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  Aktion von augenauf am Walliser Kantonstag an der Expo02
So geht man nicht mit Menschen um
 

Am 7. September hat sich der Kanton Wallis an der Expo02 auf der Arteplage Biel selbst gefeiert. augenauf hat den Walliser Kantonstag zum Anlass genommen, um an den Tod Samson Chukwus zu erinnern und gegen die Ausschaffungspolitik der Schweiz zu protestieren.
Für die Protestaktion «So geht man nicht mit Menschen um» besammelten sich am 7. September um 9.30 Uhr morgens gut 30 Leute vor der Arteplage in Biel. Optischer Blickfang war eine Beatmungspuppe, wie sie in Nothelferkursen zum Üben von Beatmungstechniken verwendet wird. Diese trugen wir auf einer schwarzen Bahre mit und erstickten sie durch einen grauen Trichter symbolisch mit Zement. Drei grosse, über den Köpfen geschwenkte Fahnen zogen ebenfalls das Interesse der Besucherinnen und Besucher der Expo auf sich. Und diese kamen in Scharen. Ein nicht abreissender Strom von Menschen - allein aus dem Wallis waren etwa 10'000 angereist - bewegte sich auf den Eingang der Arteplage zu - und beinahe alle erhielten unser Infomaterial, welches auf den ersten Blick wie ein touristischer Faltprospekt für den Kanton Wallis wirkte. Auch Bundesrat Pascal Couchepin, der gegen 10.30 Uhr, begleitet von Lötschentaler Masken, Trommlern und Pfeifern, einmarschierte, musste augenauf zur Kenntnis nehmen. Bis wir um 11 Uhr von der Polizei im Auftrag der Expo-Leitung wegkomplimentiert wurden, hatten wir fast 10'000 zweisprachige, vierfarbige Leporellos (Faltprospekte) verteilt, in denen wir über Samson Chukwu informierten und die schweizerische Ausschaffungspolitik verurteilten.

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Unter 79 Kilogramm Polizei erstickt

Zur Erinnerung: Der 27-jährige Nigerianer Samson Chukwu wurde am 1. Mai 2001 im Ausschaffungsgefängnis Granges, Sion, getötet. Zwei Walliser Beamte drückten ihn in der Zelle bäuchlings zu Boden und rissen seine Arme nach hinten, um ihn in Handschellen zu legen. Einer der beiden Beamten setzte sich mit seinen ganzen 79 Kilo auf Samson Chukwus Rücken. Der Ausschaffungshäftling erstickte.
Bisher wurden alle Verfahren, die im Zusammenhang mit Samson Chukwus Tod angestrengt wurden, abgeschmettert. Ein Mann ist in den Händen von zwei Polizisten gestorben, und niemand ist schuld daran. Das Bundesgericht hat am 23. Mai die Nichtigkeitsbeschwerde und am 23. Juli den Rekurs gegen das Urteil des Walliser Untersuchungsrichters und des Kantonsgerichtes abgelehnt. Die von den kantonalen Behörden angezweifelte Berechtigung der Verwandten Samson Chukwus, eine Klage zu führen, wurde vom Bundesgericht nicht abschliessend beurteilt. Die Bundesrichter argumentierten, dass die Klage auch aus einem andern Grund nicht legitim sei, nämlich weil die beteiligten Polizeibeamten nicht als Einzelpersonen haftbar seien. Sie hätten in ihrer Funktion als kantonale Angestellte gehandelt, und deshalb sei, wenn schon, der Kanton haftbar.
Der Anwalt der Familie ist nun daran, mit den Verwandten Samson Chukwus eine Klage gegen den Kanton zu diskutieren.


 
 
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augenauf bleibt bei seinen Forderungen:

  • Die offizielle Übernahme der Verantwortung am Tod Samson Chukwus durch die verantwortlichen Behörden, insbesondere durch die Vorsteherin des EJPD, Bundesrätin Ruth Metzler, durch den Präsidenten der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, Regierungsrat Jörg Schild (BS), und durch den Polizeidirektor des Kantons Wallis.
  • Alle Zwangsausschaffungen sind sofort zu sistieren.
  • Der Familie Samson Chukwus ist unbürokratisch Schadenersatz zu leisten, und die Behörden sollen sich offiziell bei der Familie entschuldigen - was bis heute niemand getan hat.

Dieser Text erschien im
augenauf Bulletin Nr. 35
(Sept. 2002)