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Index A.R.T Worte zum A.R.Tag: Ausgrenzungen

Ausgrenzungspraxis in Basel

Die aktuelle Gesetzgebung erlaubt es den Behörden, die Bewegungsfreiheit ausländischer Mitmenschen ohne gültige Niederlassung auf dem Verfügungsweg massiv zu beschneiden. Ein bestimmtes Gebiet darf dann nicht mehr betreten (Ausgrenzung) oder verlassen (Eingrenzung) werden.

Gemäss offizieller Leseart werden Ausgrenzungen verfügt, um den Drogenhandel in den Griff zu bekommen. In der Praxis ist denn auch praktisch ausschliesslich das klassische Feindbild der PolizistInnen betroffen: schwarz, jung, männlich. Es braucht wenig, um ausgegrenzt zu werden; ein begründeter Verdacht auf Drogenhandel genügt dem Rechtsstaat bereits. Die Exekutive gibt sich mit noch weniger zufrieden - um einen begründeten Verdacht zu konstruieren, reicht es, wenn sich im weiteren Umfeld des Opfers Drogen Konsumierende bewegen (was in einer Stadt so gut wie überall der Fall ist). Inzwischen müssen sich die Behörden jedoch nicht einmal mehr auf eine vermutete Delinquenz berufen - allein schon der NEE-Status reicht aus.

Basel-Stadt ist überaus grosszügig im Verteilen von Ausgrenzungs-Verfügungen. Wer als afrikastämmiger Asyl Suchender in einer der exzessiv betriebenen Personenkontrollen hängen bleibt und nicht offiziell dem Kanton zugeteilt ist, wird sogleich ausgegrenzt. 2004 wurden fünf mal soviel Ausgrenzungen verfügt wie noch Anno 2000 (siehe Grafik)!

Jährliche Anzahl Neu-Ausgrenzungen in BS

Noch schlimmer ergeht es denjenigen Kontrollierten, gegen die bereits schon einmal eine Ausgrenzungsverfügung erlassen wurde: gegen sie wird ein Strafverfahren eröffnet (159 Fälle im Jahr 2004).

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Rückblick

Wer nun beruhigt zurücklehnt und sich dank seiner Aufenthaltsbewilligung sicher vor Ausgrenzungen fühlt, sollte sich nicht zu früh freuen.

Im Kanton Bern existiert bereits ein Artikel im Polizeigesetz, aufgrund dessen gegen jede und jeden ein Rayonverbot ausgesprochen werden kann, wenn sie/er die öffentliche Ordnung stört, dies scheinbar beabsichtigt oder einer Gruppe angehört, welche dazu in der Lage wäre. Bettler, Drogen Konsumierende, Punks und andere Randständige haben schon reichlich Erfahrungen mit diesem polizeilichen Freibrief sammeln können (an die Einführung dieses Artikels soll im übrigen der «Anti-Repressions-Tag» erinnern).

Die Städte Winterthur und St. Gallen haben diesen Passus tel quel übernommen. Andernorts ist dies (noch) nicht explizit im Gesetz verankert, was aber unter dem Strich nur bedeutet, dass die Polizei etwas mehr Kreativität bei der Begründung zu entwickeln hat. Zumindest vorübergehend ist eine Wegweisung «zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung» nahezu überall möglich.


 
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