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Zum Tod des Asylbewerbers Samson Chukwu in der Ausschaffungshaft

Parlamentarisches

 

01.1030 - Dringliche Einfache Anfrage. Todesfall bei Ausschaffung.
Untersuchung durch unabhängige Instanz

    Eingereicht von     Vermot-Mangold Ruth-Gaby
Einreichungsdatum 07.05.2001
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt

Eingereichter Text

In Granges/VS hätte Anfang Mai ein Asylbewerber ausgeschafft werden sollen. Der 27-Jährige starb jedoch während der Ausschaffung. Dies ist nicht das erste Mal, dass in der Schweiz ein Asylsuchender die Ausschaffungsmethoden der Polizei nicht überlebt. Die Untersuchung zeigte dann, dass keinerlei Gewalt angewendet worden war - so berichteten die Medien. Aber die Todesursache bleibt auch nach dieser offiziellen Verlautbarung mysteriös und undurchsichtig.
Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass dieser erneute Todesfall anlässlich einer Ausschaffung eine zweite Untersuchung nötig macht und dass die Todesursache durch eine weitere, unabhängige Instanz beurteilt werden muss?

Antwort des Bundesrates 30.05.2001

In der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai 2001 verstarb der nigerianische Staatsangehörige S. C. in Ausschaffungshaft in Granges im Kanton Wallis. Der Bundesrat bedauert diesen tragischen Todesfall sehr und hat dieses Bedauern auch gegenüber den nigerianischen Behörden zum Ausdruck gebracht.
Die Behörden des Kantons Wallis leiteten gleichentags eine Untersuchung ein, und die Bevölkerung wurde umgehend durch die Kantonspolizei mittels einer Pressemitteilung informiert. Der zuständige Untersuchungsrichter hat bereits beide am Rückführungsversuch beteiligten Polizisten, den Aufseher sowie einen anderen Arrestanten, der zum fraglichen Zeitpunkt in der Zelle anwesend war, als Zeugen einvernommen. Weiter ordnete er die Klärung der Todesursache durch das Gerichtsmedizinische Institut der Universität Lausanne an. Gemäss dessen erstem Zwischenbericht konnten beim Verstorbenen keine äusserlichen Verletzungen festgestellt werden.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Behörden des Kantons Wallis die notwendigen Untersuchungsmassnahmen eingeleitet haben. Insbesondere wurde mit dem Gerichtsmedizinischen Institut der Universität Lausanne eine ausserkantonale Stelle mit der Abklärung der Todesursache beauftragt, wodurch eine neutrale Untersuchung gewährleistet ist. Vom Ergebnis der Ermittlungen hängt ab, ob die Walliser Behörden weitere Massnahmen werden treffen müssen. Gestützt auf Bundesrecht besteht derzeit kein Anlass, anderweitige Untersuchungen anzuordnen.

Quelle: www.parlament.ch

 

01.5088 - Fragestunde. Frage Tod eines Asylbewerbers

    Eingereicht von     Zisyadis Josef
Einreichungsdatum 18.06.2001
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt

Eingereichter Text

Am 1. Mai 2001 starb im Walliser Gefängnis Crêtelongue der Nigerianer Samson Chukwu während den Vorbereitungen zu seiner Ausschaffung mit einem Charterflug, der vom Bundesamt für Flüchtlinge organisiert worden war. Amnesty International hat daraufhin die Behörden des Kantons Wallis in einem Brief aufgefordert, das Ausschaffungsverfahren zu überprüfen.
Ich frage den Bundesrat:
1. Ist er bereit, bei der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren zu intervenieren, damit die Empfehlungen von Amnesty International rasch umgesetzt werden?
2. Ist er bereit, die Kantone aufzufordern, jegliche Art von zwangsweiser Ausschaffung zu unterlassen, bis die neuen Empfehlungen in Kraft treten?
3. Ist er bereit, das Bundesamt für Flüchtlinge anzuweisen, die Zusammenarbeit mit Kantonen, die zwangsweise Ausschaffungen durchführen, einzustellen?

Antwort des Bundesrates

1. Bund und Kantone haben bereits im Dezember 2000 zur Frage der Rückführungen eine Projektgruppe unter kantonaler Leitung eingesetzt. Sie hat den Auftrag, ein umfassendes Ausbildungs- und Einsatzkonzept für polizeiliche Begleitpersonen bei zwangsweisen Rückführungen von weg- und ausgewiesenen ausländischen Personen zu erarbeiten. Sie soll auch Richtlinien betreffend die Anwendung von polizeilichem Zwang vorbereiten. Die Projektgruppe lässt in diesem Zusammenhang komplexe rechtliche Fragen durch das Bundesamt für Justiz sowie durch einen anerkannten externen Experten begutachten. Die von Amnesty International abgegebenen Empfehlungen werden selbstverständlich in die Arbeit der Projektgruppe einfliessen.
2./3. Die Bundesgesetzgebung verpflichtet die Kantone, Weg- und Ausweisungen von ausländischen Personen zu vollziehen. Der zwangsweise Vollzug muss lediglich in Einzelfällen und nur gegenüber Personen angewendet werden, die ihrer Pflicht zur Ausreise nicht selbstständig nachgekommen sind. Die schweizerische Asyl- und Ausländerpolitik wäre unglaubwürdig, wenn der illegale Aufenthalt von weg- oder ausgewiesenen Personen toleriert würde.
Selbstverständlich treffen die kantonalen Behörden schon heute sämtliche notwendigen Vorkehren, um die Sicherheit und Würde von weggewiesenen Personen bei einem zwangsweisen Vollzug zu schützen. Der Bundesrat sieht sich daher nicht veranlasst, den Kantonen zu empfehlen, keine zwangsweisen Rückführungen mehr vorzunehmen.
In Zusammenhang mit dem erwähnten tragischen Todesfall verweist der Bundesrat zudem auf seine Antwort auf die dringliche Einfache Anfrage Vermot-Mangold (01.1030, Todesfall bei Ausschaffung. Untersuchung durch unabhängige Instanz).

Quelle: www.parlament.ch

 

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