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Materialien zu Ali X

Die schmerzvollen Erfahrungen des Ali X in der Ausschaffungshaft

Pressestimmen

Basler Zeitung
18. August 2000
 

Mit Hungerstreik auf Ausschaffungshaft reagiert

Kein Besuchsrecht ohne Trennscheibe und keine freie Arztwahl erhielt zeitweise ein traumatisierter Asylsuchender aus dem Libanon. Im Hintergrund der Konflikte steht ein übereilter Nichteintretensentscheid der Bundesbehörden. Der Betroffene trat in einen Hungerstreik.

Liestal. jme. Ali X., libanesischer Staatsangehöriger, wurde mit Sicherheit durch die Kriegswirren in seiner Heimat traumatisiert. Anzunehmen ist auch, dass er in einer palästinensischen Organisation mitwirkte, welche Jassir Arafat nahe steht. Aus einem Attentat auf einen nahen Verwandten im Jahre 1989 leidet er heute noch unter ärztlich attestierten Folgen von Schussverletzungen. Er klagt über Ohnmachtsanfälle, Atemnot, panisches Aufwachen aus nächtlichen Angstträumen.

Problem mit Geheimpolizei

Im Jahre 1995 reichte er ein erstes Asylgesuch ein, bestätigt Hanspeter Iselin, Vorsteher der Fremdenpolizei Baselland, die Ausführungen der Bewegung «augenauf». Er zog das Gesuch später zurück, wurde wegen kleinerer Straftaten verurteilt, erhielt eine Einreisesperre von zehn Jahren und wurde am 3. Juli 1996 nach Beirut ausgeschafft.
Dort erhielt er sogleich nach seinen Darstellungen Schwierigkeiten mit der syrischen Geheimpolizei. Nach seinen Angaben wurde er während drei Monaten festgehalten, gefoltert und geschlagen. Nach seiner Freilassung unterstand er der Weisung, sich bei syrischen Polizeibehörden zu melden. Dann floh er Anfang dieses Jahres nach Algerien und von dort aus nach Genf. Dort blieb er im Transit hängen und gab in der Schweiz ein erneutes Asylgesuch ein. Das Bundesamt für Flüchtlinge wies ihn dem Kanton Baselland zu. Am 14. Juli verweigerte es das Eintreten auf das Asylgesuch. Danach wurde er von der Fremdenpolizei am 26. Juli in Ausschaffungshaft genommen.

Angst und Verzweiflung

Auf diese Haft reagierte er mit Angst und Verzweiflung. Bis 4. August war er in Hungerstreik. Deswegen wurde er vom Bezirksgefängnis Sissach, normalerweise Haftort für Ausschaffungshäftlinge mit offenerem Vollzugsregime, in das Bezirksgefängnis Liestal, bestimmt vor allem für Untersuchungshaft, verlegt.
«Augenauf» wirft nun der Fremdenpolizei Baselland vor, in Widerspruch zu den Regelungen der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht nur Besuche mit Trennscheiben zu gestatten. Hanspeter Iselin von der Fremdenpolizei Baselland bestätigt dies. Die Verlegung nach Liestal sei zu seinem Schutz nötig gewesen. In Liestal sei jedoch nur der Besuch mit Trennscheibe durchführbar. Für Anwälte gebe es auch Besuche ohne Trennscheiben in Untersuchungsräumen, wendet hierzu «augenauf» ein. Dies wäre auch für Ali X. möglich gewesen. Nach Darstellung von Gerhard Mann von der Justizdirektion wurde Ali X. am Abend des 15. August wieder in den offeneren Vollzug in Sissach mit Besuchsrecht ohne Trennscheiben und mit freiem Telefon zurückgebracht.
Mit Misstrauen begegnete Ali X. den ihn untersuchenden Gefängnisärzten. Er sah in ihnen Vertreter der Gefängnisleitung. «Augenauf» verlangte darum die Einschaltung des praktizierenden Arztes Alex Schwank. Bei den Gefängnisärzten handelt es sich um normal praktizierende Ärzte, wendet Gerhard Mann ein. Sie müssten mit den besonderen Bedingungen des Strafvollzugs vertraut sein. Er bestritt, dass sie Interessensvertreter des Strafvollzugs seien. Sie handelten nach eigenen ärztlichen Kriterien.

Reisepapiere angefordert

Nach Darstellung von Hanspeter Iselin von der Fremdenpolizei wurden von den libanesischen Behörden Reisepapiere angefordert. Diese werden in naher Zukunft erwartet. Dann müsse Ali X. nach dem Libanon zurückkehren. Im Verweigerungsfalle stehe ein Charterflug in Aussicht. «Augenauf» hofft dagegen, den Nichteintretensentscheid des Bundesamtes für Flüchtlinge in Wiedererwägung ziehen zu können. Denn Alis Gesundheitszustand deute hin auf die von ihm vorgebrachten traumatisierenden Hafterfahrungen.

