr?

BASEL - Die Staatsanwaltschaft von Mulhouse ermittelt gegen zwei Schweizer Polizisten. Diese haben einen Autodieb nahe der Grenze erschossen.

Den Beamten werde "willkürliche Gewalt mit Todesfolge" vorgeworfen, teilte Oberstaatsanwalt Michel Senthille mit. Der 28-Jährige und der 32-Jährige würden zurzeit noch vom Untersuchungsrichter verhört. Im Falle einer Verurteilung drohe ihnen bis zu 20 Jahren Haft.

Nach den bisherigen Ermittlungen war der 27 Jahre alte Franzose in der Nacht zum Freitag bei einer grenzüberschreitenden Verfolgungsjagd von den Schweizer Polizisten erschossen worden. Seine im gleichen Auto sitzende Freundin und das gemeinsame Kind des Paares, ein zwei Monate altes Baby, blieben unverletzt.

Nach Darstellung der Basler Staatsanwaltschaft war der junge Mann von Passanten beobachtet worden, als er in Basel ein Auto aufbrach. Bei der anschliessenden Verfolgungsjagd gaben die beiden Schweizer Beamten insgesamt 18 Schüsse auf das Fluchtauto ab. Der Wagen stoppte schliesslich einige Meter hinter der Grenze in einem Graben.

Laut Staatsanwalt Senthille wurde der Fahrer von "mehreren Schüssen" getroffen, darunter von einem tödlichen Kopfschuss. Die Argumente der Polizisten, sie hätten aus Notwehr gehandelt, liess Senthille nicht gelten. Der Einsatz erfolgte auf der Grundlage eines bilateralen Abkommens, das Verfolgungsjagden über die Grenze hinweg erlaubt. Für die Ermittlungen ist die französische Justiz verantwortlich.

QUELLE: SDA

L'Alsace 26.08.2001 Deux policiers suisses mis en examen

Coups mortels, c'est le chef de poursuites engagées par le parquet de Mulhouse contre les deux policiers bâlois qui ont tué un jeune homme de 28 ans, domicilié à Blotzheim, dans une voiture volée, jeudi soir à Saint-Louis.

LE PROCUREUR de la République de Mulhouse, Michel Senthille, est rentré tout exprès de vacances après le drame. Lorsqu'on lui a demandé, hier après-midi au cours d'une conférence de presse, s'il agissait d'une bavure de la part des policiers suisses, il a répondu qu'il ne lui appartient pas de « donner ce genre de qualificatif » tout en ajoutant qu'il ne lui apparaît pas qu'ils se trouvaient dans une « indubitable » situation de légitime défense.

Une balle dans la tête

En clair, pour le chef du parquet de Mulhouse, l'affaire est « indubitablement litigieuse ». D'autant plus, a-t-il dit encore, qu'on est là « hors du cadre de la convention de Berne permettant les droits de poursuites au-delà de la frontière, mais qui n'autorise pas les interpellations ». Rappelons les faits. Jeudi soir, vers 23 h 30, une patrouille de la police bâloise a pris en chasse un jeune homme de 28 ans, Michel Hercouët, domicilié à Blotzheim et qui a la double nationalité franco-suisse (sa mère est suissesse), et déjà connu pour des vols de voitures en Suisse. A bord d'une Golf volée, dans laquelle se trouvaient aussi sa compagne de 24 ans et leur bébé de onze semaines, il venait de tenter d'en dérober une autre, rue de Huningue à Bâle, quand un témoin a appelé la police (voir également ci-dessous). La course-poursuite s'est terminée près des jardins familiaux, en territoire français, près du poste frontière de Bourgfelden, où les policiers ont ouvert le feu, tirant au moins 18 balles de 9 mm de leurs pistolets Sig Sauer, et tuant le jeune homme se trouvant au volant de l'auto volée, alors que sa compagne et leur bébé se trouvaient également assis dans le véhicule. Le procureur Senthille a indiqué hier que, d'après l'autopsie de la victime qui a été pratiquée hier, une seule balle, qui a touché la tête, était mortelle, et que « quelques-unes » ont aussi atteint le jeune homme. Dans les heures qui ont suivi les faits, les trois policiers ont été entendus au commissariat de Saint-Louis, par les policiers de ce service, ceux de l'antenne mulhousienne du SRPJ, ainsi que par le substitut Alexandre Chevrier et le premier procureur adjoint Sonja Loos. Une première reconstitution a été faite ensuite, avec les policiers impliqués et la compagne de la victime. Le policier bâlois qui conduisait la voiture lors de la course-poursuite a été remis en liberté, alors que ses deux collègues étaient placés en garde à vue.

Poursuites criminelles

Hier après-midi ces deux policiers ont donc été déférés au parquet de Mulhouse, qui a ouvert une information judiciaire contre eux, au cabinet du doyen des juges d'instruction Jacques Bourguignon, pour « violences volontaires ayant entraîné la mort sans intention de la donner commises par des fonctionnaires de l'autorité publique dans l'exercice de leur fonction ». Ce chef de mise en examen criminel, plus communément appelé « coups mortels », fait encourir aux deux policiers vingt ans de réclusion. Cependant, les policiers offrant des garanties de représentation, le parquet n'a pas requis de mandat de dépôt. Dans la soirée, les deux policiers suisses, un caporal chef d'équipe âgé de 37 ans, avec quinze ans d'expérience, et l'autre de 24 ans, ont pu quitter libres, sans contrôle judiciaire ni mesure coercitive, et très discrètement, le palais de justice, la police française leur ayant évité la rencontre avec les journalistes.

La victime n'était pas armée

Comme Michel Senthille, Me Thierry Moser, l'avocat des deux fonctionnaires helvétiques, a souligné que ceux-ci pensaient se trouver encore en territoire suisse quand les faits se sont produits. « La question à laquelle l'instruction devra répondre est de savoir s'ils se sentaient en danger quand ils ont ouvert le feu » a commenté le procureur, en confirmant que la victime au volant n'était pas armée. « Après une course folle dans Bâle, la victime a perdu le contrôle de son véhicule, puis pour se dégager a manoeuvré pour renverser un des policiers qui était sorti. Le chef de patrouille a alors ouvert le feu pour protéger son collègue, qui a ensuite également tiré », a expliqué Me Moser. L'avocat mulhousien a aussi souligné que les deux policiers disent qu'ils ne savaient pas qu'il y avait aussi une femme et un bébé dans la Golf. « Ce n'est pas un homicide mais un accident. Ils ont agi selon les prescriptions de la législation helvétique. Ils sont atterrés par la mort du jeune homme » a déclaré Me Moser. L'enquête et l'expertise balistique devront en préciser les circonstances.

Christine Hart/Jean-Marie Stoerkel

« Ce n'est pas une indubitable légitime défense », estime le procureur Michel Senthille, qui a répondu hier aux questions des journalistes.

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