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Wenn Schugger das Jagdfieber packt ...
Auf der Flucht erschossen Presse-Archiv 
NetzPress 27.12.2000 Verfolgungsjagd endete tödlich: Basler Polizist erschoss Autodieb auf der Flucht

online 10:46 Uhr

Beatrice Blazek

Basel - In Basel hat die Polizei den Beifahrer eines gestohlenen Wagens erschossen. Das Auto war in Genf gestohlen worden und wurde auf der Flucht vor der Polizei auf der Autobahn gestoppt. Während zwei Polizisten den Fahrer überwältigten, schlug der Beifahrer einem dritten mit einer Eisenstange auf den Kopf und floh erneut.

In den frühen Morgenstunden des 27. Dezember 2000 stellte eine Patrouille der Polizei in der Innenstadt ein in Genf gestohlenes Fahrzeug fest, worin sich zwei Männer befanden. Sie wollten die beiden Insassen des Autos kontrollieren und nahmen die Verfolgung auf.

Die beiden Männer fuhren auf der Autobahn Richtung Luzern. Eine zusätzlich beigezogene Polizeipatrouille überholte das Fahrzeug im Schwarzwaldtunnel und forderte die Flüchtenden mehrmals auf, anzuhalten. Dieser Aufforderung kamen sie jedoch nicht nach, so dass das Polizeifahrzeug vor das gestohlene Auto fuhr und dieses zum Stoppen zwingen konnte. Als die Polizisten ausstiegen, griff der Beifahrer einen von ihnen mit einer Eisenstange an, schlug ihn damit auf den Kopf und konnte sich somit einer Festnahme entziehen. Die beiden anderen Polizisten konnten zwischenzeitlich den Fahrer überwältigen.

Der Flüchtende wurde zu Fuss von einem Polizisten der zweiten Patrouille verfolgt. Dieser forderte ihn auf, stehen zu bleiben. Da der Mann jedoch nicht reagierte, gab der Polizist einen Warnschuss ab. Der Autodieb setzte seine Flucht trotzdem fort. In der Folge schoss der Beamte auf die Beine des Flüchtenden, wobei er den Mann ins Gesäss traf.

Die Polizisten leisteten bis zum Eintreffen der alarmierten Sanität und der Notärztin unverzüglich erste Hilfe. Der Mann war jedoch so unglücklich getroffen worden, dass er kurz darauf seinen Verletzungen erlag.

Der verletzte Polizist musste sich zur Behandlung in Spitalpflege begeben.

Die Identität der beiden Männer steht noch nicht fest. Beim Toten handelt es sich um einen ca. 20-jährigen Mann. Vermutlich stammen beide aus Osteuropa.

news.ch 27.12.2000 Basler Polizist erschiesst Autodieb - Verfolgungsjagd endete tödlich

online 10:57 Uhr


Basel, Schwarzwaldbrücke.
Foto: Peter Kleiber (news.ch)

Basel - Ein flüchtender Autodieb ist am frühen Mittwochmorgen in Basel von der Polizei erschossen worden. Wie die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt mitteilte, war ein Polizist zuvor vom Flüchtenden verletzt worden.

Die Ereignisse spielten sich nach Darstellung der Staatsanwaltschaft wie folgt ab: Um 02.00 Uhr stellte eine Patrouille der Basler Kantonspolizei in der Innenstadt ein in Genf gestohlenes Auto fest und nahm dessen Verfolgung auf. Die beiden Insassen fuhren auf die Autobahn in Richtung Luzern.

Im Schwarzwaldtunnel überholte ein zweites alarmiertes Polizeipatrouillenfahrzeug das gestohlene Auto und forderte den Lenker mehrmals zum Halten auf. Schliesslich fuhr das Polizeiauto vor das Auto und zwang den Lenker zum Stoppen. Als die Polizisten die beiden Insassen kontrollieren wollte, griff der Beifahrer zu einer Eisenstange, einem so genannten Geissfuss, und schlug einen der Polizisten auf den Kopf. Während der Lenker von zwei anderen Polizisten überwältigt wurde, flüchtete der Beifahrer zu Fuss.