Basler Zeitung
1. September 2000
 

Direkt ins Gefängnis

Aus dem Baselbiet in den Libanon ausgeschafft wurde Ali X. Die Familie erwartete ihn vergebens - er wurde auf der Stelle verhaftet.

Liestal. jme. Vergeblich warteten die Angehörigen im Flughafen von Beirut auf den libanesischen Staatsangehörigen Ali X., nachdem dieser am Samstag, 19. August, in Begleitung von zwei Baselbieter Polizisten ausgeschafft worden war (vgl. BaZ vom 18. August). Sie fürchteten vor allem, er sei von der syrischen Geheimpolizei verschleppt worden. Denn diese hat offenbar ein scharfes Auge auf ihn und die ganze Familie, die sie palästinensischer Aktivitäten verdächtigt.
Dann erhielten die Verwandten die Mitteilung, Ali X. sei wegen des Vorwurfs der Ausreise aus Libanon mit einem gefälschten griechischen Pass verhaftet und angeklagt worden. Die Mutter erhielt die Erlaubnis, ihn in der Haft zu besuchen. Sie berichtete, Ali X. habe am Körper blaue Flecken und sei an der Nase verletzt. Er war vorher schon wegen einer früher erlittenen Schussverletzung gesundheitlich angeschlagen, leidet unter Atemnot, Schwindel- und Panikanfällen.
Dominique Boillat, Pressesprecher des Bundesamts für Flüchtlinge, wusste von der Verhaftung von Ali X. Das Bundesamt für Flüchtlinge werde dessen Schicksal weiterverfolgen. In diesem Sinn sei die schweizerische Botschaft in Beirut informiert worden. Gegen normale Strafverfahren lasse sich nichts unternehmen. Hingegen könne interveniert werden, wenn die UNO-Menschenrechtspakte, die UNO-Konvention zur Verhütung der Folter oder andere internationale Menschenrechtsvereinbarungen verletzt würden. Die Schweiz sei interessiert, dass nach Ausschaffungen keine Menschenrechtsverletzungen passierten, erklärte auch Hanspeter Iselin von der Fremdenpolizei Baselland.
Zugunsten von Ali X. gelangte die Bewegung «augen auf» Basel mit Schreiben an die Schweizerische Botschaft, an das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge, an die Delegation des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes in Beirut. Sie will dabei auch erfahren, wo in Wirklichkeit die Verletzungen entstanden sind.
Mit einer Beschwerde an die Asylrekurskommission wandte sie sich im Weiteren gegen den Nichteintretensentscheid des Bundesamts für Flüchtlinge. Denn nach der früheren Ausschaffung aus der Schweiz nach Libanon im Jahr 1996 seien neue Fluchtgründe entstanden, vor allem aufgrund der Festnahme durch die syrische Polizei, verknüpft mit Schlägen, und durch die anschliessende polizeiliche Überwachung und Bedrohung.

Basler Zeitung
23. September 2000
 

Schläge gegen einen Asylbewerber?

Schwere Vorwürfe erhebt «augenauf» zur Ausschaffung eines Libanesen. Er sei im Gefängnis Liestal spitalreif geschlagen worden. Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion bestreitet dies «mit allem Nachdruck».

Liestal. jme. Unbestritten ist, dass der Libanese Ali X. (Name fingiert) auf die ihm bevorstehende Ausschaffung mit panischer Angst, Wut und mit Suizidneigungen reagierte (vgl. BaZ vom 18. August und 1. September). Wie weit dies auf politische Gründe der Gefährdung im Libanon zurückzuführen ist, muss in einem Wiedererwägungsgesuch gegen den Asyl-Nichteintretensentscheid des Bundesamtes für Flüchtlinge geprüft werden. Nach seiner Darstellung hatte er im Libanon erhebliche Schwierigkeiten mit der syrischen Geheimpolizei. Fest steht ferner, dass er unter den Folgen von Schussverletzungen aus dem Jahre 1989 nach wie vor leidet.

Ali X. wurde am 19. August in Begleitung von drei Polizisten vom Bezirksgefängnis Liestal nach Genf gefahren. Dort erhielt er von einer Beamtin der Fremdenpolizei die libanesischen Reisepapiere. Dann wurde er nach Beirut geflogen und den libanesischen Behörden übergeben. Nach Stephan Mathis von der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion war dort die stellvertretende schweizerische Botschafterin sowie der Chef der libanesischen Einwanderungsbehörde anwesend.
Ali X. wurde sogleich wegen des Vorwurfs von Passvergehen in Haft genommen. Seine Mutter konnte ihn besuchen. Sie berichtete «augenauf», dass Ali X. am Körper blaue Flecken aufweise und an der Nase verletzt sei. Am 31. August wurde er aus der Haft entlassen. Sogleich übermittelte er «augenauf» ein Gutachten des Arztes (Medicin Legist, Chirurgien General) W.A.S. mit handschriftlicher Übersetzung. Jetzt liegt eine genauere Übersetzung eines Zürcher Übersetzungsbüros vor. Der Arzt stellte Quetschwunden an Hinterkopf, unter der Nase, auf der linken Wange, am rechten Ellbogen sowie am linken Bein fest, im weiteren eine Verwundung im Bereich der rechten Achillesferse. Ali X. brauche Behandlung und zwei Wochen Bettruhe.
Dies alles sei auf Misshandlungen im Bezirksgefängnis Liestal am Vorabend der Ausschaffung zurückzuführen, schrieb Ali X. in einem Begleitbrief. Am 18. August sei er vom Bezirksgefängnis Sissach ins Gefängnis Liestal gefahren worden. Dort hätten ihm Polizisten Handschellen angelegt und die Füsse gefesselt. Dann sei er mit Polizeistöcken, Fäusten und Fusstritten lange geschlagen worden. Später sei er in einem Raum mit Kamera auf einer Bodenmatte gefesselt worden. In der Nacht habe er eine Schmerztablette erhalten. Am anderen Morgen sei er nach Genf gefahren worden.
Dies alles nahm «augenauf» zum Anlass, um mit Hilfe des Anwalts Nicolas Roulet eine Strafanzeige gegen die verantwortlichen Polizisten einzugeben. In diese wurde wegen seiner Aufsichtspflichten Regierungsrat Andreas Koellreuter eingeschlossen.
Stephan Mathis von der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion bestritt in einem Comuniqué und gegenüber der BaZ «mit allem Nachdruck», dass Ali X. geschlagen worden sei. Dies sei erfunden. Auch habe er keine Schmerzmittel erhalten. Im Hinblick auf seine Transportfähigkeit sei er ärztlich untersucht worden. Zum Schutz vor sich selber, sei er zur Videoüberwachung nach Liestal versetzt und an Händen und Füssen gefesselt worden. Er sei in Liestal mit dem Kopf gegen Wand und Türe gerannt und habe mit einem Band den Blutkreislauf abgeriegelt. Darum habe er eine Schramme am Kopf und eine verletzte Nase. Von der Polizei sei er mit Geduld und unter Wahrung der Menschenwürde behandelt worden. Die Justizdirektion ziehe rechtliche Schritte gegen «augenauf» in Erwägung.
Wie A.W. von «augenauf» an einer Medienorientierung in Liestal erklärte, wird mit der Strafanzeige eine sorgfältige Untersuchung angestrebt. Durch Zeugenbefragungen, unter anderem der Genfer Zollbehörden, des Flugzeugpersonals, der Behörden auf dem Flughafen von Beirut müsse ermittelt werden, welche Verletzungen bereits vor dem Abflug bestanden hätten. Ebenso sei der libanesische Arzt W.A.S. zu befragen.

Basler Zeitung
30. November 2000
 

Kein Verfahren nach umstrittener Ausschaffung

Das Besondere Untersuchungsrichteramt des Kantons Baselland verzichtet auf ein Strafverfahren gegen Polizeibeamte und deren obersten Vorgesetzten, Regierungsrat Andreas Koellreuter. Es geht um Umstände einer Ausschaffung.

Liestal. jme. Mit Verzweiflung, Wut und Suizidneigungen reagierte der libanesische Asylsuchende Ali X. (Namen fingiert) gegen die ihm bevorstehende Ausschaffung (vgl. BaZ vom 18. August, 1. und 23. September). Fest steht, dass er am 18. August vom Bezirksgefängnis Sissach in das Gefängnis Liestal verlegt, der Videoüberwachung unterzogen, an Händen und Füssen gefesselt wurde. Dies sei zu seinem Schutz notwendig geworden, stellte Stephan Mathis von der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion fest. Der Anwalt von Ali X., Nicolas Roulet, vermittelt durch die Bewegung «augenauf», bezweifelt die Verhältnismässigkeit dieser Massnahmen.

Nach seinem Rückschub am 19. August wurde Ali X. in Libanon wegen des Vorwurfs von Passvergehen bis 31. August in Haft genommen. Danach berichtete er, er sei im Bezirksgefängnis Liestal nicht nur gefesselt, sondern auch misshandelt worden. In diesem Sinne legte er das Zeugnis des libanesischen Arztes W.A.S. mit dem Attest verschiedener Verletzungen vor. Dies veranlasste «augenauf», Strafanzeige gegen die namentlich nicht bekannten Polizeibeamten und gegen deren obersten Vorgesetzten, Regierungsrat Andreas Koellreuter, zu erheben.