Ein Polizeibeamter des zweiten Patrouillenfahrzeugs verfolgte den Flüchtenden zu Fuss. Er forderte laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft diesen auf, stehen zu bleiben, und gab anschliessend einen Warnschuss ab. Der Mann habe seine Flucht dennoch fortgesetzt. Der Polizist habe darauf auf die Beine des Flüchtenden geschossen, den Mann aber im Gesäss getroffen, heisst es in der Mitteilung. Er erlag kurze Zeit nach dem Eintreffen der Sanität und einer Notärztin seinen Verletzungen. Der verletzte Polizist musste ins Spital gebracht werden. Beim Toten handelt es sich um einen rund 20-jährigen Mann. Er stammte wie sein Begleiter vermutlich aus Osteuropa. Die genaue Identität stand noch nicht fest.

bb (Quelle: AP)

Blick 28.12.2000 Autojagd durch Basel - Polizist erschiesst Autodieb


Hier geschahs:
Im Schwarzwaldtunnel

VON ADRIAN JÄGGI

BASEL – Polizisten in zwei Streifenwagen stoppen einen gestohlenen VW Polo. Da greift einer der zwei Autodiebe einen Beamten an. Er verletzt ihn und flieht. Ein zweiter Polizist schiesst auf die Beine des Fliehenden. Da bricht der Gangster tödlich getroffen zusammen.

Mittwoch, zwei Uhr früh: Der weisse Polo, den die beiden Diebe in Genf gestohlen haben, fällt Polizisten in der Nähe des Basler Marktplatzes auf. Sie verfolgen das Auto mit den Genfer Nummernschildern in ihrem Streifenwagen und rufen über Funk Verstärkung herbei: einen zweiten Streifenwagen.

«Die Polizisten fuhren mit Blaulicht und gaben mehrmals Stopp-Zeichen», sagt Kriminalkommissär Peter Gill. Aber der Polo-Fahrer gibt Gas. Im Schwarzwaldtunnel gelingt es den Polizisten, den Fluchtwagen etwa 150 Meter vor Tunnelende zu blockieren.

Peter Gill: «Der Beifahrer stieg sofort aus und schlug mit einer Eisenstange auf den heraneilenden Beamten ein.» Der Polizist erleidet einen Kopfschwartenriss. Er ist kampfunfähig.

Seinen Kollegen gelingt es, den Polo-Fahrer zu fassen. Aber der Mann mit der Eisenstange, einem so genannten Geissfuss, flieht. Ein Polizist fordert ihn auf, stehen zu bleiben. Vergeblich.

Schliesslich gibt der Beamte einen Warnschuss ab. Der Schütze ist ein erfahrener Gefreiter. Weil der Fliehende noch immer nicht stehen bleibt, zielt der Polizist auf seine Beine und feuert. Die Kugel trifft das Gesäss des Autodiebes – so unglücklich, dass die Beckenhauptschlagader verletzt wird.

Der Getroffene verblutet. Obwohl die Polizisten und eine Notärztin versuchen, ihn zu retten, stirbt er noch im Tunnel.

Vermutlich stammen die Autodiebe aus Osteuropa. Der Getötete soll etwa 20 jahre alt sein.
Die Basler Staatsanwaltschaft leitete gegen den Schützen ein Verfahren ein. Sie will prüfen, ob die Schussabgabe gerechtfertigt war.

Den Polizisten, auf den der Gangster einprügelte, müssen Sanitäter ins Spital fahren.

BaZ 23.01.2001 «Der Polizist wollte nur die Flucht verhindern»


Staatsanwalt Thomas Hug:
«Bloss wegen eines Autodieb-
stahls liesse sich ein Schuss-
waffeneinsatz nicht recht-
fertigen.»
Foto H.D. Flury

Das Verfahren gegen den Polizisten, der am 27. Dezember des letzten Jahres einen flüchtenden Verbrecher mit der Pistole tödlich verletzt hatte, ist eingestellt worden. Nach den Worten des 1. Basler Staatsanwalts Thomas Hug erfolgte der Schusswaffengebrauch rechtmässig.

BaZ: Herr Hug, Ende des vergangenen Jahres erschoss ein Basler Polizist im Schwarzwaldtunnel einen 18-jährigen Moldawier, nachdem dieser vorgängig einen anderen Polizeibeamten massiv tätlich angegriffen und verletzt hatte und danach geflohen war. Das Verfahren ist nun eingestellt worden. Wie muss sich der Laie den Ablauf eines solchen Verfahrens vorstellen?
Thomas Hug: Der Fall ist minutiös untersucht worden. Die kriminaltechnische Abteilung nahm die Spurensicherung vor, dabei wurden die Standorte der Fahrzeuge und der Beteiligten vermessen, Hülsen gesichert, fotografiert. Zudem sind alle involvierten Polizisten befragt worden, und das Institut für Rechtsmedizin hat ein Gutachten zur Todesursache erstellt.

Die Einstellung des Verfahrens bedeutet letztlich, dass die Staatsanwaltschaft am Verhalten des Polizisten nichts auszusetzen hat. Man könnte doch auch den Standpunkt vertreten, dass jemand, der zu Fuss in einen Tunnel flüchtet, von der Polizei auch anders dingfest gemacht werden könnte, oder mit anderen Worten: War der Gebrauch der Schusswaffe bei dieser Aktion verhältnismässig?
Ja, denn die entscheidende Frage lautet: Was hat der Polizist zum damaligen Zeitpunkt gewusst? Er wusste, dass das Auto gestohlen war. Und er konnte nach dem brutal erfolgten Angriff des Moldawiers gegenüber einem anderen Polizisten davon ausgehen, dass der Fliehende stark gewalttätig ist. Der Schusswaffengebrauch erfolgte ferner durchaus gesetzeskonform.
Danach darf die Polizei als letztes Mittel bei Personen, die ein schweres, mit Gewalt oder Drohung verbundenes Delikt begangen haben, die Schusswaffe benützen; aber nur um eine Flucht zu verhindern.

Der Schusswaffeneinsatz war also vertretbar, weil vorgängig ein Polizist hart attackiert wurde?
Ja. Wenn kein solcher Angriff erfolgt wäre, müsste man von einem unverhältnismässigen Einsatz des Polizisten sprechen. Bloss wegen eines Autodiebstahls liesse sich ein Schusswaffeneinsatz nicht rechtfertigen.

Sie haben Ihre Doktorarbeit just dem Schusswaffengebrauch der Polizei gewidmet. Nahmen Sie sich aus diesem Grund als 1. Staatsanwalt des Falles selber an?
Auch, aber nicht nur. Von Bedeutung war ebenso, dass hier das Verhalten eines Beamten zu werten war. Zudem handelte es sich um ein Ereignis mit tödlichem Ausgang. Solche – sehr seltenen – Auseinandersetzungen geben in der Öffentlichkeit immer wieder stark zu reden. In Basel habe ich noch nie einen solchen Fall erlebt, wohl aber in Zürich.

Konnten Sie sich bei der Beurteilung des aktuellen Basler Falls eigentlich auf einen Bundesgerichtsentscheid abstützen?
Ja, sogar auf einen ziemlich aktuellen aus dem Jahre 1998. Im Kanton Zürich schoss ein Polizist auf einen flüchtenden Häftling, der aus dem Gefängnis ausgebrochen war. Der Polizeibeamte zielte auf die Beine, traf aber den Rücken und verletzte den Mann tödlich. Das Bundesgericht rechtfertigte damals den Polizeieinsatz mit der Waffe. Das Gericht führte als Begründung wörtlich an, «dass die mit jedem Einsatz der Waffe verbundene Gefahr einer ungewollten weitergehenden Gefährdung zwangsläufig auch als erlaubt betrachtet werden muss».

Die Entlastung per Gesetz ist das eine. In welcher psychischen Verfassung aber befindet sich der Basler Polizist?
In einer schlechten. Der noch nicht einmal 30-Jährige hat nach wie vor erhebliche Probleme und wird psychologisch betreut. Im Gespräch sagte er mir, dass er sich bei der Schussabgabe sehr wohl etwas überlegt habe. Sein Ziel bestand einzig darin, den Mann bei der Flucht zu hindern und damit von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Der Verkehr rollte ja weiter, und eine Gefährdung Unbeteiligter war nicht völlig auszuschliessen. Zudem sah der Polizist, mit welcher Brutalität der schliesslich Getötete vor der Schussabgabe vorgegangen war.

Letzte Frage: Die Staatsanwaltschaft (Stawa) arbeitet traditionsgemäss eng mit der Polizei zusammen. Ist Ihres Erachtens die Unabhängigkeit der Stawa bei solchen heiklen Abklärungen gewährleistet?
Davon bin ich überzeugt. Die notwendige Distanz ist vorhanden. Wenn sich das Verfahren nicht auf einen Polizisten, sondern auf einen Mitarbeiter des zur Staatsanwaltschaft gehörenden Kriminalkommissariats beziehen würde, müsste aber möglicherweise eine andere Instanz zum Zug kommen.

Interview Markus Sutter

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