«Äusserst unwahrscheinlich»

Janos Fabian vom Besonderen Untersuchungsrichteramt (BUR) hält jetzt die vorgebrachten Anschuldigungen bezüglich der Polizeibeamten für äusserst unwahrscheinlich, wie er gegenüber der BaZ erklärte. Im Hinblick auf Regierungsrat Andreas Koellreuter fehle zudem der persönliche Bezug. Dies veranlasste ihn, auf die Einleitung von Strafverfahren zu verzichten. Zuvor führte er mehrere Befragungen durch. Befragt wurden die bei der Ausschaffung gegenwärtigen Beamtinnen und Beamten der Fremdenpolizei, der Kantonspolizei Baselland und des Bundesamtes für Flüchtlinge, zwei Zollbeamte des Flughafens Genf, eine Mitarbeiterin der schweizerischen Botschaft in Libanon. Weitere Befragungen in Libanon hätten die formelle Eröffnung des Strafverfahrens zur Beanspruchung von Rechtshilfe erforderlich gemacht, erklärt Janos Fabian. Niemand habe die vorgebrachten Verletzungen bestätigen können.
Immerhin habe es bezüglich kleinerer Verletzungen widersprüchliche Aussagen gegeben. Auf dem Flughafen Genf habe der Eindruck eines guten Einvernehmens zwischen Ali X. und den Baselbieter Beamten bestanden. Die Beamten im Bezirksgefängnis Liestal seien für schwierige Situationen geschult. Da sei wenig wahrscheinlich, dass sie in Konfliktlagen die Beherrschung verlieren. Möglicherweise sei Ali X. in libanesischer Haft geschlagen worden.
Gegen die Nichteröffnung der Strafverfahren gegen Polizeibeamte gelangt nun der Anwalt Nicolas Roulet an das Verfahrensgericht. Die widersprüchlichen Aussagen bezüglich der Verletzungen müssten ernst genommen werden. So sei vereinzelt von einer Wunde von 3X2 cm die Rede gewesen. Sämtliche befragten Personen ständen in Dienstverhältnissen zu schweizerischen Staatsorganen. Zu befragen seien darüber hinaus der Betroffene, dessen Angehörige, der Arzt Dr. S., die Flugpassagiere. Gefährlich sei es, von vornherein wegen der Ausbildung der Beamten Fehlreaktionen in schwierigen Lagen auszuschliessen. Sollten wirklich die Verletzungen erst in libanesischer Haft zugefügt worden sein, spreche dies zusätzlich gegen die Zulässigkeit der Ausschaffung. Nicht mehr weiter verfolgt wird der Vorwurf der Verletzung behördlicher Aufsichtspflichten durch Andreas Koellreuter.

Basler Zeitung
16.05.2001
 

Für Abklärungen gegen Polizisten

Liestal. jme. Gegen Baselbieter Polizeibeamte und deren obersten Vorgesetzten, Regierungsrat Andreas Koellreuter, muss nun doch ein Ermittlungsverfahren durchgeführt werden. Dies entschied das Verfahrensgericht in Strafsachen auf Begehren des Libanesen Ali X. Zur Diskussion stand, ob es zu Misshandlungen im Bezirksgefängnis Liestal kam (vgl. zuletzt BaZ vom 30. November 2000).

Beim Betroffenen handelt es sich um einen abgewiesenen Asylbewerber. Er reagierte mit Verzweiflung auf die ihm bevorstehende Ausschaffung, durchgeführt am 19. August. In Libanon war er bis 31. August in Haft. Danach übermittelte er der Bewegung «augenauf» das Gutachten eines libanesischen Arztes, welches ihm mehrere Verletzungen attestierte. Er sei im Untersuchungsgefängnis Liestal am 18. August von Polizeibeamten misshandelt worden, lautete sein Vorwurf. In Vertretung von Ali X. erstattete «augenauf» Strafanzeige.

Das Besondere Untersuchungsrichteramt (BUR) stellte das Verfahren «wegen offensichtlichem Fehlen einer Straftat» ein. Dagegen wandte sich Al X. an das Verfahrensgericht. Dieses hiess jetzt die Beschwerde gut und veranlasste das BUR, das Strafverfahren wieder aufzunehmen. Denn im Zweifel sei für die Eröffnung einer Strafuntersuchung zu entscheiden. Dies gelte, wenn nicht von vornherein mit Sicherheit eine Straftat ausgeschlossen werden könne. Als wichtiges Motiv für die Untersuchung nannte das Gericht das Vorliegen des Gutachtens des Arztes.

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